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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

vom 23. Februar 2023 im Sitzungssaal

Vorsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. Christina Dollinger lässt ausrichten, dass sie sich verspäten wird.

Entschuldigt sind

Tobias Bold

Öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 09.02.2023

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 09.02.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

2.

Vorstellung eines neuen Entwurfs für eine Urnengrabanlage im Friedhof Wartmannsroth

Sachverhalt:

Die Interessengemeinschaft hat nun eine neue Planungsvariante mit den örtlichen Gemeinderatsmitgliedern erarbeitet, die dem Gemeinderat vorgestellt wird. Die neue Planung sieht eine Baumpflanzung auf dem bisher als Stilllegungsfläche definierten Teil des Friedhofs vor. Hier werden zwei alternative Standorte vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden von den Verantwortlichen aktuell rund 3.500 Euro, maximal jedoch 5.000 Euro beziffert.

Diskussionsverlauf:

Beate Koberstein von der Interessengemeinschaft erläutert dem Gemeinderat kurz den neuen Entwurf. Von den Beteiligten wird der Standort nahe der Sakristei bevorzugt.

Der Gemeinderat signalisiert sein grundsätzliches Einverständnis mit dem vorgestellten Entwurf der Urnengrabanlage. Auf Nachfrage des Gemeinderates, wie hoch die Akzeptanz für diesen Vorschlag in der Ortsbevölkerung sei, antwortet Frau Koberstein, dass es jedem freigestellt gewesen sei, sich hier einzubringen. Der Entwurf sei das Ergebnis der, die Interesse gezeigt und sich engagiert haben. Mit Blick auf die Kostenzusammenstellung hinterfragt der Bürgermeister, ob die angesetzten Kosten von 600 € für das Pflanzen des Baumes nicht eingespart werden könnten, wenn man den Baum selber pflanzen würde. Frau Koberstein verweist darauf, dass der Baum durch eine Baumschule gepflanzt werden sollte, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Allerdings wird an dieser Stelle angezweifelt, dass eine Baumschule oder Gärtnerei die Gewährleistung für den Baum übernimmt, wenn ihr nicht gleichzeitig auch die Nachsorge übertragen wurde. Aus diesem Grund plädiert der Bürgermeister dafür, dass auch das Pflanzen des Baumes in Eigenleistung übernommen wird und der Kostenrahmen um diese Position gekürzt und auf 3.000 € gedeckte wird. Der Bauhof könne dabei fachlich beraten. Frau Koberstein und Ratsmitglied Michael Häusler Fragen an dieser Stelle jedoch nach, wie die Kosten gedeckt werden sollen, wenn sie doch über 3.000 € hinausgingen. Schließlich könnte nicht ausgeschlossen werden, dass bei den Aushubarbeiten unvorhergesehene Hindernisse auftauchen. Es wird vorgeschlagen den Kostenrahmen vor Beginn der Arbeiten zunächst durch verbindliche Angebote abzusichern. Unvorhergesehene Zusatzausgaben im Zuge der Ausführung sollen unmittelbar der Gemeinde gemeldet werden.

19:15 Uhr Christina Dollinger trifft ein.

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet den vorgestellten Entwurf für Urnen-Baumgrabanlage. Favorisiert wird als Standort der Platz nahe der Sakristei. Der Gemeinderat bewilligt für die Umsetzung des Projekts einen Maximalbetrag von 3.000 Euro. Alle Kosten sind vor Beginn der Arbeiten durch verbindliche Angebote abzusichern. Sollte sich hierbei eine Überschreitung des Kostenrahmens ergeben, ist dies zuvor mit der Gemeinde zu klären. Mehrkosten während der Ausführung sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

3.

1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans "Bornhecke II" in Völkersleier - Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wartmannsroth wurde vom Gemeinderat bereits beschlossen, einen Teilbereich des Baugebiets Bornhecke II nicht zu realisieren.

Am 29.09.2022 fasste der Gemeinderat den Teilaufhebungsbeschluss des Bebauungsplans „Bornhecke II“ in Völkersleier. Hiervon sind die Grundstücke mit folgenden Flurnummern betroffen: Grundstücke Fl.Nrn. 277/13, 277/24, 277/23, 180/3, 181 und Teilflächen von den Grundstücken Fl.Nrn. 277/12, 254, 183, 184, 200, Gemarkung Völkersleier.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 07.11.2022 bis 08.12.2022 statt. Bedenken und Anregungen konnten durch die Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange bis 08.12.2022 vorgetragen werden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sind keine Einwände gegen die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke II“ erhoben worden.

Die Entwürfe 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 08.12.2022 lagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.01.2022 bis 15.02.2023 zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls am Verfahren vom 21.12.2022 bis 15.02.2023 beteiligt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen gegen die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke II“ eingegangen. Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden lediglich in Stellungnahmen mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen und es ihrerseits keine Anregungen gibt.

Ein Handeln sowie die Änderung des letzten Planstandes sind demzufolge nicht erforderlich. Somit kann der Beschluss zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke II“ gefasst werden.

Beschluss:

Die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke II“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.12.2022 wird vom Gemeinderat von Wartmannsroth beschlossen. Mit Bekanntmachung der 1. Änderung und Teilaufhebungsbeschlusses tritt der als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Bornhecke II“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 277/13, 277/24, 277/23, 180/3, 181 und Teilflächen von den Grundstücken Fl.Nrn. 277/12, 254, 183, 184, 200, Gemarkung Völkersleier außer Kraft.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen. Die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke II“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.12.2022 wird in der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

4.

Festlegung einer möglichen Neuordnung der Straßenbeleuchtung in der Heckmühle und in Windheim

Sachverhalt:

In der letzten Sitzung verständigte sich der Gemeinderat darauf, hinsichtlich möglicher neuer Standorte für Straßenlampen eine Ortsansicht am Abend vorzunehmen. Am Ortstermin haben nun lediglich der ersten und der zweite Bürgermeister teilgenommen. Von ihnen werden zwei neue Leuchten für Windheim vorgeschlagen, davon eine im Außenbereich. Auch für Heckmühle schlagen sie drei zusätzlich Leuchten vor.

Diskussionsverlauf:

Der Gemeinderat steht den Vorschlägen von Bürgermeister Atzmüller und zweitem Bürgermeister Koberstein ablehnend gegenüber. Es sei ein Widerspruch, wenn man zum einen über einen Beitritt zum Sternenpark Rhön diskutiere und zum anderen bei jeder Gelegenheit die Straßenbeleuchtung erweitere. Andreas Ulrich kritisiert, dass in der Vergangenheit andernorts über eine offensichtlich notwendige Lampe mit dem Argument der zu hohen Kosten diskutiert wurde und nun, nur auf Vorschlag der Stadtwerke Hammelburg, ohne dass sich jemand beschwert habe, gleich mehrere zusätzliche Leuchten aufgestellt werden sollen. Bürgermeister Atzmüller entgegnet, dass bei seiner Ortsbesichtigung sehr wohl ein Anwohner die Notwendigkeit zusätzlicher Leuchten angemahnt habe. Hierauf erklärt Dominik Müller, dass es wohl jedem Anwohner recht sei, eine Straßenlampe vor dem eigenen Hof zu haben, wenn man ihn fragt. Auch er plädiert dafür, hier nichts weiter zu unternehmen.

Auch die höheren Energiekosten werden als Argument gegen eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung vorgebracht. Außerdem sei es in der Vergangenheit auch wiederholt abgelehnt worden Straßenleuchten im Außenbereich zu errichten, bestätigt Roland Brönner. Einzig der Umbau der bestehenden Hängeleuchte in Windheim wird vom Gemeinderat befürwortet.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die derzeitigen Standorte der Straßenlampen in den Ortsteilen Windheim und Heckmühle beizubehalten. Auf eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung durch zusätzliche Leuchten wird verzichtet. Der Umbau der Hängeleuchte im Ortseingangsbereich Windheim im Zuge der Erdverkabelung wird bewilligt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

5.

Haushaltberatung 2023 (FP 2024-2026)

Sachverhalt:

Grundlagen für die Aufstellung des Haushaltsplans 2023 sind die Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre, die bereits getätigten Einnahmen und Ausgaben, die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelten Finanzdaten und die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse, sowie die Abwicklung der im Vorjahr begonnenen Investitionsmaßnahmen.

Die bisherigen Haushaltsansätze wurden möglichst genau errechnet oder aufgrund der absehbaren Entwicklung sorgfältig geschätzt. Jedoch ist die aktuelle Kostenentwicklung eine große Herausforderung. Es können kaum noch verlässliche Zahlen geliefert werden und mögliche Entwicklungen schwer abgeschätzt werden.

Folge daraus ist zum jetzigen Planungsstand eine mögliche Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, jedoch wird sich diese in der weiteren Planungsphase noch ändern, da noch genauere Kalkulationen (Personalkosten, Bewirtschaftungskosten, etc.) eingearbeitet werden müssen.

Man kann bereits jetzt erkennen, dass die Zuführung zum Verwaltungshaushalt im Gegensatz zu den Vorjahren um einiges geringer ist. Dies resultiert aus den Folgen der Corona-Pandemie und vor allem auch aus den Auswirkungen auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft durch den Krieg in der Ukraine.

Es ist zu beachten, dass dadurch der finanzielle Handlungsspielraum der Kommunen verringert wird. D. h. zum einen, dass Kommunen für die kommenden Haushaltsjahre im Hinblick auf geplante und umsetzbare Investitionen vor großen Herausforderungen stehen und zum anderen die Gestaltungsspielräume aufgrund der hohen laufenden Kosten eingeschränkt werden.

Aufgrund der Anzahl und des Umfangs der Projekte, wurde bereits im Rahmen der Klausurtagung am 28./29.10.2022 über das Investitionsprogramm diskutiert, zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben unterschieden und daraufhin Maßnahmen überdacht, zeitlich verschoben oder gar gestrichen.

Vom Gemeinderat wurde bereits mehrfach festgestellt, dass kaum noch eine im Investitionsprogramm aufgelistete Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Trotz dessen möchte die Kämmerei weiterhin, dass sich der Gemeinderat einen Überblick über die Maßnahmen verschafft und seine Entscheidungen so trifft, dass sie sowohl finanziell als auch personell umsetzbar sind.

Es wird dringend angeraten die Projektanzahl nicht weiter zu erhöhen, sondern sich zunächst auf die Abarbeitung der auf den Weg gebrachten Projekte zu beschränken, da auch in der Finanzplanung bereits weitere Projekte anstehen, wofür bisher keinerlei Kosten feststehen und deshalb keine Summen eingeplant wurden (z. B. Ortsdurchfahrt Schwärzelbach, etc.). Zudem gibt es einige Projekte die zwar auf der Agenda stehen, die aber laut Gemeinderat vorerst nicht im Finanzplanungszeitraum berücksichtigt werden sollen (z. B. Baugebiet Steinäcker II, Sanierung GVStr. Heckmühle + Neuwirtshaus-Hetzlos, div. Innenentwicklungsmaßnahmen wie z. B. Wirtschaft- und Gemeinschaftshaus Völkersleier, etc.). Die Maßnahmen sind auf deutlich mehr als vier Jahre zu verteilen, auch wenn das ein oder andere dann hintenanstehen muss.

Aktuelle Schuldenentwicklung:

In den vergangenen elf Jahren ohne Neuverschuldung verfolgte die Gemeinde Wartmannsroth ihren Konsolidierungskurs und bemühte sich um den Schuldenabbau.

Wie bereits in den vorangegangenen Vorberichten angekündigt, standen ab dem Jahr 2022 eine Reihe von Großprojekten an, die enorme Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinde Wartmannsroth haben und die Verschuldung deshalb erheblich ansteigen lassen.

Aufgrund der noch günstigeren Zinslage und um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Wartmannsroth gewährleisten zu können, wurde im Haushaltsjahr 2022 mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 3.000.000 Euro geplant. Die tatsächlich benötigten Mittel sollten in zwei Raten abgerufen werden, um so eventuell anfallende Verwahrentgelte zu umgehen. Nachdem die Verwahrentgelte Ende Juli 2022 abgeschafft wurden und die Zinsen aufgrund der Inflation weiter gestiegen sind, hat die Gemeinde Wartmannsroth den Gesamtbetrag in Höhe von 3.000.000 Euro abgerufen, um sich einen günstigeren Zinssatz i. H. v. 2,2700 % p. a. gesichert.

Der aktuelle Schuldenstand beläuft sich deshalb zum 31.12.2022 auf 3.715.621,08 €.

Für die Pro-Kopf-Verschuldung bedeutet das eine Steigerung auf aktuell 1.713,85 Euro zum 31.12.2022. Damit liegt die Gemeinde Wartmannsroth 147,68 % über dem ebenfalls steigenden Landesdurchschnitt (692 Euro) für Gemeinden ihrer Gemeindegrößenklasse.

Da sich die Projekte trotzdem teilweise weiter verzögert haben, sich Umsetzungszeiträume verändert haben oder Schlussrechnungen noch ausstehend sind, wurde letztendlich am Jahresende ein Betrag in Höhe von 2.462.148,48 Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt. Das wird jedoch in den nächsten drei Jahren in Anspruch genommen, sodass die Rücklage bis zum Mindestbetrag (2023: 46.908 Euro) jetzt schon „verbraucht“ ist. Je nach Entwicklungen sind hier in den nächsten Haushalten Anpassungen nicht ausgeschlossen.

Die vorläufige Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt 137.808,20 Euro. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 65.048,00 Euro errechnet sich für 2023 eine freie Finanzspanne in Höhe von 72.760,20 Euro.

Für die Finanzplanungsjahre wird mit folgender Entwicklung der Zuführung gerechnet:

Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist nach aktueller Planung ab 2026 nicht gewährleistet.

Aufgrund der Kreditaufnahme und der hohen Tilgungsleistung ab 2026 wurde bereits im Vorbericht 2022 darauf hingewiesen, dass oberstes Ziel ist, den Verwaltungshaushalt den nächsten Jahren stabil zu halten. Aufgrund der o. g. Entwicklungen ist dies kaum zu stemmen. Jedoch wird davon ausgegangen, dass noch Anpassungen in den künftigen Haushalten gemacht werden und die Verwaltungshaushalte wieder entlastet werden. Auch die Auswirkungen der Grundsteuerreform und die dadurch anzupassenden Hebesätze und ggf. vorzeitige Neukalkulationen der Gebühren können weitere Einnahmen generieren, sind aber bisher nicht planbar.

Diskussionsverlauf:

In ihrem Vortrag geht Kämmerin Sarah-Marie Schwender insbesondere auf die Schwierigkeiten des Verwaltungshaushaltes ein. Insbesondere die unabsehbare Entwicklung der Energiekosten sowie die noch fehlende Personalkostenkalkulation der AKDB seien der Grund dafür, dass der Verwaltungshaushalt bisher noch nicht abschließend beplant werden konnte.

In den kommenden Jahren müsse es oberstes Ziel der Gemeinde sein, den Verwaltungshaushalt zu stabilisieren. Von ihrer Seite seien die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde allesamt überprüft worden und komplett ausgeschöpft. Demgegenüber stünden jedoch weitere Ausgabenerhöhungen, wie z.B. eine anstehende Erhöhung der Kreisumlage auf bis zu 45 % (ca. 80.000 €) oder die jährlich steigenden Ausgaben für die Feuerwehren. Dementsprechend habe sich der Verwaltungshaushalt in den letzten Jahren stetig erhöht, bis auf ca. 5 Millionen € in diesem Jahr.

Auf Nachfrage erklärt Frau Schwender, dass die Zuschüsse aus der Dorferneuerung weitestgehend eingegangen seien. Zuschüsse des Freistaats für Kanalsanierungen ließen jedoch weiterhin auf sich warten. Von der Gemeindeverwaltung seien sämtliche Möglichkeiten Zuschüsse einzufordern ausgeschöpft worden. Anschließend stellt Frau Schwender noch einige Projekte hinsichtlich ihrer zeitlichen Abfolge und des Finanzrahmens zur Disposition:

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Sanierung des alten Rathauses: Vorgesehen für 2026 mit einem Kostenvolumen von 375.000 €

Entscheidung GR: Soll vorerst weiterverfolgt werden

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Neuer Schulbus: TÜV steht an und Entscheidung ob neues Dieselfahrzeug oder Elektromobil steht aus, Herr Keßler würde Dieselfahrzeug bevorzugen, ggf. Refinanzierung durch Werbung

Entscheidung GR: 2025 Haushaltsansatz mit 50.000 € vorsehen

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Nach Fertigstellung des Kindergartens Schwärzelbach muss Baufinanzierung vom Bauträger abgelöst werden, Einmalzahlung oder Ratenzahlung, Betrag steht noch nicht fest

Entscheidung GR: Betrag eruieren und möglichst als Einmalzahlung 2026 einplanen

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Mit welcher Summe soll Rathausplatz eingeplant werden, da Fördersatz bei Nichtrealisierung Spielplatz vom ALE in Frage gestellt wurde, Umsetzung für 2026 geplant

Bürgermeister Atzmüller erklärt, dass er nach bisherigen Gesprächen mit dem ALE sicher sei, dass eine gute Lösung gefunden werde. Deshalb soll nach der zeitiger Beschlusslage weitergeplant werden

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Sportplatzgelände Schwärzelbach: Umsetzung 2024/2025, Staatl. Bauamt möchte mit Ortsdurchfahrt nachziehen allerdings gibt es hierzu noch keinerlei Kostenschätzung

Entscheidung GR: Ausbau der OD soll unter Zugrundelegung der Kosten für Wartmannsroth hochgerechnet werden

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Renaturierung Klingenbach: Projekt im vorgegebenen Förderzeitraum nicht realisierbar, da Brückensanierungen und BA I der Ortsdurchfahrt vorher realisiert werden müssen

Bürgermeister Atzmüller ist zuversichtlich, dass es hier noch eine Verlängerung des Förderzeitraums geben wird, da diese Information bereits per Email vorliegt. Allerdings wird das Projekt vom restlichen Gemeinderat mehr als kritisch gesehen. Einige Räte plädieren dafür, das Projekt zu kippen und später, ohne Zeitdruck, in abgespeckter Form umzusetzen. Dem wird vom Bürgermeister entgegengehalten, wieviel man von dem Projekt wohl ohne Förderung noch umsetzen könne, schließlich gehe es hier um 450.000 Euro. Der Großteil des Gemeinderates hält dem jedoch entgegen, dass das Projekt gerade aufgrund der Förderung unnötig aufgebläht worden sei. Ursprünglich sei es um eine Bachrenaturierung gegangen. Mittlerweile sei man aber bei einer Dorfplatzgestaltung, von der vorher nie die Rede war. Aktuell sei nicht die Zeit für solche „Verschönerungsprojekte“. Ein „weiter so“ dürfe es nicht mehr geben, warnt Andreas Ullrich eindringlich, man müsse endlich auf die Appelle der Kämmerin hören und alles dafür tun die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten. Vom Geschäftsleiter wird daraufhin vorgeschlagen zunächst die in Aussicht gestellte Fristverlängerung für das Förderprojekt abzuwarten. Im Moment würde man sich damit nichts vertun, da derzeit ausschließlich die Tiefbauarbeiten weiter vorangetrieben werden. Sollte es zu einer Fristverlängerung kommen, könne der Gemeinderat das Projekt nochmals einer Bewertung unterziehen und entscheiden, ob man die gesetzten Ziele in abgespeckter Form, auch ohne Förderung, erreichen kann und wie sich das auf die Gemeindefinanzen auswirkt.

Entscheidung GR: Das Projekt soll vorerst weiterlaufen. Eine Fristverlängerung ist Grundvoraussetzung für die Umsetzung weiterer Maßnahmen im Rahmen der Förderung. Bis dahin dürfen diesbezüglich keine weiteren Ausgaben getätigt werden.

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Ersatzbeschaffung Schlepper für Bauhof: Leasingvertrag für Zweitschlepper läuft aus, alter Schlepper hat bereits 4.000 Betriebsstunden

Entscheidung GR: Nach Auslauf Leasing keine Wiederbeschaffung Zweitschlepper, alter Schlepper soll weiter in Betrieb bleiben, da 4.000 Betriebsstunden nicht viel sind, im Bedarfsfall soll Zweit-/ Ersatzgerät geliehen werden

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PV Anlage auf ehemaliger Hähnchenschlächterei: Dach wäre von Ausrichtung her ideal geeignet, Investitionskosten für PV Anlage ca. 100.000 €, Stromanschluss 25.000 €, Ertrag in 20 Jahren ca. das 2,5-fache der Investitionskosten

Hier wird kontrovers im Gemeinderat diskutiert. Während einige Ratsmitglieder es befürworten, hier zu investieren um für die Zukunft Einnahmen zu erhöhen und damit den Verwaltungshaushalt zu stabilisieren, geben andere zu bedenken, dass die Zukunft der Hähnchenschlächterei bisher noch offen ist. Es gäbe zwar eine Kaufabsicht der bisherigen Mieter, jedoch nichts Verbindliches. Genauso gut könnte es sein, dass das Objekt in zwei Jahren wieder leer steht. Außerdem wird angezweifelt, dass das Dach des Objekts baulich in einem geeigneten Zustand ist. Daneben wird vorgeschlagen, auf die PV Anlage zu verzichten, jedoch den Stromanschluss hierfür trotzdem zu realisieren, um sich diese Option für die Zukunft offenzuhalten. Dieser Vorschlag trifft allgemein auf Zustimmung. Da eine Einigung innerhalb der Diskussion in Sachen PV-Anlage jedoch nicht absehbar ist, lässt Bürgermeister Atzmüller über die Installation einer PV Anlage auf der Hähnchenschlächterei abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 5 zu 9 (abgelehnt)

Da sich der Gemeinderat in der Vergangenheit jedoch mehrfach dafür ausgesprochen hat kommunale Gebäude mit PV Anlagen auszustatten, wird vorgeschlagen durch die Verwaltung prüfen zu lassen, inwieweit eine PV Anlage auf dem Betriebsgebäude des Bauhofs realisierbar ist. Dieser Vorschlag findet einhellige Zustimmung

6.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Solarpark Völkersleier: Hinsichtlich Beteiligungsmöglichkeit bzw. Spende fanden weitere Gespräche mit den Energiebauern statt. Die mittlerweile deutlich gestiegenen Kapitalmarktzinsen haben nach dortiger Aussagen den Spielraum hinsichtlich der Spendenhöhe deutlich eingeschränkt. Sie würden für den Abriss der alten Gastwirtschaft in Völkersleier oder ein sonstiges Projekt in Völkersleier eine zweckgebundene Spende von 15.000 € anbieten können, alternativ die schon angebotene finanzielle Beteiligungsmöglichkeit über ein Nachrangdarlehen zu Verzinsung von 3,25 bzw. 3,75%. Der Bürgermeister hält die Konditionen für die Beteiligungsmöglichkeit aber für unattraktiv und plädiert für die Spende.

Vom Geschäftsleiter wird vorgeschlagen, das Geld für die Renovierung des Schützenhauses zu verwenden. Hierfür wird seitens der Völkersleierer Ratsmitglieder jedoch kein Bedarf gesehen. Vom Gemeinderat wird eine PV-Anlage auf der Dorfscheune mehrheitlich befürwortet.

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Ortsdurchfahrt Wartmannsroth:

Einfahrt Lennesweg soll jetzt durch ein 0,75 cm breites Bankett ergänzt werden. Argumente des Ingenieurbüros und der Baufirma: Einfahrt sei jetzt schon 3 m breit, dann fast 4 m. Ingenieurbüro ist angehalten kostensparend zu bauen. Breitere Zufahrt bedeute auch Grunderwerb und höhere Kosten. Die Einfahrt sei auch vorher nicht breiter gewesen. Auch Landwirte müssten sich an Gegebenheiten anpassen. Immer breitere Straßen und Zufahrten seien nicht die Lösung. Im Zweifelsfall müsse man im Kreuzungsbereich drehen und dann einfahren. Ratsmitglied Michael Häusler legt hier Widerspruch ein und besteht darauf, dass die Bordsteine im Bereich der Einfahrt zurückgebaut oder abgeschnitten werden. Ansonsten sei es nicht möglich den Weg mit größeren landwirtschaftlichen Geräten zu befahren. Der Gemeinderat schließt sich seiner Meinung an. Die Änderung soll mit den Verantwortlichen besprochen werden.

Parkplatz „Zum Landgraf“ Pflanzbeet soll herausstehende Ecke schützen. Keine Aufbauten auf Mauer.

Zaun war schon bestellt. Auftrag wurde storniert und morgen erfolgt Absprache mit Anwohnern.

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Nach einer Ortsbesichtigung können sich die Verantwortlichen des Rhönklubs grundsätzlich vorstellen, dass sie sich künftig um das Schützenhaus kümmern und dieses als Vereinsheim nutzen. Es handelt sich aber bisher nur um ein „vorsichtiges Interesse“. Genauere Details zur Nutzung, zu den Betriebskosten, usw. müssten zunächst noch diskutiert werden.

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Die Ausschreibung für den Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übernahme der Bauherrenfunktion bei der Sanierung des Kindergartens in Schwärzelbach wurde ausgeführt. Erwartungsgemäß hat Bayerngrund als einziger Bieter ein Angebot abgegeben, welches jetzt noch geprüft werden muss.

7.

Verschiedenes

Anfrage zur Aufstellung eines Kriegerdenkmals zum Gedenken an Afghanistanveteranen auf dem Gelände der ehemaligen Hähnchenschlächterei in Dittlofsroda.

Der Gemeinderat befindet, dass das Fabrikgelände nicht der richtige Ort für ein solches Denkmal sei. Außerdem fehle der Gemeinde der Bezug zu einem solchen Denkmal. Aus diesen Gründen spricht sich der Gemeinderat gegen dieses Vorhaben aus.

Erdverkabelung der Freileitung Schwärzelbach - Neuwirtshaus, Standorte für neue Trafostationen, geplant sind neue Standorte am Sportplatz und im Baugebiet „Urles“

Gedenkstein Feldgeschworene Völkersleier am Dorfplatz

Der Gemeinderat hat keine Einwände und ist mit der Aufstellung auf Gemeindegrund einverstanden.

Um 22:00 Uhr wird die Sitzung geschlossen.