für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:
Freitag, 15.05.2026, 07:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag ⤄ 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch ⤄ 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden und um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen auch bearbeitet werden kann, bitten wir generell um Terminvereinbarung. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Mitarbeiter/innen nur eingeschränkt erreichbar. Die Vermittlung ist auch freitags besetzt.
Vermittlung ⤄ Tel. 09737 9102 - 0
Fax ⤄ Tel. 09737 9102 - 22
Email ⤄ poststelle@wartmannsroth.de
Internet ⤄ www.wartmannsroth.de
| Gemeinde Wartmannsroth Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung | Tel. 0172 6765992 |
| Stromversorgung Bayernwerk Entstörungsdienst Strom Technischer Kundenservice/ Anfragen zu EEG-Anlagen (Photovoltaik) | Tel.: 09 41-28 00 33 66 Tel.: 09 41-28 00 33 11* Fax: 09 41-28 00 33 12 *Mo.-Do 7:30 bis 16 Uhr Fr 7:30 bis 15 Uhr |
| Notruf (Polizei) Feuerwehr/Rettungsdienst Polizeiinspektion Hammelburg Kinderärztlicher und ärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Notdienst Giftnotruf Apotheken Notdienst Sperrnotruf für EC-, Kredit- & Handykarten | Tel.: 110 Tel.: 112 Tel.: 09732 906-0 Tel.: 116 117 Tel.: 089 72330-93 Tel.: 030-19240 Tel.: 0800 0022833 Tel.: 116 116 |
Donnerstag ⤄ 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Besprechungsraum, Rathaus Wartmannsroth
Kontakt:
Telefonnummer 09732-902-110
E-Mail: gutepflege@fraenkisches-saaletal.de
Gebucht werden können die gewünschten Fahrten 31 Tage bis 60 Minuten im Voraus, entweder über die callheinz-App, die callheinz-Website oder über den kostenlosen Callcenter 0800 / 456 0011
Fahrzeiten:
Montag bis Freitag ⤄ 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr,
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
⤄ 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag
und Feiertag ⤄ 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
| Völkersleier: | Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17 |
| Schwärzelbach: | Schützenhaus, Neudorfer Straße 2 |
| Neuwirtshaus: | gegenüber Fuldaer Straße 20, |
| Waizenbach: | Gemeinschaftshaus, Neue Straße 3 |
| Windheim: | Feuerwehrhaus, Klingenweg 1 |
Steingrund 34, 97797 Wartmannsroth OT Dittlofsroda
Öffnungszeiten:
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080, Mobil-Nr. 0176 / 26448420
Der zweite Abschlag für Grundsteuer und Gewerbesteuer VZ ist am 15.05.2026 fällig.
Für Pflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.
Der Netzbetreiber TenneT kündigt an, dass in den nächsten Wochen die Baugrunduntersuchungen 2, Abschnitt B durchgeführt werden. Die Arbeiten (Kernbohrungen, Kleinrammbohrungen und schwere Rammsondierungen) sind von den Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten gem. § 44 Abs. 1 EnWG zu dulden.
Eine Flurstücksliste mit Lageplänen liegt bis 07.07.2026 in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 15, 97797 Wartmannsroth aus.
Die Gemeinde Wartmannsroth plant für die Sommerferien auch dieses Jahr wieder ein Ferienprogramm für Kinder.
Vereine, Einrichtungen oder auch Einzelpersonen können sich mit einer Aktion beteiligen.
Die Betreuer und Teilnehmer sind über die Gemeinde im Rahmen des Ferienprogramms haftpflichtversichert.
Haben Sie eine Idee und möchten sich mit einer Aktion beteiligen? Dann bitten wir um Rückmeldung bis zum 31.05.2026.
Wir bedanken uns schon jetzt bei allen, die sich die Mühe geben und sich unterschiedlichste Programmpunkte einfallen lassen.
Bei Fragen stehen wir euch gerne telefonisch unter 09737/9102-0 oder per E-Mail an buergerbuero@wartmannsroth.de zur Verfügung.
| Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Anträge, die nach dem 15.05.2026 bei der Gemeinde eingehen, bei der Verbrauchgebührenabrechnung 2026 nicht berücksichtigt werden können! Ihre Gemeindeverwaltung |
- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 17 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Viehverzeichnisses erbracht werden.
- Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Ackerbau gilt pro ha bebaute Ackerfläche eine Wassermenge von 0,8 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im laufenden Kalenderjahr am 01.01. bewirtschaftete Ackerfläche. Der Nachweis der bewirtschafteten Ackerfläche obliegt dem Gebührenpflichtigen, er kann durch Vorlage des Ackerverzeichnisses zum Mehrfachantrag erbracht werden.
- Die Anrechnungspauschalen für Ackerflächen und Großvieheinheiten werden nur auf Antrag berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum 15.05. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr bei der Gemeinde vorzulegen. Mit dem Antrag ist zu erklären, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird.
- Erfolgt eine Erstattung nach Großvieheinheiten und Ackerflächen, wird für die Hausentwässerung ein Mindestwasserverbrauch festgesetzt. Er beträgt für jede im Haushalt befindliche Person 35 m³/Jahr.
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| Eingangsstempel Gemeinde |
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| Antragsteller | Ort, Datum |
An die
Gemeinde Wartmannsroth
Hiermit beantrage ich für meinen landwirtschaftlichen Betrieb die Anrechnungspauschale für das Jahr 2026 gemäß § 10 Abs. 3 der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Ich erkläre, dass sämtliches Wasser für den Pflanzenschutz aus der gemeindlichen Trinkwasseranlage entnommen wird. Zum Nachweis meines Viehbestandes bzw. der von mir bebauten Ackerfläche lege ich bei:
| 1. Viehverzeichnis (Ø Viehzahl 2025) | 2026 | O ja | O nein |
| 2. Betriebsdatenblatt (Ackerfläche) | 2026 | O ja | O nein |
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Unterschrift