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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Gemeinderats

vom 27. März 2024

Feuerwehrhaus Wartmannsroth

Entschuldigt sind

Stefan Selbert

Andreas Ullrich

Öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 14.03.2024

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 14.03.2024 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

2.

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Urles" zur Errichtung eines Geräteraums auf dem Grundstück Fl.Nr. 1436/19, Am Kleinen Brunnen 13, Gemarkung Schwärzelbach

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 12.03. wird eine isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 12 des Bebauungsplans „Urles“ beantragt, um einen Geräteschuppen mit Pultdach, 65 cbm umbautem Raum und einer Wandlänge von 6,5 m zu errichten.

Das Grundstück FlNr. 1436/19 der Gemarkung Schwärzelbach befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Urles“ der Gemeinde Wartmannsroth. Eine Entbindung von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an eine bauliche Anlage gestellt werden (Art. 55 Abs. 2 BayBO), ist nicht möglich. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Urles“ stellt eine solche Vorschrift dar. Nach der Festsetzung Nr. 12 des Bebauungsplans ist als Dachform für Nebenanlagen ein Satteldach vorgeschrieben. Außerdem darf ein Geräteraum nicht größer als 20 cbm sein und die Wandlängen dürfen 5,00 m nicht überschreiten. Durch die Erteilung der Befreiung von diesen Auflagen werden nachbarschaftliche Belange jedoch nicht beeinträchtigt.

Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nach § 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn sie die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn sie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Diese Voraussetzungen können im vorliegenden Fall bejaht werden, sodass eine Befreiung nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden kann.

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Bescheid wird eine Gebühr von 75,- Euro erhoben.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt für das Bauvorhaben Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück FlNr. 1436/19, Am Kleinen Brunnen 13, Gemarkung Schwärzelbach eine isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 12 des Bebauungsplans „Urles“ hinsichtlich der Dachform, umbauter Raum und max. Wandlänge bei Nebenanlagen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

3.

Billigung des Entwurfs für das Projekt Oberflächenwasserableitung östlich des Gerstenbergs - Innovatives Regenwassermanagement, Klimabäume

Beratungsreihenfolge:

Vorberatendes Gremium

Status

Datum

Abstimmung

Gemeinderat

TOP 2

15.02.2024

Ja: 11 / Nein: 1

Sachverhalt:

Vom Ingenieurbüro wurden nun die Unterlagen des finalen Entwurfs 10.08.2023/12.10.2023 vorgelegt. In der Bürgerversammlung in Dittlofsroda war der Entwurf auch der Öffentlichkeit bereits vorgestellt worden. Dem Gemeinderat werden mit der Sitzungsvorlage die wesentlichen Unterlagen der Entwurfsplanung zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten, inklusive Baunebenkosten und Grunderwerb, belaufen sich auf 1.724.334,- Euro. Das Projekt wird gefördert mit 1,5 Mio. Euro, sodass ein Eigenanteil von rund 225.000 Euro für die Gemeinde verbliebe.

19:21 Uhr Christina Dollinger trifft ein.

19:40 Uhr Andreas Hänelt trifft ein.

Diskussionsverlauf:

Herr Solveen vom Ingenieurbüro Alka erläutert dem Gemeinderat die geplante Maßnahme in allen Einzelheiten und stellt den Entwurf mit Kostenberechnung dar. Die Gemeinderatsmitglieder kritisieren weiterhin die hohen Kosten der Maßnahme.

Verschiedene Einsparungen werden diskutiert. Unter anderem wurde über andere Bauformen der Regenwasserzisternen bzw. naturnahe Regenrückhaltung sowie über eine andere Möglichkeit des Schlammfangs zur Reduzierung des Unterhaltungsaufwands gesprochen. Die Ausführung des Schlammfangs soll im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft werden.

Nach Rücksprache mit der Förderstelle besteht die Möglichkeit, die Maßnahme in zwei Losen auszuschreiben um hier im geförderten Kostenrahmen zu bleiben. Der Förderzweck würde auch beim Wegfall des Projektteils „Oberflächenwasserableitung Privatgrund“ erfüllt werden können. Im Falle eines Weglassens eines Projektteils ist ein Änderungsantrag zu stellen.

Nach der aktuellen Kostenberechnung wird mit der Reduzierung des Projektteils der förderfähige Kostenrahmen eingehalten.

Einige Gemeinderatsmitglieder vertreten die Meinung, dass der Projektteil „Oberflächenwasserableitung Privatgrund“ sehr sinnvoll ist und somit auch mit umgesetzt werden soll.

Der Bürgermeister stellt zwei Beschlussvorschläge zur Abstimmung und lässt über diese einzeln abstimmen. Der Beschlussvorschlag 1 umfasst die Durchführung der Gesamtmaßnahme und der Beschlussvorschlag 2 umfasst die Ausschreibung in zwei Losen.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Entwurf für das Projekt Oberflächenwasserableitung östlich des Gerstenbergs - Innovatives Regenwassermanagement, Klimabäume und die vorliegende Kostenberechnung vom 10.08.2023/12.10.2023.

Die Maßnahme soll entsprechend des Entwurfs durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis: 6 : 7

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Entwurf für das Projekt Oberflächenwasserableitung östlich des Gerstenbergs - Innovatives Regenwassermanagement, Klimabäume vom 10.08.2023/12.10.2023.

Zur Einhaltung der Kosten bzw. Kostenreduzierung soll das Projekt in zwei Losen ausgeschrieben werden. Das Los 2 umfasst lediglich die „Oberflächenwasserableitung Privatgrund“ und das Los 1 die Hauptmaßnahme.

Abhängig vom Ausschreibungsergebnis von Los 1 erfolgt die Entscheidung über die Ausschreibung von Los 2. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, mit der Förderstelle Rücksprache zu halten.

Abstimmungsergebnis: 10 : 3

4.

Weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung der Grünordnungsplanung für die Ortsdurchfahrt Wartmannsroth

Sachverhalt:

Am 21.03. fand im Rathaus eine Besprechung mit den Büros Alka und Dietz & Partner statt, bei dem dargestellt wurde, dass die sich die Kosten für die Grünordnung in der Ortsdurchfahrt Wartmannsroth von 2017 ursprünglich berechneten 227.000 Euro, 2020 angepassten 258.000 Euro, auf aktuell berechnete 376.000 Euro belaufen. Also Gründe hierfür werden angeführt:

-

Baulich notwendige Maßnahmen, die sich erst im Rahmen der Ausführung ergeben haben (Wegfall Stützmauer an der Engstelle, Abbruch Bushaltestelle).

-

Entsorgung des Bodens der zwischenzeitlich in die Pflanzbeete eingefüllt werden musste, um die Aufstellung von Absturzsicherungen zu umgehen.

-

Eine Baukostenindexsteigerung von 56% seit Erstellung der Kostenberechnung 2017.

-

Massive Veränderung bei den Kosten für Entwicklungspflegemaßnahmen.

An der Grünordnung selbst gibt es kaum Einsparpotenziale, da die meisten Maßnahmen als Ausgleich für die Ortsdurchfahrt festgeschrieben sind. Die Förderung beträgt maximal 103.000 Euro zzgl. 10 % der Planungskosten, sodass sich die Eigenmittel der Gemeinde auf 274.000 Euro aufsummieren würden.

Von der Verwaltung wird nun geprüft, inwieweit die Maßnahmen in Eigenregie umgesetzt werden können.

Diskussionsverlauf:

Gerold Stadler stellt seine Kostenvergleichsberechnung dem Gemeinderat vor. Hierin stellt er die ermittelten Kosten des Planungsbüros mit einer Maßnahmenumsetzung durch externe Firmen einer Umsetzung in „Eigenregie der Gemeinde“ gegenüber.

Er führt aus, dass bei Umsetzung in Eigenregie der gemeindliche Eigenanteil maximal 60.000 Euro betragen sollte. Hierzu ist eine weitere Abstimmung mit dem Amt für ländliche Entwicklung als Fördergeber vorgesehen.

Der Gemeinderat befürwortet die Maßnahmendurchführung in Eigenregie. Hierbei sollen neben gemeindlichem Personal auch externe Firmen eingesetzt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet die Umsetzung der Grünordnungsplanung für die Ortsdurchfahrt Wartmannsroth in Eigenregie durch die Gemeinde. Neben gemeindlichem Personal sollen auch externe Firmen eingesetzt werden.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und weiteren Abstimmungen mit der Förderstelle beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

5.

Zweckvereinbarung Datenschutz und Datensicherheit im Landkreis Bad Kissingen; Aktualisierung

Sachverhalt:

Die „Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen“ wurde von der Gemeinde Wartmannsroth am 19.07.2019 unterzeichnet. § 12 der Zweckvereinbarung ist nunmehr an die aktuellen Grundlagen anzupassen.

Der Umlageschlüssel betrug anhand der damaligen Aufgabenverteilung von Herrn Bühner 1/6 für den Landkreis Bad Kissingen und 5/6 für die übrigen kommunalen Beteiligten. Herr Bühner ist seit dem Kalenderjahr 2023 im Jahresdurchschnitt zu gleichen Teilen für den Landkreis Bad Kissingen und die Kommunen tätig. Der Umlageschlüssel ist daher dahingehend zu ändern.

Künftig trägt der Landkreis Bad Kissingen und die übrigen kommunalen Beteiligten die Kosten zu gleichen Teilen (s. geänderte Vereinbarung § 12 anbei sowie insbesondere Anlage 1 der Vereinbarung). Ferner ist die Zweckvereinbarung in den §§ 8, 9 und 12 sowie die Anlage 1 aktualisiert worden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Wartmannsroth den Änderungen der Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen entsprechend der Anlage zustimmt.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die aktualisierte Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

6.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Fulda-Main-Leitung: Erörterungstermin am 19.03. und 20.03.2024. Ausgehend von den nun vorliegenden Informationen möchte Bundesnetzagentur bis Sommer 2024 eine Entscheidung treffen. Seitens Tennet wurde im Rahmen der Veranstaltung ausgeführt, dass aus Sicht des Vorhabensträgers nach Änderung des NABEG vom 29.12.2023 mit § 5 Abs. 2a „Soweit die Änderung oder Erweiterung einer Leitung, ein Ersatzneubau oder ein Parallelneubau beantragt und eine Bundesfachplanung durchgeführt wird, entfalten Ziele der Raumordnung, die den Abstand von Höchstspannungsleitungen zu Gebäuden oder überbaubaren Grundstücksflächen regeln, abweichend von Absatz 2 keine Bindungswirkung für die Bundesfachplanung.“ Auch unabhängig vom Wasserschutzgebiet bei Bad Brückenau, sei der aktuelle Korridor, der vorzugswürdige Korridor für die Fulda-Main-Leitung ist.

Im Rahmen der Veranstaltung hat sich gezeigt, dass die Antragsunterlagen des Vorhabensträgers an einigen Stellen unvollständig sind. Seitens der Bundesnetzagentur wurde zugesagt auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und auch unter Beachtung der vorgetragenen Aspekte eine sachlich fundierte Entscheidung zu treffen.

PV Anlage Kläranlage Waizenbach:

Der jährliche Stromverbrauch für die Kläranlage beträgt ca. 79.000 kWh. Der Tagesverbrauch ist im Sommer 200 bis 220 kWh. Als Kosten für die PV-Anlage sind 13.000 Euro für eine Anlage mit 13 kWp auf dem Dach des Betriebsgebäudes angesetzt. Der Ertrag wird, bei vorsichtiger Betrachtung, ca. 10.000 kWh pro Jahr sein.

Aufgrund des ständigen Stromverbrauchs für Rührer und Gebläse in der Kläranlage wird die Eigenverbrauchsquote bei etwa 80% liegen. Daraus folgt eine Verringerung des Strombezugs von ca. 8000 kWh pro Jahr und demnach bei einem künftigen Arbeitspreis von 0,19 Euro/kWh eine Einsparung von 1520 Euro pro Jahr.

Die Amortisationszeit liegt dann bei 8,5 Jahren. Die Erlöse für die Stromeinspeisung sind dabei nicht mit einberechnet.

Der Gemeinderat befürwortet nach diesem Informationsstand die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Betriebsgebäudes der Kläranlage Waizenbach.

Kindergarten Schwärzelbach:

Aktuell werden Abrissarbeiten durchgeführt. Im Sommer 2024 sollen die Rohbauarbeiten beginnen. Weitere Ausschreibungen laufen sukzessive.

7.

Verschiedenes

Sachverhalt:

Bürgermeister Atzmüller bittet um Vorschläge für den Bayerischen Verfassungsorden und für die Auszeichnung mit dem Grünen Engel bzw. „Grünen Engel Junior“.

Gemeinderatsmitglied Christina Dollinger berichtet, dass die Baumaßnahme Sportheim Schwärzelbach gut angelaufen ist und sich die Ehrenamtlichen tatkräftig einbringen.

Es wird angemerkt, dass gemeindliche Feld- und Waldwege im Bereich Weidigsee massiv durch Holztransporter in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Verwaltung soll dem nachgehen und die Verursacher sollen die entstandenen Schäden beheben.

Gerold Stadler gibt auf Nachfrage des Gemeinderats einen kurzen Überblick über den Stand des Glasfaserausbaus.

Um 21:40 Uhr wird die Sitzung geschlossen.