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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:

Montag, 13.04.2026, 07:00 Uhr

Die Gemeinde Wartmannsroth ist zu erreichen:

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden und um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen auch bearbeitet werden kann, bitten wir generell um Terminvereinbarung. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Mitarbeiter/innen nur eingeschränkt erreichbar. Die Vermittlung ist auch freitags besetzt.

Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0

Fax Tel. 09737 9102 - 22

Email poststelle@wartmannsroth.de

Internet www.wartmannsroth.de

Wichtige Telefonnummern bei Defekten und Störungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen:

Im Notfall:

Pflege Lotsen

Sprechzeiten

Donnerstag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Besprechungsraum, Rathaus Wartmannsroth

Kontakt:

Telefonnummer 09732-902-110

E-Mail: gutepflege@fraenkisches-saaletal.de

CALLHEINZ im RAUM HAMMELBURG

Informationen zur Buchung von „CALLHEINZ“ im Altlandkreis Hammelburg:

Gebucht werden können die gewünschten Fahrten 31 Tage bis 60 Minuten im Voraus, entweder über die callheinz-App, die callheinz-Website oder über den kostenlosen Callcenter 0800 / 456 0011

Fahrzeiten:

Montag bis Freitag 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr,

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

15.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Samstag, Sonntag

und Feiertag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Standorte der Defibrillatoren in der Gemeinde:

Völkersleier:

Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17

Schwärzelbach:

Schützenhaus, Neudorfer Straße 2

Neuwirtshaus:

gegenüber Fuldaer Straße 20,

Waizenbach:

Gemeinschaftshaus, Neue Straße 3

Windheim:

Feuerwehrhaus, Klingenweg 1

Wertstoffhof

Steingrund 34, 97797 Wartmannsroth OT Dittlofsroda

Öffnungszeiten:

Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080, Mobil-Nr. 0176 / 26448420

Fälligkeitstermin - Hundesteuer

Die Hundesteuer für das laufende Jahr ist zum 01.04.2026 fällig.

Für Steuerpflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Fälligkeitstermin – Verbrauchsgebühren

Der erste Abschlag für die Wasser- und Kanalgebühren ist am 20.04.2026 fällig.

Für Abnehmer, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Viehverzeichnis und Betriebsdatenblatt - wichtiger Termin für Landwirte!

Antragsfrist für die Freimengenregelung bis 15. Mai 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Anträge, die nach dem 15.05.2026 bei der Gemeinde eingehen, bei der Verbrauchgebührenabrechnung 2026 nicht berücksichtigt werden können!

Ihre Gemeindeverwaltung

Auszug aus § 10 BGS-EWS der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wartmannsroth (BGS-EWS) vom 21.11.2012:

- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 17 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Viehverzeichnisses erbracht werden.

- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Ackerbau gilt pro ha bebaute Ackerfläche eine Wassermenge von 0,8 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im laufenden Kalenderjahr am 01.01. bewirtschaftete Ackerfläche. Der Nachweis der bewirtschafteten Ackerfläche obliegt dem Gebührenpflichtigen, er kann durch Vorlage des Ackerverzeichnisses zum Mehrfachantrag erbracht werden.

- Die Anrechnungspauschalen für Ackerflächen und Großvieheinheiten werden nur auf Antrag berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum 15.05. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr bei der Gemeinde vorzulegen. Mit dem Antrag ist zu erklären, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird.

- Erfolgt eine Erstattung nach Großvieheinheiten und Ackerflächen, wird für die Hausentwässerung ein Mindestwasserverbrauch festgesetzt. Er beträgt für jede im Haushalt befindliche Person 35 m³/Jahr.

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 —  Eingangsstempel Gemeinde

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Antragsteller

Ort, Datum

An die

Gemeinde Wartmannsroth

Hiermit beantrage ich für meinen landwirtschaftlichen Betrieb die Anrechnungspauschale für das Jahr 2026 gemäß § 10 Abs. 3 der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Ich erkläre, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasseranlage entnommen wird. Zum Nachweis meines Viehbestandes bzw. der von mir bebauten Ackerfläche lege ich bei:

1. Viehverzeichnis (Ø Viehzahl 2025)

2026

O ja

O nein

2. Betriebsdatenblatt (Ackerfläche)

2026

O ja

O nein

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Unterschrift

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