Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:
Montag, 17.03.2025, 07:00 Uhr
Geschäftszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind wir Montag, Dienstag und Donnerstag bis 16.00 Uhr und mittwochs in der Regel ab 9:00 Uhr, telefonisch erreichbar. Freitag ist die Vermittlung von 08:00 -12:00 Uhr nur für Notfälle erreichbar.
Bürgermeister Atzmüller hat vom 01.-09.03.2025 Urlaub. In dieser Zeit leitet zweiter Bürgermeister Koberstein die Amtsgeschäfte.
Am Faschingsdienstag ist die gesamte Gemeindeverwaltung geschlossen!
Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0
Fax Tel. 09737 9102 - 22
Email poststelle@wartmannsroth.de
Internet www.wartmannsroth.de
| Gemeinde Wartmannsroth Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung |
Tel. 0172 6765992 |
| Stromversorgung Bayernwerk Entstörungsdienst Strom
Technischer Kundenservice/ Anfragen zu EEG-Anlagen (Photovoltaik) |
Tel.: 09 41-28 00 33 66
Tel.: 09 41-28 00 33 11* Fax: 09 41-28 00 33 12 *Mo.-Do 7:30 bis 16 Uhr Fr 7:30 bis 15 Uhr |
| Notruf (Polizei) Feuerwehr/Rettungsdienst Polizeiinspektion Hammelburg
Kinderärztlicher und ärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Notdienst Giftnotruf Apotheken Notdienst Sperrnotruf für EC-, Kredit- & Handykarten | Tel.: 110 Tel.: 112 Tel.: 09732 906-0 Tel.: 116 117 Tel.: 089 72330-93 Tel.: 030-19240 Tel.: 0800 0022833 Tel.: 116 116 |
| Völkersleier: Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17 Schwärzelbach: Schützenhaus, Neudorfer Straße 2 Neuwirtshaus: gegenüber Fuldaer Straße 20, Garage Herr Hoos Waizenbach: Gemeinschaftshaus |
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr
Ansprechpartner Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080,
Mobil-Nr. 0176 / 26448420
Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung der Gemeinde melden.
(§ 10 Abs. 1 Hundesteuersatzung)
Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes der Gemeinde melden. (§ 10 Abs. 2 Hundesteuersatzung)
Verstöße können mit einer Geldbuße belegt werden. (§ 11 Nr. 1 Hundesteuersatzung, Art. 16 Nr. 2 KAG)
Ein entsprechendes Online-Formular finden Sie auf unserer Homepage im Rathaus Service-Portal unter https://www.wartmannsroth.de/buergerservice/rathausserviceportal/index.html.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schaupp, Tel.: 09737/9102-15.
In Schwärzelbach werden in den nächsten Wochen Zug um Zug die Wasseruhren ausgetauscht. Wir bitten darum, dafür zu sorgen, dass die Gemeindemitarbeiter freien Zug zu den Wasseruhren und sonstigen Anlagen der Wasserversorgung haben.