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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

vom 19. März 2026

Feuerwehrhaus Wartmannsroth

Vorsitz:

Zweiter Bürgermeister Markus Koberstein

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Entschuldigt sind

Florian Atzmüller

 

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 19.02.2026

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 19.02.2026 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

2. Haushaltsberatung 2026 (FP 2027-2029)

Sachverhalt:

Für 2026 und die Finanzplanungsjahre wird mit folgender Entwicklung der Zuführung gerechnet:

Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist nach aktueller Planung 2026 bis 2029 nicht gewährleistet, da die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt nicht gewährleistet ist. Es liegen negative freie Finanzspannen vor.

Aufgrund der Kreditaufnahme und der hohen Tilgungsleistung ab 2026 wurde bereits darauf hingewiesen, dass oberstes Ziel ist, den Verwaltungshaushalt den nächsten Jahren stabil zu halten. Aufgrund der o. g. Entwicklungen ist dies kaum zu stemmen. Die Auswirkungen der Grundsteuerreform und die dadurch ggf. nochmal anzupassenden Hebesätze und ggf. vorzeitige Neukalkulationen der Gebühren können weitere Einnahmen generieren, sind aber bisher nicht planbar.

Der Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt resultiert insbesondere aus:

-

einer unabsehbaren Rückzahlung von Gewerbesteuer (ca. 460.000 €)

-

gestiegenen Personal- und Sachkosten (u.a. Tariferhöhungen, Entfall der Einsparung von Versorgungsbezügen des Bürgermeisters ca. 40.000 €, Unterhalt und Bewirtschaftung gemeindlicher Einrichtungen),

-

Mehraufwendungen im Bereich der Pflichtaufgaben

Trotz bereits vorgenommener Konsolidierungsmaßnahmen auch in den vergangenen Jahren, kann der Verwaltungshaushalt aus den laufenden Einnahmen nicht vollständig ausgeglichen werden (§ 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik).

Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten (Art. 61 Abs. 3 GO)

Gemäß Art. 61 Abs. 3 GO ist die Gemeinde verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Einnahmesituation wurde daher bereits umfassend überprüft:

-

Die Hebesätze für Grundsteuer wurden zuletzt zum 01.01.2025 angepasst und liegen im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden im oberen Bereich bei der Grundsteuer A und im unteren Bereich bei der Grundsteuer B. Wie bereits bekannt sind einige Messbeträge vom Finanzamt noch ausstehend, sodass eine finale Beurteilung noch nicht möglich ist. Es wird empfohlen, im Herbst 2026 sich Gedanken und eine Erhöhung der Grundsteuer B zu machen.

-

Gebühren und Entgelte wurden anhand aktueller Kalkulationen überprüft und, soweit erforderlich, angepasst (Art. 8, Art. 8a KAG i.V.m. Art. 61 Abs. 3 GO).

-

Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Zuweisungen und Förderprogrammen wurden geprüft und genutzt, sofern die Voraussetzungen vorlagen.

-

zur Stabilisierung des Verwaltungshaushalts sind im Bereich erneuerbare Energien bereits Grundlagen für die Einnahmegenerierung geschaffen worden z.B. EEG-Umlage oder Pachten für PV-Freiflächenanlagen oder Windkraftanlagen

Die Einnahmemöglichkeiten sind damit im Sinne des Art. 61 Abs. 3 GO als ausgeschöpft anzusehen.

Ausschöpfung der Sparmöglichkeiten

Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO fordert eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung. In den Vorjahren als auch im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 wurden daher die Ausgaben kritisch überprüft:

-

Freiwillige Leistungen wurden nach Dringlichkeit und Wirkung bewertet; Einsparungen und Verschiebungen von Maßnahmen wurden umgesetzt, soweit dies ohne unvertretbare Kürzungen möglich war.

-

Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben wurden Verträge überprüft und optimiert, nicht zwingend erforderliche Anschaffungen zurückgestellt und organisatorische Einsparpotenziale genutzt.

-

Im Personalbereich wurden Stellenausweitungen auf das Notwendige begrenzt, ohne die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben zu gefährden.

Trotz Ausschöpfung angemessener Sparmöglichkeiten verbleibt ein nicht aus eigener Kraft deckbarer Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt.

Herkunft der Mittel und Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 KommHV-Kameralistik

Nach § 22 Abs. 3 KommHV-Kameralistik dürfen Mittel aus der allgemeinen Rücklage sowie bestimmte Einnahmen des Vermögenshaushalts nur unter engen Voraussetzungen zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts herangezogen werden. Insbesondere ist erforderlich, dass

1.

der Ausgleich des Verwaltungshaushalts anders nicht erreichbar ist, obwohl die Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft und alle vertretbaren Einsparungen vorgenommen wurden,

2.

die Mittel nicht für die Fortführung bereits begonnener oder für unabweisbare neue Investitionsmaßnahmen benötigt werden und

3.

die Liquidität der Kasse – auch unter Berücksichtigung zulässiger Kassenkredite – gesichert bleibt.

Die Zuführung an den Verwaltungshaushalt 2026 in Höhe von 293.613 € soll aus Vermögenseinnahmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik (z.B. Grundstücksveräußerung) bereitgestellt werden. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage nach ist nicht erforderlich.

Die allgemeine Rücklage weist einen Bestand von 1.447.051,81 € (Stand 31.12.2025) auf, der die Finanzierung der laufenden und bereits begonnenen Investitionsmaßnahmen sowie die ordentliche Tilgung der Kredite weiterhin ermöglicht. Die Kassenliquidität bleibt gesichert.

Nach den aktuell vorliegenden Planzahlen kann auch in den Folgejahren keine ausreichende Mindestzuführung erreicht werden.

Es sind daher intensiv sämtliche Einsparmöglichkeiten zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Auf eine sparsame Haushaltsführung ist streng zu achten. Wie bereits auch schon vom Bayerischen Gemeindetag festgestellt, werden in den kommenden Jahren bei den bayerischen Kommunen auf der Einnahmenseite keine positiven Veränderungen erwartet, die die kontinuierlich steigenden Ausgaben auffangen können. Die ohnehin stark angespannte Situation wird sich somit weiter verschärfen und die strukturelle Unterfinanzierung wird sich weiter verfestigen, wenn nicht staatliche Zuweisungen dem Finanzbedarf angepasst werden.

Vom Gemeinderat sind folgende Ausgaben/Einnahmen noch zu beraten:

• HH-Stelle 7900.6320: Rhönführer Internetseite Inserat – bisher für 5 Jahre 1.125,03 €, nun Verlängerung Jahr um Jahr 257,04 Euro (09/2025 - 08/2026)

•→Festlegung des Verrechnungsstundensatzes eines Bauhofmitarbeiters auf 54,- € / Stunde wird vorgeschlagen

• Das Tiefbautechnische Büro Köhl Würzburg GmbH weist darauf hin, dass am 03.11.2026 der Mängelanspruchszeitraum für die Kanalrenovierung "Am Schafberg" in Wartmannsroth und in Dittlofsroda abläuft. Da jetzt noch genug Zeit, soll die Gemeinde darüber nachzudenken, ob hierfür eine Abnahmebefahrung durchgeführt werden soll. Es handelt sich für Wartmannsroth „Am Schafberg" um rund 810 m Hauptkanal DN 300, rd. 140 m öffentliche und rd. 70 m private Hausanschlüsse und rd. 18 Schächte. In Dittlofsroda handelt es sich um rd. 14 m Hauptkanal DN 300. Aufgrund bislang vorliegender Kamerabefahrungspreise kann man von ungefähr 12.000,00 € brutto an Kosten für die Befahrungen ausgehen.

• Kommunaler Finanzausgleich 2026 und Verteilung des Sondervermögens

Die Verteilung der auf Bayern entfallenden 15,7 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes gingen lange Verhandlungen voraus, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu einem Abschluss geführt werden konnten. Im Ergebnis hat man sich darauf geeinigt, den Kommunen einerseits Investitionsbudgets zur Verfügung zu stellen und andererseits eine gezielte Unterstützung einzelner Förderprogramme vorzunehmen. Zu beachten ist, dass das Geld nur für Maßnahmen eingesetzt werden darf, die insgesamt ein Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro haben (§ 3 Abs. 5 LuKiFG) und die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden (§ 4 Abs. 1 LuKiFG).

• HH-Stelle 8800.9450: Weitere Vorgehensweise Fuchsscheune Dittlofsroda

Für die geplante Maßnahme besteht bereits ein Gemeinderatsbeschluss. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde sowie der inzwischen vorliegenden Kostenschätzung erscheint es jedoch sinnvoll, das Vorhaben nochmals zu überdenken.

Die geplanten Maßnahmen würden zu vergleichsweise hohen Kosten führen, obwohl der entstehende Platz nach Einschätzung der Bauverwaltung keinen dringend erforderlichen Nutzen für die Allgemeinheit erfüllt. Zudem endet der vorgesehene Weg auf Privatgrund, wodurch der öffentliche Mehrwert zusätzlich eingeschränkt ist.

Vor diesem Hintergrund bewertet die Bauverwaltung das Vorhaben als vergleichsweise aufwendig und kostenintensiv, insbesondere im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.

Hinzu kommt, dass bereits konkretes Kaufinteresse für das Grundstück bekundet wurde. Ein Verkauf würde der Gemeinde Einnahmen verschaffen und gleichzeitig zukünftige Kosten für Rückbau, Herstellung und Unterhaltung vermeiden.

Gerade angesichts der derzeitigen finanziellen Situation der Gemeinde erscheint es aus Sicht der Bauverwaltung sinnvoll, die verfügbaren Mittel für dringendere kommunale Aufgaben und notwendige Investitionen einzusetzen.

Die Bauverwaltung empfiehlt daher, das Vorhaben nochmals zu beraten und zu prüfen, ob ein Verkauf der Fläche wirtschaftlich sinnvoller wäre als die Umsetzung der geplanten Maßnahme.

• HH-Stelle 8100.9604: Kläranlage Schwärzelbach Errichtung PV-Anlage

Für die Kläranlage Schwärzelbach wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage geprüft. Nach derzeitigen Schätzungen belaufen sich die Kosten auf:

PV-Anlage: ca. 14.000 €, Batterie-Speicher: ca. 8.000 €

Voraussichtliche Gesamtkosten: ca. 22.000 € – 24.000 €

Für diese Investition liegen noch keine detaillierten Berechnungen vor. Aufgrund der Erfahrungen mit der Kläranlage Waizenbach ist jedoch davon auszugehen, dass die Anlage die Stromkosten deutlich reduzieren wird.

Der Kosten-Nutzen-Faktor wird daher als positiv eingeschätzt, da die Investition langfristig zur Einsparung laufender Energiekosten führt.

 Empfehlung der Bauverwaltung:

Die Umsetzung der PV-Anlage wird als wirtschaftlich sinnvoll bewertet, da sie dauerhaft die Betriebskosten der Kläranlage senkt und den Energiebedarf teilweise aus eigener Produktion deckt.

• HH-Stelle 7500.5000: Dachreparatur Leichenhaus Völkersleier

 Für die Dachreparatur des Leichenhauses Völkersleier liegen derzeit folgende Kostenschätzungen vor:

Variante

Kosten

Biberschwanzeindeckung

ca. 12.000 €

Gerüst

ca. 1.000 €

Gesamt

ca. 13.000 €

Alternative „günstig":

  • Ziegelblech mit Antikondensvlies
  • Ziegelblech ca. 4.000 €
  • Gerüst: 1.000 €
  • Gesamt: ca. 5.000 €

Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass die Nutzung der Leichenhäuser der Gemeinde insgesamt sehr gering ist. Viele Hallen sind derzeit ungenutzt, sodass der hohe Investitionsaufwand in eine vollständige Biberschwanzeindeckung im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzungsbedarf nicht angemessen erscheint.

Empfehlung:

Vor dem Hintergrund der begrenzten Nutzung und zur Effizienz der Mittelverwendung sollte die Gemeinde die günstigere Variante in Erwägung ziehen, wodurch die Investitionssumme etwa gedrittelt wird. So können die Mittel für dringendere Projekte genutzt werden, während die Dachfunktion gesichert bleibt.

Die Bauverwaltung bittet, diese Perspektive in der weiteren Entscheidung zu berücksichtigen.

• HH-Stelle 7711.9450: Neuerrichtung Mülllagerplätze am Bauhof Limpelbach 11

Hintergrund:

Der Bauhof verfügt aktuell über keine geeigneten Aufbewahrungs- oder Deponiemöglichkeiten für anfallenden Müll, Metall, Sperrmüll oder ähnliche Materialien. Dies erschwert die Lagerung und Entsorgung.

Geplante Maßnahme: Errichtung von Müllboxen auf dem Bauhof, bestehend aus:

Position

Kosten

Bodenplatte

2.500 €

Legosteine / Boxenaufbau

5.000 €

Gesamt

ca. 7.500 €

Nutzen / Besonderheiten:

- Schafft ordnungsgemäße Lagerung für Bauhofmaterialien

- Verbessert Arbeitssicherheit und Organisation

- Erleichtert spätere Abholung und Entsorgung von Müll, Metall und Sperrmüll

Empfehlung der Bauverwaltung:

Investition wird als notwendig und sinnvoll eingestuft, um die Arbeitsabläufe im Bauhof zu verbessern und langfristig Kosten und Aufwand bei Müllentsorgung zu reduzieren.

• HH-Stelle 7711.9350: MULAG AWS 2200 Ast- und Wallheckenschere um Hecken, Böschungen und Wege entlang von Straßen sicher und effizient zu pflegen.

Die MULAG Ast- und Wallheckenschere AWS 2200 ermöglicht:

- schnelle und sichere Entfernung von Ästen, Zweigen und Gestrüpp, die Straßen, Wege oder Leitungen behindern könnten

Reduzierung des Arbeitsaufwands gegenüber manueller Pflege

-  Schutz von Verkehrsflächen und Passanten, da überhängendes Gestrüpp systematisch entfernt wird

-  Erhalt des Lichtraumprofils entlang von Straßen 

Verkehrssicherheit wird gewährleistet

Empfehlung der Bauverwaltung:

Die Anschaffung verbessert die effiziente Pflege von kommunalen Grünflächen, spart langfristig Arbeitszeit und Kosten und erhöht die Sicherheit für Bürger und Mitarbeiter.

7.500 – 8.500 Euro

Empfehlung der Bauverwaltung:

Die Anschaffung der AWS 2200 wird als wirtschaftlich und sinnvoll bewertet, da sie die kommunale Grünpflege erleichtert und Gefahren durch überhängende Äste minimiert.

• HH-Stelle 6300.5130: Rissesanierung Straßenunterhalt

„Im vergangenen Jahr wurden bereits Rissesanierungsmaßnahmen an den Gemeindeverbindungsstraßen von Waizenbach nach Dittlofsroda, von Dittlofsroda nach Gräfendorf, von Dittlofsroda nach Wartmannsroth sowie von Völkersleier nach Schwärzelbach durchgeführt.

Weiterhin besteht jedoch Sanierungsbedarf, insbesondere an der Gemeindeverbindungsstraße von Windheim nach Wartmannsroth sowie an zahlreichen Ortsstraßen.

Zur Sicherstellung der dauerhaften Substanzerhaltung der gemeindlichen Straßen ist der Straßenunterhalt, insbesondere die Rissesanierung, weiterhin unbedingt einzuhalten. Hierfür ist im Haushalt ein jährlicher Mindestansatz von 15.000 Euro bereitzustellen."

• HH-Stelle 5650.9450: Umrüstung Beleuchtung – Turnhalle Dittlofsroda (inkl. Geräteräume und Duschen/Umkleiden, ohne Foyer)

1. Angebot Fachfirma

Neues Beleuchtungskonzept nach aktuellem Standard, Komplettleuchten inkl. Leuchtmittel und Montage -> Gesamtkosten: 17.726,55 €

2. Alternative: Umrüstung in Eigenleistung (Bauhof)

Material & Arbeitszeit:

  • 50 LED-Leuchtmittel à 25 € → 1.250 €
  • 30 Vorschaltgeräte à 45 € → 1.350 €
  • 3 Tage / 2 Mann à 54,00 € → 2.600 €
  • Nutzung fahrbares Gerüst (pauschal angesetzt) → 100 €

Zwischensumme: 5.300 €

Optional: Anschaffung fahrbares Gerüst

  • Arbeitshöhe ca. 6,30 m
  • Anschaffungskosten ca. 2.100 €
  • Gerüst verbleibt dauerhaft im Gemeindebestand

Gesamtkosten inkl. Gerüstkauf: 7.300 €

Gesamtkosten ohne Gerüstkauf: 5.300 €

Begründung für die Anschaffung eines fahrbaren Gerüstes

Der Bauhof verfügt bislang über kein fahrbares Gerüst in dieser Größenordnung. Mit der Anschaffung wäre künftig ein flexibler Einsatz möglich, u. a. für:

  • Arbeiten in der Turnhalle
  • Schule
  • Bauhofgebäude
  • sonstige gemeindliche Gebäude
  • Fassaden- und Wartungsarbeiten

Die Investition stellt somit keine einmalige Ausgabe für dieses Projekt dar, sondern eine nachhaltige Ausstattung des Bauhofs zur eigenständigen Durchführung zukünftiger Arbeiten. Dadurch können langfristig Fremdvergaben reduziert und Kosten eingespart werden.

Kostenvergleich

Variante

Kosten

Fa. Fachfirma (Komplettlösung)

17.726,55 €

Eigenleistung ohne Gerüstkauf

5.300 €

Eigenleistung inkl. Gerüstkauf

7.300 €

Einsparung gegenüber Komplettlösung:

  • ohne Gerüstkauf: ca. 12.426 €
  • inkl. Gerüstkauf: ca. 10.426 €

Kämmerin Celine Schaupp führt den Gemeinderat durch die Zahlen und geht auch an dieser Stelle noch einmal intensiv auf die dramatisch schlechte Finanzsituation der Gemeinde ein. Erstmalig kann die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung nicht erreicht werden. Für die Folgejahre muss die Zuführung sogar aus der Rücklage entnommen werden. Es muss dringend nach Lösungen gesucht werden, den Haushalt auszugleichen. Die drastischen Einbrüche bei der Gewerbesteuer, die Erhöhung der Kreisumlage und die allgemeinen Preissteigerungen zwingen die Gemeinde in den kommenden Jahren zu einem rigiden Sparkurs.

Andererseits aber auch über zusätzliche Einnahmen nachgedacht werden muss. Eine große Chance sähe man in der Energiewende. Schon jetzt bescherten die PV-Anlagen der Gemeinde zusätzliche Einnahmen. Die Umsetzung von Windkraftprojekten im Gemeindegebiet könnte ebenfalls helfen Einnahmen zu generieren.

Sie gibt einen Überblick über die aktuelle Situation bei der Einpflege der neuen Grundsteuerdaten. Hier seien noch nicht alle Datensätze erfasst aber man sei auch noch ein ganzes Stück weg von der angestrebten Zielsumme. Es sei daher sicher von Nöten Ende des Jahres die Hebesätze nochmals zu betrachten.

Anschließend bittet sie den Gemeinderat noch um Klärung einzelner Haushaltsfragen, damit die Planung weiter vorangetrieben werden kann:

- Eigentlich hatte der Gemeinderat festgelegt, dass man verstärkt in den Straßenunterhalt investieren will. Hierzu wurde der Bauverwaltung ein jährliches Budget von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Angesichts der Haushaltslage sieht sich der Gemeinderat gezwungen dieses Budget drastisch zu kürzen, wohlwissend, dass die Straßenschäden dadurch immer größer werden. Das Budget für Straßensanierungen wird von 100.000 Euro auf 20.000 Euro gekürzt.

Abstimmung: 10 zu 4 Stimmen

- Im Haushalt wurden Ansätze für die Erneuerung der Heizungen im alten Rathaus, im Rathaus und im Feuerwehrhaus Wartmannsroth gebildet. Die Heizung im alten Rathaus ist bereits defekt und wird derzeit nur provisorisch am Laufen gehalten. Die anderen Ansätze wurden prophylaktisch gebildet, da die Anlagen bereits sehr in die Jahre gekommen sind. Von einer Zusammenlegung der beiden Heizungen Rathaus und altes Rathaus wurde von einer beratenden Fachfirma angeraten, weil hierdurch erhöhte Brandschutzauflagen gemacht würden.

Die Erneuerung der Heizungen im Feuerwehrhaus und im alten Rathaus ist unumgänglich und soll dieses Jahr in Angriff genommen werden. Im Rathaus wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen.

- Der Gemeinderat hinterfragt die Kosten für den Lanz-Bulldog. Vom Feuerwehrverein Wartmannsroth sei in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen worden, dass er Eigentümer des Lanz-Bulldogs sei. Es wird hinterfragt, warum die Gemeinde hier die Unterhaltskosten übernimmt. Daraufhin wird erklärt, dass aktuelle Beschlusslage sei, dass die Gemeinde die Unterhaltskosten trägt, weil der Lanz-Bulldog hin und wieder bei den Seniorennachmittagen eingesetzt werde.

- Für das Leichenhaus in Völkersleier war eine Neueindeckung vorgesehen. Allein die Materialkosten belaufen sich auf rund 13.000 Euro. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Leichenhäuser allgemein so gut wie gar nicht mehr benutzt werden. Man könne unmöglich immer weiter in Gebäude investieren, die offensichtlich niemand mehr braucht. Gleichzeitig sei der Erhalt der Gebäude vielen Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig. Es wird vorgeschlagen in den einzelnen Ortschaften Arbeitskreise zu bilden, um darüber zu beraten, wie die Gebäude künftig gestaltet und unterhalten werden sollen. Größeren Investitionen seitens der Gemeinde wird eine Absage erteilt. Aus diesem Grund soll der Ansatz auf 1.000 Euro für dringend notwendige Reparaturen gekürzt werden.

Abstimmung 14 zu 0 Stimmen

- Die Kosten für touristische Werbung auf der Plattform Rhönführer werden gestrichen. Der Vertrag soll gekündigt werden.

- Der allgemeine Ansatz für Gebäudeunterhalt wird auf 10.000 Euro gekürzt.

- Bei der Vermarktung des Hauses der Bäuerin soll über eine neue Strategie nachgedacht werden. Seit Jahren steht hier der Verkauf mit 159.000 Euro im Haushalt. Interessenten gab es bisher keine. In der nächsten Legislaturperiode soll darüber beraten werden, ob man das Gebäude meistbietend verkaufen sollte. Aktuell übersteigen die Unterhaltskosten die Einnahmen aus der Vermietung.

- Über die Fuchsscheune soll im neuen Gemeinderat nochmals beraten werden. Vorerst ist der einsturzgefährdete Bereich abzusichern und weiter erstmal nichts zu unternehmen.

- Für eine Ersatzbeschaffung für den Opel Meriva sind 10.000 Euro eingestellt. Bauhofleiter Stadler wünscht sich jedoch ein Ersatzfahrzeug, welches auch als Alternative für den Bauhof eingesetzt werden könnte. Vom Gemeinderat wird eher ein kleineres E-Auto in Erwägung gezogen. Auch hierüber soll im neuen Gemeinderat beraten werden. Der Ansatz für dieses Jahr wird daher erstmal gestrichen.

- Für die Sanierung des alten Rathauses plant die Bauverwaltung mit Kosten von 400.000 Euro. Für dieses Jahr sind 100.000 Euro für die Erneuerung der Heizung und die Erneuerung kaputter Fenster eingeplant. Der Gemeinderat legt fest, dass man dieses Projekt im Laufe des Jahres noch einmal eingehender beleuchten will, um darüber zu entscheiden, ob z.B. eine Dachdämmung wirklich notwendig ist oder ob es Alternativen für die Neueindeckung mit Biberschwanzziegeln gibt. Nach Auszug des Kindergartens, soll der Sitzungssaal schnellstmöglich wieder nutzbar gemacht werden.

- Die Ausgestaltung des Rathausplatzes sollte auch noch einmal neu überdacht werden. Nach Ansicht des Gemeinderates und vieler Stimmen aus der Bevölkerung braucht es keine umfangreiche Neugestaltung mehr. Die vom Bauhof geleistete Vorarbeit/ provisorische Gestaltung findet schon guten Anklang in der Ortsbevölkerung. Die Neuanlage der Auffahrt, ein Pavillon und eine Anlage des Obstgartens wären eigentlich ausreichend. Dies soll im neuen Gemeinderat und zusammen mit dem ALE noch einmal diskutiert werden.

- Vom Feuerwehrkompetenzteam wird die Anschaffung eines Rollcontainers für Hochwasserschutzausrüstung und Boxen für den Schlauchtransport befürwortet. Der Gemeinderat sieht diese Anschaffungen kritisch. Zu einem Rollcontainer für 5.000 Euro und Schlauchtrageboxen für 700,- Euro müsse es kostengünstigere Alternativen geben. In der Vergangenheit habe man sehr viel in die Ausrüstung der Feuerwehren investiert. Irgendwo müsse auch die Feuerwehr mal bereit sein, Abstriche zu machen. Uwe Kaiser wendet ein, dass der Anhänger extra beschafft wurde um Sonderausstattung in Rollcontainern zu transportieren. Außerdem stelle man in Hammelburg sehr hohe Anforderungen bei der Anlieferung der Schläuche, sodass Transportboxen dringend notwendig seien.

Der Rollcontainer wird zunächst auf 2027 verschoben. Für die Schlauchboxen soll noch nach einer günstigeren Alternative gesucht werden.

Abstimmungsergebnis: 10 zu 4 Stimmen

- Für die Umgestaltung des Eingangsbereichs am Feuerwehrhaus Wartmannsroth sind Mittel eingestellt. Allerdings berichtet Gerold Stadler, dass sich hier seitens des Feuerwehrvereins nicht viel bewege. Planungen hierzu blieben unkommentiert und es zeichne sich kein Umsetzungswille ab.

Der Gemeinderat legt daher fest, dass dieser Ansatz ebenfalls komplett gestrichen wird.

- Zum Thema Mülllagerplatz am Bauhof erläutert Gerold Stadler dessen Notwendigkeit aus seiner Sicht. Allerdings folgt der Gemeinderat der Argumentation nicht und empfiehlt auch hier nach einfacheren und vor allem kostengünstigeren Lösungen wie beispielsweise gebrauchten Gitterboxen zu suchen.

- Auch der gewünschten Anschaffung einer Astschere für den Auslegemulcher wird eine Absage erteilt. Zwar sieht der Gemeinderat die Sinnhaftigkeit der Maschine, hält aber auch hier kostengünstigere Lösungen für möglich, beispielsweise durch eine Leihe, eine interkommunale Beschaffung oder die Beschaffung eines Gebrauchtgerätes. Ein Ansatz hierfür ist frühestens 2028 einzuplanen.

- Zur Turnhallenbeleuchtung wird festgestellt, dass diese relativ selten gebraucht wird. Eine Komplettumstellung auf LED nur weil zwei Lampen defekt sind, wird daher genauso abgelehnt wie die Beschaffung des fahrbaren Gerüsts.

- Die Grundschule hat die Errichtung eine Multifunktionsplatzes für den Schulsport im Haushalt angemeldet.

Für dieses Jahr sind hier keinerlei Kosten einzuplanen. Vor Ort will der Gemeinderat zusammen mit der Lehrerschaft Sinn und Zweck, vor allem aber den Umfang erörtern. Danach soll entschieden werden, wie weiter vorgegangen werden soll und welche Fördermittel es ggf. zu beantragen gilt. Als Zwischenlösung stellt der SV Dittlofsroda seinen Sportplatz für den Schulsport zur Verfügung.

- Der gepflasterte Fußweg über den Spielplatz am Häg bis zur Bushaltestelle im Dorf wird gestrichen.

- Bisher waren Mittel für eine Urnengrabanlage im Friedhof Windheim eingestellt. Diese sollte, nach Vorbild anderer Ortsteile, von der Ortsbevölkerung in Eigenleistung erstellt werden. Da es hierzu keinerlei Bestrebungen gibt, werden die Mittel gestrichen.

- Bei der PV-Anlage für die Kläranlage Schwärzelbach sind Kosten für einen Batteriespeicher eingeplant, die hinterfragt werden. Laut Aussage Ralf Winter würden 95% es erzeugten Stroms der PV-Anlage in Waizenbach direkt tagsüber von der Kläranlage verbraucht. Es soll deshalb geklärt werden, warum in Schwärzelbach ein Batteriespeicher benötigt wird.

3. Antrag des Adeligen Damenstifts auf Bezuschussung der Kirchendachsanierung

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 05.02.2026 beantragt das Adelige Damenstift Waizenbach einen Zuschuss zur Kirchensanierung in Waizenbach. Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Die Gesamtkosten betragen ca. 50.000 Euro. Der Finanzierungsplan sieht vor, dass 33.400 Euro aus Eigenmitteln finanziert werden. Der Rest soll über Fördermittel verschiedener öffentlicher Fördergeber finanziert werden. Beantragt wird ein Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro.

In der Vergangenheit hat sich die Gemeinde immer wieder auch an Kirchensanierungen finanziell beteiligt. Eine Aufstellung hierüber wird dem Gemeinderat vorgelegt.

Diskussionsverlauf:

Es wird festgestellt, dass die Haushaltslage eine Bezuschussung eigentlich nicht zulässt. Da man sich in der Vergangenheit aber mit deutlich höheren Beträgen an derlei Projekten beteiligt habe, das Objekt denkmalgeschützt und ortsprägend ist, sei der beantragte Zuschuss angemessen und auch in der jetzigen Situation vertretbar.

Beschluss:

Der Gemeinderat bewilligt einen Zuschuss zur Kirchensanierung für das Adelige Damenstift in Höhe von 2.500 Euro. Die Mittel sollen im Haushaltsjahr 2026 eingeplant werden. Eine Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung unter Vorlage eines Kostennachweises.

Abstimmungsergebnis: 12 : 2

4. Antrag des Rhönklubs Völkersleier Zweigverein Schondrahöhe auf Bezuschussung der Küchenrenovierung im Schützenhaus Völkersleier

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.03.2026 beantragt der Rhönklub einen Zuschuss zur Renovierung der Küche im Schützenhaus. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 13.800 Euro. Die Maßnahme ist förderfähig nach der Förderrichtlinie für Vereine mit einem Kostenanteil von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 5.000 Euro.

Laut Richtlinie hätte der Antrag bis 31.10.2025 vorliegen müssen, um für das Haushaltsjahr 2026 noch berücksichtigt werden zu können. Da der Haushalt 2026 noch nicht beraten und beschlossen ist, könnte der Gemeinderat beschließen hier eine Ausnahme zuzulassen. Hilfsweise könnte der Antrag aber auch für dieses Jahr berücksichtigt werden und eine Auszahlung der Mittel erst für das nächste Jahr vorgesehen werden. Darüber hinaus beantragt der Rhönklub die Inanspruchnahme des Restvermögens des Schützenvereins, der seit dessen Auflösung von der Gemeinde für einen solchen Zweck verwaltet wird.

Finanzielle Auswirkungen:

Ein Zuschuss in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Kosten, als ca. 1.380 Euro müsste im Haushalt 2026 bzw. 2027 eingeplant werden.

Restmittel vom Schützenverein stehen in Höhe von 3.644,72 Euro zur Verfügung.

Diskussionsverlauf:

Der Gemeinderat begrüßt ausdrücklich das große Engagement des Rhönklubs und befürwortet den Antrag. Um jedoch keinen Präzedenzfall zu schaffen, wird eine Bezuschussung für 2027

Beschluss:

Der Gemeinderat bewilligt einen Zuschuss an den Rhönklub Völkersleier in Höhe von 10 % der nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Kosten für die Küchenrenovierung im Schützenhaus Völkersleier. Die Mittel sollen im Haushaltsjahr 2027 eingeplant werden.

Das Restguthaben des Schützenvereins ist ebenfalls für diesen Zweck gegen Kostennachweis auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

5. Beschlussfassung über freiwillige Leistungen im Haushaltsjahr 2026 und eingegangene Zuschussanträge verschiedener Vereine

Sachverhalt:

Folgende freiwilligen Leistungen, die zum einen aufgrund vorliegender Beschlüsse jährlich durch die Gemeinde Wartmannsroth getätigt werden und zum anderen entsprechende Zuschussanträge eingegangen sind, sind vom Gemeinderat -auch hinsichtlich der finanziellen Situation- erneut zu überdenken und entsprechend zu beschließen.

Förderantrag des Caritasverbandes Bad Kissingen e. V. für das Jahr 2024:

Mit Schreiben vom 15.07.2025 beantragt der Caritasverband f. d. Landkreis Bad Kissingen e. V. erneut eine Mitfinanzierung seiner umfangreichen sozialen Dienste. Beantragt wird ein Zuschuss in Höhe von 0,50 €/Einwohner für das Haushaltsjahr 2026.

Während diese Zuschussanträge in anderen Kommunen durchaus abgelehnt werden, hat der Gemeinderat die Anträge der Caritas in den vergangenen Jahren immer befürwortet und entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt; nicht zuletzt deswegen, weil die Caritas auch Träger der örtlichen Kindergärten ist.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth bewilligt den Zuschussantrag des Caritasverbandes f. d. Landkreis Bad Kissingen e. V. für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 0,50 Euro/Einwohner. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

Abstimmung 14:0

Zuschuss für die Jugendmusikvereinigung Saaletal e. V.

Mit Schreiben vom 14.10.2025 beantragt der Verein „Jugendmusikvereinigung Saaletal e. V." einen Zuschuss für das Haushaltsjahr 2026, damit die Arbeit für die Jugend und die Musik reibungslos fortgesetzt werden kann. Mit diesen Zuschüssen werden sämtliche Kosten (Miete, Strom, Heizung, Reinigung) für die Unterrichtsräume abgedeckt.

Im Jahr 2022 wurde der Zuschuss bereits von 50,00 Euro auf 70,00 Euro/Schüler angehoben. Aktuell werden 11 Jugendliche aus unserer Gemeinde dort ausgebildet, sodass sich der Zuschussanteil auf 770,00 Euro beläuft. Da die Geschäftsführung seit April 2023 nicht mehr über die Stadt Hammelburg abgewickelt wird, wird zusätzlich die nun anfallende Aufwandspauschale ebenfalls anteilsmäßig auf die Schüler der Gemeinden aufgeteilt (+ 115,50 Euro), sodass sich der für 2026 beantragte Zuschuss auf insgesamt 885,50 Euro beläuft. Die Pauschale wurde auch bereits 2025 durch die Gemeinde übernommen.

Beschluss 2:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth bewilligt den Zuschussantrag der Jugendmusikvereinigung Saaletal e. V. für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 885,50 Euro. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

Abstimmung 14:0

Spende für Volksbund Deutsche Kriegsgräber e. V.:

Bis einschließlich 2022 wurden jeweils 200,00 Euro/Jahr an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gespendet, um den Erhalt deutscher Kriegsgräber an den Schauplätzen des Ersten und Zweiten Weltkrieges zu unterstützen. In seiner Sitzung am 08.12.2022 hat der Gemeinderat die Spende für das Haushaltsjahr 2023 abgelehnt. Grund hierfür war, dass sich der Gemeinderat und auch die Feuerwehr am Volkstrauertag wie eine „Zweitbesetzung" fühle, da es an einer Reservistenkameradschaft mangelt und die Gemeinde mit dem Gedenken an die Gefallenen der Weltkriege ausreichend Rechnung trägt und es nicht noch einer Spende bedarf.

Für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wurde die Spende ebenfalls durch den Gemeinderat abgelehnt.

Mit Schreiben vom September 2025 bittet der Verein erneut um eine Unterstützung.

Beschluss 3:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth bewilligt eine Spende an den Volksbund Deutsche Kriegsgräber e. V. in Höhe von 200,00 Euro für das Haushaltsjahr 2026. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

Abstimmung 0:14

Aufstockung Mitgliedsbeitrag Freundeskreis Lesezeichen – Stadtbibliothek Hammelburg e. V.:

In Sitzung vom 30.06.2016 beschloss der Gemeinderat den Beitritt zum "Freundeskreis - Lesezeichen - Stadtbibliothek Hammelburg e.V.", um die Arbeit der Stadtbücherei zu unterstützen. Zudem wurde beschlossen, dass abhängig von der Haushaltslage der derzeitige Mitgliedsbeitrag von 30,00 Euro auf einen jährlichen Beitrag von 1.000,00 Euro aufgestockt werden soll.

Für 2023, 2024 und 2025 wurde durch den Gemeinderat die Aufstockung des Mitgliedsbeitrags von 30,00 Euro auf 500,00 Euro beschlossen. Vom Gemeinderat ist festzulegen, ob auch im Jahr 2026 der Mitgliedsbeitrag aufgestockt werden soll.

Beschluss 4:

Der Gemeinderat beschließt erneut die Aufstockung des Mitgliedsbeitrags von 30,00 Euro auf 500,00 Euro im Haushaltsjahr 2026. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

Abstimmung 0:14

Förderung der geleisteten Jugendarbeit von Vereinen:

Vom Gemeinderat ist der Stundensatz für die geleistete Jugendarbeit von Vereinen festzulegen. Insgesamt wurden von den Vereinen heuer 862,5 Stunden eingereicht:

SpVgg Wartmannsroth/Völkersleier  → 341 Std.

Musikvereinigung Wartmannsroth → 161

Faschingsgemeinschaft Schwärzelbach → 146 Std.

Schützenverein Almrausch e.V. → 114 Std.

Sportverein Dittlofsroda → 63 Std.

Obst- und Gartenbauverein Dittlofsroda → 37,5 Std.

Eingereichte Stunden Vorjahre zum Stundensatz von 4,00 Euro:

951,5 Std. (2024), 844,25 Std. (2023), 672 Std. (2022), 286 Std. (2021), 875 Std. (2020)

Beschluss 5:

Der Gemeinderat befürwortet weiterhin einen Stundensatz in Höhe von 4,00 Euro für die geleistete Jugendarbeit von Vereinen. Die Kämmerei wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

Abstimmung 14:0

Zuschuss für die Kath. Kirchenstiftung St. Ägidius Windheim

Der Gemeinderat beschloss am 15.10.2024 den Zuschuss für die Glockensanierung in Windheim in Höhe von 10 % der Eigenanteils der Kirchenstiftung, maximal 500 €. Laut Mitteilung der Kath. Kirchenstiftung St. Ägidius Windheim vom 22.11.2025 konnten die Kosten für die Glockensanierung in voller Höhe durch Zuschüsse und Spenden finanziert werden. Der gemeindliche Zuschuss wurde demzufolge nicht benötigt.

6. Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

- Zweiter Bürgermeister Koberstein berichtet in Vertretung von einer Baubesprechung zur Ortsdurchfahrt Schwärzelbach. Leider war das Staatliche Bauamt nicht zu bewegen, die Einbahnstraßenregelung geringfügig im Sinne der Bürger zu ändern.

7. Verschiedenes

- Vom Landratsamt wird um Vorschläge für die Verleihung des Kulturehrenbriefs gebeten.

- Die Flurwege in Waizenbach werden nach Fertigstellung des Solarparks nochmals auf Schäden überprüft.

- Die Glascontainer in Windheim bleiben, mangels sinnvollen, alternativen Standort dort stehen, wo sie jetzt stehen.

Um 22:30 Uhr wird die Sitzung geschlossen.