I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023, die vom Gemeinderat Wartmannsroth am 09.03.2023 beschlossen wurde, amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Artikel 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Hauptstraße 15, Zimmer Nr. 04, während der Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsicht aus.
II. Haushaltssatzung der Gemeinde Wartmannsroth (Lkr. Bad Kissingen) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wartmannsroth folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit — 4.979.682,00 Euro
und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit — 4.242.443,00 Euro
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v. H. | |
| b) | für Grundstücke (B) | 320 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 360.000 Euro festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.