für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:
Freitag, 11.04.2025, 07:00 Uhr
Geschäftszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden und um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen auch bearbeitet werden kann, bitten wir generell um Terminvereinbarung. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Mitarbeiter/innen nur eingeschränkt erreichbar. Die Vermittlung ist auch freitags besetzt.
Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0
Fax Tel. 09737 9102 - 22
Email poststelle@wartmannsroth.de
Internet www.wartmannsroth.de
| Gemeinde Wartmannsroth Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung | Tel. 0172 6765992 |
| Stromversorgung Bayernwerk Entstörungsdienst Strom Technischer Kundenservice/ Anfragen zu EEG-Anlagen (Photovoltaik) | Tel.: 09 41-28 00 33 66 Tel.: 09 41-28 00 33 11* Fax: 09 41-28 00 33 12 *Mo.-Do 7:30 bis 16 Uhr Fr 7:30 bis 15 Uhr |
| Notruf (Polizei) Feuerwehr/Rettungsdienst Polizeiinspektion Hammelburg Kinderärztlicher und ärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Notdienst Giftnotruf Apotheken Notdienst Sperrnotruf für EC-, Kredit- & Handykarten | Tel.: 110 Tel.: 112 Tel.: 09732 906-0 Tel.: 116 117 Tel.: 089 72330-93 Tel.: 030-19240 Tel.: 0800 0022833 Tel.: 116 116 |
| Völkersleier: | Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17 |
| Schwärzelbach: | Schützenhaus, Neudorfer Straße 2 |
| Neuwirtshaus: | gegenüber Fuldaer Straße 20 |
| Waizenbach: | Gemeinschaftshaus |
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr
Ansprechpartner Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080,
Mobil-Nr. 0176 / 26448420
Die Hundesteuer für das laufende Jahr ist zum 01.04.2025 fällig.
Für Steuerpflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.
Der erste Abschlag für die Wasser- und Kanalgebühren ist am 20.04.2025 fällig.
Für Abnehmer, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.
Antragsfrist für die Freimengenregelung bis 15. Mai 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Anträge, die nach dem 15.05.2025 bei der Gemeinde eingehen, bei der Verbrauchgebührenabrechnung 2025 nicht berücksichtigt werden können!
- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 17 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Viehverzeichnisses erbracht werden.
- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Ackerbau gilt pro ha bebaute Ackerfläche eine Wassermenge von 0,8 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im laufenden Kalenderjahr am 01.01. bewirtschaftete Ackerfläche. Der Nachweis der bewirtschafteten Ackerfläche obliegt dem Gebührenpflichtigen, er kann durch Vorlage des Ackerverzeichnisses zum Mehrfachantrag erbracht werden.
- Die Anrechnungspauschalen für Ackerflächen und Großvieheinheiten werden nur auf Antrag berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum 15.05. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr bei der Gemeinde vorzulegen. Mit dem Antrag ist zu erklären, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird.
- Erfolgt eine Erstattung nach Großvieheinheiten und Ackerflächen, wird für die Hausentwässerung ein Mindestwasserverbrauch festgesetzt. Er beträgt für jede im Haushalt befindliche Person 35 m³/Jahr.
------------------------------ hier abtrennen -----------------------------------------
— ...............................................
— Eingangsstempel Gemeinde
| .................................................. | .............................................. |
| Antragsteller | Ort, Datum |
An die
Gemeinde Wartmannsroth
Hiermit beantrage ich für meinen landwirtschaftlichen Betrieb die Anrechnungspauschale für das Jahr 2025 gemäß § 10 Abs. 3 der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Ich erkläre, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasseranlage entnommen wird. Zum Nachweis meines
| Viehbestandes bzw. der von mir bebauten Ackerfläche lege ich bei: | |||
| 1. Viehverzeichnis (Ø Viehzahl 2024) | 2025 | O ja | O nein |
| 2. Betriebsdatenblatt (Ackerfläche) | 2025 | O ja | O nein |
..........................................................
Unterschrift
In Schwärzelbach werden in den nächsten Wochen Zug um Zug die Wasseruhren ausgetauscht. Wir bitten darum, dafür zu sorgen, dass die Gemeindemitarbeiter freien Zug zu den Wasseruhren und sonstigen Anlagen der Wasserversorgung haben.