I.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, die vom Gemeinderat Wartmannsroth am 14.02.2019 beschlossen wurde, amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Artikel 65 Absatz 3 GO vom
01.04.2019 bis einschließlich 12.04.2019
im Rathaus, Hauptstraße 15, Zimmer Nr. 14,
während der Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsicht aus.
II.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Wartmannsroth (Lkr. Bad Kissingen) für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wartmannsroth folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den | |
Einnahmen und Ausgaben mit | 4.103.964,00 Euro |
und im Vermögenshaushalt in den | |
Einnahmen und Ausgaben mit | 3.320.286,00 Euro |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v. H. | |
b) für Grundstücke (B) — 320 v. H. | |
2. | Gewerbesteuer — 380 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 360.000 Euro festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Wartmannsroth, den 29.03.2019
Gemeinde Wartmannsroth