Feuerwehrhaus Wartmannsroth
Vorsitz: Erster Bürgermeister Florian Atzmüller
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
Entschuldigt sind
Michael Häusler
Stefan Selbert
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 22.01.2026 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 22.01.2026 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Christina Dollinger war bei der Abstimmung noch nicht anwesend, sie erscheint kurz darauf um 19:02 Uhr.
| 2. | Bestätigung der Wahl von Feuerwehrkommandanten |
| 2.1 | Bestätigung des Kommandanten Holger Amend und des stv. Kommandanten Benedikt Schottdorf der Freiwilligen Feuerwehr Waizenbach |
Sachverhalt:
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Waizenbach vom 22.11.2025 wurde gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG Herr Holger Amend zum Kommandanten und Herr Benedikt Schottdorf zum stellvertretenden Kommandanten für sechs Jahre gewählt.
Für Feuerwehrkommandanten werden gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 des BayFwG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der AVBayFwG, folgende Lehrgänge vorgeschrieben:
1. Lehrgang „Gruppenführer“
2. Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Herr Amend und Herr Schottdorf haben die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ bereits mit Erfolg absolviert.
Durch den Kreisbrandrat Markus Ullrich wurde am 26.01.2026 mitgeteilt, dass mit der Bestätigung durch die Gemeinde Einverständnis besteht.
Somit kann eine Bestätigung von Holger Amend zum Kommandanten und von Benedikt Schottdorf zum stellvertretenden Kommandanten für die volle Amtszeit von sechs Jahren, also bis 30.11.2031 erfolgen.
Beschluss 1:
Herr Holger Amend wird vom Gemeinderat Wartmannsroth als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Waizenbach bis zum 30.11.2031 bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Beschluss 2:
Herr Benedikt Schottdorf wird vom Gemeinderat Wartmannsroth als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Waizenbach bis zum 30.11.2031 bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 2.2 | Bestätigung des Kommandanten Niklas Fink und des stv. Kommandanten André Emmerth der Freiwilligen Feuerwehr Wartmannsroth |
Sachverhalt:
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wartmannsroth vom 17.01.2026 wurde gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG Herr Niklas Fink zum Kommandanten und Herr André Emmerth zum stellvertretenden Kommandanten für sechs Jahre gewählt.
Für Feuerwehrkommandanten werden gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 des BayFwG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der AVBayFwG, folgende Lehrgänge vorgeschrieben:
1. Lehrgang „Gruppenführer“
2. Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Herr Fink und Herr Emmerth haben die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ bereits mit Erfolg absolviert.
Durch den Kreisbrandrat Markus Ullrich wurde am 29.01.2026 mitgeteilt, dass mit der Bestätigung durch die Gemeinde Einverständnis besteht.
Somit kann eine Bestätigung von Niklas Fink zum Kommandanten und von André Emmerth zum stellvertretenden Kommandanten für die volle Amtszeit von sechs Jahren, also bis 31.01.2032 erfolgen.
Beschluss 1:
Herr Niklas Fink wird vom Gemeinderat Wartmannsroth als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wartmannsroth bis zum 31.01.2032 bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Beschluss 2:
Herr André Emmerth wird vom Gemeinderat Wartmannsroth als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wartmannsroth bis zum 31.01.2032 bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 3. | Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und Feststellung der Jahresrechnung 2025 gem. Art. 102 Abs. 3 GO |
Sachverhalt:
Wie auch im vergangenen Jahr wurde den Ausschussmitgliedern der Rechenschaftsbericht vorab zur Verfügung gestellt und durch die Kassenverwalterin Annette Schmitt und Kämmerin Celine Schaupp nochmal vorgestellt und genauer erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis und hatte hierzu vorerst keinerlei Fragen oder Beanstandungen.
Die Prüfungsschwerpunkte in diesem Jahr sind erneut die entstandenen Haushaltsüberschreitungen/Planabweichungen und die Kassenreste zum Jahresende sowie die Baumaßnahmen Ausbau der Ortsdurchfahrt Windheim mit 2 Brückenbauwerken und Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Bachsystem Klingenbach – Dorfplätze in Windheim. Weitere Prüfungspunkte waren die Ausgaben im Verwaltungshaushalt der Allgemeinen Verwaltung und der Grundschule Dittlofsroda.
Der Rechnungsprüfungsausschuss formulierte daraufhin einige Textziffern, mit der Bitte diese ggf. innerhalb der Verwaltung zu prüfen:
TZ 1:
Nach Überprüfung der entstandenen Haushaltsüberschreitungen, stellt der Ausschuss fest, dass diese größtenteils durch die gebildeten Deckungskreise abgedeckt werden konnten. Für weitere entstandene über- und außerplanmäßige Ausgaben wurden im Rahmen der Auftragsvergabe bzw. bei der Abrechnung entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse gefasst, bzw. durch Mehreinnahmen kompensiert.
TZ 2:
Nach Vorstellung und Auswertung der Kasseneinnahme und -ausgabereste zum Jahresende stellt der Ausschuss erneut fest, dass das Forderungsmanagement der Gemeinde Wartmannsroth weiterhin anstandslos funktioniert. Offene Forderungen wurden konsequent von der Verwaltung eingetrieben. Bei den noch bestehenden offenen Forderungen und Niederschlagungen handelt es sich größtenteils um Altfälle, die immer noch nicht komplett abgeschlossen werden konnten. Gründe hierfür sind z. B. laufende Insolvenzverfahren und noch nicht geklärte Nachlassverfahren. Des Weiteren wurden bereits 2025 noch nicht fällige Forderungen geleistet, sodass diese als Überzahlung vereinnahmt wurden. Von der Finanzverwaltung soll weiterhin die konsequente Eintreibung der offenen Forderungen durchgeführt werden. Es soll zudem angestrebt werden, Lohn- und Kontenpfändungen durchzuführen.
TZ 3:
Der Rechnungsprüfungsausschuss will speziell die Baumaßnahme Ausbau der Ortsdurchfahrt Windheim mit 2 Brückenbauwerken prüfen. Hierzu stehen die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen, die gefassten Gemeinderatsbeschlüsse sowie die Rechnungsbelege dem Ausschuss für die Prüfung zur Verfügung.
Hierfür wird dem Rechnungsprüfungsausschuss eine Kostenaufstellung von der Kämmerin Celine Schaupp vorgelegt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach erfolgter Ausschreibung laut Zuwendungsbescheid rund 1.623.000 €, zuwendungsfähige Ausgaben wurden rund 1.057.000 € ermittelt. Nach aktuellem Stand betragen die Kosten voraussichtlich rund 1.654.000 €, wovon voraussichtlich nach Einschätzung der Kämmerin rund 1.070.000 € zuwendungsfähig sind. Die finale Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung von Unterfranken.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird erläutert, wie der Mittelabruf der Zuwendung erfolgt. Die Festbetragsförderung beträgt 690.000 €. 2025 wurde bereits ein Abschlag von 590.000 € abgerufen, die Schlussrate von 100.000 € wird mit dem Verwendungsnachweis 2026 abgerufen.
Es wird festgestellt, dass die Abweichung von rund 30.000 € zwischen den angemeldeten Gesamtkosten und den tatsächlich angefallenen Kosten bei dieser Höhe von Baukosten sich im Rahmen bewegt.
Eine Belegprüfung wird ebenfalls durchgeführt, hierzu gibt es keine Beanstandungen.
Anmerkung der Verwaltung:
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Gesamtkostensumme des Zuwendungsbescheids zum Vergleich zu den tatsächlich angefallenen Kosten vorgelegt.
Nach Rücksprache mit dem Bauamt wurde mitgeteilt, dass die Summe aus dem Zuwendungsbescheid von 1.623.000 € nicht den vergebenen Aufträgen und Nachträgen entspricht.
Für die Maßnahme Ausbau der Ortsdurchfahrt Windheim mit zwei Brückenbauwerken sind Aufträge und Nachträge seit 2021 für den Tiefbau, Ingenieurleistungen, diversen Untersuchungen sowie Erstellung von Berichten von rund 1.747.000 € vergeben worden. Die tatsächlich angefallenen Kosten betragen rund 1.654.000 €, sodass rund 93.000 € weniger Kosten als ursprünglich beauftragt angefallen sind. Somit wurden nicht wie bei der Rechnungsprüfung festgestellt, 30.000 € mehr, sondern 93.000 € weniger Kosten verausgabt.
TZ 4:
Des Weiteren soll die Baumaßnahme Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Bachsystem Klingenbach – Dorfplätze in Windheim geprüft werden. Auch hier stehen die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen, die gefassten Gemeinderatsbeschlüsse sowie die Rechnungsbelege dem Ausschuss für die Prüfung zur Verfügung.
Auch für diese Baumaßnahme wird eine Kostenaufstellung vorgelegt und die Einnahmen sowie bereits abgerufene Zuwendungsmittel erläutert.
Durch den Ausgaben- und Finanzierungsplan wurden zuwendungsfähige Ausgaben von 500.000 € beantragt und vom Fördergeber anerkannt. Die Zuwendung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 450.000 €.
Die angefallenen Kosten von 501.411,03 € weichen lediglich 1.411,03 € gegenüber dem Ausgaben- und Finanzierungsplan ab. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die geringfügige Abweichung erfreut zur Kenntnis.
Der Ausschuss stellt fest, dass es eine Verschiebung innerhalb der Kostengruppen gab. Laut Ausgaben- und Finanzierungsplan fallen für nicht-bauliche Maßnahmen 2.000 €, für die Kostengruppe 500 (Außenanlagen und Freiflächen) 385.000 € und für die Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) 113.000 € an. Nach Kostenaufstellung sind tatsächlich 419.532,03 € für die Kostengruppe 500 und 81.879 € für die Kostengruppe 700 angefallen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss möchte wissen, ob die Kostenverschiebung der einzelnen Kostengruppen Auswirkungen auf den Eigenanteil der Gemeinde an diesem Bauprojekt hat.
Die Verwaltung hatte dies bereits beim Zuwendungsgeber abgeklärt, die Rückmeldung war folgende:
Eine Mittelumwidmung kann durchgeführt werden, wenn die „Zielposition“, also die Kostengruppe, bei der höhere Kosten angefallen sind, nicht um mehr als 20 Prozent überschritten wird. Ein Änderungsbescheid ist in diesem Rahmen nicht erforderlich.
Die Kostengruppe 500 wird um 34.532,03 €, also 8,97 Prozent überschritten, sodass kein Änderungsbescheid erforderlich ist.
Im Zuge der Belegdurchsicht wurden keine Beanstandungen erhoben.
TZ 5:
Im Rahmen der allgemeinen Belegprüfung sind folgende Punkte geprüft bzw. erfragt worden:
- Der Ausschuss erkundigt sich, ob die Gemeinde zwingend beim Institut Dr. Nuss GmbH die Trinkwasseruntersuchung / Klarschlamm- /Abwasseruntersuchung durchführen lassen muss oder ob es vergleichbare Institute für Trinkwasseruntersuchungen, Klarschlamm- und Abwasseruntersuchungen gibt.
Daraufhin sucht Celine Schaupp den Untersuchungsvertrag für Trinkwasseruntersuchungen mit dem Institut Dr. Nuss GmbH heraus und legte ihn vor. Es wird festgestellt, dass der Vertrag bereits seit 1979 besteht, 2003 neu gefasst und die Kostensätze ab 01.07.2022 angepasst wurden.
Nach so langer Zeit soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob die Kosten für die Untersuchungen angemessen sind. Die Verwaltung soll Vergleichsangebote einholen und ggf. einen Wechsel bei einem wirtschaftlicheren Angebot anstreben.
- Die Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Rechnungsergebnis der Gliederung 2110 Grundschule Dittlofsroda und der Gliederung 0600 Allgemeine Verwaltung werden besprochen. Rückfragen des Ausschusses zu konkreten Belegen und den einzelnen Haushaltsstellen können von Celine Schaupp und Annette Schmitt direkt beantwortet werden.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass für die Überschreitung des Deckungskreises 2 Schule aufgrund einer überplanmäßigen Ausgabe an die Stadt Hammelburg am 18.09.2025 ein Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde. Die Deckung wurde hier bereits ausreichend erläutert.
- Der Deckungskreis 29 Schülerbeförderung wurde um 3.347,05 € überschritten. Auf der Haushaltsstelle 2900.6391 Kosten der Schülerbeförderung wurden überplanmäßig 7.111,13 € verausgabt. Von der Kämmerin wird darauf hingewiesen, dass im Gegenzug auch überplanmäßige Einnahmen von 5.776,29 € bei der Haushaltsstelle 2900.1620 angefallen sind. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gedeckt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schaut sich die Belege der Schülerbeförderung aufgrund der offenen Ganztagsschule genauer an. Es wird festgestellt, dass regelmäßig, fast jährlich die Kilometervergütung durch KOB GmbH erhöht wird. Es wird hinterfragt, ob wir dagegen machtlos sind.
Die Verwaltung soll prüfen, ob KOB GmbH eine Alleinstellung hat oder ob ein anderes Unternehmen die Schülerbeförderung wirtschaftlicher durchführen kann oder andere Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen möglich sind.
Anmerkung der Verwaltung:
Der aktuelle Vertrag zur Schülerbeförderung besteht seit dem Schuljahr 2009 /2010. Er verlängert sich Jahr um Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ende des Schuljahres gekündigt wird. Eine Neuausschreibung ist theoretisch möglich. Allerdings hat eine Umfrage unter den Landkreis Kommunen ergeben, dass nahezu alle vom KOB bedient werden. Neuausschreibungen haben durchwegs zu deutlich höheren Preisen geführt.
- Die Beteiligungen und Mitgliedschaften werden geprüft.
Dabei wird hinterfragt, ob die Zahlung des Jahresbeitrags der Kriegsgräberfürsorge freiwillig oder zwingend erforderlich ist. Diese Modalität besteht laut Auszug aus dem Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 01.09.1978 seit 1978. Der Landkreis Bad Kissingen tätigt die Abbuchung aller Gemeinden und Städte im Landkreis und führt den Betrag der Gemeinde Wartmannsroth von 106,35 € an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ab.
Die Verwaltung soll die Erforderlichkeit und eine mögliche Zahlungspflicht prüfen.
Anmerkung der Verwaltung:
Der Landkreis bucht bei den Gemeinden und Städten im Landkreises Bad Kissingen ab und führt den Jahresbeitrag an den Volksbund Deutsche Kriegsgräber ab. Diese Modalität besteht seit 1978 (Auszug des Amtsblatts des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 01.09.1978).
Nach Rücksprache mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. ist die Gemeinde Wartmannsroth ein korporatives Mitglied, da diese eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Zahlung des Jahresbeitrags ist in der Satzung geregelt, die Mitgliedschaft ist grundsätzlich freiwillig und nicht verpflichtend. Es gibt nur einige wenige Gemeinden und Städte die die Mitgliedschaft beendet haben und somit keinen Jahresbeitrag leisten.
Sollte sich die Gemeinde Wartmannsroth entscheiden, kein Mitglied mehr sein zu wollen, wäre eine Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.12. eines Jahres erforderlich.
Die Richtigkeit einiger Belege werden durch die Ausschussmitglieder stichprobenartig geprüft, wobei keine Beanstandungen festgestellt werden. Rückfragen des Ausschusses zu konkreten Belegen können von Celine Schaupp und Annette Schmitt direkt beantwortet werden.
Letztendlich stellt der Vorsitzende Gabriel Vogt fest, dass die Haushalts- und Kassenführung der Gemeindeverwaltung insgesamt sehr geordnet ist. Die Gemeindeverwaltung bemüht sich stets um eine rechtskonforme und transparente Haushaltsführung.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Atzmüller übergibt für diesen TOP das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Gabriel Vogt. Dieser bedankt sich bei Kämmerin Celine Schaupp und Kassenverwalterin Annette Schmitt für die gute Vorbereitung der Rechnungsprüfung in den vergangenen sechs Jahren. Herr Vogt bescheinigt der Gemeindeverwaltung eine vorbildliche Belegführung und Dokumentation. Alles Fragen des Ausschusses konnten während oder im Nachgang zur Sitzung lückenlos und umfassend geklärt werden. Da in Vorbereitung zur Sitzung viele Punkte aus der Rechnungsprüfung bereits von der Verwaltung in den Sitzungsunterlagen erläutert wurden, sieht er keinen Bedarf nochmals im Einzelnen auf die Punkte einzugehen. Einzig über die Mitgliedschaft im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bittet er nachzudenken.
Bürgermeister Atzmüller merkt an, dass alle Kommunen im Landkreis Mitglied seien und, dass er persönlich diese Mitgliedschaft, mit einem Jahresbeitrag von 106,- Euro als sinnvolle Unterstützung des Volksbundes sähe, zumal der Gemeinderat eine jährliche Spende in den letzten Jahren abgelehnt hatte.
Da es vom Gemeinderat keine Fragen zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses gibt, bittet der Bürgermeister um die Feststellung der Jahresrechnung.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2025 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat wie folgt festgestellt:
| Solleinnahmen Verwaltungshaushalt | 7.279.771,47 € |
| + Solleinnahmen Vermögenshaushalt | 5.819.204,26 € |
| = Summe Solleinnahmen | 13.098.975,73 € |
| + neue Haushaltseinnahmereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| + neue Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Haushaltseinnahmereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt | 225.820,55 € |
| - Abgang alter Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt | 0,00 € |
| = Summe bereinigter Solleinnahmen Gesamthaushalt | 12.873.155,18 € |
| Sollausgaben Verwaltungshaushalt | 7.225.583,21 € |
| + Sollausgaben Vermögenshaushalt | 3.983.935,40 € |
| = Summe Sollausgaben | 11.209.518,61 € |
| + neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt | 54.188,26 € |
| + neue Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt | 1.753.437,36 € |
| - Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt | 143.989,05 € |
| - Abgang alter Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Kassenausgabereste Vermögenshaushalt | 0,00 € |
| = Summe bereinigter Sollausgaben Gesamthaushalt | 12.873.155,18 € |
| Fehlbetrag/Überschuss | 0,00 € |
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss ausgesprochenen Empfehlungen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und sollen künftig Beachtung finden.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
4. | Entlastung des ersten Bürgermeisters und der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2025 |
Sachverhalt:
Zweiter Bürgermeister Markus Koberstein stellt fest, dass die Jahresrechnung 2025 vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wartmannsroth örtlich geprüft und vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO ordnungsgemäß festgestellt wurde. Er bittet demzufolge den Gemeinderat um die Entlastung des ersten Bürgermeisters als Leiter der Gemeindeverwaltung.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth billigt die Haushalts- und Rechnungsführung des Haushaltsjahres 2025. Dem ersten Bürgermeister, als Leiter der Gemeindeverwaltung, wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung durch den Gemeinderat von Wartmannsroth erteilt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Bürgermeister Atzmüller nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.
5. | Fortsetzung des Klimaschutznetzwerks - Weitere Beteiligung der Gemeinde Wartmannsroth und künftige Ausrichtung |
Sachverhalt:
Von der Koordinierungsstelle Klimaschutz wurden die Kosten für die Fortführung des Klimaschutznetzwerks ermittelt. Hier hatte Bürgermeister Atzmüller grundsätzliches Interesse bekundet – abhängig von der konkreten Ausgestaltung und den Kosten. Sieben weitere Kommunen hatten darüber hinaus ihr Interesse bekundet.
Das Netzwerk soll nun nur innerhalb des Landkreises Bad Kissingen laufen und der Landkreis selbst dort Teilnehmer sein. Über Frau Neulitz als Klimaschutzkoordinatorin wäre die Gemeinde Wartmannsroth dem Grunde nach auch vertreten.
Der Mehrwert beim Netzwerk liegt einerseits in den Informationen und dem Austausch und der Möglichkeit der mit 60% geförderten Beratertage.
Angesichts der recht hohen Kosten, auch ohne die Beratertage, ist aus Sicht der Verwaltung eine weitere Beteiligung der Gemeinde Wartmannsroth kritisch zu sehen. Aktuell sieht die Verwaltung keine Projekte für deren Unterstützung ein derart hoher finanzieller Aufwand gerechtfertigt wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
Folgende Kosten fallen pro Teilnehmer an:
Gesamtkosten mit Förderung, bei Inanspruchnahme aller 20 Beratungstage (max. Kosten), pro Jahr: 6.207,33 € (18.622,27 € Eigenmittel auf 3 Jahre)
Gesamtkosten mit Förderung, nur Netzwerktreffen, ohne Beratungstage, pro Jahr: 3.098,00 € (9.295,67 € Eigenmittel auf 3 Jahre Laufzeit)
Es ist grundsätzlich möglich, die Beratungstage nicht oder nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Die Kosten passen sich dann entsprechend an.
Für die Haushaltsplanung ist noch interessant, dass es möglich wäre, die Kosten auch auf 4 Jahre aufzuteilen. Das ist etwas abhängig von der Laufzeit des Zuwendungsbescheids und steht noch nicht final fest.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Fortsetzung des Klimaschutznetzwerks unter Beteiligung der Gemeinde Wartmannsroth zu.
Abstimmungsergebnis: 0 : 13
6. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
- Fulda-Main-Leitung (P43): In den letzten Wochen wurden die Bodengutachten aufgenommen.
- Teilausbau Ortsdurchfahrt Schwärzelbach: Am 11.02. fand die Baueinweisung statt. Die Arbeiten sollen Mitte März starten. Ein genauer Bauzeitenplan wird derzeit erstellt. Christina Dollinger bittet um Weiterleitung des Bauzeitenplans an die Vereine zur Berücksichtigung bei der Planung von Veranstaltungen.
- Die Inbetriebnahme des Solarparks bei Waizenbach ist für 11.03.2026 geplant. Ab diesem Zeitpunkt kann auch der sog. „Grünstrombonus“ von Gemeindebürgerinnen und -bürgern beantragt werden.
- Für die ambulant betreute Wohngemeinschaft in Schwärzelbach wird derzeit das Konzept ausgearbeitet. Demnächst steht der Abschluss einer Defizitvereinbarung mit dem Träger an.
7. | Verschiedenes |
- Die Einladungsliste für den Ehrenamtsabend am 11.04. wird diskutiert. Der Gemeinderat ist sich grundsätzlich einig, dass von jedem Verein/ jeder örtlichen Institution zwei Personen eingeladen werden sollen. Dabei soll es den Vereinen freigestellt werden, wer teilnimmt. Es müssen nicht zwangsläufig Vorstandsmitglieder sein, sondern können auch besonders engagierte Vereinsmitglieder sein. Es wird vereinbart, dass die Gemeinderatsmitglieder Herrn Görke bis Ende nächster Woche Korrekturhinweise zur Vereinsliste bzw. Ergänzungswünsche melden.
- Der Gutachterausschuss des Landkreises schlägt vor, die Bodenrichtwerte für innerörtliche Bauflächen um 5,- Euro/ qm anzuheben, um den steigenden Erschließungskosten und damit den steigenden Preisen in Baugebieten Rechnung zu tragen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden.
- Einige Ratsmitglieder weisen auf Stellen in der Gemeinde hin, wo künftig vom Winterdienst besser geräumt werden sollte.
Um 19:50 Uhr wird die Sitzung geschlossen.