Feuerwehrhaus Wartmannsroth
Vorsitz:
Erster Bürgermeister Markus Koberstein
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
Entschuldigt:
Christina Dollinger
Öffentliche Sitzung
| 1. | Vereidigungen |
| 1.1 | Vereidigung des ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
Gemäß Art. 27 Abs. 3 KWBG nimmt Katharina Vautrin- Hofmann als lebensältestes Gemeinderatsmitglied dem neu gewählten ersten Bürgermeister Markus Koberstein den Diensteid ab.
In einer kleinen Eingangsrede drückt Frau Vautrin-Hofmann ihre Freude und ihren Stolz darüber aus, dass ehrenvolle Aufgabe eines Gemeinderatsmitglieds übernehmen darf. Sie freue sich darüber, sich für die Gemeinde einsetzen zu dürfen und sie gemeinsam mit dem Bürgermeister und den Ratsmitgliedern voran zu bringen.
Anschließend legt Bürgermeister Koberstein seinen Amtseid mit folgender Formel ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Unter dem Applaus des Gemeinderates und zahlreicher Besucher überreicht Frau Vautrin-Hofmann dem Bürgermeister noch ein kleines Präsent.
| 1.2 | Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder |
Sachverhalt:
Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Adam Gärtner, Katharina Hoos, Markus Hutzelmann, Markus Stiller, Katharina Vautrin- Hofmann und Maurice Vogler werden vom ersten Bürgermeister Markus Koberstein gemäß Art. 31 Abs. 4 GO in feierlicher Form vereidigt.
Alle neu gewählten Gemeinderatsmitglieder legen den Amtseid mit folgender Eidesformel ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
| 2. | Weitere Bürgermeister/innen weitere Stellvertretung |
| 2.1 | Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen |
Sachverhalt:
Gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO ist aus der Mitte des Gemeinderates mindestens ein weiterer Bürgermeister/ eine weitere Bürgermeisterin in geheimer Abstimmung zu wählen. Dem Gemeinderat ist es freigestellt noch einen weiteren Vertreter/ eine weitere Stellvertreterin (dritte/r Bürgermeister/in) zu wählen.
Vom ersten Bürgermeister wird vorgeschlagen, die bisherige Regelung beizubehalten und nur einen weiteren Bürgermeister/ eine weitere Bürgermeisterin zu wählen, da er in seiner beabsichtigten Amtsführung keinen erhöhten Bedarf an Stellvertretung sieht.
Diskussionsverlauf:
Uwe Kaiser fragt nach, wie die Verwaltung die Regelung mit nur einem weiteren Bürgermeister sehe. Geschäftsleiter Daniel Görke erklärt, der Gemeinderat 2014 unter Bürgermeister Karle zu dem Schluss gekommen sei, dass ein zweiter Stellvertreter für den Bürgermeister nicht mehr zwingend notwendig sei, da der Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth sein Amt hauptamtlich ausübe. Bisher habe es mit dieser Praxis keine Schwierigkeiten gegeben, zumal ja auch noch eine weitere Stellvertreterfolge festgelegt werde.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth beschließt für die Legislaturperiode 01.05.2026 – 30.04.2032 weiterhin nur einen weiteren Bürgermeister/ eine weitere Bürgermeisterin aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 2.2 | Wahl des zweiten Bürgermeisters/ der zweiten Bürgermeisterin |
Sachverhalt:
Die Wahl des zweiten Bürgermeisters/ der zweiten Bürgermeisterin hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Gewählt werden kann jedes Gemeinderatsmitglied welches die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllt. Da alle Gemeinderatsmitglieder diese Voraussetzungen erfüllen, sind alle Gemeinderatsmitglieder wählbar. Wahlvorschläge und eigene Bewerbungen um das Amt sind möglich, jedoch nicht verbindlich.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Koberstein bittet um Vorschläge. Daraufhin schlägt Ratsmitglied Maurice Vogler die abwesende Christina Dollinger als zweite Bürgermeisterin vor. Herr Vogler verliest im Auftrag von Frau Dollinger einen Brief an den Gemeinderat, in dem sie sich um das Amt der zweiten Bürgermeisterin bewirbt. Dem Schreiben ist eine schriftliche Erklärung beigefügt, in der Frau Dollinger erklärt, im Falle ihrer Wahl, diese anzunehmen.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters bilden Daniel Görke und Heike Sykora von der Gemeindeverwaltung den Wahlausschuss.
Da keine weiteren Vorschläge gemacht werden, werden Stimmzettel verteilt und es wird in geheimer Wahl abgestimmt. Bei einer Wahl mit nur einem Kandidaten, einer sog. unechten Mehrheitswahl, haben die Wähler die Möglichkeit, den Kandidaten zu streichen oder einen anderen Kandidaten auf den Stimmzettel zu schreiben.
Nach der darauffolgenden Auszählung der Stimmen durch den Wahlausschuss verkündet Daniel Görke folgendes Wahlergebnis:
Abgegebene Stimmen: 14
Ungültige Stimmen: 3
Gültige Stimmen: 11
davon für Christina Dollinger: 10
für Jochen Koberstein: 1
Damit hat Frau Dollinger die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist somit zur zweiten Bürgermeisterin der Gemeinde Wartmannsroth gewählt.
| 2.3 | Wahl des dritten Bürgermeisters/ der dritten Bürgermeisterin |
Da der Gemeinderat festgelegt hat weiterhin auf einen dritten Bürgermeister zu verzichten, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.
| 2.4 | Festlegung der weiteren Stellvertretung des ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
Der erste Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung im Normalfall vom zweiten Bürgermeister vertreten. Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten und zweiten Bürgermeisters bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte weitere Stellvertreter.
Der Stellvertreter übt im Verhinderungsfall die gesamten gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse des ersten Bürgermeisters aus. Ein Fall der Verhinderung liegt vor, wenn die zu vertretende Person aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Abwesenheit, Urlaub, Krankheit, vorläufiger Dienstenthebung oder persönlicher Beteiligung nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben. Ist die zu vertretende Person bei Abwesenheit dennoch in der Lage, die Amtsgeschäfte auszuüben und bei Bedarf wieder rechtzeitig vor Ort zu sein, liegt ein Fall der Verhinderung nicht vor.
Diese Art der Stellvertretung ist nicht gleichzusetzen, mit der in der Vergangenheit praktizierten anlassbezogen Vertretung, mit rein repräsentativer Funktion, im Auftrag des ersten Bürgermeisters. Diese „Einzelfallvertretung“ soll auch weiterhin praktiziert werden und wird pro Beauftragung entsprechend entschädigt, z.B. bei Jahreshauptversammlungen von Vereinen, beim Volkstrauertag oder ähnlichen Anlässen.
Als Vertretung mit allen gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Befugnissen des ersten Bürgermeisters, könnte z.B. festgelegt werden, die Gemeinderatsmitglieder in der Reihenfolge nach Lebensjahren heranzuziehen, beginnend mit dem ältesten Gemeinderatsmitglied. Alternativ wäre eine feste Reihenfolge festzulegen.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Koberstein schlägt vor, die bisherige Vertreterreihenfolge nach Lebensalter mit der Ratszugehörigkeit zu kombinieren. Er betont dabei ausdrücklich, dass es nicht darum geht, dass er den neuen Ratsmitgliedern die Stellvertreterrolle nicht zutraue, sondern, dass er es schon für sinnvoll hält, dass in einem solchen Fall ein Ratsmitglied mit möglichst viel Erfahrung aus der Gremienarbeit in die Bresche spränge.
Dieser Vorschlag wird auf vom Gemeinderat so befürwortet.
Beschluss:
Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten Bürgermeisters und der zweiten Bürgermeisterin bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO als weiteren Stellvertreter der Reihenfolge das Gemeinderatsmitglied mit der längsten Gremienzugehörigkeit und dem höchsten Lebensalter.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Nach dieser Regelung ist Uwe Kaiser der erste Stellvertreter für beide Bürgermeister.
| 3. | Entschädigungen |
| 3.1 | Festsetzung der Höhe der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
Während die übrigen Besoldungsbestandteile gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es bei der Dienstaufwandsentschädigung in kreisangehörigen Gemeinden einen Rahmen von 267,14 Euro und 878,10 Euro in dem der Gemeinderat die Entschädigung festlegen kann. Mit Beschluss vom 14.05.2020 wurde die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters zuletzt auf 450,- Euro festgelegt. Durch gesetzliche Erhöhungen betrug sie zuletzt 494,88 Euro. Grundsätzlich wird vom Bayerischen Gemeindetag empfohlen, für den Amtsnachfolger den Status Quo beizubehalten.
Diskussionsverlauf:
Da Bürgermeister Koberstein bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt ist und zweite Bürgermeisterin Dollinger aufgrund Abwesenheit die Sitzungsleitung nicht übernehmen kann, übernimmt Uwe Kaiser als erster Stellvertreter der Bürgermeister die Sitzungsführung.
Herr Kaiser erklärt, dass Bürgermeister Koberstein selbst im Vorfeld eine Senkung der Dienstaufwandsentschädigung auf 350,- Euro/ Monat vorgeschlagen. Dieser Vorschlag findet hohe Anerkennung des Gemeinderates, da er zeige, dass der Bürgermeister, angesichts der schwierigen Haushaltslage der Gemeinde, mit gutem Beispiel voranginge und an den eigenen Bezügen spare.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth setzt die monatliche Dienstaufwandsentschädigung ab dem 01.05.2026 für den ersten Bürgermeister Markus Koberstein auf 350,-Euro fest. Die Dienstaufwandsentschädigung steigt analog zu den tariflichen Erhöhungen des TVÖD-Kommunen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Bürgermeister Koberstein nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil.
| 3.2 | Festsetzung der Höhe der monatlichen Entschädigung des/ der weiteren Bürgermeister/innen |
Sachverhalt:
Gemäß Art. 53 Abs. 4 KWBG erhält ein ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister oder eine ehrenamtliche weitere Bürgermeisterin neben der als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter und kommunale Wahlbeamtin. Die Entschädigungen dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung oder die Summe von Grundgehalt (6.806,64 Euro), Familienzuschlag der Stufe V (85,11 €) und Dienstaufwandsentschädigung (zuletzt 494,88 Euro) des Vertretenen.
Die Vertretung des ersten Bürgermeisters beinhaltet eine zeitweise Urlaubsvertretung und die Vertretung bei gleichzeitig stattfindenden, wichtigen Terminen.
Für die Bemessung der Entschädigung wird vorgeschlagen sich auf die Entschädigungssätze für ehrenamtliche erste Bürgermeister nach Anlage 3 KWBG zu beziehen. Der Rahmensatz liegt bei Gemeinden mit 1.001 bis 3.000 Einwohnern bei 3.246,17 Euro bis 4.869,27 Euro bzw. dem zwölften Teil, also zwischen 270,51 Euro und 405,77 Euro.
Die Entschädigung unterliegt den prozentualen tariflichen Anpassungen. Sie war zum 14.05.2020 auf 350, - Euro festgesetzt worden und betrug zuletzt 384,- Euro. Zu Beginn einer Amtsperiode ist die Entschädigung neu festzusetzen.
Diskussionsverlauf:
Es wird vorgeschlagen auch die monatliche Entschädigung für die zweite Bürgermeisterin um 100,- Euro zu senken, wie zuvor beim ersten Bürgermeister. Dem wird jedoch entgegengehalten, dass der Mindestsatz bei 270,51 Euro läge. Außerdem wird festgestellt, dass das Amt der zweiten Bürgermeisterin durchaus aufwendig sei, was man schon daran sähe, dass kein anderes Gemeinderatsmitglied bereit war, für das Amt zu kandidieren. Daher sei eine Senkung vielleicht ein richtiges Signal, aber im moderaten Umfang. Der Vorschlag lautet, die Dienstaufwandsentschädigung ebenfalls auf 350,- Euro festzulegen. Vom Bürgermeister werden noch 320,- Euro ins Spiel gebracht.
Der weitreichendste Vorschlag wird zuerst abgestimmt.
Beschluss:
Für die Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter der Gemeinde Wartmannsroth wird für den/ die zweite(n) Bürgermeister/in vom Gemeinderat eine monatliche Entschädigung in Höhe von 350,- Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 9 : 5
| 4. | Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts |
Sachverhalt:
Der Satzungsentwurf wird dem Gemeinderat vorgelegt. Gegenüber der bisher geltenden Satzung gibt es dem Grunde nach keine Änderungen. Neu eingefügt in § 3 Abs. 2 ist Satz 4. Hier ist noch ein Bestattungsbetrag für Betreuungskosten festzulegen.
Diskussionsverlauf:
Die vorgeschlagenen Regelungen werden vom Gemeinderat befürwortet. Hinsichtlich der neu eingeführten Entschädigung für Betreuungskosten wird der Stundensatz auf 15,- Euro festgesetzt.
Auf Nachfrage von Markus Hutzelmann erklärt Geschäftsleiter Görke, dass die Gemeinderatsmitglieder immer dann Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfall, Reisekosten oder Betreuungskosten hätten, wenn diese aufgrund ihrer Amtsausübung als Gemeinderatsmitglied entstanden sind, z.B. wegen der Teilnahme an Sitzungen, Exkursionen oder offiziellen Anlässen.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth beschließt die diesem Beschluss auf Dauer beigeheftete Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 5. | Neuerlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Wartmannsroth |
Sachverhalt:
Der Sitzungsvorlage ist der Entwurf einer neuen Geschäftsordnung beigefügt. Er orientiert sich dabei an Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags. Die Beschlüsse hinsichtlich der Stellvertretung des ersten Bürgermeisters sowie die vorbesprochenen Regelungen zur Ausschussbildung wurden soweit eingearbeitet.
Änderungen und Ergänzungen gegenüber der aktuellen Geschäftsordnung sind farblich gekennzeichnet.
Diskussionsverlauf:
Zu Beginn der Diskussion wird festgestellt, dass die Geschäftsordnung jeder Zeit geändert werden kann. Sollten sich also einige heute festgelegte Regelungen als unpraktisch oder zu weitgehend erweisen, könnte der Gemeinderat zu jeder Zeit nachsteuern.
Folgende Punkte der Geschäftsordnung werden diskutiert und abgestimmt:
- Bewirtschaftungsbefugnis des ersten Bürgermeisters, bisher 8.500 Euro
Vom Gemeinderat wird eine Anhebung befürwortet. Vorgeschlagen werden 12.000 Euro bzw. 10.000 Euro.
Abstimmung Anhebung auf 12.000 Euro: 4:10 abgelehnt
Abstimmung Anhebung auf 10.000 Euro: 10:4 beschlossen
Die Beträge für Stundungen, Erlässe, usw. ergeben sich prozentual anteilig, entsprechend den Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags.
- Über Zuschüsse im Wert von bis 1.000 Euro entscheidet künftig der Bürgermeister.
- Bei Grundstücksgeschäften ist der Handlungsspielraum des Bürgermeisters bisher auf 1.000 Euro beschränkt. Bürgermeister Koberstein schlägt vor, diesen ebenfalls an. seine Bewirtschaftungsbefugnis von 10.000 Euro anzupassen. Das sehen einige Ratsmitglieder kritisch und befürworten die alte Regelung bzw. eine Anhebung auf maximal 5.000 Euro. Andere Ratsmitglieder weisen darauf hin, dass der Bürgermeiste ohnehin durch den Haushaltsansatz limitiert ist. Von daher spräche nichts gegen eine Anhebung auf 10.000 Euro im Rahmen der der Haushaltsmittel.
Abstimmung Anhebung auf 10.000 Euro: 11:3 beschlossen
- Bewährter Sitzungstermin für Gemeinderatssitzungen ist der Donnerstag. Dies möchte Bürgermeister Koberstein gern so beibehalten. Von Maurice Vogler wird Mittwoch vorgeschlagen.
Abstimmung Sitzungstag ist Donnerstag: 11:3 beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth beschließt die diesem Beschluss auf Dauer beigeheftete Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Wartmannsroth. Jedem Gemeinderatsmitglied ist eine Ausfertigung der Geschäftsordnung auszuhändigen.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 6. | Bildung von Ausschüssen |
Sachverhalt:
Gemäß zuvor beschlossener Geschäftsordnung und der bisher geübten Praxis soll auch für die Legislaturperiode 2026-2032 lediglich ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Dieser bestand bisher aus 6 Mitgliedern (gesetzlicher Rahmen: 3-7). Nach Berechnung der Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Auszählungsverfahren, steht jeder Wählergruppe ein Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss zu, sodass jede Wählergruppe einen Vertreter benennen darf. Auch bei Anwendung anderer Auszählungsverfahren ergibt sich dieses Ergebnis.
Der oder die Benannte muss jedoch nicht der eigenen Wählergruppe angehören. In den letzten beiden Amtszeiten hatte sich der Gemeinderat auf eine Ausschussbesetzung entsprechend der persönlichen Eignung (z.B. aufgrund beruflicher Qualifikation) verständigt.
Diskussionsverlauf:
Für die Besetzung des Rechnungsprüfungssauschusses werden folgende Ratsmitglieder benannt:
| Mitglied | Vertretung |
| FWG Schwärzelbach: | Katharina Hoos | Maurice Vogler |
| WG Völkersleier- Heckmühle: | Stefan Selbert | Adam Gärtner |
| WG Wartmannsroth: | Dominik Müller | Marcus Stiller |
| FWG Dittlofsroda: | Jochen Koberstein | Markus Hutzelmann |
| FWG Waizenbach: | Andreas Ullrich | Matthias Schmidt |
| WG Windheim: | Katharina Vautrin-Hofmann | Matthias Metz |
Als Vorsitzender für den Rechnungsprüfungsausschuss wird Andreas Ullrich vorgeschlagen, der sich dazu auch bereit erklärt.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestimmt Gemeinderatsmitglied Andreas Ullrich zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Andreas Ullrich enthielt sich wegen persönlicher Beteiligung.
| 7. | Allianz Fränkisches Saaletal; Entsendung eines Allianzrates und eines Rechnungsprüfers |
Sachverhalt:
In der Allianz Fränkisches Saaletal, deren Mitglied die Gemeinde Wartmannsroth ist, sind seitens der Gemeinde Wartmannsroth die Ämter eines Allianzratsmitglieds und eines Rechnungsprüfers neu zu besetzen. Bisher waren beide Ämter von Gemeinderatsmitgliedern besetzt. Beim Allianzrat ist dies per Satzung vorgeschrieben. Das Amt des Rechnungsprüfers hingegen keine eine von der Gemeinde bestimmte Person bekleiden, also auch z.B. jemand vom Personal. Da das Personal, insbesondere die Gemeindekämmerin, einen besseren Überblick über die Finanzleistungen von und an die Allianz hat, wird vorgeschlagen die Gemeindekämmerin als Rechnungsprüferin zu bestimmen.
Der Allianzrat hält in der Regel einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung ab. Der erste Bürgermeister ist satzungsgemäß ebenfalls Mitglied des Allianzrates.
Diskussionsverlauf:
Ratsmitglied Katharina Vautrin-Hofmann erklärt sich bereit das Amt im Allianzrat zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth bestimmt die Gemeindekämmerin als Rechnungsprüferin für die Allianz Fränkisches Saaletal.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth beruft das Gemeinderatsmitglied Katharina Vautrin in den Allianzrat der Allianz Fränkisches Saaletal.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 8. | Bestellung des ersten Bürgermeisters und des zweiten Bürgermeisters/ der zweiten Bürgermeisterin zu Standesbeamten mit Funktionsvorbehalt |
Sachverhalt:
Nach § 2 Abs. 3 AVPStG können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten mit der Beschränkung auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften bestellen. Die Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine Kurzschulung besuchen, die aber keinen Einfluss auf die Bestellung an sich hat, d.h. sie ist keine Bestellungsvoraussetzung, auch bei unterbliebenem Besuch bleibt die Bestellung unberührt.
Die Alternative zur Bestellung der Bürgermeister als sog. Eheschließungsstandesbeamte wäre, dass Eheschließungen ausschließlich durch die Eheschließungsbeamten des Marktes Oberhulba, bei dem das Standesamt der Gemeinde Wartmannsroth angesiedelt ist, vorgenommen werden könnten.
Um Eheschließungen durch den Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth auch im Verhinderungsfall des ersten Bürgermeisters zu ermöglichen, wird empfohlen auch seine Stellvertretung zum Standesbeamten mit Funktionsvorbehalt zu bestellen.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth bestellt den ersten Bürgermeister Markus Koberstein zum Standesbeamten mit dem Funktionsvorbehalt für Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Beschluss 2:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth bestellt die zweite Bürgermeisterin Christina Dollinger zur Standesbeamtin mit dem Funktionsvorbehalt für Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
| 9. | Genehmigung einer Nebentätigkeit des ersten Bürgermeisters Markus Koberstein |
Sachverhalt:
Erster Bürgermeister beantragt die Genehmigung einer Nebentätigkeit gemäß Art. 81 Abs. 2 BayBG. Als bisher selbständiger Versicherungs- und Finanzmakler bezieht er Einkünfte aus Provisionen. Während seiner Amtszeit als erster Bürgermeister möchte er seinen Kundenstamm von einem Kollegen weiterbetreuen lassen. Hierzu wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Um im Anschluss an seine Amtszeit als Bürgermeister die Möglichkeit zu haben, wieder in seinen Beruf zurückzukehren und seinen Kundenstamm wieder zu übernehmen, muss er an Schulungsmaßnahmen im Umfang von 20 Stunden/ Jahr teilnehmen. Zudem erfordern die monatlichen Abrechnungen mit seinem Geschäftspartner eine gewisse Zeit. Herr Koberstein beantragt daher eine Nebentätigkeit im Rahmen von maximal 50 Stunden im Jahr. Er versichert, dass seine Nebeneinkünfte 30% seiner Dienstbezüge nicht überschreiten.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit
1. nach Art und Umfang die Arbeitskraft des Beamten oder der Beamtin so stark in Anspruch nimmt, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten behindert werden kann,
2. den Beamten oder die Beamtin in einen Widerstreit mit dienstlichen Pflichten bringen kann,
3. in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Behörde, der der Beamte oder die Beamtin angehört, tätig wird oder tätig werden kann,
4.die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Beamten oder der Beamtin beeinflussen kann,
5. zu einer wesentlichen Einschränkung der künftigen dienstlichen Verwendbarkeit des Beamten oder der Beamtin führen kann,
6. dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein kann.
Die Voraussetzung der Nr. 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche zehn Stunden überschreitet. Das Vorliegen eines Versagungsgrundes ist besonders zu prüfen, wenn abzusehen ist, dass die Entgelte und geldwerten Vorteile aus genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten im Kalenderjahr 30 v.H. der jährlichen Dienstbezüge des Beamten oder der Beamtin bei Vollzeitbeschäftigung überschreiten werden; das Ergebnis der Prüfung ist aktenkundig zu machen. Die Genehmigung ist auf längstens fünf Jahre zu befristen; sie kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Beamte und Beamtinnen können verpflichtet werden, nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres ihren Dienstvorgesetzten eine Aufstellung über alle im Kalenderjahr ausgeübten genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten und die dafür erhaltenen Entgelte und geldwerten Vorteile vorzulegen. Ergibt sich eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen nach Erteilung der Genehmigung, so ist diese zu widerrufen.
Auch die Rechtsaufsicht und der Bayerische Gemeindetag wurden zur Thematik angefragt. Beide sehen die Tätigkeit bzw. deren Umfang unproblematisch, solange ein Vertrag vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass die Einkünfte soweit abgetreten werden, dass die 30%-Grenze der Dienstbezüge (25.718,76 Euro) eingehalten wird und der Bürgermeister schriftlich erklärt, dass auch ansonsten keine Versagungsgründen nach Art. 81 Abs. 3 BayBG vorliegen.
Diskussionsverlauf:
Aufgrund der persönlichen Beteiligung von Bürgermeister Koberstein übernimmt Uwe Kaiser wieder die Sitzungsleitung.
Herr Kaiser erklärt, dass der Antrag aus seiner Sicht befürwortet werden sollte, um die berufliche Existenz des ersten Bürgermeisters nach seiner Amtszeit zu sichern. Der zeitliche Aufwand von nicht einmal einer Stunde pro Woche sei sicher nicht geeignet, um eine Vernachlässigung seiner Dienstpflichten zu unterstellen. Außerdem wird klargestellt, dass sich die Tätigkeit auf Fortbildungen und verwaltungstechnische Aufgaben beschränkt. Es findet keine Kundenbetreuung mehr statt. Die Rechtskonformität seiner Tätigkeit zu Art. 81 Abs. 3 BayBG habe der Bürgermeister in einer schriftlichen Erklärung versichert.
Vom Gemeinderat wird der Antrag einhellig befürwortet.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt dem ersten Bürgermeister Markus Koberstein eine Nebentätigkeit im Rahmen von 50 Stunden/ Jahr. Die Nebentätigkeit soll ihm die Rückkehr in seinen Beruf, nach Ende seiner Amtszeit ermöglichen. Die Genehmigung gilt rückwirkend zum 01.05.2026 und ist befristet bis 30.04.2032.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Bürgermeister Koberstein nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teil.
| 10. | Verschiedenes |
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung wurden folgende Anfragen gestellt, für die die Antworten noch ausstehen:
- Roland Brönner meldet, dass bei den Asphaltierungsarbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße Neuwirtshaus – Hetzlos die Fuge nicht ordentlich ausgeführt ist.
Die Arbeit wird im Rahmen der Abnahme bei der Firma reklamiert.
- Andreas Hänelt bittet um Rückinfo wann in Dittlofsroda das Brückengeländer und die Aushangkästen installiert werden.
Das Geländer und die Kästen sollen in der 22. KW montiert werden.
- Uwe Kaiser weist erneut auf die noch ausstehenden Ausbesserungsarbeiten auf dem Festplatz in Völkersleier hin.
Die Arbeiten waren beauftragt aber die Firma ist abgerückt ohne die Arbeiten ausgeführt zu haben. Die Arbeiten werden jetzt bei der anstehenden Rissesanierung neu vergeben.
- Gabriel Vogt gibt Beschwerden von Anwohnern weiter, dass die Sperrung der Ortsdurchfahrt Dittlofsroda nicht angekündigt wurde und unzureichend ausgeschildert ist.
Die Verwaltung bemüht sich künftig, so frühzeitig wie möglich zu informieren und für eine ausreichende Beschilderung zu sorgen.
- Jochen Koberstein moniert, dass die Außenanlagen im Kindergarten Schwärzelbach nicht wie geplant ausgeführt wurden.
Die Arbeiten wurden genauso ausgeführt, wie im mit dem Kindergartenpersonal abgestimmten und vom Gemeinderat genehmigten Plan dargestellt.
Um 20:43 Uhr wird die Sitzung geschlossen. Bürgermeister Koberstein bedankt sich beim Gemeinderat und bei den zahlreichen Zuschauern für die Aufmerksamkeit und lädt alle Anwesenden auf einen kleinen Umtrunk ein.