Titel Logo
Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

vom 15. Mai 2025

Feuerwehrhaus Wartmannsroth

Vorsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 18:30 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Entschuldigt sind

Matthias Schmidt

Clarissa Schneider

Gabriel Vogt

Weitere Teilnehmer/Gäste:

Frau Langer (Caritas) zu TOP 1

Öffentliche Sitzung

1.

Vorstellung des Konzepts einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft in Schwärzelbach durch den Caritasverband Bad Kissingen e.V.

Sachverhalt:

Frau Langer von der Caritas stellt dem Gemeinderat das Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG) vor:

Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 3 PfleWoqG dienen dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen.

Voraussetzungen für die Anerkennung als ambulant betreute Wohngemeinschaft sind:

Selbstbestimmung

Die Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter muss gewährleistet sein. Alle Mieterinnen und Mieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bilden ein Gremium der Selbstbestimmung, in dem sie alle Angelegenheiten des Zusammenlebens sowie die Wahl der Dienstleister für Pflege und Betreuung regeln.

Wahlmöglichkeit

Pflege- und Betreuungsdienst sowie Art und Umfang der Leistungen müssen frei wählbar sein.

Pflege- und Betreuungsdienst

Der Pflege- und Betreuungsdienst darf keine Büroräume in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder in enger räumlicher Verbindung haben. Der Pflege- und Betreuungsdienst ist Gast in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft.

Selbstständige Wohngemeinschaft

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft muss baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig sein. Sie darf nicht Teil einer stationären Einrichtung sein und es dürfen sich nicht mehr als zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften der gleichen Initiatoren in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden.

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft muss baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig sein. Sie darf nicht Teil einer stationären Einrichtung sein und es dürfen sich nicht mehr als zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften der gleichen Initiatoren in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden.

Größe

Es dürfen nicht mehr als zwölf Personen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben

Im Anschluss an die Vorstellung des Konzepts beantwortet Frau Langer noch einige Fragen des Gemeinderates. Zum zeitlichen Ablauf stellt sie dar, dass angedacht wäre die Planungen, Antragstellungen und notwendige Vereinbarungen in diesem Jahr abzuschließen und im nächsten Jahr mit dem Bau zu beginnen. Sie bittet den Gemeinderat das Projekt aktiv zu bewerben um möglichst schnell eine Auslastung der Einrichtung zu erreichen. Außerdem bitte sie für die ersten zwei Jahre um eine Art Anschubfinanzierung bzw. Risikoausgleich, für den Fall, dass die Einrichtung nicht vollbesetzt ist.

Bürgermeister Atzmüller bedankt sich bei Frau Langer und sagt zu, dass Thema im Gemeinderat weiter zu diskutieren und sich zeitnah bezüglich weiterer Details zu melden.

2.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 29.04.2025

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 29.04.2025 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

3.

Teilausbau der Ortsdurchfahrt Schwärzelbach; Festlegung von Ausbaudetails

Sachverhalt:

Aktuell wird vom Staatlichen Bauamt die Ausschreibung für den Teilausbau der Ortsdurchfahrt Schwärzelbach vorbereitet. Hierzu hat das Bauamt noch folgende Fragen an den Gemeinderat:

-

Welcher Pflasterbelag soll für die Gehwege verwendet werden?

-

Sollen an den Bushaltestellen auch Begleitstreifen zwischen Pflaster und Leitstreifen eingebaut werden?

-

Welche Bauabschnitte sollen gebildet werden? Umleitung des Ellenbergs für 4 Monate über Feldwege oder Aufteilung in zwei Bauabschnitte, d.h. aber 1 Monat länger Bauzeit ohne Herrichten der Feldwege.

-

Komplettaustausch der Schieber- und Straßenkappen?

-

Welches Bushäuschen soll zur Ausführung kommen?

-

Stromanschluss für Bushäuschen?

Diskussionsverlauf:

Diskutiert wird einzig um die Bauabschnittsbildung. Während der Gemeinderat mehrheitlich der Meinung ist, dass man die Maßnahme schnellstmöglich durchziehen sollte, da jede Bauzeitverlängerung unnötig Geld koste, ist zweiter Bürgermeister Koberstein der Auffassung, dass man zunächst mit allen Anwohnern sprechen sollte und Mehrkosten durchaus akzeptabel wären, da diese im Wesentlichen vom Staatlichen Bauamt getragen würden. Dem wird jedoch entgegengehalten, dass eine halbseitige Öffnung der Ellenbergstraße den Anwohnern nur wenig mehr Vorteile bieten würde, da sie ohnehin immer nur in eine Richtung aus der Straße kämen.

Die übrigen Punkte legt der Gemeinderat wie folgt fest:

Beschluss:

Beim Teilausbau der OD Schwärzelbach soll wie folgt vorgegangen werden:

-

Der Gehweg soll mit einem Standartpflaster, ähnlich dem in der OD Wartmannsroth, gepflastert werden. Dies gilt auch für die im letzten Jahr vom Bauhof gepflasterte Fläche.

-

Die Maßnahme soll im Bereich Ellenbergstraße in einem Zug durchgeführt werden. Der Anliegerverkehr wird in dieser Zeit über Feld- und Waldwege umgeleitet.

-

Die Bushaltestelle soll ähnlich der in Wartmannsroth gestaltet werden, d.h. ein Begleitstreifen wird eingebracht und das Bushäuschen soll als Metall-Glas-Konstruktion ausgebildet werden. Hier soll möglichst auf ein Standart-Fabrikat zurückgegriffen werden, wenn möglich mit extra Windschutz Richtung Westen. Ein Stromanschluss ist nicht notwendig.

-

Alles Straßen und Schieberkappen sollen erneuert werden.

Abstimmungsergebnis: 11 : 1

4.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

-

Vorklärung Kläranlage Schwärzelbach: Ausschreibung ist für Ende Mai/ Anfang Juni geplant, Baubeginn Juni/ Juli, Fertigstellung September/ Oktober

-

Bundeswehrübung in Neuwirtshaus, Besichtigung möglich, Gemeinderat ist eingeladen

-

Jury-Besuch Gütesiegel Heimatdorf am 07.05.2025 war sehr gelungen, hier sollen Fördermittel für das alte Rathaus eingeworben werden, Dank des Bürgermeisters an die Kindergartenkinder, den Rhönklub und die „Wuselwürmer“ für die Unterstützung

-

Maxsolar Infoveranstaltung zu Solar- und Windpark am 11.06.2025 ab 18 Uhr im Gemeinschaftshaus Waizenbach geplant, BEG Bad Kissingen soll sich hier ebenfalls vorstellen.

-

Waizenbacher Seen: Neue Schutzhütte ist im Bau, Biosphärenreservat wünscht sich Belebung der Anlage während Untere Naturschutzbehörde eher skeptisch ist, Verhandlungen laufen

-

Grabstein am Pfarrersgrab in Waizenbach locker, Grab ist von 1848 und ein Nutzungsberechtigter nicht auszumachen, Arbeitsaufwand für Befestigung 1 Tag - 2 Mann, Waizenbacher Ratsmitglieder werden gebeten, zu klären ob Grab von ortshistorischer Bedeutung ist oder abgeräumt werden kann

5.

Verschiedenes

Diskussionsverlauf:

-

Christina Dollinger bittet um die Installation des Geschwindigkeitsmessgerätes mit Auswertung in der Willkommstraße, da diese aktuell als Umleitung genutzt wird

-

Andreas Hänelt bittet darum, für Fußgänger eine Möglichkeit zu schaffen, die Baustelle in Dittlofsroda zu passieren. Bürgermeister Atzmüller erklärt, dass man bereits daran arbeite.

Um 20:23 Uhr wird die Sitzung geschlossen.