Feuerwehrhaus Wartmannsroth
Vorsitz:
Erster Bürgermeister Florian Atzmüller
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
Öffentliche Sitzung
Vor dem Einstieg in die Tagesordnung bringt Bürgermeister Atzmüller seine Freude über die gelungene „Feuertaufe“ für das Sportheim Schwärzelbach zum Ausdruck. Mit einer närrischen Weinprobe sei der Betrieb im Sportheim nach einer überaus gelungenen Renovierung wieder aufgenommen. Sein besonderer Dank gilt allen ehrenamtlichen Helfern, die dieses außergewöhnliche Projekt umgesetzt haben.
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 30.01.2025 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 30.01.2025 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 2. | Aufhebung des Bebauungsplans - "Bornhecke Völkersleier"; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss |
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke“ wurde in der Zeit vom 02.01.-07.02.2025 durchgeführt. Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen bzw. haben keine Stellungnahme abgegeben, da Fehlanzeige nicht erforderlich war:
- Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth
- Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg
- Regierung von Unterfranken, Würzburg
- Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen
- Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
- Landratsamt Bad Kissingen
o Städtebau
o Immissionsschutz
o Gesundheitsamt
o Wasserrecht
o Brandschutz
- Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
- PLEdoc GmbH, Essen
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen
- Staatliches Bauamt Schweinfurt
- Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim
- Stadtwerke Hammelburg GmbH
- Bayerischer Bauernverband
- Bayerische Staatsforsten, Hammelburg
- Bund Naturschutz in Bayern e.V., Bad Brückenau
- Markt Zeitlofs
- Stadt Hammelburg
- Gemeinde Gräfendorf
- Markt Oberthulba
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht:
- Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde:
„Es ist geplant den Bebauungsplan „Bornhecke“ aus dem Jahr 1988 aufzuheben. In der Begründung wurden die Belange „Natur und Landschaft“ unter Punkt 7 benannt. Diesem kann zugestimmt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Belange des Artenschutzes auch im Innenbereich gelten. Dies bedeutet, dass – wenn momentane Grünflächen mit bedeutsamen Baumbestand überbaut werden - die Belange hinsichtlich §44 Bundesnaturschutzgesetz (besonderer Artenschutz) in Bezug auf Vögel und Fledermäuse abzuprüfen sind. Es wird gebeten, diesen Hinweis an potentielle Bauwerber weiterzugeben.“
Der Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen und an potentielle Bauwerber weitergegeben.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale:
„Eine zukünftige Entwicklungsfähigkeit der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe ist zu gewähr-leisten. Die Betriebe müssen sich in Struktur und Größe entwickeln können. Dazu gehört auch, dass die Befahrbarkeit der Flurwege mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen sichergestellt sein muss. Auf die von den landwirtschaftlichen Hofstellen und landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen einwirkenden Immissionen (Lärm, Staub, Geruch), ausgelöst durch betriebsübliche landwirtschaftliche Nutzungen (zu allen Tages - und Nachtzeiten) wird hingewiesen. Diese sind ortsüblich, zumutbar und auch in Zukunft zu dulden.“
Durch die Aufhebung des Bebauungsplans wird die Charakteristik des Baugebietes nicht verändert, da sich das im Bebauungsplan als abgestuftes Dorfgebiet dargestellte Baugebiet seit jeher faktisch als Allgemeines Wohngebiet darstellt. Innerhalb des Gebietes befindet sich ein kleinerer landwirtschaftlicher Betrieb im Nebenerwerb ohne Viehhaltung. Die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und die Befahrbarkeit der Straßen und Wege, auch mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen ist weiterhin gewährleistet. Es ergibt sich also keine Veränderung zur Ist-Situation für die Landwirtschaft, sodass derzeit keine weiteren Veranlassungen zu treffen sind.
- Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt
„(…) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich Niederspannungs- und Straßenbeleuchtungskabel der Bayernwerk Netz GmbH. Der Schutzzonenbereich unserer Versorgungsleitungen beträgt 1,0 m beiderseits der Leitungsachse. (…)
Gegen die Aufhebung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen seitens der Bayernwerk Netz GmbH keine Einwände, wenn der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit der Bayernwerk Netz GmbH geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Vor Beginn von Tiefbauarbeiten ist eine Leitungsauskunft durch das Bayernwerk Planauskunftsportal (www.bayernwerk-netz.de/de energie-service/kundenservice/ planauskunftsportal.html) verpflichtend. Hier erhalten Sie Auskünfte über Sicherheitsvorschriften
und Einweisungen in bestehende Versorgungsanlagen.“
Die Leitungen verlaufen im öffentlichen Grund teilweise an den Grundstücksgrenzen entlang. Die Einholung von Trassenauskünften ist obligatorisch. Auf die Einhaltung von Pflanzabständen für tiefwurzelnde Bäume und Sträucher ist vom Netzbetreiber im Zuge der Trassenauskunft nochmals hinzuweisen.
Diskussionsverlauf:
Es wird festgestellt, dass im Wesentlichen keine neuen Eingaben gemacht wurden. Vielmehr wurde auf die bereits ergangenen Stellungnahmen verwiesen.
Uwe Kaiser hakt jedoch noch einmal wegen der Stellungnahme des Kreisbrandrats nach, der eine Löschwasserbereitstellung fordert. Herr Scharfenberg verweist daraufhin auf ein Merkblatt des Landesfeuerwehrverbandes Bayern, in dem darauf verwiesen wird, dass ein Brand in einem Solarpark einen Flächenbrand in der Landwirtschaft gleichgestellt wird und es daher unmöglich sei, entsprechende Löschwasserreserven vorzuhalten. Zudem seien die Parks so angelegt, dass die Trafos in der Mitte der Anlagen stehen, sodass sie den größtmöglichen Abstand zum Wald haben.
Auf weitere Nachfrage wird erklärt, dass der Magerrasen durch aktive Ansaat von speziellen Wiesenmischungen, entsprechend Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde, unterstützt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wartmannsroth beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke“ vom 17.05.1988 mit der Begründung in der Fassung vom 05.12.2024.
Mit Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses tritt der als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Bornhecke“ außer Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 3. | Bestätigung des Kommandanten Florian Hluchy und des stv. Kommandanten Uwe Kaiser der Freiwilligen Feuerwehr Völkersleier |
Sachverhalt:
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Völkersleier vom 18.01.2025 wurde gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG Herr Florian Hluchy zum Kommandanten und Herr Uwe Kaiser zum stellvertretenden Kommandanten für sechs Jahre gewählt.
Für Feuerwehrkommandanten werden gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 des BayFwG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der AVBayFwG, folgende Lehrgänge vorgeschrieben:
1. Lehrgang „Gruppenführer“
2. Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Herr Hluchy und Herr Kaiser haben die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ bereits mit Erfolg absolviert.
Durch den Kreisbrandrat Markus Ullrich wurde mit Schreiben vom 05.02.2025 mitgeteilt, dass mit der Bestätigung durch die Gemeinde Einverständnis besteht.
Somit kann eine Bestätigung von Florian Hluchy zum Kommandanten und von Uwe Kaiser zum stellvertretenden Kommandanten für die volle Amtszeit von sechs Jahren, also bis 31.01.2031 erfolgen.
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat ist sehr erfreut darüber, dass Herr Hluchy und Herr Kaiser sich bereit erklärt hat, dieses wichtige Amt zu übernehmen.
Beschluss:
Herr Florian Hluchy wird vom Gemeinderat Wartmannsroth als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Völkersleier bis zum 31.01.2031 bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Beschluss:
Herr Uwe Kaiser wird vom Gemeinderat Wartmannsroth als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Völkersleier bis zum 31.01.2031 bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Uwe Kaiser nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.
| 4. | Bundestagswahl 2025; Festlegung des Erfrischungsgeldes für die ehrenamtlichen Wahlhelfer |
Sachverhalt:
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wurden wieder Wahlvorstände, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer berufen. Leider wird es auch bei uns immer schwieriger Wahlhelfer/innen zu gewinnen. Erfreulicherweise haben sich diesmal einige Freiwillige gemeldet. Allerdings haben wir auch viele Absagen gehabt. Aktuell sind die Wahlvorstände aber komplett besetzt. Diese erhalten ein sog. Erfrischungsgeld. Diese Kosten werden zum Teil erstattet.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Vergangenheit entsprach die Höhe des Erfrischungsgeld immer den Empfehlungen der Ministerien. Unterscheidungen zwischen Wahlvorstand und den übrigen Mitgliedern der Wahlvorstandschaft und den Hilfskräften wurden nicht vorgenommen. Für die Bundestagswahl wird ein Erfrischungsgeld von 35,- Euro für den Vorstand und 25,- Euro die übrigen Mitglieder empfohlen.
Angesichts der Tatsache, dass es in der Gemeinde nur drei Wahlbezirke gibt und somit die Anzahl der Wahlhelfer/innen relativ gering ist und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Wahlhelfergewinnung immer schwieriger wird, empfiehlt die Verwaltung das Erfrischungsgeld, auch als Zeichen der Wertschätzung, einheitlich auf 35,- Euro festzulegen.
Auch in anderen Gemeinden im Landkreis wird dies so gehandhabt. Manche Gemeinden haben sich für diese Wahl auf 30,- Euro als einheitliches Erfrischungsgeld geeinigt.
Beschluss:
Für die Bundestagswahl 2025 wird ein einheitliches Erfrischungsgeld für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Höhe von 35,- Euro beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 5. | Beschlussfassung über freiwillige Leistungen im Haushaltsjahr 2025 und eingegangene Zuschussanträge verschiedener Vereine |
Sachverhalt:
Folgende freiwilligen Leistungen, die zum einen aufgrund vorliegender Beschlüsse jährlich durch die Gemeinde Wartmannsroth getätigt werden und zum anderen entsprechende Zuschussanträge eingegangen sind, sind vom Gemeinderat -auch hinsichtlich der finanziellen Situation- erneut zu überdenken und entsprechend zu beschließen.
Förderantrag des Caritasverbandes Bad Kissingen e. V. für das Jahr 2024:
Mit Schreiben vom 10.07.2024 beantragt der Caritasverband f. d. Landkreis Bad Kissingen e. V. erneut eine Mitfinanzierung seiner umfangreichen sozialen Dienste. Beantragt wird ein Zuschuss in Höhe von 0,50 €/Einwohner für das Haushaltsjahr 2025.
Während diese Zuschussanträge in anderen Kommunen durchaus abgelehnt werden, hat der Gemeinderat die Anträge der Caritas in den vergangenen Jahren immer befürwortet und entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt; nicht zuletzt deswegen, weil die Caritas auch Träger der örtlichen Kindergärten ist.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth bewilligt den Zuschussantrag des Caritasverbandes f. d. Landkreis Bad Kissingen e. V. für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 0,50 Euro/Einwohner. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Abstimmung: 14:0
Zuschuss für die Jugendmusikvereinigung Saaletal e. V.
Mit Schreiben vom 10.10.2024 beantragt der Verein „Jugendmusikvereinigung Saaletal e. V.“ einen Zuschuss für das Haushaltsjahr 2025, damit die Arbeit für die Jugend und die Musik reibungslos fortgesetzt werden kann. Mit diesen Zuschüssen werden sämtliche Kosten (Miete, Strom, Heizung, Reinigung) für die Unterrichtsräume abgedeckt.
Im Jahr 2022 wurde der Zuschuss bereits von 50,00 Euro auf 70,00 Euro/Schüler angehoben. Aktuell werden 12 Jugendliche aus unserer Gemeinde dort ausgebildet, sodass sich der Zuschussanteil auf 840,00 Euro beläuft. Da die Geschäftsführung seit April 2023 nicht mehr über die Stadt Hammelburg abgewickelt wird, wird zusätzlich die nun anfallende Aufwandspauschale ebenfalls anteilsmäßig auf die Schüler der Gemeinden aufgeteilt (+ 122,93 Euro), sodass sich der für 2025 beantragte Zuschuss auf insgesamt 962,93 Euro beläuft. Die Pauschale wurde auch bereits 2024 durch die Gemeinde übernommen.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth bewilligt den Zuschussantrag der Jugendmusikvereinigung Saaletal e. V. für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 962,93 Euro. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Abstimmung: 14:0
Spende für Volksbund Deutsche Kriegsgräber e. V.:
Bis einschließlich 2022 wurden jeweils 200,00 Euro/Jahr an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gespendet, um den Erhalt deutscher Kriegsgräber an den Schauplätzen des Ersten und Zweiten Weltkrieges zu unterstützen. In seiner Sitzung am 08.12.2022 hat der Gemeinderat die Spende für das Haushaltsjahr 2023 abgelehnt. Grund hierfür war, dass sich der Gemeinderat und auch die Feuerwehr am Volkstrauertag wie eine „Zweitbesetzung“ fühle, da es an einer Reservistenkameradschaft mangelt und die Gemeinde mit dem Gedenken an die Gefallenen der Weltkriege ausreichend Rechnung trägt und es nicht noch einer Spende bedarf.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurde die Spende ebenfalls durch den Gemeinderat abgelehnt.
Mit Schreiben vom September 2024 bittet der Verein erneut um eine Unterstützung.
Diskussion:
Stefan Selbert regt an den Zuschuss wieder auszuzahlen. Angesichts eines Krieges in Europa und des Rechtsrucks, der durch ganz Europa ginge, sei es heute wichtiger den je, der Weltkriege und seiner Opfer zu gedenken und die Erinnerung daran zu unterstützen.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth bewilligt eine Spende an den Volksbund Deutsche Kriegsgräber e. V. in Höhe von 200,00 Euro für das Haushaltsjahr 2025. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Abstimmung: 5:9 damit ist der Beschluss angelehnt
Aufstockung Mitgliedsbeitrag Freundeskreis Lesezeichen – Stadtbibliothek Hammelburg e. V.:
In Sitzung vom 30.06.2016 beschloss der Gemeinderat den Beitritt zum "Freundeskreis - Lesezeichen - Stadtbibliothek Hammelburg e.V.", um die Arbeit der Stadtbücherei zu unterstützen. Zudem wurde beschlossen, dass abhängig von der Haushaltslage der derzeitige Mitgliedsbeitrag von 30,00 Euro auf einen jährlichen Beitrag von 1.000,00 Euro aufgestockt werden soll.
Für 2023 und 2024 wurde durch den Gemeinderat die Aufstockung des Mitgliedsbeitrags von 30,00 Euro auf 500,00 Euro beschlossen. Vom Gemeinderat ist festzulegen, ob auch im Jahr 2025 der Mitgliedsbeitrag aufgestockt werden soll.
Diskussion:
Bürgermeister Atzmüller wirbt für eine Zuschussbewilligung, weil die Stadtbibliothek von vielen Gemeindebürgern, insbesondere den Kindergärten und der Grundschule rege genutzt werde.
Beschluss 4:
Der Gemeinderat beschließt erneut die Aufstockung des Mitgliedsbeitrags von 30,00 Euro auf 500,00 Euro im Haushaltsjahr 2025. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Abstimmung: 14:0
Förderung der geleisteten Jugendarbeit von Vereinen:
Vom Gemeinderat ist der Stundensatz für die geleistete Jugendarbeit von Vereinen festzulegen. Insgesamt wurden von den Vereinen heuer 951,5 Std. eingereicht:
| SpVgg Wartmannsroth/Völkersleier | 362,5 Std. |
| SV Windheim | 56 Std. |
| Faschingsgemeinschaft Schwärzelbach | 123,5 Std. |
| Schützenverein Almrausch e.V. | 133 Std. |
| Sportverein Dittlofsroda | 88 Std. |
| Obst- und Gartenbauverein Dittlofsroda | 27 Std. |
| Obst- und Gartenbauverein Waizenbach | 38 Std. |
| Rhönklub, ZV Schondrahöhe, Völkersleier | 23 Std. |
| 1. FC Alemannia Schwärzelbach | 100,5 Std. |
Vorjahre:
2023 wurden 844,25 Std. eingereicht und ein Stundensatz von 4,00 Euro festgelegt. 2022 wurden 672 Std. eingereicht und ein Stundensatz von 4,00 Euro festgelegt. 2021 waren es 286 Std. und ein Stundensatz in Höhe von 4,00 Euro. 2020 waren es 875 Std. und ein Stundensatz in Höhe von 4,00 Euro.
Beschluss 5:
Der Gemeinderat befürwortet weiterhin einen Stundensatz in Höhe von 4,00 Euro für die geleistete Jugendarbeit von Vereinen. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Abstimmung: 14:0
Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Ägidius Windheim
Mit Schreiben vom 15.10.2024 beantragt die Kath. Kirchenstiftung St. Ägidius Windheim einen Zuschuss für die umfangreiche Reparatur der Kirchenglocken. Nach Abzug des Zuschusses der Diözese Würzburg i.H.v. 50 %, sind ca. 15.000 Euro von der Kirchenstiftung zu tragen. Die Baulastverpflichtung für den Kirchturm wurde mit Schreiben vom 08.06.2016 von der Gemeinde auf die Kirchenstiftung übertragen. Da die Kirchenstiftung bei der geringen Einwohnerzahl die Zahlung der Kosten als große Herausforderung sieht, wurde der Antrag auf Zuschuss von der Gemeinde gestellt.
In vergleichbaren Fällen wurde in Waizenbach ein Zuschuss von 750 Euro bewilligt und in Dittlofsroda 400 Euro. Die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse sind beigefügt.
Diskussion:
Einige Gemeinderatsmitglieder stellen fest, dass sich Kirchenstiftungen in der Vergangenheit der Gemeinde gegenüber nicht unbedingt kooperativ verhalten haben, wenn die Gemeinde mal Flächen gebraucht haben. Entweder wurden Anfragen der Gemeinde abgelehnt oder unannehmbare Forderungen gestellt. Von daher sähe man keine Notwendigkeit hier zu unterstützen.
Andere Ratsmitglieder halten eine Unterstützung durchaus für angebracht. Diese sollte aber sehr moderat ausfallen, da weder genaue Kosten, noch die Höhe des Eigenanteils der Kirchstiftung bekannt seien. Bürgermeister Atzmüller schlägt daher vor, den Zuschussbetrag zu deckeln und vom Eigenanteil abhängig zu machen.
Beschluss 6:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth bewilligt einen Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung St. Ägidius Windheim für das Haushaltsjahr 2025. Der Zuschuss beträgt 10% des Eigenanteils der Kirchenstiftung (ohne Spenden und anderweitige Zuschüsse), maximal jedoch 500,- Euro.
Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die keinen Rechtsanspruch für künftige, vergleichbare Zuschussanträge begründet.
Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Abstimmung: 14:0
| 6. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
- Bei der Gemeinde liegt ein Antrag auf Errichtung von drei Windrädern bei Waizenbach vor. Es handelt sich um ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt, bei dem die Gemeinde als Trägerin öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten wird. Der Punkt wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt.
- Zu folgenden Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
o Dittlofsroda, Eidenbacher Weg 2, Abriss von zwei Gebäuden und Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses
o Völkersleier, An der Bornhecke 5, Anbau an das bestehende Wohnhaus
o Wartmannsroth, Flurhof a.d. Hauptstraße, Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
| 7. | Verschiedenes |
Baumgrabanlage Waizenbach
Da die Baumgräber unter der Linde wegen der Wurzeln nur sehr schwer einzubringen sind, wird vom Bauhof vorgeschlagen links neben dem Eingang einen Amberbaum zu pflanzen. Das ist ein Pfahlwurzler, der nicht zu groß wird und dort könnte man dann ringsum die Baumgräber einrichten.
Leichenhaus Völkersleier
Die Dachziegel sind bestellt und werden direkt zum Friedhof geliefert. Uwe Kaiser und Stefan Selbert klären in Völkersleier, inwieweit die Ausbesserungsarbeiten ehrenamtlich umgesetzt werden können.
Spielplatz Waizenbach
Am Kletterturm sind Ausbesserungen vorzunehmen.
Um 19:30 Uhr wird die Sitzung geschlossen.