Einladung zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschafts-Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Waizenbach am Freitag, den 17.04.2026 um 19.00 Uhr im Gemeinschaftshaus Waizenbach.
Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.
Vertreter von Jagdgenossen bitte Vollmacht mitbringen.