Wahl der Schöffinnen und Schöffen
der Gemeinde Wartmannsroth
für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bad Kissingen und den Strafkammern des Landgerichts Schweinfurt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Schweinfurt und das Amtsgericht Bad Kissingen gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
02.05.2023 bis 12.05.2023
zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus Wartmannsroth, Hauptstraße 15, 97797 Wartmannsroth zu den allgemeinen Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Gemeinde Wartmannsroth, Haupstraße 15, 97797 Wartmannsroth bis zum 14.05.2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.