Titel Logo
Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:

Freitag, 15.05.2026, 07:00 Uhr

Die Gemeinde Wartmannsroth ist zu erreichen 

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag ⤄ 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch ⤄ 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden und um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen auch bearbeitet werden kann, bitten wir generell um Terminvereinbarung. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Mitarbeiter/innen nur eingeschränkt erreichbar. Die Vermittlung ist auch freitags besetzt.

Vermittlung ⤄ Tel. 09737 9102 - 0

Fax ⤄ Tel. 09737 9102 - 22

Email ⤄ poststelle@wartmannsroth.de

Internet ⤄ www.wartmannsroth.de

Wichtige Telefonnummern bei Defekten und Störungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen:

Im Notfall

Notruf (Polizei)

Feuerwehr/Rettungsdienst

Polizeiinspektion Hammelburg

Kinderärztlicher und ärztlicher Bereitschaftsdienst

Zahnärztlicher Notdienst

Giftnotruf

Apotheken Notdienst

Sperrnotruf für EC-, Kredit- & Handykarten

Tel.: 110

Tel.: 112

Tel.: 09732 906-0

Tel.: 116 117

Tel.: 089 72330-93

Tel.: 030-19240

Tel.: 0800 0022833

Tel.: 116 116

Pflege Lotsen

Sprechzeiten

 

 

Donnerstag ⤄ 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Besprechungsraum, Rathaus Wartmannsroth

Kontakt:

Telefonnummer 09732-902-110

E-Mail: gutepflege@fraenkisches-saaletal.de

CALLHEINZ im RAUM HAMMELBURG

Informationen zur Buchung von „CALLHEINZ" im Altlandkreis Hammelburg:

Gebucht werden können die gewünschten Fahrten 31 Tage bis 60 Minuten im Voraus, entweder über die callheinz-App, die callheinz-Website oder über den kostenlosen Callcenter 0800 / 456 0011

Fahrzeiten:

Montag bis Freitag ⤄ 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr,

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

⤄ 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Samstag, Sonntag

und Feiertag ⤄ 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Standorte der Defibrillatoren in der Gemeinde:

Völkersleier:

Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17

Schwärzelbach:

Schützenhaus, Neudorfer Straße 2

Neuwirtshaus:

gegenüber Fuldaer Straße 20,

Waizenbach:

Gemeinschaftshaus, Neue Straße 3

Windheim:

Feuerwehrhaus, Klingenweg 1

Wertstoffhof

Steingrund 34, 97797 Wartmannsroth OT Dittlofsroda

Öffnungszeiten:

Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080, Mobil-Nr. 0176 / 26448420

Fälligkeitstermin – Grundsteuer/Gewerbesteuer VZ

Der zweite Abschlag für Grundsteuer und Gewerbesteuer VZ ist am 15.05.2026 fällig.

Für Pflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Baugrunduntersuchung durch TenneT

Der Netzbetreiber TenneT kündigt an, dass in den nächsten Wochen die Baugrunduntersuchungen 2, Abschnitt B durchgeführt werden. Die Arbeiten (Kernbohrungen, Kleinrammbohrungen und schwere Rammsondierungen) sind von den Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten gem. § 44 Abs. 1 EnWG zu dulden.

Eine Flurstücksliste mit Lageplänen liegt bis 07.07.2026 in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 15, 97797 Wartmannsroth aus.

Ferienprogramm 2026

Die Gemeinde Wartmannsroth plant für die Sommerferien auch dieses Jahr wieder ein Ferienprogramm für Kinder.

Vereine, Einrichtungen oder auch Einzelpersonen können sich mit einer Aktion beteiligen.

Die Betreuer und Teilnehmer sind über die Gemeinde im Rahmen des Ferienprogramms haftpflichtversichert.

Haben Sie eine Idee und möchten sich mit einer Aktion beteiligen? Dann bitten wir um Rückmeldung bis zum 31.05.2026.

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen, die sich die Mühe geben und sich unterschiedlichste Programmpunkte einfallen lassen.

Bei Fragen stehen wir euch gerne telefonisch unter 09737/9102-0 oder per E-Mail an buergerbuero@wartmannsroth.de zur Verfügung.

Viehverzeichnis und Betriebsdatenblatt - wichtiger Termin für Landwirte!

Antragsfrist für die Freimengenregelung bis 15. Mai 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Anträge, die nach dem 15.05.2026 bei der Gemeinde eingehen, bei der Verbrauchgebührenabrechnung 2026 nicht berücksichtigt werden können!

Ihre Gemeindeverwaltung

Auszug aus § 10 BGS-EWS der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wartmannsroth (BGS-EWS) vom 21.11.2012:

- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 17 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Viehverzeichnisses erbracht werden.

- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Ackerbau gilt pro ha bebaute Ackerfläche eine Wassermenge von 0,8 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im laufenden Kalenderjahr am 01.01. bewirtschaftete Ackerfläche. Der Nachweis der bewirtschafteten Ackerfläche obliegt dem Gebührenpflichtigen, er kann durch Vorlage des Ackerverzeichnisses zum Mehrfachantrag erbracht werden.

- Die Anrechnungspauschalen für Ackerflächen und Großvieheinheiten werden nur auf Antrag berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum 15.05. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr bei der Gemeinde vorzulegen. Mit dem Antrag ist zu erklären, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird.

- Erfolgt eine Erstattung nach Großvieheinheiten und Ackerflächen, wird für die Hausentwässerung ein Mindestwasserverbrauch festgesetzt. Er beträgt für jede im Haushalt befindliche Person 35 m³/Jahr.

-------------------------------- hier abtrennen -------------------------------------------------

 

................................................

 

Eingangsstempel Gemeinde

..........................................................

................................................

Antragsteller

Ort, Datum

An die

Gemeinde Wartmannsroth

Hiermit beantrage ich für meinen landwirtschaftlichen Betrieb die Anrechnungspauschale für das Jahr 2026 gemäß § 10 Abs. 3 der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Ich erkläre, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasseranlage entnommen wird. Zum Nachweis meines Viehbestandes bzw. der von mir bebauten Ackerfläche lege ich bei:

1. Viehverzeichnis (Ø Viehzahl 2025)

2026

O ja

O nein

2. Betriebsdatenblatt (Ackerfläche)

2026

O ja

O nein

..........................................................

Unterschrift