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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 27. Februar 2025

Feuerwehrhaus Wartmannsroth

Vorsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Entschuldigt sind

Andreas Hänelt

Clarissa Schneider

Gabriel Vogt

Öffentliche Sitzung

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung spricht der Bürgermeister noch allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie der Verwaltung seinen Dank dafür aus, dass wieder einmal für einen reibungslosen Wahlablauf gesorgt haben.

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.02.2025

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.02.2025 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

2.

Vorstellung des Forstbetriebsergebnisses 2024 und Forstbetriebsplanung 2025

FBG-Geschäftsführer Fabian Menzel gibt zunächst einen kurzen Überblick über die derzeitige Holzmarktsituation. Während die Preise für die Fichte gestiegen sind, blieb die Eiche preisstabil. Beim Brennholz ist eine konstante Nachfrage zu verzeichnen, die gut gedeckt werden konnte.

Vom Gemeinderat wird vorgeschlagen in Zeiten, in denen die Holzpreise gut sind, etwas mehr Holz einzuschlagen – auch über dem Hiebsatz – und deutlich unter dem Hiebsatz zu bleiben, wenn die Preise ohnehin schlecht sind.

Anschließend blickt Revierleiter Christoph Uffelmann auf das vergangene Forstwirtschaftsjahr zurück:

Leider mussten anstatt der geplanten 2.661 fm 3.540 fm Holz eingeschlagen werden. Der ZE-Anteil lag dabei bei 48%, womit die Käferschäden deutlich geringer ausfielen als im Vorjahr (70%). Vermehrt sind Trockenschäden bei Buchen, Kiefern und Fichten festzustellen. Um den Trockenschäden und Hochwasser etwas vorzubeugen wurden im Wald mehrere Regenrückhaltebecken geschaffen. Im Rahmen der Wiederaufforstung und Kulturbegründung wurden rund 2.750 Pflanzen gesetzt, darunter Weißtannen, Küstentannen, Douglasien und Edelkastanien, von denen man sich eine höhere Klimaresistenz verspricht.

Das Betriebsergebnis 2024 weist einen Gewinn von lediglich 63.531 Euro aus und bleibt damit leicht unter der Schätzung. Grund hierfür ist noch nicht verkauftes Holz, für das die Erträge noch nicht eingegangen sind. Den Ausgaben von 184.749 Euro stehen Einnahmen von 248.280 Euro gegenüber. Herr Uffelmann erklärt, dass man dem Grund nach mit dem Betriebsergebnis zufrieden sein müsse. Aufgrund der vielen Käferschäden würden manche Waldbesitzer aktuell nur noch in die Aufforstung investieren, ohne dabei Profit aus dem Wald zu ziehen.

Für das Jahr 2025 plant Uffelmann nur mit 4.291 fm Einschlag und bleibt damit, wie in den letzten Jahren auch knapp unter dem Hiebsatz von 4.690 fm, um nachhaltig zu wirtschaften.

Daneben sind Ergänzungspflanzungen und Wiederaufforstungsmaßnahmen in den Abteilungen Vorderer Weidig, Geißhecken und Besenstiel geplant. Hier werden rund 35.000 Euro investiert. Davon allein 15.000 Euro für den Kulturschutz, der vor allem in Waizenbach notwendig ist. Hier sind außergewöhnlich hohe Verbissschäden zu verzeichnen. Selbst die ansonsten beim Rehwild eher unbeliebte Buche ist verbissen.

Im nächsten Verbissgutachten werde Waizenbach wohl in der Wildverbissstufe als „deutlich zu hoch“ eingestuft werden. Gespräche mit dem Jagdpächter führten bisher nicht zum gewünschten Erfolg. Deshalb bittet Herr Uffelmann den Bürgermeister darum, das Problem auch bei der Jagdgenossenschaft anzusprechen. Gegebenenfalls müsse die Gemeinde hier vielleicht sogar einen Wildverbissschaden geltend machen. Daneben laufe die Gemeinde Gefahr Fördermittel zurückzahlen zu müssen, weil der Ausfall zu hoch ist.

Wegeunterhalts bzw. -Instandsetzungsmaßnahmen sind in den Distrikten Leite, Heiligenholz und Kühruh geplant. Hier soll neben dem Abziehen der Wege und der Aufbringung von Schotter, die Anlage weiterer Regenrückhaltebecken zur Vermeidung von Straßenschäden bei Starkregenereignissen erfolgen.

Insgesamt rechnet der Revierleiter bei Einnahmen von rund 280.000,00 Euro und Ausgaben von rund 208.000 Euro eher vorsichtig mit einem Betriebsergebnis für 2025 von ca. 72.000 Euro.

Abschließend diskutiert der Gemeinderat noch mit Herrn Uffelmann über zusätzliches Personal für den Gemeindewald. Herr Uffelmann rät jedoch davon ab. Aus sicherheitstechnischen Gründen müsste Personal immer zu zweit sein. Für zwei Leute reiche die Arbeit aber ganzjährig nicht aus. Wichtig sei ihm, dass er auch in Zukunft einen festen Ansprechpartner für den Wald habe, der die Einweisung für Firmen und Brennholzwerber übernimmt. Er schätzt das benötigte Arbeitsvolumen auf ca. 25 % einer Vollzeitstelle bzw. auf 1 Tag/ Woche.

Beschluss:

Das Betriebsergebnis 2024 wird zur Kenntnis genommen. Dem vom Revierleiter Herrn Uffelmann vorgestellten Jahresbetriebsplan für das Forstbetriebsjahr 2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

3.

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 861 und 848, Gemarkung Waizenbach; Anhörung der Gemeinde Wartmannsroth als Träger öffentlicher Belange

Sachverhalt:

Die Max Solar GmbH, Schmidhauer Str. 22, 83278 Traunstein-Wolkersdorf, hat am 25.07.2024 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 861 (zwei WEA) und 848 (eine WEA) der Gemarkung Waizenbach, Gemeinde Wartmannsroth, Landkreis Bad Kissingen, beim Landratsamt Bad Kissingen eingereicht. Mit den Schreiben vom 08.12.2024 und 02.02.2025 wurden die Antragsunterlagen ergänzt und überarbeitet beim Landratsamt vorgelegt.

Das Genehmigungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 4 BImSchG i. V. m. der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und § 19 BImSchG durchgeführt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG die Baugenehmigung und andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen mit ein („Konzentrationswirkung“).

Die Vorhabenträgerin beantragt zusätzlich gem. § 6 Abs. 2 Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) die Anwendung des § 6 Abs. 1 WindBG (evtl. Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG sowie geänderte artenschutzrechtliche Bestimmungen).

Der Standort des Vorhabens liegt innerhalb des Vorbehaltsgebiets für Windenergie WK 50 „Kohlberg (alt: WK 19)“. Das Vorbehaltsgebiet ist im Regionalplan Region Main-Rhön (3), Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans Kapitel B VII „Energieversorgung“, Abschnitt 5.3 „Windkraftanlagen“ vom 04. August 2014 (Datum des Inkrafttretens: 12. August 2014) dargestellt.

Als Behörde oder sonstige Stelle, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt werden kann, wird die Gemeinde Wartmannsroth um Stellungnahme bis zum 12.03.2025 gebeten (§ 10 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 1 BImSchG). Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Frist bei Verfahren zur Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (wie z. B. Windenergieanlagen) ausgeschlossen ist (vgl. § 10 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 BImSchG).

Vorschläge für fachlich erforderliche Auflagen, Bedingungen und Hinweise sind ggf. unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage entsprechend zu formulieren.

Ist bis zum Ablauf der Frist keine Stellungnahme abgegeben worden, gehen wir unter Hinweis auf § 10 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 1 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV wird davon ausgegangen, dass keine von der Gemeinde zu vertretenden Belange von dem Vorhaben berührt werden.

Diskussionsverlauf:

Im Gemeinderat wird festgestellt, dass die Windradstandorte schon im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans einer intensiven Prüfung unterzogen worden sind. Nachdem sich die beantragten Windkraftanlagen innerhalb des ausgewiesenen Vorbehaltsgebietes befinden, gibt es für den Gemeinderat keine Kriterien, die nicht bereits im Rahmen der Gebietsausweisung geprüft wurden.

Uwe Kaiser merkt an, dass es absolut bedauerlich sei, dass der vor Ort erzeugte Strom nicht von den Bürgern selbst genutzt werden könne. Dies wäre eine nennenswerte Wertschöpfung für die Region.

Beschluss:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth hat keine Einwände gegen den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) auf den Grundstücken FlNrn. 861 und 848, Gemarkung Waizenbach.

Abstimmungsergebnis: 11 : 1

4.

Bündelausschreibung für kommunalen Strombeschaffung ab 01.01.2026; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strombeschaffung

Sachverhalt:

Die Gemeinde Wartmannsroth hat die Vorbereitung und Durchführung der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung bisher durch die KUBUS GmbH durchführen lassen.

Nach über 10 Jahren Zusammenarbeit mit der KUBUS GmbH wurde vom Bayerischen Gemeindetag die Vorbereitung und Durchführung der Bündelausschreibung neu ausgeschrieben. Über einen erneuten Wettbewerb soll insbesondere garantiert werden, dass die veränderten Energiemarktbedingungen bestmöglich berücksichtigt werden. Der Bayerische Gemeindetag bzw. die Kommunal-GmbH haben sich für die enPORTAL GmbH als neuen Partner entschieden. enPORTAL wird zukünftig mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal GmbH die Energiebeschaffung über Bündel- oder Einzelausschreibungen durchführen.

Nun müsste der Dienstleistungsvertrag mit der enPORTAL GmbH geschlossen und die entsprechenden Vollmachten erteilt werden.

zu Beschlussvorschlag 1.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile:

Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibungdurch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.

Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect.

Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages.

Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle).

Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca. 1.430,00 Euro netto.

Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).

Die Kosten für die Dienstleistungen von enPORTAL GmbH sind vergleichbar mit den bisherigen angefallenen Kosten für die KUBUS GmbH.

zu Beschlussvorschlag 2.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, en-PORTAL connect werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.

WICHTIGER HINWEIS: Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.

Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden.

zu Beschlussvorschlag 3.

Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll.

WICHTIGER HINWEIS: Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die enPORTAL GmbH aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist (siehe dazu 4.) sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich.

Die Gemeinde Wartmannsroth hatte sich bei den letzten Ausschreibungen für 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote entschieden.

zu Beschlussvorschlag 4.

Die enPORTAL GmbH erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.

WICHTIGER HINWEIS: Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt.

zu Beschlussvorschlag 5.

Durch die Anweisung, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung.

Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren.

Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).

zu Beschlussvorschlag 6.

Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.

Diskussionsverlauf:

Es wird hinterfragt, ob die Gemeinde nicht besser dran sei, wenn sie die Ausschreibungen selbst vornimmt. Bürgermeister Atzmüller äußert hierzu, dass er die größere „Marktmacht“ in einer Bündelausschreibung sieht und spricht sich deshalb für eine Beauftragung von enPORTAL aus. Daneben empfiehlt er die Variante „100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote“

Beschluss:

1.)

Der erste Bürgermeister Florian Atzmüller wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

2.)

Der erste Bürgermeister Florian Atzmüller wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht (gemäß Anlage) zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.

3.)

Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten: Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

4.)

Der erste Bürgermeister Florian Atzmüller wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

5.)

Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.

6.)

Der erste Bürgermeister Florian Atzmüller wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

5.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Projekt Sportheimumfeld Schwärzelbach: Lt. Auskunft der Förderstelle wird nun Entscheidung über die gestellten ELER-Förderanträge bis Ende April erwartet

Hütte Waizenbacher Seen: Abbruch im März geplant, anschließend Neubau und auch Maßnahmen im Umfeld geplant.

Der Spatenstich für das Projekt „Oberflächenwasserableitung Gerstenberg“ ist am 28.03.2025.

6.

Verschiedenes

Diskussionsverlauf:

Keine Vorträge!

Um 20:21 Uhr wird die Sitzung geschlossen.