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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Wartmannsroth

NIEDERSCHRIFT

über die öffentliche

Sitzung des Gemeinderats

vom 10. April 2025

Feuerwehrhaus Wartmannsroth

Vorsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Entschuldigt sind

Michael Häusler

Uwe Kaiser

Andreas Ullrich

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet der Bürgermeister von einer „beeindruckenden“ Waldbrand-Großübung, an der auch Gemeindefeuerwehren teilgenommen haben. Hier wurde mit großem Engagement eine reelle Gefahr nachgestellt. Sein Dank gilt allen Teilnehmern.

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 27.03.2025

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 27.03.2025 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

2.

Weitere Vorgehensweise bei der Dorferneuerungsmaßnahme "Rathausplatz"

Sachverhalt:

Die Dorferneuerungsmaßnahme „Rathausplatz“ (mit Spielplatz) ist insgesamt mit einem Kostenvolumen von 1.125.088 Euro veranschlagt. Hinzu kommen weitere Kosten für die Sanierung der Friedhofsmauer oder die Erstellung einer Statik, die zu 100 % von der Gemeinde getragen werden müssen. Dabei war ein neuer Spielplatz mit 315.000 Euro veranschlagt, die Eigenmittel der Gemeinde für die Gesamtmaßnahmen betragen 220.000 Euro. Mit Schreiben vom 27.06.2022 war die komplette Planung vom Amt für ländliche Entwicklung genehmigt worden. Mit Beschluss vom 15.09.2022 hat der Gemeinderat beschlossen auf einen neuen Spielplatz zu verzichten. Seither liegt das Projekt im Wesentlichen auf Eis.

In der Klausurtagung des Gemeinderates am 09.11.2024 hat sich der Gemeinderat grundsätzlich für ein Nutzungskonzept für das alte Rathaus ausgesprochen, das im Wesentlichen einem Vorschlag der LWG entspricht. Daran angehängt ist auch ein Vorschlag für eine Gestaltung des Außengeländes, zu dem sich der Gemeinderat jedoch noch nicht abschließend geäußert hat.

Vom ALE war auf Anfrage mitgeteilt worden, dass jegliche Änderungen an der Dorferneuerungsmaßnahme mit der Behörde abzustimmen sind. Über die Bezuschussung müsste dann neu entschieden werden. Es sei jedoch davon auszugehen, dass diese dann auch anteilig nicht mehr so hoch ausfalle. Bei einer Streichung der Maßnahme würden die zugesagten Fördermittel wohl gänzlich entfallen. Um hierüber abschließend eine Aussage treffen zu können, müsste die Gemeinde jedoch erstmal vorlegen, was sie mit dem Rathausplatz machen möchte. Die zeitliche Verzögerung wird im ALE unkritisch gesehen, ein Abschluss der Dorferneuerung bis 2030 wäre aber wünschenswert.

Mit Schreiben vom 03.03.2025 wurde nun vom Landratsamt darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung für die ursprünglich geplante Dorferneuerungsmaßnahme im Februar 2026 ausläuft.

Finanzielle Auswirkungen:

Nach Vorgabe des Gemeinderates wurde das Projekt Rathausplatz aus der Finanzplanung gestrichen. D.h. eine Umsetzung ist nicht vor 2029 eingeplant.

Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Atzmüller schlägt vor, zunächst eine Verlängerung der Baugenehmigung zu beantragen. Außerdem stellt er den Wunsch der Wartmannsrother Ortsbevölkerung zur Diskussion, nochmals eine Bürgerbeteiligung zum Projekt durchzuführen.

Der Gemeinderat hält eine Bürgerbeteiligung durchaus für sinnvoll, allerdings nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Nachdem das Projekt aus finanziellen Gründen aktuell auf das Jahr 2029 verschoben werden musste, mache es aktuell keinen Sinn, die Bürger einzubeziehen. Zum einen könne man nicht wissen, was sich in der Zwischenzeit noch für Fördermöglichkeiten ergeben, zum anderen stünde nächstes Jahr auch die Gemeinderatswahl an und man wolle einem neu gewählten Gremium nicht vorgreifen.

Einigkeit bestünde wohl darüber, dass das Projekt deutlich „abgespeckt“ werden könne. Das Vereins- und Dorfleben in Wartmannsroth spiele sich am Feuerwehrhaus ab, man brauche daher keinen Festplatz mit Außengelände, so Dominik Müller und Jochen Koberstein.

Grünes Licht gab der Gemeinderat für die Instandsetzung der denkmalgeschützten Kirchenmauer, die ebenfalls von der Baugenehmigung erfasst ist. Auch der Vorschlag der Bauverwaltung am Gelände einen ansehnlichen Bauzaun mit gestalterischen Bannern aufzustellen fand grundsätzlich Zustimmung, soll aber im Detail nochmal abgestimmt werden.

Beschluss:

Für die Baugenehmigung zur Gestaltung des Rathausplatzes soll beim Landratsamt Bad Kissingen eine Verlängerung beantragt werden. Eine Neubefassung des Gemeinderates mit diesem Projekt soll frühestens nach der Kommunalwahl, Mitte 2026, angegangen werden. Das dann neugewählte Gremium soll dann über eine weitere Bürgerbeteiligung entscheiden.

Die Instandsetzung der Kirchenmauer kann vom Bauhof angegangen werden. Weitergehende Maßnahmen, wie Prüfstatiken usw. sind zuvor zu prüfen und ggf. nochmals im Gemeinderat zu beraten.

Für die provisorische Gestaltung des Geländes, ist von der Bauverwaltung ein Vorschlag mit Kostenanschlag vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

3.

Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Sachverhalt:

Dem Gemeinderat werden der Haushaltsplan und seine Anlagen als Sitzungsvorlage vorab zur Verfügung gestellt. Hier wird besonders auf den Vorbericht hingewiesen, da dieser eine zusammenfassende Darstellung bietet.

Aufgrund der im Vorfeld durchgeführten, ausführlichen Klausurtagung und den beiden Haushaltsberatungen, wird der Haushaltsplan 2025

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 6.655.308,00 Euro und im Vermögenshaushalt auf 7.288.992,00 Euro festgesetzt.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

Die Steuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:

350 v. H. für Grundsteuer A

155 v. H. für Grundsteuer B

400 v. H. für Gewerbesteuer

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt.

Ergänzung: Auf der Haushaltsstelle 8551.9320 wurde der Erwerb von 1 ha Wald für 15.000 € + Gutachten ca. 500 € eingeplant. Aufgrund des Gutachtens vom 02.04.2025 wurden 24.000 € nach Rücksprache mit dem ersten Bürgermeister eingeplant.

Diskussionsverlauf:

Bürgermeister spricht Kämmerin Celine Schaupp sein besonderes Lob aus. Sie habe es geschafft auch in schwierigen Zeiten wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Beschluss:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth beschließt gemäß Art. 63 ff. der Gemeindeordnung die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 samt Anlagen. Eine Ausfertigung der Haushaltssatzung ist diesem Beschluss auf Dauer beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

4.

Bestätigung des stv. Kommandanten Winfried Heim der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach

Sachverhalt:

Herr Winfried Heim wurde zum stellvertretenden Notkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach mit Wirkung ab 01.08.2024 bestellt. Die Bestellung hat so lange Gültigkeit, bis ein stellvertretender Kommandant von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach gewählt wird bzw. längstens bis 31.07.2025.

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach vom 22.03.2025 wurde zum stellvertretenden Kommandanten Herr Winfried Heim gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG für sechs Jahre gewählt.

Für Feuerwehrkommandanten und Stellvertreter werden gemäß Art.8 Abs. 3 und 5 des BayFwG in Verbindung mit §7 Abs. 1 der AVBayFwG, folgende Lehrgänge vorgeschrieben:

1. Lehrgang „Gruppenführer“

2. Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

Winfried Heim erfüllt die Anforderungen gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 des BayFwG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der AVBayFwG, er hat die beiden Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ bereits mit Erfolg absolviert. Durch seine jahrelange Tätigkeit als ehemaliger Feuerwehrkommandant hat er sich zudem als zuverlässig und verantwortungsbewusst erwiesen, sodass auch das Tatbestandsmerkmal der „Eignung“ erfüllt wird.

Da für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern eine Altersgrenze von 65 Jahren besteht, kann Herr Winfried Heim nach aktueller Rechtslage nur bis zum 06.05.2026 bestätigt werden.

Nach aktuellem Stand soll die Altersgrenze von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben werden. Vorbehaltlich der gesetzlichen Änderung, soll Winfried Heim bis zur Bestätigung des Kommandanten Alexander Heim zum 30.09.2027 bestätigt werden, um den Turnus wieder zu vereinheitlichen.

Durch den Kreisbrandrat Markus Ullrich wird mit Schreiben vom 02.04.2025 mitgeteilt, dass mit der Bestätigung bis zum 30.09.2027 durch die Gemeinde Einverständnis besteht.

Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Atzmüller spricht an dieser Stelle nochmals seinen Dank an Winfried Heim aus, der sich nach dem plötzlichen Tod von Christian Kohlhepp spontan bereit erklärt hat, das Amt des stellvertretenden Kommandanten zu übernehmen.

Beschluss:

Herr Winfried Heim wird vom Gemeinderat Wartmannsroth als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach bis zum 30.09.2027 vorbehaltlich der gesetzlichen Änderung der Altersgrenze bestätigt. Ansonsten gilt die Bestätigung bis 06.05.2026.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

5.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Für folgende Bauvorhaben wurde seitens der Gemeinde das Einverständnis erteilt:

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Schwärzelbach, Errichtung eines Windfangs und eines Anbaus an das bestehende Vereinsheim

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Schwärzelbach, Errichtung einer eingeschossigen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1314/3 in der Neudorfer Straße

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Völkersleier, Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 180/11, An der Bornhecke

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Völkersleier, Verlängerung der Baugenehmigung für den Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Errichtung einer Lagerhalle, Grundstück FlNr. 849/12, Aspenbusch

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Fulda-Main-Leitung Abschnitt B: Aktueller Entwurf für Leitungsverlauf im WebGIS mit möglichen Maststandorten abrufbar. Im Sommer 2025 weitere Feinplanung und Abstimmung mit den Eigentümern vor Ort.

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Ortsdurchfahrt Windheim: Am 01.04.2025 Fund von 2 Fliegerbomben auf dem Dorfplatz, die bereits entschärft waren und vom Kampfmittelräumdienst entfernt wurden. Auf Wunsch des zweiten Bürgermeisters, wird derzeit versucht eine der unschädlich gemachten Bomben als Ausstellungsstück für Windheim zurückzugewinnen.

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Heute fand die Baueinweisung für die Erneuerung der Brücken in Dittlofsroda und Heiligkreuz statt. Baubeginn ist voraussichtlich am 12.05. in Dittlofsroda und ca. vier Wochen später in Heiligkreuz. Beide Bauwerke sollen bis Ende des Jahres fertiggestellt werden.

6.

Verschiedenes

Diskussionsverlauf:

Keine Vorträge!

Um 19:33 Uhr wird die Sitzung geschlossen.