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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

der Gemeinde Wartmannsroth

für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bad Kissingen und den Strafkammern des Landgerichts Schweinfurt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Schweinfurt und das Amtsgericht Bad Kissingen gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

02.05.2023 bis 12.05.2023

zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Rathaus Wartmannsroth, Hauptstraße 15, 97797 Wartmannsroth zu den allgemeinen Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Gemeinde Wartmannsroth, Haupstraße 15, 97797 Wartmannsroth bis zum 14.05.2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Wartmannsroth, 21.04.2023
Gemeinde Wartmannsroth
gez.
Florian Atzmüller
Erster Bürgermeister