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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Gemeinde Wartmannsroth erlässt aufgrund der Art.20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637, folgende Satzung:

§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 14 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2 Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgenden ständigen Ausschuss:

Den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus sechs Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3) Der Ausschuss ist vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist.

(4) Das Aufgabengebiet des Ausschusses im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten eine monatliche IT-Pauschale von 15,- Euro für die Nutzung des Ratsinfosystems sowie für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,- Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats. Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten ferner eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- Euro für die Wahrnehmung von offiziellen Terminen im Auftrag oder auf Wunsch des ersten Bürgermeisters.

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,- € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,- € je volle Stunde. 4Nachgewiesene Kosten für eine notwendige Betreuung von im Haushalt der ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitgliedern lebenden

a) Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

b) Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, oder

c) Angehörige im Sinne von Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG mit festgestelltem Pflegegrad nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

werden bis zu einem Höchstbetrag von 15,- € für jede volle Stunde der Sitzungsdauer ersetzt; für Personen, denen eine Entschädigung nach Satz 3 zusteht, gilt dies nur, soweit die erstattungsfähigen Betreuungskosten diese Entschädigung übersteigen. 5Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit auf Antrag Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecherinnen und Ortssprecher entsprechend.

§ 4 Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5 Weitere Bürgermeister

Die zweite Bürgermeisterin ist Ehrenbeamterin.

§ 6 Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 15.05.2020 außer Kraft.

Wartmannsroth, 11.05.2026
Gemeinde Wartmannsroth
gez.
Markus Koberstein
Erster Bürgermeister