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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abfallentsorgung in den Friedhofsabfällen

Vermehrt wurde in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass in den Friedhöfen tatsächlich nur verrottbares Material in den Friedhofsabfällen entsorgt werden darf.

Bei den letzten Entleerungen der Grüngutabfallgruben mussten die Gemeindearbeiter leider feststellen, dass dies in einigen Friedhöfen in den Gemeindeteilen nicht beachtet wird. So wurden häufig leere Plastikgrablichter, leere Pflanzschalen und Blumentöpfe gefunden. Mit diesen Abfällen kann das Friedhofsgut nicht mehr auf der Grüngutsammelstelle in Wartmannsroth abgeliefert werden. Es muss vielmehr aufwendig entsorgt werden und die Kosten dafür müssen über die Grabgebühren finanziert werden. Durch das Fehlverhalten weniger würden damit jedoch alle Grabplatzberechtigten belastet.

Wir appellieren daher nochmals eindringlich darauf zu achten, dass auf den Friedhöfen die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Alles Nichtverrottbare muss wieder mit nach Hause genommen und dort ordnungsgemäß entsorgt werden. Haben Sie auch den Mut mal Jemanden anzusprechen, wenn Sie sehen, dass diese Ordnung nicht eingehalten wird.