Nachstehend wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, die vom Gemeinderat Wartmannsroth am 11.04.2024 beschlossen wurde, amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Artikel 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Hauptstraße 15, Zimmer Nr. 05, während der Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsicht aus.
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wartmannsroth folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit — 5.201.450,00 Euro
und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit — 6.056.890,00 Euro
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 320 v. H.
b) für Grundstücke (B) — 320 v. H.
2. Gewerbesteuer — 400 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 Euro festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.