Eine Übung der Bundeswehr findet am
| a) | 27.04.2023 |
| unter der Bezeichnung | |
| a) | Marsch auf KFZ (Beziehen Verfügungsraum Wald) mit anschließender Beobachtungsübung unter Einsatz von Darstellungsmittel, TrpFhr MELLS Lehrgangsgebundene Ausbildung, Hörsaal 23 |
| im Übungsraum | |
| a) | Mobilfunkmast südlich Wartmannsroth, im Umkreis von 500 m um das Objekt im bewaldeten Teil |
| statt. |
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dergleichen ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei, sowie nach den Waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die von Einheiten der Bundeswehr verursacht wurden, sind bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung schriftlich anzumelden, sofern diese nicht bereits durch einen Flurschadenoffizier oder vom Schadentrupp der Einheiten beseitigt worden sind.