über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderats
vom 27. März 2025
Feuerwehrhaus Windheim
Vorsitz:
Erster Bürgermeister Florian Atzmüller
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
Der Bürgermeister begrüßt Frau Susanne Siebenlist von LAND + plan Landschaftsarchitektur, die zum TOP 1 als Beraterin eingeladen wurde.
Entschuldigt sind
Andreas Ullrich
Weitere Teilnehmer/Gäste:
Susanne Siebenlist zu TOP 1
Öffentliche Sitzung
| 1. | Auswahl der Pflasterbeläge für die die Gehwege und den Dorfplatz in Windheim |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat trifft sich am Dorfplatz in Windheim, in der Nähe der Kirche wurden zwei Musterpaletten mit Pflastersteinen ausgelegt.
Das Gehwegpflaster ist das gleiche wie das Bestandspflaster. Das Modell ist rocca-fine LP 4 primera-selection der Firma Lithon Plus mit 11 cm Breite, 8 cm Höhe und verschiedene Längen der Farbe sandsteinmix. Das neue Pflaster für den Dorfplatz soll an das Bestandspflaster angelehnt sein, daher wurde das Modell cassero 16 LP 5 der Firma Lithon Plus mit 16 cm Breite, 24 cm Länge und 10 cm Höhe der Farbe sandsteinmix ausgewählt.
Susanne Siebenlist von LAND + plan Landschaftsarchitektur erläutert, dass für den Gehweg kleineres Pflaster mit abgeschlagenen Kanten verwendet wird und für den Dorfplatz größeres Pflaster mit glatten Kanten und mit Verschiebesicherung auf der Pflasterunterseite verwendet werden soll. Die Verschiebesicherung ist besser für befahrbare Flächen und um Schwerkräfte besser auszugleichen.
Der Gemeinderat ist mit dem Pflaster einverstanden.
Anschließend überzeugte sich der Gemeinderat vom Baufortschritt der Sanierung der Ortsdurchfahrt Wartmannsroth und des Projekts Bachsystem Klingenbach und Dorfplatz Windheim und wird von Frau Siebenlist auf den aktuellsten Stand gebracht.
| 2. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.03.2025 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.03.2025 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 3. | Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön; Kapitel B VII "Energieversorgung", Teilfortschreibung Abschnitt 5.3 "Windenergie" - Beteiligungsverfahren |
Sachverhalt:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat am 19.02.2025 beschlossen, für die Teilfortschreibung im Kapitel B VII „Energieversorgung“, Abschnitt 5.3 „Windenergie“ (vormals „Windkraftanlagen“) das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Das Beteiligungsverfahren umfasst gem. Art. 15 Abs. 3 BayLplG auch die Beteiligung der Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans betroffen sein kann.
Stellungnahmen können bis zum 30.04.2025 eingereicht werden.
Es wird darum gebeten in der Stellungnahme kenntlich zu machen, auf welche Festlegung sich die Äußerungen beziehen.
Die Unterlagen sind in der Zeit vom 20.03.2025 bis 30.04.2025 auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken unter Regionalplan Region Main-Rhön (3) - Regierung von Unterfranken à Menüpunkt „Aktuell laufende Beteiligungsverfahren“ und des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön unter https://www.main-rhoen.de abrufbar.
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das auf den o.g. Internetseiten anonymisiert veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.
Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird das Einverständnis vorausgesetzt. Die im Rahmen der Sechsten Verordnung in 2014 getroffenen Festlegungen sind nicht Gegenstand dieser Teilfortschreibung und Stellungnahmen/Aussagen hierzu werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf dieser Frist sind gem. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth verzichtet auf eine Stellungnahme im Beteiligungsverfahren für die Teilfortschreibung im Kapitel B VII „Energieversorgung“, Abschnitt 5.3 „Windenergie“ (vormals „Windkraftanlagen“) des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 4. | Bestätigung des Bedarfs für die Beteiligung der Gemeinde Wartmannsroth an einer interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen; Schlauchreinigung und Druckprüfung |
Sachverhalt:
Nach aktuellem Sachstand soll die Schlauchpflegekompaktanlage (Kosten: 110.972,00 € abzgl. 29.770 € (FwZR)) in der KW 32 (August 2025) in Betrieb gehen.
Es ist derzeit von einer Schlauchpflege-Gebühr i. H. v. ca. 20,00 € pro Schlauch auszugehen.
Die mit der Schlauchpflege-Dienstleistung durch die Stützpunktfeuerwehr Hammelburg verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten (Präambel, Gegenstand, Betriebsablauf, Aufgaben des Dienstleisters, Kosten/Preisliste (auch: „Personalkosten-Grundstock“), Haftung, Kündigung, Loyalitätsklausel, Inkrafttreten u. a. m.), sollen in einer Dienstleistungs-/Zweckvereinbarung festgehalten werden.
Die Stadt Hammelburg beabsichtigt die Personalkosten über Mindestbeiträge der beteiligten Kommunen zu decken. Alle anderen Kosten sollen nach tatsächlichem Aufwand gedeckt werden. Für Kalkulationszwecke sollen die gemeldeten Bedarfe noch einmal überprüft bzw. bestätigt werden.
Der bisher gemeldete Bedarf vom 02.11.2022 wurde anhand der tatsächlich gereinigten Schläuche im Zeitraum von Oktober 2021 bis Oktober 2022 ermittelt. Die Schläuche wurden bisher durch die Stadt Hammelburg gereinigt und an die Gemeinde Wartmannsroth weiterverrechnet. 2021/2022 kam man auf eine Schlauchlänge von insgesamt 5.550 m.
Diese Kalkulation wurde nun aktualisiert und der Durchschnitt der gereinigten Schläuche zwischen 2021 und 2024 errechnet. Die einzelnen Jahre sind sehr unterschiedlich ausgefallen. Auffällig ist, dass in 2022 die meisten Reinigungen angefallen sind, sodass diese in entsprechender Höhe auch gemeldet wurde. Die aktuelle Durchschnittskalkulation ergibt eine Reinigung von ca. 2.220 m Schläuche pro Jahr. Die Kalkulation ist beigefügt.
Es ist zu empfehlen, die ursprünglich gemeldeten zu reinigenden Meter Schläuche anzupassen.
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat einigt sich darauf, den Bedarf anhand der Neukalkulation einen Bedarf von 2.000 zu reinigende Meter Schläuche an die Stadt Hammelburg zu melden.
| 5. | Zweite Haushaltsberatung 2025 (FP 2026-2028) |
Sachverhalt:
Bei der letzten Gemeinderatssitzung vom 13.03.2025 wurde im Rahmen der Haushaltsberatung über verschiedenste Haushaltsansätze diskutiert. Es wurden Maßnahmen überdacht, zeitlich verschoben, der Umfang reduziert oder gar gestrichen. Diese Anpassungen wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Des Weiteren wurden die Ausgaben für die Brückensanierungen Dittlofsroda und Heiligkreuz anhand der Submissionsergebnisse angepasst.
Zum jetzigen Planungsstand ist eine Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in ausreichender Höhe möglich. Problematisch sind die Finanzplanungsjahre 2025 und 2026, hier reicht die Zuführung nicht zur Deckung der ordentlichen Tilgung aus.
Aufgrund der Zuführung zur Rücklage auch im Finanzplanungszeitraum, kann die Mindestrücklage gewährleitet werden. Vom Gemeinderat wurde bereits mehrfach festgestellt, dass kaum noch eine im Investitionsprogramm aufgelistete Maßnahme ausgeschlossen werden kann. Trotz dessen möchte die Kämmerei weiterhin, dass sich der Gemeinderat einen Überblick über die Maßnahmen verschafft und seine Entscheidungen so trifft, dass sie sowohl finanziell als auch personell umsetzbar sind. Es wird weiterhin dringend angeraten die Projektanzahl nicht weiter zu erhöhen, sondern sich zunächst auf die Abarbeitung der auf den Weg gebrachten Projekte zu beschränken, da auch in der Finanzplanung bereits weitere Projekte anstehen, wofür bisher keinerlei Kosten feststehen und deshalb keine Summen eingeplant wurden.
Die vorläufige Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt 833.224,00 Euro. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 106.866,00 Euro errechnet sich für 2025 eine freie Finanzspanne in Höhe von 726.358,00 Euro. (Stand 27.03.2025)
Für die Finanzplanungsjahre wird mit folgender Entwicklung der Zuführung gerechnet:
| HH-Jahr | ordentliche Tilgung | Zuführung v. VwHH z. VmHH | freie Finanzspanne |
| 2025 | 106.866,00 € | 833.224,00 € | 726.358,00 € |
| 2026 | 222.528,00 € | 226.183,00 € | 3.655,00 € |
| 2027 | 205.884,00 € | 210.324,00 € | 4.440,00 € |
| 2028 | 205.884,00 € | 278.126,00 € | 72.242,00 € |
Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist nach aktueller Planung gewährleistet.
Aufgrund der Kreditaufnahme und der hohen Tilgungsleistung ab 2026 wurde bereits darauf hingewiesen, dass oberstes Ziel ist, den Verwaltungshaushalt in den nächsten Jahren stabil zu halten. Aufgrund der o. g. Entwicklungen ist dies kaum zu stemmen.
Im Rahmen der zweiten Haushaltsberatung sollen Maßnahmen und weitere Ausgaben besprochen und überdacht werden.
Diskussionsverlauf:
Kämmerin Celine Schaupp teilt mit, dass die Änderungen, die sich auch der letzten Haushaltsberatung vom 13.03.2025 ergeben haben in die Haushaltsplanung eingebunden wurden.
| - | Da der Gemeinderat in der vergangenen Haushaltsberatung die Kosten für den Lanz-Bulldog hinterfragt hatte, stellt Celine Schaupp die Kosten der letzten Jahre vor. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, es wird weiterhin nichts anderes veranlasst. |
| - | Außerdem stellt sie die aktuelle Situation bezüglich der Grundsteuerreform vor. Die prognostizierten und tatsächlich eingegangenen Grundsteuermessbeträge liegen noch einiges auseinander, es sind auch noch nicht alle Grundsteuermessbeträge festgesetzt. Im Rahmen der Klausurtagung Ende 2025 soll das Thema Grundsteuer behandelt werden, da hier vermutlich die meisten Grundsteuermessbeträge vorliegen werden. |
| - | Für die Erneuerung des Schondrastegs zwischen Gräfendorf und Heiligkreuz wurde in der vergangenen Haushaltsberatung die Kostenbeteiligung abgelehnt. Es handelt sich um ein Projekt, das in Kooperation zwischen Landkreis Main-Spessart, Landkreis Bad Kissingen, Gemeinde Gräfendorf und Gemeinde Wartmannsroth umgesetzt werden soll. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 44.000 Euro, der Eigenanteil der Gemeinde Wartmannsroth würde 1.600 Euro betragen. Nachdem der Landkreis eine Kostenbeteiligung am Heckmühlsteg zwar grundsätzlich ablehnt, sich nun doch am Material (Beton) beteiligt, steht der Gemeinderat einer Beteiligung am Schondrasteg positiv gegenüber. Die Mittel von 1.600 € sollen im Haushalt im Rahmen von kommunaler Zusammenarbeit eingeplant werden. |
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| Abstimmungsergebnis: 12 : 2 Stimmen |
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| Damit sind die Mittel bewilligt. |
| - | Für die Regenwasserableitung Süd über Privatgrund im Rahmen des Projekts Innovatives Regenwassermanagement - Klimabäume Dittlofsroda liegt ein Angebot in Höhe von ca. 75.000 Euro vor. Dieser Teil sollte separat vergeben werden. Die Mittel sollen für 2025 eingeplant werden. |
| - | Für die Beteiligung am Solarpark Waizenbach wird für 2025 der Eigenanteil von ca. 167.000 Euro und für 2026 der Kommanditanteil von ca. 175.000 Euro. Derzeit liegt der Gesellschaftsvertrag bei der Aufsichtsbehörde zur Prüfung. Die konkreten Konditionen liegen noch nicht vor, eine endgültige Entscheidung über die Beteiligung am Solarpark Waizenbach kann erst zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden. Die aktuell vorliegenden Mittel sollen eingeplant werden. |
| - | Celine Schaupp erläutert im Einzelnen noch das Investitionsprogramm und beantwortet Fragen zu verschiedenen Haushaltsansätzen. |
| 6. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
| - | Es steht eine Rama Dama Aktion am 26.04.2025 in Wartmannsroth an. |
| - | Kindergarten Schwärzelbach: Aktuelle anstehende Arbeiten sind der Einbau der Fenster im Erweiterungsbau, Arbeiten am Flachdach sowie Putzarbeiten im Gewölbekeller. |
| - | Sportheimumfeld Schwärzelbach: Die Übergabe des Förderbescheids findet am 28.03.2025 statt, die Zuwendung beträgt 184.161,42 €. |
| - | Die Bundeswehrübung „White Horse Arena 2025“ findet vom 05. bis 23.05.2025 statt. |
| - | Kläranlage Schwärzelbach – Einbau der Vorklärung: Die Ausschreibung ist im April/Mai 2025 geplant und die Bauausführung zwischen Juli und September 2025, die Maßnahme soll zeitlich im Anschluss an die geplante Teichräumung umgesetzt werden. |
| 7. | Verschiedenes |
Sachverhalt:
In Völkersleier gibt es derzeit keinen Zigarettenautomaten mehr. Die Firma Wolf fragt an, ob auf einem gemeindlichen Grundstück in der Nähe des alten Standorts (alte Gastwirtschaft, Rhönstraße 22, Völkersleier) wieder einer angebracht werden kann. Der mögliche Standort beim Schützenhaus wurde vom Gemeinderat nicht befürwortet. Die Gemeinderatsmitglieder aus Völkersleier machen sich nochmal Gedanken und schauen sich nach einem anderen Standort um.
Um 20:40 Uhr wird die Sitzung geschlossen.