Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Andreas Hänelt und Clarissa Schneider lassen ausrichten, dass sie später kommen. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
Der Bürgermeister spricht dem Obst- und Gartenbauverein Waizenbach seinen Dank für die Gestaltung des Friedhofsumfelds aus, ebenso für die ehrenamtliche Unterstützung aus Waizenbach beim Aufbau des Karussells auf dem Spielplatz.
| Entschuldigt sind | |
| Andreas Hänelt |
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| Matthias Metz |
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| Dominik Müller |
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| Matthias Schmidt |
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| Clarissa Schneider |
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Öffentliche Sitzung
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 11.04.2024 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 11.04.2024 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 2. | Tekturantrag für das Grundstück FlNr. 113/10 in Schwärzelbach, Am Kleinen Brunnen 14, Nutzungsänderung von Wohnhaus mit Carport zu Gartenbaubetrieb mit Bürogebäude |
Sachverhalt:
Ein Bauantrag aus 2021 sah die Errichtung eines Wohnhauses mit Carport vor. Mittlerweile ist auch ein eingeschossiges Gebäude entstanden. Der Bauherr möchte dieses jedoch künftig als Bürogebäude mit Lager und Werkstatt für seinen Gartenbaubetrieb nutzen. Hierfür sollen auf dem Grundstück noch Mitarbeiter- und Kundenparkplätze sowie ein Palettenregal entstehen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Urles“. Der Bereich ist als abgestuftes Dorfgebiet klassifiziert. Gartenbaubetriebe sind hier nach BauNVO grundsätzlich erlaubt.
Dennoch wird der Antrag dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt, da mit der Nutzungsänderung die Bauverpflichtung (Errichtung eines Wohngebäudes) nicht im Wortlaut erfüllt wird. Da es sich aber grundsätzlich um ein zulässiges Bauvorhaben handelt, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und es wird seitens der Verwaltung empfohlen, mit der Umsetzung des Bauvorhabens auch die Bauverpflichtung als erfüllt anzusehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag für das Grundstück FlNr. 113/10 in Schwärzelbach, Nutzungsänderung Wohnhaus mit Carport zu Bürogebäude mit Lager und Werkstatt für Gartenbaubetrieb. Mit der Umsetzung des Vorhabens gilt auch die Bauverpflichtung als erfüllt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 3. | Erweiterung einer bestehenden Werkstatt mit einem Freisitz auf dem Grundstück FlNr. 1199/7, Gemarkung Völkersleier, Am Heckberg 13 |
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert nach BauGB. Das Vorhaben ist bereits ausgeführt und wurde im Rahmen einer Ortseinsicht im vergangenen Jahr entdeckt. Bei dieser Gelegenheit wurde zudem festgestellt, dass das als Werkstatt deklarierte Gebäude mutmaßlich zu einem Ferienappartement ausgebaut wurde. Darüber hinaus wurde das Außenbereichsgrundstück widerrechtlich mit einem ortsfesten Zaun eingefriedet, der nach Absprache der Bauwerberin mit der Unteren Naturschutzbehörde in Teilen wieder zurückgebaut werden muss.
Daneben wurden weitere widerrechtliche Bautätigkeiten auf dem Grundstück ausgeführt, für die offenbar noch weitere nachträgliche Bauanträge eingereicht werden sollen.
Wenn auch das Gebäude im Gesamtkomplex nicht stört, handelt es sich faktisch um einen nicht privilegierten Schwarzbau im Außenbereich, zu dem der Gemeinderat sein Einvernehmen nicht erteilen sollte. Das Bauvorhaben steht im Widerspruch zur örtlichen Bauleitplanung, in diesem Fall dem Bebauungsplan „Am Heckberg“. Somit wäre die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens auch rechtlich begründet. Sämtliche Nachbarn haben ihre Zustimmung zum Bauvorhaben verweigert.
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat stellt fest, dass das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der schwerwiegenden Verstöße gegen den Bebauungsplan zu versagen ist. Bürgermeister Atzmüller weist auf die dennoch positive Beschlussformulierung hin.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung der bestehenden Werkstatt mit einem Freisitz auf dem Grundstück FlNr. 1199/7 Gemarkung Völkersleier.
Abstimmungsergebnis: 0 : 10
| 4. | Aufstellungsbeschluss zur (Teil-)aufhebung des Bebauungsplans Bornhecke in Völkersleier |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat sich mit diesem Thema bereits nichtöffentlich am 18.01. beschäftigt. Hier wurde beschlossen, den Bebauungsplan mit dem geringstmöglichen Aufwand zu ändern, um weiterhin die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts für Baugrundstücke zu haben.
Aus Sicht des Landratsamtes ist eine Planänderung wie vorgesehen wenig sinnvoll, weil hierdurch zwei getrennte Teilstücke entstünden. Hierzu wird ausgeführt:
BAUGB § 9 Absatz 7 enthält keine ausdrücklichen Angaben darüber, wie die Grenzen des Geltungsbereichs durch die Gemeinde festgelegt werden sollen, bzw. wie groß ein Bebauungsplan mindestens sein muss. Das bedeutet nun aber nicht, dass die Gemeinde bei der Bestimmung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans grundsätzlich frei ist. Die Festlegung muss im Rahmen der städtebaulichen Erforderlichkeit und einer sachgerechten Planung erfolgen, wonach durch den Plan zum einen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke verbindlich geleitet werden soll und zum anderen sein Geltungsbereich nur soweit ausgedehnt werden darf, wie dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Grundsätzlich ist es danach auch möglich, den Geltungsbereich des Bebauungsplans auf ein Grundstück zu beschränken, wenn dies zur geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich ist.
Allerdings verweist man auch auf die Planungshoheit der Gemeinde.
Seitens Immissionsschutz und Naturschutz müssten bei einer Teilaufhebung oder Änderung des Bebauungsplans auch neue Untersuchungen angestellt und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Es sollte weiter genau überdacht werden, wie sinnhaft eine bloße Teilaufhebung ist, wenn dann die längst überholten Bauvorschriften aus den 90er Jahren weitergelten und Bauwerber in der Regel Befreiungen von diesen Festsetzungen brauchen.
Diskussionsverlauf:
Von der Bauverwaltung werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Änderung des Bebauungsplans und die Auswirkungen einer Aufhebung nochmals detailliert dargestellt. Der Gemeinderat kommt zu dem Schluss, dass eine Änderung nur im Gebietsumfang keinen Sinn macht und eine Änderung der Festsetzungen zu aufwändig wäre. Daher wird die Aufhebung des gesamten Bebauungsplans befürwortet.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke“ in Völkersleier. Hiervon sind die Grundstücke mit Folgenden Flurnummern betroffen:
138, 138/2, 162, 162/1, 172, 172/1, 172/2, 180, 175, 180/1, 180/2, 180/3, 180/4, 180/5, 180/6, 180/7, 180/8, 180/9, 180/11, 180/12, 254, 277/14, 277/15, 277/16 277/17, 277/18, 277/19, 277/20, 277/ 21, 277/22, 278, 278/2, 278/3, 280/5, 282, 282/2, 282/3, 282/4, 282/5, 301, 302, 303, 304/1, Gemarkung Völkersleier.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Da die Initiative für das Bauleitplanverfahren auf einen privaten Antrag zurückzuführen ist, ist eine angemessene Kostenbeteiligung des Antragstellers zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 5. | Bestätigung des Kommandanten Johannes Kuhn der Freiwilligen Feuerwehr Dittlofsroda |
Sachverhalt:
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dittlofsroda vom 20.04.2024 wurde gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG Herr Johannes Kuhn zum Kommandanten für sechs Jahre gewählt.
Für Feuerwehrkommandanten werden gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 des BayFwG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der AVBayFwG, folgende Lehrgänge vorgeschrieben:
1. Lehrgang „Gruppenführer“
2. Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Herr Kuhn hat den erforderlichen Lehrgang „Gruppenführer“ bereits mit Erfolg absolviert. Für den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ wurde er angemeldet.
Durch den Kreisbrandrat Benno Metz wird mit Schreiben vom 30.04.2024 darum gebeten nur eine vorläufige Bestätigung bis zum 30.04.2025 auszustellen.
Die endgültige Bestätigung für die volle Amtszeit von 6 Jahren kann erst nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgen.
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat ist sehr erfreut darüber, dass Herr Kuhn sich bereit erklärt hat, dieses wichtige Amt zu übernehmen.
Beschluss:
Herr Johannes Kuhn wird vom Gemeinderat Wartmannsroth als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Dittlofsroda vorläufig bis zum 30.04.2025 bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 6. | Europawahl 2024; Festlegung des Erfrischungsgeldes für die ehrenamtlichen Wahlhelfer |
Sachverhalt:
Für die Europawahl am 09.06.2024 wurden wieder Wahlvorstände, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer berufen. Leider wird es auch bei uns immer schwieriger Wahlhelfer/innen zu gewinnen. Auf den Aufruf hatten sich lediglich 3 Leute gemeldet und immer mehr „altgediente“ Wahlhelfer/innen bitten darum künftig nicht mehr berufen zu werden, was aber nur bedingt berücksichtigt werden kann. Aktuell sind die Wahlvorstände aber komplett besetzt. Diese erhalten ein sog. Erfrischungsgeld. Diese Kosten werden zum Teil erstattet.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Vergangenheit entsprach die Höhe des Erfrischungsgeld immer den Empfehlungen der Ministerien. Unterscheidungen zwischen Wahlvorstand und den übrigen Mitgliedern der Wahlvorstandschaft und den Hilfskräften wurden nicht vorgenommen. Für die Europawahl wird ein Erfrischungsgeld von 35,- Euro für den Vorstand und 25,- Euro die übrigen Mitglieder empfohlen.
Angesichts der Tatsache, dass es in der Gemeinde nur zwei Wahlbezirke gibt und somit die Anzahl der Wahlhelfer/innen relativ gering ist und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Wahlhelfergewinnung immer schwieriger wird, empfiehlt die Verwaltung das Erfrischungsgeld, auch als Zeichen der Wertschätzung, einheitlich auf 35,- Euro festzulegen.
Auch in anderen Gemeinden im Landkreis wird dies generell so gehandhabt. Manche Gemeinden haben sich für diese Wahl auf 30,- Euro als einheitliches Erfrischungsgeld geeinigt.
Beschluss:
Für die Europawahl 2024 wird ein Erfrischungsgeld für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Höhe von 35,- Euro beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 7. | Annahme einer Spende von der Volksbank Raiffeisenbank Bad Kissingen eG zur Beschaffung eines neuen Schulbusses |
Sachverhalt:
Die Volksbank Raiffeisenbank Bad Kissingen eG möchte die Neuanschaffung eines Schulbusses für die Grundschule Dittlofsroda mit einer Spende von 500 Euro unterstützen. Der Gemeinderat hat über die Annahme der Spende zu entscheiden.
Das Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium für Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für die kommunalen Zwecke erarbeitet.
Dies soll einerseits die kommunalen Wahlbeamten so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachts der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme schützen, andererseits den dadurch notwendigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen halten, insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht beeinträchtigen.
Als Maßstab für die Annahme sollte gelten: Es darf für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entstehen, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei der Aufgabenwahrnehmung beeinflussen.
Die Gemeinde Wartmannsroth unterhält diverse Geschäftsbeziehungen zur Volksbank Raiffeisenbank Bad Kissingen eG. Allerdings ist aktuell kein Vertragsabschluss anhängig, der mit der Spende in Zusammenhang gebracht werden könnte.
Finanzielle Auswirkungen:
Spenden, die der Gemeinde selbst für steuerbegünstigte Zwecke zufließen, sind bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik als Einnahmen zu behandeln.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende i. H. v. 500 Euro von der Volksbank Raiffeisenbank Bad Kissingen eG zwecks Beschaffung eines neuen Schulbusses zu.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
| 8. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
| • | Für folgende Bauvorhaben wurde von der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt: |
| - | Errichtung eines Carports in der Ellenbergstraße 2 in Schwärzelbach |
| - | Errichtung einer Wohneinheit über der best. Garage bzw. über den ehemaligen Stallungen in der Diebacher Straße 2 in Waizenbach |
| • | Glasfaserausbau: Vereinbarung mit Habnet bzw. ausführender Firma, dass Abrechnungen bis spätestens Ende August 2024 vorliegen müssen. Projekt soll nun schnellstmöglich abgeschlossen werden. |
| • | OD Wartmannsroth: |
| - | Termin feierliche Freigabe ist am 17.05. |
| - | Umsetzung der Grünanlagen in Eigenregie wird angegangen. Hierzu gab es das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde. |
| • | Fortsetzung Regionalbudget auch in 2025 |
| • | Interkommunale Zusammenarbeit Feuerwehrwesen: Förderbescheid für Schlauchpflegeanlage liegt vor; Start Anfang 2025 geplant; Projekt hinsichtlich Reinigung, Schlauchpool usw. läuft weiter. |
| 9. | Verschiedenes |
Diskussionsverlauf:
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass vom Landwirtschaftsministerium 2024 wieder der Wettbewerb „Genussort“ ausgeschrieben wird, an dem sich die Gemeinde 2018 erfolgreich beteiligt hat.
Im Gemeinderat stellt man fest, dass die Gemeinde derzeit keine Kapazitäten hat, um eine erneute Bewerbung zu stemmen. Es sei ja aber auch allen Erzeugern oder Erzeugergemeinschaften unbenommen sich um die Auszeichnung zu bewerben.
Um 19:37 Uhr wird die Sitzung geschlossen.