Vorsitz:
Erster Bürgermeister Florian Atzmüller
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
Entschuldigt sind
Tobias Bold
Jochen Koberstein
Stefan Selbert
Gabriel Vogt
Markus Koberstein
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 26.01.2023 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 26.01.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0
| 2. | Ausbau der Ortsdurchfahrt Wartmannsroth; Sachstandsbericht und Ausblick auf den Fortgang der weiteren Bauarbeiten |
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung wurde vom Gemeinderat der Wunsch geäußert, dass eine Stützmauer im Bereich der Bushaltestelle höhenmäßig noch verändert wird. Eine Anfrage beim Ingenieurbüro ergab, dass dies aus statischen Gründen und aufgrund des Baufortschritts nicht mehr möglich sei.
In diesem Zusammenhang wurde vom Ingenieurbüro bemängelt, dass der Gemeinderat von Wartmannsroth immer sehr kurzfristig Änderungswünsche äußere oder die Ausführungsplanung kritisiere, ohne dass im Vorfeld zu den Planungen irgendwelche Stellungnahmen abgegeben wurden. Aus diesem Grund bot das Ingenieurbüro an, den Gemeinderat nochmals zur Planung, zum aktuellen Sachstand und zum weiteren Baufortschritt zu informieren. Dies soll dazu dienen, dass teure Umplanungen und Änderungen künftig vermieden werden können. Dazu ist es jedoch notwendig, dass sich der Gemeinderat auch intensiv mit der Planung auseinandersetzt und bezüglich eventueller Unklarheiten auch nachfragt.
Das Ingenieurbüro bat darum, dass auch im Vorfeld zur Sitzung bereits Fragen an den Planer herangetragen werden, sodass er sich zur Sitzung darauf vorbereiten kann. Hierzu gingen folgende Fragen von Ratsmitglied Uwe Kaiser ein:
| - | Höhe und Gestaltung des Kreisverkehrs? |
| - | Radius Kreisverkehr für LKW groß genug? |
| - | Warum muss die Straße aus dem Baugebiet Häg an den Kreisel so stark verändert werden? |
| - | Wurde an die Hydranten gedacht? (Dorfplatz war auch eingezeichnet und wurde vergessen?) |
| - | Pflasterflächen der Zufahrten evtl. Teer statt Pflaster? |
| - | Straßenbeleuchtung Standorte? Ausreichend? |
Diskussionsverlauf:
Die verantwortlichen Ingenieure Gerhard Schwarzer Jan Solveen erläutern dem Gemeinderat ausführlich den aktuellen Baustand und die als nächstes anstehenden Arbeiten. Dabei gehen sie auf einige Punkte ein, die noch zu klären sind:
| - | Wie bereits angesprochen, ist die Stützmauer am Parkplatz des Landgasthofes für die dort Parkenden nur schwer zu sehen. Die Ingenieure schlagen nun vor, auf der Mauer Solarleuchten und/oder Rundrohrgestänge anzubringen, damit man die überstehende Mauer beim Ausparken besser sieht. Für diese Lösung sollen Preise eingeholt werden. |
| - | Im Zusammenhang mit der Erstellung des Kreisverkehrs am östlichen Ortsausgang soll auch der Fußweg parallel zur Staatsstraße neu angelegt werden. Die Ingenieure werden gebeten, dabei auf eine ausreichende Entwässerung des Weges zu achten, da dieser ständig überschwemmt sei. |
| - | Bei der Betrachtung des Straßenbeleuchtungsplans fällt auf, dass im Bereich des Kirchbergs zwei Leuchten unmittelbar nebeneinanderstehen (Leuchte Nummer 13). Hier sollen die Standorte leicht verschoben werden und es ist dabei darauf zu achten, dass die Leuchte am Kirchberg zur späteren Rathausplatzgestaltung passt. Im Bereich der Bushaltestellen soll die ausreichende Beleuchtung nochmals geprüft werden und gegebenenfalls Kabel für eine spätere Nachrüstung von Leuchten eingezogen werden. |
| - | Gegenüber dem Rathaus muss ein neuer Zaun auf Privatgrund montiert werden. Die von den Ingenieuren vorgeschlagene Lösung erscheint dem Gemeinderat aber als sehr aufwendig und teuer. Hier soll eine deutlich einfachere Lösung gefunden werden, die mit den Grundstückseigentümern abgestimmt wird. |
| - | Nochmals wird die Einfahrt in den Lennesweg kritisiert. Hier zeige sich schon jetzt, dass die dort verbauten Bordsteine ein Hindernis für größere landwirtschaftliche Fahrzeuge darstellen. Hier soll Abhilfe geschaffen werden. |
Zu den Fragen von Ratsmitglied Kaiser nehmen die Ingenieure wie folgt Stellung:
| - | Der Aufbau im Kreisverkehr wird ungefähr eine Böschung von 1,5 m haben. Ziel dabei sei es, dass der Kreisverkehr nicht zu überschauen ist, der Verkehrsteilnehmer also gezwungen ist abzubremsen. |
| - | Der Radius des Kreisverkehrs ist groß genug für Lkw. Allerdings ist bei bestimmten Abbiegevorgängen ein Überfahren der Verkehrsinseln an den Einmündungen südlich und nördlich notwendig. |
| - | Die Vorgaben für Kreisverkehrsanlagen besagen, dass jede Einmündung möglichst in einem 90° Winkel auf den Kreisverkehr stoßen soll. Daher ist der Umbau der Anbindung zum Häg in diesem Umfang notwendig. |
| - | Auf eine korrekte und vollständige Montage von Hydranten wird geachtet. |
| - | Das Asphaltieren des Gehweges im Bereich der Grundstückszufahrten würde zu einem ungewollten Flickenteppich führen. Von daher wird eine durchgehende Pflasterung empfohlen. |
| - | Die genauen Straßenbeleuchtungsstandorte müssen direkt vor Ort festgelegt werden. Der derzeitige Beleuchtungsplan ist dahingehend noch flexibel. |
Nachdem es keine weiteren Fragen an die Ingenieure mehr gibt, bedankt sich Bürgermeister Atzmüller für deren Ausführungen und wünscht einen guten Nachhauseweg.
| 3. | Vorstellung des Forstbetriebsergebnisses 2022 und Forstbetriebsplanung 2023 |
Diskussionsverlauf:
Zunächst stellt der Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Fabian Menzel dem Gemeinderat die Entwicklung des Holzmarkts in einem kurzen Vortrag vor. Er stellt fest, dass dieser insgesamt eine positive Entwicklung gemacht hat und die Preise, vor allem im Bereich des Nadelindustrieholzes, im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wieder extrem angestiegen sind, während die Fichte gleichzeitig preisstabil blieb. Trotz der Preissteigerung gäbe es eine extrem hohe Nachfrage nach Brennholz. Die Brennholzpreise lägen teilweise höher als die Preise für Laubsägehölzer. Für die Sägewerksbetreiber sei das ein großes Problem, weil sie diese nachziehenden Preise z.B. bei der weiter im Preis steigenden Eiche, fast nicht mehr mitmachen könnten.
Revierleiter Christoph Uffelmann erläutert anschließend das Betriebsergebnis 2022 und die Betriebsplanung für das Jahr 2023. Mit 4.197 fm war der Einschlag etwas geringfügiger geplant und wie es der Soll-Hiebsatz von 4.690 fm vorsieht. Vom gesamten Einschlag lag der ZE-Anteil bei 44%, was der extremen Trockenheit und dem damit verbundenen Käferbefall geschuldet war. In der Nachweisung schließt das Betriebsjahr 2022 mit 323.645,24 Euro in den Einnahmen und 184.100,23 in den Ausgaben, somit mit einem Gewinn von 139.545,01 Euro ab. Herr Menzel und Herr Uffelmann zeigen sich sehr zufrieden mit diesem Ergebnis. Im Bereich der FBG oder des Landkreises gäbe es keine Kommune die derart viel Gewinn im Verhältnis zur Bewirtschaftungsfläche aus ihrem Wald ziehe. Das läge daran, dass die Gemeinde weitestgehend auf Unternehmerleistungen zurückgreife, was deutlich wirtschaftlicher sei, als eigenes Personal.
Für das Jahr 2023 plant Uffelmann nur mit 3.587 fm Einschlag, weil er auch in diesem Jahr wieder mit viel ZE-Anfall rechnet.
Daneben sind natürlich auch verschiedene Kulturbegründungen in den Bereichen Lichte Eiche, Hühnergraben, Süßer Rasen, Nüßlein und Oberes Gemeindeholz geplant. Wegeunterhalts bzw. -instandsetzungsmaßnahmen sind in den Distrikten Leite, Weidig und Kühruh geplant. Hier soll neben dem Abziehen der Wege und der Aufbringung von Schotter, die Anlage von Regenrückhaltebecken zur Vermeidung von Straßenschäden bei Starkregenereignissen erfolgen.
Insgesamt rechnet der Revierleiter bei Einnahmen von rund 290.000,00 Euro und Ausgaben von gut 193.160,00 Euro mit einem Betriebsergebnis für 2023 von ca. 96.840 Euro.
Beschluss:
Dem vom Revierleiter Herrn Uffelmann vorgestellten Jahresbetriebsplan für das Forstbetriebsjahr 2023 wird zugestimmt. Das Betriebsergebnis 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 4. | Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement; Vorstellung durch Revierleitung Christoph Uffelmann |
Sachverhalt:
Zielrichtung: Klimaresilienz
Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.
Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.
Kriterien
Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.
Ein klimaangepasstes Waldmanagement umfasst die folgenden Kriterien:
Verjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.
Diskussionsverlauf:
Herr Uffelmann und Herr Menzel sehen das Förderprogramm eher kritisch und raten dem Gemeinderat davon ab. Zwar sei Natur- und Klimaschutz sehr wichtig, jedoch könne man nicht immer mehr Fläche aus er Bewirtschaftung nehmen, während gleichzeitig der Holzbedarf stetig steige. Der Gemeinderat schließt sich hier der Meinung der Experten an.
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich für eine Bewerbung der Gemeinde für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement aus und beauftragt die FBG das hierfür notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 0 : 10 abgelehnt
| 5. | Weitere Vorgehensweise bei der Sanierung des Brückenbauwerks 4, Heiligkreuzstraße |
Sachverhalt:
Bei der Sanierung des Brückenbauwerks 4 in Heiligkreuz gehen die Meinungen der beteiligten Ingenieurbüros über den Umfang der Sanierung weit auseinander. Die Einzelheiten hierzu können beigefügtem Schreiben des Ingenieurbüros SRP Schneider+Partner entnommen werden.
Das Büro wünscht eine zeitnahe Entscheidung, in welche Richtung weitergeplant werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
| Baukosten | Baunebenkosten | Summe |
| Neubau inkl. Abbruch | ||
| 350 - 380 T€ brutto | 75 - 85 T€ brutto | 425 - 465 T€ brutto |
| Erneuerung Überbau inkl. Teilabbruch | ||
| 340 - 365 T€ brutto | 105 - 115 T€ brutto | 445 - 480 T€ brutto |
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich für eine Kompletterneuerung der Brücke (BW 4) in Heiligkreuz, Heiligkreuzstraße, Nähe Obersinner Straße aus und folgt damit der Empfehlung der Ingenieurbüros SRP Schneider+Partner und BPR Dr. Schäpertöns. Eine Ausführung soll für 2025 angestrebt werden.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 6. | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Wartmannsroth; Beschlussfassung zu Änderungspunkt 69 |
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 10.11.2022 wurde vom Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beschlossen sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
In der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde zur Kompensationsmaßnahme 7 geäußert, dass dieser wegbegleitende Bereich sich gut für die Anlage eines Blühstreifens eigne. Dieser sei einer von vielen Bereichen in der Gemeinde, bei denen die tatsächliche Nutzung in die Gemeindefläche hineinragt („Überackerung“). Der Gemeinderat hat die Aussage am 10.11.2022 zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen des Grüngitterprojekts wurden im gesamten Gemeindegebiet derartige Flächen, die von der „Überackerung“ betroffen sind, identifiziert. Die Projektbeauftragten und die Untere Naturschutzbehörde haben die Ergebnisse den Gemeinden bereits mitgeteilt. Es wurden Auflistungen der betroffenen Flächen sowie Lagepläne ausgehändigt.
Im Beschluss 69 der Sitzung vom 10.11.2022 wurde mit aufgenommen, dass vom Gemeinderat zeitnah zu entscheiden ist, ob und wenn ja in wieweit eine Übernahem dieser Flächen in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes erfolgen soll.
Von der Verwaltung wird empfohlen, die ermittelten betroffenen Flächen im Rahmen des Grüngitterprojekts nicht in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufzunehmen. Die übermittelten Flächen stehen nicht final fest, zumal zu prüfen ist, ob hiervon Flächen bereits verpachtet sind. Die weitere Vorgehensweise, wie mit diesen Flächen verfahren wird, steht noch nicht fest.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die im Rahmen des Grüngitterprojekts ermittelten Flächen nicht in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 7. | Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder; Beratung der weiteren Vorgehensweise |
Sachverhalt:
Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Zu Beginn umfasst dieser die Kinder der ersten Klasse. Bis 2029 kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu. Damit haben ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Das Betreuungsangebot muss hierfür inklusive der Unterrichtszeit acht Stunden täglich umfassen. Die Schließzeiten dürfen maximal vier Wochen (in der Regel 20 Werktage) im Jahr betragen.
Als Ganztagsbetreuung und somit als rechtsanspruchserfüllend zählen folgende Angebote:
Im März 2022 wurde eine Elternbefragung zum Ganztagsbetreuungsanspruch in den 1. - 4. Klassen der Grundschule Dittlofsroda (64 Kinder) durchgeführt. An der Umfrage haben 28 Eltern teilgenommen, wovon ca. 35 % einen Ganztagsbetreuungsplatz in Anspruch nehmen würden. Das Ferienbetreuungsangebot würden ca. 40 % in Anspruch nehmen.
Aktuell bieten wir in Zusammenarbeit mit der gfi GmbH (Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration) im Rahmen einer offenen Ganztagsschule in der Grundschule Dittlofsroda eine Betreuung von Montag bis Donnerstag bis 16.45 Uhr an. In den Ferien besteht keine Betreuung.
Am 18.05.2022 fand ein Termin mit dem Jugendamt Bad Kissingen, Schulamt Bad Kissingen, Frau Hügel (Rektorin der Grundschule Dittlfosroda), gfi Schweinfurt und der Gemeindeverwaltung statt. Für alle Anwesenden ist die Einführung einer „offenen Ganztagsbetreuung plus“ (= offene Ganztagsbetreuung mit Abdeckung der rechtlichen Vorschriften) mit einer Raumumnutzung des bisher bestehenden Gebäudes der Grundschule Dittlofsroda die plausibelste Umsetzung. Die Erfahrungsberichte der noch laufenden Modelprojekte sollten jedoch noch abgewartet werden. Im Jahr 2023 sollte dann ein weiterer Termin stattfinden.
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt weiter in Richtung der „offenen Ganztagsbetreuung plus“ mit Abdeckung der rechtlichen Vorschriften zu arbeiten und weitere Gespräche zu führen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 8. | Teilnahme an der Bündelausschreibung für kommunale Strombeschaffung durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Lieferjahre 2024-2025 |
Sachverhalt:
Wie bereits in der Sitzung am 10.11.2022 ausführlich berichtet, war die Gemeinde Wartmannsroth Teilnehmer der Strombündelausschreibung 2023-2025 und von Aufhebungen betroffen. D. h. die Verträge für die Straßenbeleuchtung und für das Maschinenhaus sind mit Zuschlagserteilung für die Jahre 2023-2025 wirksam zustande gekommen. Für das Ausschreibungslos Unterfranken Ökostrom Heizstrom und Sammellos MIX, das alle Liegenschaften der Gemeinde Wartmannsroth (43 Abnahmestellen) beinhaltet, konnte kein Ergebnis erzielt werden, sodass sich die Gemeinde für das Lieferjahr 2023 eigenständig um einen Liefervertrag kümmern musste.
In Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag wird allen von Aufhebungen betroffenen Auftraggebern die Teilnahme an der Strombündelausschreibung 2024-2026 ermöglicht. Seitens der Verwaltung wird die Verkürzung auf 2 Lieferjahre empfohlen, um wieder in den anderen Turnus zu wechseln und an die Strombündelausschreibung 2023-2025 anzuschließen. Dies erspart den doppelten Verwaltungsaufwand und somit auch zusätzliche Dienstleistungskosten. Ein Vertragsabschluss ist nicht erforderlich, da unbefristete Dienstleistungsverträge vorliegen.
Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb marktgerechte Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst.
Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren. Ferner sollen mit der Teilnahme die vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Deshalb hat der Bayerische Gemeindetag die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH als Kooperationspartner in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent. Die Kommune/der Zweckverband wird über die Ergebnisse informiert.
Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 1. Januar 2024 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2024 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie. Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in ähnlicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 10 Bieter an der Ausschreibung beteiligt.
Entsprechend den Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
• Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,6 ct/kWh
Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher für eine kleine Teilnehmeranzahl von Teilnehmer*innen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
• Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,6 - 1,5 ct/kWh
Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer*innen zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten). Sollten die Vorbereitungen der KUBUS GmbH zeigen, dass die gewählte Loseinteilung mit den Zielen der Bündelausschreibungen kollidiert, obliegt die abschließende Entscheidung der KUBUS GmbH.
Hinweis:
Änderungen bei den Ausschreibungsgrundlagen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten, individuelle Änderung des Stromliefervertrages o. ä. sind nicht möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund des nicht unerheblichen Anstiegs der Strompreise, hat die Gemeinde Wartmannsroth im Rahmen der eigenständigen Ausschreibung für das Lieferjahr 2023 Normalstrom anstatt 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft.
Diskussionsverlauf:
Roland Brönner und Andreas Ullrich sehen die Bündelausschreibung kritisch, da sie beim letzten Mal nicht gut für die Gemeinde ausgegangen ist. Sie sind der Meinung, dass man flexibler wäre, wenn man die Stromlieferverträge wieder selbst ausschreibe.
Bürgermeister Atzmüller sieht in der größeren „Marktmacht“ einer Bündelausschreibung die besseren Chancen für gute Ausschreibungsergebnisse. Christina Dollinger plädiert für die Teilnahme an der Bündelausschreibung um die Verwaltung zu entlasten.
Beschluss:
Die Gemeinde Wartmannsroth erklärt verbindlich die Teilnahme an der Strombündelausschreibung 2024-2026 und überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
Um wieder in den anderen Turnus zu wechseln und an die Strombündelausschreibung 2023-2025 anzuschließen, soll anstatt des regulären Lieferzeitraums 2024-2026 (3 Lieferjahre), der verkürzte Lieferzeitraum 2024-2025 (2 Lieferjahre) ausgeschrieben werden.
Die Gemeinde Wartmannsroth verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Er verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2024-2026 für die Lieferjahre 2024-2025 „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden.
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen und die geforderten Unterlagen zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis: 9 : 1
| 9. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
Bauanträge:
| - | Am 30.01.2023 ist ein Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 61, Am Buch 5, Gemarkung Heiligkreuz eingegangen. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einer gemischten Baufläche nach Flächennutzungsplan. Die Zufahrt erfolgt über den Straßenzug „Am Buch“. Die Erschließung ist gesichert. Es wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Bauvorhaben entgegenstehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wurden am 31.01.2023 als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt. |
| - | Am 01.02.2023 ist ein Bauantrag für den Neubau einer beheizten Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 556, Limpelbach 2, Gemarkung Schwärzelbach eingegangen. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans „Limpelbach“ in einem Gewerbegebiet nach BauNVO. Die Zufahrt erfolgt über den Straßenzug „Limpelbach“. Die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Es wird eine Befreiung des Bebauungsplans hinsichtlich der Nichteinhaltung der Baugrenze an der südlichen Grundstücksgrenze beantragt. Zudem wurde eine Abstandsflächenübernahme von 3,00 m Tiefe und 7,85 m Breite, also 23,55 m² an der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 558, Gemarkung Schwärzelbach beantragt. Ansonsten wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Bauvorhaben entgegenstehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben sowie die Zustimmung der Abstandsflächenübernahme wurden am 01.02.2023 als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt. |
| - | Bürgermeister berichtet von seinem Gespräch mit dem Brennerverein und dem daraus resultierenden Wunsch des Brennervereins mit dem Gemeinderat außerhalb einer Sitzung den Austausch zu suchen, um etwaige Unstimmigkeiten auszuräumen. Der Gemeinderat sieht hierzu jedoch keine Veranlassung. Man wolle das Thema nicht „hochkochen“ und es deshalb auf sich beruhen lassen. Selbstverständlich sei es den Mitgliedern des Brennervereins jederzeit freigestellt das persönliche Gespräch mit den Gemeinderatsmitgliedern zu suchen. |
| - | Am 01.02. hat eine Sitzung der Feuerwehrkommandanten mit Verantwortlichen der Gemeinde zur Bildung eines „Krisenstabs Katastrophenschutz“ stattgefunden. Das Gremium wird sich künftig mit möglichen Szenarien eines „Blackouts“ beschäftigen, um Vorsorgemaßnahmen zu erörtern. |
| - | Nachdem die Gemeinde künftig den Musiksaal als Sitzungssaal nutzen kann, stellt sich die Frage, was mit den massiven Tischen des Sitzungssaals passieren soll. In der Vergangenheit haben sich diese als äußerst unpraktisch erwiesen, weil sie sehr schwer und unhandlich sind, der Sitzungssaal aber immer wieder umgeräumt werden müsse. Die Ratsmitglieder wollen sich in ihren Ortsteilen erkundigen, ob sie in irgendeinem öffentlichen Gebäude gebraucht würden, ansonsten sollten die massiv geschreinerten Tische zum Verkauf angeboten werden. |
| 10. | Verschiedenes |
Sachverhalt:
Straßenbeleuchtung Windheim und Heckmühle
Neben dem Glasfaserausbau in den gemeindlichen Ortsteilen wird auch das Stromnetz verstärkt bzw. eine Erdverkabelung durchgeführt. In diesem Zuge hat die Verwaltung prüfen lassen, wo evtl. neue Straßenlampenstandorte erforderlich wären. Hierbei können Synergien genutzt werden und bei evtl. erforderlichen Straßenlampenstandorten die Kosten durch die Mitverlegung des Straßenbeleuchtungskabels bei der Stromkabelverlegung durch Bayernwerk zu teilen.
In den beiden Ortsteilen Windheim und Heckmühle wird eine Erdverkabelung durchgeführt.
Von den Stadtwerken Hammelburg wurde eine Lichtberechnung durchgeführt. Die Planunterlagen, aus denen hervorgeht, wo Bestandsleuchten vorhanden sind und wo evtl. neue Leuchten errichtet werden könnten ist beigefügt.
Es soll entschieden werden, welche der Leuchten realisiert werden sollen und welche nicht bzw. abgeändert.
Bürgermeister Atzmüller spricht sich grundsätzlich für eine bedarfsgerechte Erweiterung der Beleuchtung aus und regt einen Ortstermin an. Hieraus entspinnt sich eine Diskussion darüber, dass es widersprüchlich wäre, auf der einen Seite über den Beitritt der Gemeinde zum Sternenpark Rhön und eine zeitweise Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung zu diskutieren, zum anderen aber überall die Straßenbeleuchtung zu erweitern. Letzten Endes einigt man sich darauf die Beleuchtungssituation vor Ort zu besichtigen.
Genussort-Schilder-Standorte
Im Gemeinderat herrscht die Meinung vor, dass es nichts bringt in den Ortschaften einfach „Genussort“-Schilder aufzustellen, ohne dass es etwas dahintersteht. Hier bräuchte es zumindest eine Infotafel, auf der erklärt wird, was „Genussort“ bedeutet und warum die Gemeinde die Auszeichnung bekommen hat. Ideal wäre natürlich die Verbindung mit einem Marketingkonzept aber hierfür fehlten der Gemeinde die Kapazitäten. Dies soll im Rahmen des nächsten Workshops „Nahversorgung/ Tourismus“ von den Akteuren diskutiert werden.
Ersatzveranstaltung Neujahresempfang
Nochmals befragt Bürgermeister Atzmüller den Gemeinderat nach einer Ersatzveranstaltung für den Neujahrsempfang. Er selbst könne sich gut einen Ehrenamtsabend in zwangloser Atmosphäre im Spätsommer vorstellen. In jedem Falle solle ein würdiger Rahmen gefunden werden, um Ehrungen gemäß der gemeindlichen Ehrenordnung durchzuführen. Nachdem der Gemeinderat sich aber nicht auf ein passendes Format einigen kann, wird zunächst festgehalten, zumindest die Sportlerehrungen künftig in den Jahreshauptversammlungen der jeweiligen Vereine durchzuführen.
- Klausurtagung Gemeinderat
Die Klausurtagung des Gemeinderates findet in diesem Jahr am 03./04.11. in der Musikakademie statt.
Um 23:00 Uhr wird die Sitzung geschlossen.