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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wir möchten alle Grabnutzungsberechtigten darauf hinweisen, dass es, nach der gemeindlichen Friedhofssatzung vom 07.05.2021, für die Umgestaltung und Änderung von Grabstätten und Grabmalen zwingend notwendig ist, eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen. Größe und Gestaltung von Grabstätten unterliegen bestimmten Gestaltungsvorschriften, die einzuhalten sind. Der Gemeinderat hat nun kürzlich beschlossen hiervon im Einzelfall auch Ausnahmen zuzulassen, sofern sich die Grabstätte dann noch ins Gesamtbild des Friedhofs einfügt und dem vom Gemeinderat beschlossenen Friedhofsgestaltungskonzept nicht zuwiderläuft. Ein Antrag ist aber in jedem Fall der Änderung oder Umgestaltung einzureichen. Dieser wird in der Regel über den beauftragten Steinmetzbetrieb gestellt. Diese sind auch über die gültigen Gestaltungsvorschriften informiert. Entspricht des Gestaltung den Vorschriften der Satzung, erteilt die Friedhofsverwaltung die Genehmigung. Weicht die Gestaltung von den Vorschriften der Satzung ab, entscheidet der Gemeinderat über den Antrag. Bitte lassen Sie keine Arbeiten ausführen, ohne dass die entsprechende Genehmigung vorliegt. Eine Missachtung der Genehmigungspflicht kann zu einem Bußgeld und im schlechtesten Fall zur Anordnung des Rückbaus der Grabstätte führen.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gern an Frau Bayer (Tel. 09737/9102-14) wenden.