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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:

Freitag, 11.04.2025, 07:00 Uhr

Die Gemeinde Wartmannsroth ist zu erreichen:

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden und um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen auch bearbeitet werden kann, bitten wir generell um Terminvereinbarung. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Mitarbeiter/innen nur eingeschränkt erreichbar. Die Vermittlung ist auch freitags besetzt.

Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0

Fax Tel. 09737 9102 - 22

Email poststelle@wartmannsroth.de

Internet www.wartmannsroth.de

Wichtige Telefonnummern bei Defekten und Störungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen:

Im Notfall:

Standorte der Defibrillatoren in der Gemeinde:

Völkersleier:

Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17

Schwärzelbach:

Schützenhaus, Neudorfer Straße 2

Neuwirtshaus:

gegenüber Fuldaer Straße 20

Waizenbach:

Gemeinschaftshaus

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartner Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080,

Mobil-Nr. 0176 / 26448420

Fälligkeitstermin - Hundesteuer

Die Hundesteuer für das laufende Jahr ist zum 01.04.2025 fällig.

Für Steuerpflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Fälligkeitstermin – Verbrauchsgebühren

Der erste Abschlag für die Wasser- und Kanalgebühren ist am 20.04.2025 fällig.

Für Abnehmer, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Viehverzeichnis und Betriebsdatenblatt - wichtiger Termin für Landwirte!

Antragsfrist für die Freimengenregelung bis 15. Mai 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Anträge, die nach dem 15.05.2025 bei der Gemeinde eingehen, bei der Verbrauchgebührenabrechnung 2025 nicht berücksichtigt werden können!

Ihre Gemeindeverwaltung

Auszug aus § 10 BGS-EWS

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wartmannsroth (BGS-EWS) vom 21.11.2012:

- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 17 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Viehverzeichnisses erbracht werden.

- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Ackerbau gilt pro ha bebaute Ackerfläche eine Wassermenge von 0,8 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im laufenden Kalenderjahr am 01.01. bewirtschaftete Ackerfläche. Der Nachweis der bewirtschafteten Ackerfläche obliegt dem Gebührenpflichtigen, er kann durch Vorlage des Ackerverzeichnisses zum Mehrfachantrag erbracht werden.

- Die Anrechnungspauschalen für Ackerflächen und Großvieheinheiten werden nur auf Antrag berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum 15.05. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr bei der Gemeinde vorzulegen. Mit dem Antrag ist zu erklären, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird.

- Erfolgt eine Erstattung nach Großvieheinheiten und Ackerflächen, wird für die Hausentwässerung ein Mindestwasserverbrauch festgesetzt. Er beträgt für jede im Haushalt befindliche Person 35 m³/Jahr.

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 —  Eingangsstempel Gemeinde

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Antragsteller

Ort, Datum

An die

Gemeinde Wartmannsroth

Hiermit beantrage ich für meinen landwirtschaftlichen Betrieb die Anrechnungspauschale für das Jahr 2025 gemäß § 10 Abs. 3 der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Ich erkläre, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasseranlage entnommen wird. Zum Nachweis meines

Viehbestandes bzw. der von mir bebauten Ackerfläche lege ich bei:

1. Viehverzeichnis (Ø Viehzahl 2024)

2025

O ja

O nein

2. Betriebsdatenblatt (Ackerfläche)

2025

O ja

O nein

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Unterschrift

Austausch der Wasseruhren in Schwärzelbach

In Schwärzelbach werden in den nächsten Wochen Zug um Zug die Wasseruhren ausgetauscht. Wir bitten darum, dafür zu sorgen, dass die Gemeindemitarbeiter freien Zug zu den Wasseruhren und sonstigen Anlagen der Wasserversorgung haben.