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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:

Montag, 16.03.2026, 07:00 Uhr

Die Gemeinde Wartmannsroth ist zu erreichen:

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind wir Montag, Dienstag und Donnerstag

bis 16.00 Uhr und mittwochs in der Regel ab 9:00 Uhr, telefonisch erreichbar. Freitag ist die Vermittlung von 08:00 -12:00 Uhr nur für Notfälle erreichbar.

Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0

Fax Tel. 09737 9102 - 22

Email poststelle@wartmannsroth.de

Internet www.wartmannsroth.de

Wichtige Telefonnummern bei Defekten und Störungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen:

Im Notfall:

Pflege Lotsen

Sprechzeiten

Donnerstag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Besprechungsraum, Rathaus Wartmannsroth

Kontakt: Telefonnummer 09732-902-110

E-Mail: gutepflege@fraenkisches-saaletal.de

CALLHEINZ im RAUM HAMMELBURG

Informationen zur Buchung von „CALLHEINZ“ im Altlandkreis Hammelburg:

Gebucht werden können die gewünschten Fahrten 31 Tage bis 60 Minuten im Voraus, entweder über die callheinz-App, die callheinz-Website oder über den kostenlosen Callcenter 0800 / 456 0011.

Fahrzeiten:

Montag bis Freitag 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr,

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

15.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Samstag, Sonntag

und Feiertag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Standorte der Defibrillatoren in der Gemeinde:

Völkersleier: Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17

Schwärzelbach: Schützenhaus, Neudorfer Straße 2

Neuwirtshaus: gegenüber Fuldaer Straße 20,

Waizenbach: Gemeinschaftshaus, Neue Straße 3

Windheim: Feuerwehrhaus, Klingenweg 1

Wertstoffhof

Steingrund 34, 97797 Wartmannsroth OT Dittlofsroda

Öffnungszeiten:

Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080, Mobil-Nr. 0176 / 26448420

Eingeschränkte Erreichbarkeit vor und nach der Wahl

Aufgrund der engen Terminsetzungen für die Briefwahl, ist die Gemeindeverwaltung, insbesondere das Bürgerbüro, in der Woche vor der Wahl nur eingeschränkt erreichbar. Wir möchten Sie bitten, sich wirklich nur in dringlichen Angelegenheiten an die Verwaltung zu wenden.

Am Tag nach der Wahl, am 09.03.2026, ist die gesamte Gemeindeverwaltung wegen der Restauszählung der Kreistagswahl, sowie weiteren Nacharbeiten zur Wahl komplett geschlossen und nur über die Zentrale erreichbar.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Hundesteuer - Anzeigepflichten

Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung der Gemeinde melden. (§ 10 Abs. 1 Hundesteuersatzung)

Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes der Gemeinde melden. (§ 10 Abs. 2 Hundesteuersatzung)

Verstöße können mit einer Geldbuße belegt werden. (§ 11 Nr. 1 Hundesteuersatzung, Art. 16 Nr. 2 KAG)

Ein entsprechendes Online-Formular finden Sie auf unserer Homepage im Rathaus Service-Portal unter https://www.wartmannsroth.de/buergerservice/rathausserviceportal/index.html.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schwender, Tel.: 09737/9102-25.