Gemäß des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.05.2023 soll der „Dorfplatz“ Gemarkung Völkersleier gewidmet werden.
1. Bezeichnung
Dorfplatz: Flur Nr. 36, Gemarkung Schwärzelbach und Teilfläche aus der Fl. Nr. 145/2, Gemarkung Schwärzelbach
Länge: 0,0935 km
Die zu widmende Fläche der Fl. Nr. 36, Gemarkung Völkersleier beträgt 1.127,5 qm. Das Gebäude mit der Bezeichnung „Dorfscheune“ ist hier ausgenommen.
Die Teilfläche der Fl. Nr. 145/2, Gemarkung Völkersleier bemisst sich von der O-Ecke zur S-Ecke. Der nächste Punkt befindet sich 2 m westlich der S-Ecke. Von dieser Ecke zieht sich die Fläche an der südöstlichen Gebäudewand der Rhönstraße 17 (Feuerwehrhaus) bis zur nordöstlichen Gebäudeecke entlang. Anschließend erstreckt sich die Fläche 7 m entlang der nördlichen Gebäudewand zur nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 145/2, Gemarkung Völkersleier (15 m westlich der O-Ecke). Von hier führt die Fläche wieder zum Anfangspunkt. Die zu widmende Teilfläche der Fl. Nr. 145/2, Gemarkung Völkersleier beträgt 138 qm.
Die Länge des beschränkt- öffentlichen Weges besteht aus drei Teilstrecken und beträgt insgesamt 93,5 m. Die erste Teilstrecke verläuft von der nordöstlichen Einfahrt (auf der Grundstücksgrenze 8,5 m südöstlich vom N-Punkt der Fl. Nr. 36, Gemarkung Völkersleier) zur Mitte der beiden NO-Punkte der Fl. Nr. 144 Gemarkung Völkersleier. Die zweite Teilstrecke führt von der SO-Ecke zur SW-Ecke der Fl. Nr. 36, Gemarkung Völkersleier. Auf der zweiten Teilstrecke (12 m östlich vom SW-Ecke der Fl. Nr. 36, Gemarkung Völkersleier) beginnt die dritte Teilstrecke. Diese verläuft in Richtung Norden und endet an der ersten Teilstrecke auf Höhe der NO-Ecke des Gebäudes (Dorfscheune).
2. Lage:
3. Verfügung:
Der unter 1. beschriebene Platz wird ohne Widmungsbeschränkungen zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
4. Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Wartmannsroth
5. Wirksamwerden:
01.07.2023
6. Sonstiges
Grund für die Widmung ist die Fertigstellung des „Dorfplatzes“ in Völkersleier.
7. Öffentliche Auslegung
Die Eintragungsverfügung kann während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Wartmannsroth, Hauptstraße 15, im Zimmer 03, innerhalb von 1 Monat nach erfolgter Bekanntmachung eingesehen werden.