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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:

Montag, 19.05.2025, 07:00 Uhr

Die Gemeinde Wartmannsroth ist zu erreichen:

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden und um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen auch bearbeitet werden kann, bitten wir generell um Terminvereinbarung. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Mitarbeiter/innen nur eingeschränkt erreichbar. Die Vermittlung ist auch freitags besetzt.

Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0

Fax Tel. 09737 9102 - 22

Email poststelle@wartmannsroth.de

Internet www.wartmannsroth.de

Wichtige Telefonnummern bei Defekten und Störungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen:

Im Notfall:

Standorte der Defibrillatoren in der Gemeinde:

Völkersleier:

Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17

Schwärzelbach:

Schützenhaus, Neudorfer Straße 2

Neuwirtshaus:

gegenüber Fuldaer Straße 20

Waizenbach:

Gemeinschaftshaus

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartner Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080, Mobil-Nr. 0176 / 26448420

Fälligkeitstermin – Grundsteuer/Gewerbesteuer VZ

Der zweite Abschlag für Grundsteuer und Gewerbesteuer VZ ist am 15.05.2025 fällig.

Für Pflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Viehverzeichnis und Betriebsdatenblatt - wichtiger Termin für Landwirte!

Antragsfrist für die Freimengenregelung bis 15. Mai 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Anträge, die nach dem 15.05.2025 bei der Gemeinde eingehen, bei der Verbrauchgebührenabrechnung 2025 nicht berücksichtigt werden können!

Ihre Gemeindeverwaltung

Auszug aus § 10 BGS-EWS

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wartmannsroth (BGS-EWS) vom 21.11.2012:

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Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 17 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Viehverzeichnisses erbracht werden.

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Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Ackerbau gilt pro ha bebaute Ackerfläche eine Wassermenge von 0,8 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im laufenden Kalenderjahr am 01.01. bewirtschaftete Ackerfläche. Der Nachweis der bewirtschafteten Ackerfläche obliegt dem Gebührenpflichtigen, er kann durch Vorlage des Ackerverzeichnisses zum Mehrfachantrag erbracht werden.

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Die Anrechnungspauschalen für Ackerflächen und Großvieheinheiten werden nur auf Antrag berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum 15.05. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr bei der Gemeinde vorzulegen. Mit dem Antrag ist zu erklären, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird.

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Erfolgt eine Erstattung nach Großvieheinheiten und Ackerflächen, wird für die Hausentwässerung ein Mindestwasserverbrauch festgesetzt. Er beträgt für jede im Haushalt befindliche Person 35 m³/Jahr.

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 —  Eingangsstempel Gemeinde

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Antragsteller

Ort, Datum

An die

Gemeinde Wartmannsroth

Hiermit beantrage ich für meinen landwirtschaftlichen Betrieb die Anrechnungspauschale für das Jahr 2025 gemäß § 10 Abs. 3 der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Ich erkläre, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasseranlage entnommen wird. Zum Nachweis meines Viehbestandes bzw. der von mir bebauten Ackerfläche lege ich bei:

1. Viehverzeichnis (Ø Viehzahl 2024)

2025

O ja

O nein

2. Betriebsdatenblatt (Ackerfläche)

2025

O ja

O nein

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Unterschrift

Information - Gartenwasserzähler

Sie haben ein Grundstück mit großem Garten und somit auch jährlich einen höheren Wasserverbrauch durch die Bewässerung Ihrer Pflanzen?

Grundsätzlich wird die Schmutzwassergebühr für das gesamte Leitungswasser erhoben, das von der normalen Wasseruhr erfasst wird. In der Gemeinde Wartmannsroth besteht jedoch die Möglichkeit, die nicht der Entwässerungsanlage zugeführte Wassermenge über 12 m³ mittels Gartenwasserzähler nachzuweisen und somit in Abzug zu bringen. (§ 10 BGS-EWS)

Durch den Einbau eines geeichten Gartenwasserzählers verringert sich die von Ihnen zu bezahlende Schmutzwassergebühr. Die Gebührenbefreiung erfolgt dann automatisch im Rahmen der turnusmäßigen Jahresabrechnung.

Beachte: Bevor Sie sich einen Gartenwasserzähler anschaffen, vergleichen Sie einige Male die Zählerstände Ihrer Hauswasseruhr vor und nach dem Gartenwässern. Häufig verbrauchen Sie im Garten weniger Wasser als Sie denken. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Kalkulation ebenfalls die anfallenden Anschaffungs- und Installationskosten. Sollten Sie sich nach Prüfung Ihres Aufwandes und des zu erwartenden Nutzens für den Einbau eines Gartenwasserzählers entschließen, bitten wir Sie, sich mit dem Wasserwart der Gemeinde Wartmannsroth in Verbindung zu setzen.

Kontaktdaten: Ralf Winter; Mobil: 0157 87721202; E-Mail: winter@wartmannsroth.de

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.wartmannsroth.de unter der Rubrik Bürgerservice – Rathaus Service-Portal - Informationsblatt-Gartenwasserzähler

Achtung: Wasser zur Befüllung von Pools oder anderen Schwimmanlagen dürfen Sie nicht durch den Gartenwasserzähler leiten!

Grundsätzlich ist das hierfür benötigte Wasser über Ihren Hauptwasserzähler zu entnehmen. Bei Bedarf können Sie sich an den Bauhof der Gemeinde Wartmannsroth wenden, der Sie im Rahmen der personellen Möglichkeiten unterstützen kann. Dieser Aufwand wird Ihnen anschließend in Rechnung gestellt.

Ferienprogramm 2025

Die Gemeinde Wartmannsroth plant für die Sommerferien auch dieses Jahr wieder ein Ferienprogramm für Kinder.

Vereine, Einrichtungen oder auch Einzelpersonen können sich mit einer Aktion beteiligen.

Die Betreuer und Teilnehmer sind über die Gemeinde im Rahmen des Ferienprogramms haftpflichtversichert.

Haben Sie eine Idee und möchten sich mit einer Aktion beteiligen? Dann bitten wir um Rückmeldung bis zum 02.06.2025.

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen, die sich die Mühe geben und sich unterschiedlichste Programmpunkte einfallen lassen.

Bei Fragen stehen wir euch gerne telefonisch unter 09737/9102-0 oder per E-Mail an buergerbuero@wartmannsroth.de zur Verfügung.

Mitteilungen des Fundbüros

Am 22.03.2025 zwischen 08:00 Uhr und 08:30 Uhr wurde auf dem rechten Parkplatz, direkt nach Neuwirtshaus Richtung Bad Brückenau ein Handy der Marke UMIDIGI Bison gefunden.

Am 02.04.2025 wurde ein Schlüsselbund mit dem Aufdruck "SIMPLON" im Fundbüro abgegeben. Gefunden im Mühlbachweg (Richtung Diebach) in Windheim.

Weitere Information erhalten Sie im Bürgerbüro (Tel.: 09737/9102-0).