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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Wartmannsroth

Niederschrift

über die öffentliche

Sitzung des Gemeinderats

vom 23. März 2023

im Sitzungssaal

Vorsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:01 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Entschuldigt sind

Christina Dollinger

Clarissa Schneider

Öffentliche Sitzung

1.

Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Matthias Metz

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.03. wurde Herr Metz als erster Listennachfolger auf der Liste der Wählergemeinschaft Windheim in den Gemeinderat berufen. Mit schriftlicher Erklärung vom 13.03.2023 erklärte Herr Metz, dass er die Wahl zum Gemeinderatsmitglied annimmt.

Herr Metz wird vom ersten Bürgermeister Florian Atzmüller als neues Gemeinderatsmitglied vereidigt, gemäß Art. 31 Abs. 4 GO.

2.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 09.03.2023

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 09.03.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

3.

Beitritt der Gemeinde Wartmannsroth zum Sternenpark Rhön

Sachverhalt:

Im Nachgang zur Vorstellung des Sternparks Rhön wurde von Frau Frank geprüft, inwieweit weitere Einsparpotenziale bezüglich der Straßenbeleuchtung bestehen. Die Stellungnahme wird dem Gemeinderat bekanntgegeben.

Für einen Beitritt zum Sternenpark-Rhön müsste die Gemeinde eine Leitlinie beschließen. Der Gemeinderat verpflichtet sich damit, bei zukünftigen Neuinstallierungen, Renovierungen oder der Umgestaltung der Straßenbeleuchtungssysteme die Beleuchtungsempfehlungen für Sternenparks zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und Optimierung der öffentlichen Beleuchtung zur Entscheidung heranzuziehen. Das Biosphärenreservat Rhön unterstützt und berät in Zusammenarbeit mit den Anbietern von öffentlicher Beleuchtung die Kommunen vor Ort. Die Beleuchtungsempfehlungen wurden mit den regionalen Energieversorgern abgestimmt.

Die Kommune bemüht sich zusammen mit den regionalen Energieversorgern um die Einrichtung von Musterbeispielen für eine nachhaltige Lichtnutzung.

Diskussionsverlauf:

Der Gemeinderat greift den Vorschlag von Frau Frank auf, künftig auf eine voreingestellte höhere Dimmung von Straßenlampen zu achten. Für die bestehenden sollte abgeklärt werden, ob diese Dauerhaft auf 50 % gedimmt werden können, da der Unterschied kaum wahrnehmbar sei.

Beschluss:

Der Gemeinderat begrüßt die Maßnahmen zur nachhaltigen Lichtnutzung und Reduzierung von Lichtimmission im Gemeindegebiet und beschließt diese Lichtleitlinie als zukünftige Grundlage für die Gestaltung der Außenbeleuchtung. Sie gilt bis zum Erlass einer Lichtgestaltungssatzung im Rahmen der gemeindlichen Satzungshoheit.

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Zukünftige Neuinstallierungen, Renovierungen oder Umgestaltungen der Straßenbeleuchtungssysteme werden entsprechend dieser Leitlinie umgesetzt.

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Nicht-öffentliche Nutzer in der Gemeinde werden dahingehend informiert, dass auch hier die Beleuchtung im Sinne der Lichtleitlinie erfolgen soll. Entsprechendes Informationsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

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Die Vorgaben finden zudem verbindlich Berücksichtigung in Festsetzungen bei zukünftigen Bebauungsplänen (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 20, 24 BauGB) und anlassbezogen bei neuen Bauvorhaben, bei denen die Entstehung von Lichtimmissionen zu erwarten ist.

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Die Gemeinde behält sich im begründeten Einzelfall anlassbezogen Abweichungen von den Grundsätzen als temporäre Ausnahmen vor, die sich jedoch im Wesentlichen an den Grundsätzen ausrichten.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

4.

Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages mit Bayernwerk

Sachverhalt:

Der Straßenbeleuchtungsvertrag -Netzpaket- mit Bayernwerk läuft seit 2018. Zum Ende des Jahres würde sich der Vertrag um weitere 5 Jahre verlängern, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Dem Grunde nach gibt es auch keine Alternative. Die Gemeinde müsste das Netz selbst erwerben und dann selbst als Netzbetreiber auftreten, was keinen Sinn macht. Die aktuelle Situation, dass Bayernwerk der Netzbetreiber ist und die Gemeinde Eigentümerin der Brennstellen, ist lauf Bayerischen Gemeindetag optimal, sodass auch von dieser Seite eine Verlängerung empfohlen wird. Seitens Bayernwerk ist keine Beendigung des Vertrages vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Seit Vertragsschluss hat sich die Kostenpauschale für die Führung und Instandhaltung des Straßenbeleuchtungsnetzes gemäß Preisanpassungsklausel von 7,85 Euro auf 8,72 Euro ab 01.04.2023 erhöht. Das entspricht jährlichen Kosten von in etwa 3.612,- Euro.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrags -Netzpaket- mit der Bayernwerk AG. Der aktuell gültige Vertrag soll durch den Verzicht auf das Kündigungsrecht automatisch um 5 weitere Jahre verlängert werden.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

5.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

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OD Wartmannsroth

Der vorm Rathaus freigelegte Brunnen soll möglichst sichtbar gemacht werden und in die geplante Grünfläche einbezogen werden.

Einer vorgeschlagenen Grenzbegradigung im Hausnummer 21 wird zugestimmt.

Vom Metallbauer wird vorgeschlagen die Bushaltestelle mit frei auskragendem Dach zu bauen. Dies würde Stützen und die Fundamente dafür sparen. Der Gemeinderat stimmt dem zu.

Im Bereich des alten Rathauses ist die Gründung mangelhaft. Es wird vorgeschlagen die Gründung durch einen Betonsockel zu verstärke und gleichzeitig eine Aufkantung zu betonieren, die später vom Bauhof mit Sandsteinen verblendet wird. Der Gemeinderat schließt sich diesem Vorschlag an.

Wegen massiver Wassereintritte und die damit verbundenen Verzögerungen wurden weitere Mehrkosten von der Baufirma angemeldet.

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Energetische Sanierung des alten Rathauses wird aus EFRE-Mitteln nicht gefördert. Für die große Vielzahl an Projektvorschlägen waren Fördermittel nicht ausreichend.

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Gründung Klimaschutz-Netzwerk Main-Rhön am 14.03.2023 in Münnerstadt. Die geförderten Beratungsleistungen durch das Institut für Energietechnik an der Hochschule Amberg kann in Kürze in Anspruch genommen werden.

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Bürgermeisterdienstbesprechung am 17.03.2023 im Landratsamt: Kreisumlage wird um 2,5 Punkte erhöht. Der Landkreis baut ein „LoRaWAN“ in Kooperation mit der Universität der Bundeswehr in München auf. Über diese Funktechnik können Daten zu Sensoren mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten übertragen werden, z.B. für den Winterdienst denkbar.

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Schützenhaus Völkersleier: Seitens des Rhönklubs hat man sich intensiv Gedanken gemacht und ist nun grundsätzlich bereit, das Schützenhaus zu übernehmen. Hierzu sollen zeitnah weitere Gespräche geführt werden.

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Der Haushalt 2023 wurde von der Rechtsaufsicht genehmigt.

6.

Verschiedenes

Sachverhalt:

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Ortsdurchfahrt Schwärzelbach

Vom Staatlichen Bauamt wurde eine neue Entwurfsskizze vorgelegt, mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zu einzelnen Klärungspunkten durch den Gemeinderat

Künftige Nutzung/ Ausgestaltung der Fläche vor Mauer der Spedition Manger

Die Fläche wird nicht als Gehwegfläche benötigt. Der Gemeinderat empfiehlt hier ein Pflanzbeet vorzusehen.

Änderung Gehwegführung im Bereich Sportplatz

Der Gemeinderat befürwortet die vom StBA vorgeschlagene Gehwegeführung

Gehwegführung im Bereich Kriegerdenkmal

Der Gehweg soll an der Straße entlanggeführt werden. Die Fläche zwischen Gehweg und Kriegerdenkmal sollte gestalterisch befestigt werden.

Nutzung Baugrundstück nach dem Sportheim

Der Gemeinderat will sich mit diesem Thema im Laufe des Jahres auseinandersetzen.

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Im Heinrich-Hähnlein-Weg in Waizenbach, im Bereich der Bushaltestelle ist ein größeres Schlagloch zu beseitigen. Zuvor muss jedoch geklärt werden, ob es sich auf öffentlichen Grund oder Privatgrund befindet.

Um 20:13 Uhr wird die Sitzung geschlossen.