| Entschuldigt sind |
| Matthias Metz |
| Stefan Selbert |
| Christina Dollinger |
Öffentliche Sitzung
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 04.05.2023 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 04.05.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 2. | Sanierung und Erweiterung der Kita Schwärzelbach; Vorstellung Genehmigungsplanung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens |
Sachverhalt:
Vorstellung der Genehmigungsplanung durch den Architekten Marcus Seifert.
Das Budget wird zum einen aufgrund der Schadstoffe als auch aufgrund des Baupreisindex noch etwas erhöht werden müssen. Herr Seifert ist aber zuversichtlich, dass wir mit den lokalen Firmen sowie der nun doch etwas nachlassenden Auftragslage der Firmen ordentliche Angebote erzielen werden. Sorgen bereitet ihm nach wie vor das Gewerk Elektro, da hier die Kosten sehr hoch sind. Hier muss im Zuge der Werkplanung alles genau abstimmen werden, d.h. Installationen zeitgemäß aber so einfach wie möglich zu halten damit man hier noch gut Budget sparen kann.
Vom Bürgermeister wird die Erweiterung der Maßnahme um die Parkplatzgestaltung am Friedhof angeregt, da dieser künftig als Parkplatz für Eltern und vor allem des Personals dienen soll. Weitergehende Planung wurden dort aber nicht ausgeführt, da dieses Bereich abseits vom Kindergartenareal ohne direkte Anbindung liegt und eigentlich eine gesonderte Maßnahme darstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2023 war geplant, dass die Umsetzung des Projekts durch Bayerngrund erfolgen soll. Aufgrund dessen wurden auf der Haushaltsstelle 4640.9403 im Jahr 2023 – 150.000,00 Euro für Honorar und Ausschreibungskosten von Bayerngrund eingeplant und im Jahr 2026 der Eigenanteil in Höhe von 1.040.000,00 Euro für die Einmalrückzahlung nach Fertigstellung. D. h. insgesamt wurden für das Projekt Ausgabemittel in Höhe von 1.190.000,00 Euro eingeplant.
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.05.2023 beschlossen hat, keinen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Bayerngrund zu schließen, erfolgt die Umsetzung nun weiterhin durch die Gemeinde Wartmannsroth.
Die Kostenschätzung lag ursprünglich bei 2.577.000,00 Euro. Bei einer Förderung von ca. 60 % (von 2,6 Mio. € = 1.560.000,00 Euro), betrug der Eigenanteil 40 % (1.040.000,00 Euro). Aufgrund der aktuellsten Kostenberechnung vom 24.05.2023 liegt die Gesamtprojektsumme bei 2.767.530,00 Euro, sodass sich die Zahlen -bei oben genannten Prozentsätzen- wie folgt ändern: Förderung – 1.660.518,00 Euro, Eigenanteil: 1.107.012,00 Euro (
D. h. mit dem Architekten ist der Mittelabfluss für 2023 zu klären, ggf. muss hier haushaltstechnisch nachgesteuert werden. Grundsätzlich muss in den künftigen Haushalten nicht nur der Eigenanteil eingeplant werden, sondern die Gesamtprojektsumme nach Mittelabfluss auf der Ausgabeseite und die Förderung auf der Einnahmeseite.
Diskussionsverlauf:
In seinen Ausführungen geht Herr Seifert darauf ein, dass die Wahl der Heizungsart ein großer Unsicherheitsfaktor sei. Zwar habe sich der Gemeinderat schon für eine Pelletheizung entschieden, doch mache die aktuell unklare Gesetzeslage es nicht eindeutig, ob diese nächstes Jahr noch eingebaut werden dürfe. Die Entscheidung hierüber hätte jedoch noch etwas Zeit.
Das sieht man im Gemeinderat anders. Gerade, wenn die Pelletheizung nicht eingebaut werden dürfe, stünde man bei einer zu späten Vergabe unter Druck, weil dann alle Wärmepumpen bestellen würden. Davon abgesehen, sollte lieber die Kombinationslösung in die Kostenberechnung aufgenommen werden, damit im Fall einer Anteilsförderung alle Kosten berücksichtigt seien und man für alle Möglichkeiten offen ist.
Sehr kostenintensiv sei der Bereich der Elektroinstallationen, so Architekt Seifert weiter. Hier müsse man sich zu gegebener Zeit nochmal intensiv mit der Materialauswahl auseinandersetzen, um Kosten zu sparen.
(19:39 Uhr Dominik Müller trifft ein)
Kritisch sieht der Gemeinderat das Ansinnen des Bürgermeisters, den Parkplatz am Friedhof in die Planungen mit einzubeziehen. Es sei aktuell nicht die Zeit, um das Projekt dahingehend zu erweitern. Für das Personal sei es durchaus zumutbar den Parkplatz an der Linde zu nutzen, um die vorgesehenen Parkplätze am Kindergarten für die Eltern freizuhalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Genehmigungsplanung für die Erweiterung und die Sanierung der Kindertagesstätte in Schwärzelbach, inklusive der Kostenberechnung vom 24.05.2023 mit einer Gesamtprojektsumme von 2.767.530 Euro und erteilt hierzu grundsätzlich sein Einvernehmen. Allerdings soll die Kostenberechnung noch um einen möglichen Einbau einer Wärmepumpe erweitert werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 3. | Information zum Sachstand Glasfaserausbau in der Gemeinde Wartmannsroth durch HABNet |
Sachverhalt:
Bürgermeister Atzmüller hat persönlich mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Hammelburg, Herrn Metz gesprochen und seine Unzufriedenheit sowie die vielfache Kritik aus Bürgersicht hinsichtlich des laufenden Glasfaserausbaus in der Gemeinde vorgebracht.
In der Gemeinderatssitzung soll der technische Leiter von HABNet, Andreas Becker über den aktuellen Sachstand berichten, Fragen beantworten und auch den „finalen Fahrplan“ für Waizenbach und Dittlofsroda (inkl. Asphaltarbeiten usw.) sowie die weiteren Planungen für die Ortsteile vorlegen.
Diskussionsverlauf:
Zunächst weist Herr Becker anhand verschiedener Fotos und Lieferscheine die Einsandung der Glasfaserkabel nach, da der Vorwurf im Raum stand, dass die Kabel nicht eingesandet seien. Es sei ungewaschener Sand eingebaut worden, was für manchen als solches vielleicht nicht gleich erkennbar sei. Anschließend erklärt er dem Gemeinderat den Unterschied zwischen Pressverfahren und Spülbohrverfahren und wo diese eingesetzt werden. Danach stellt er dar, warum in Dittlofsroda so viele Straßenquerungen notwendig gewesen sind. Allerdings kann er in diesem Punkt den Gemeinderat nicht wirklich überzeugen. Auch Herr Stadler von der Bauverwaltung zeigt auf, wie mindesten zwei Querungen hätten vermieden werden können.
Herr Stadler und auch einige Ratsmitglieder kritisieren die mangelhafte Kommunikation der Bauleitung in Waizenbach und Dittlofsroda. Hier sei man mehrfach auf den Bauleiter der Stadtwerke zugegangen, mit dem Ergebnis, dass dieser auf das Subunternehmen verwiesen habe. Die fehlende Präsenz des Bauleiters sei sicherlich auch ein Grund dafür, dass hier vieles schief gelaufen sei.
Herr Becker entschuldigt sich für die entstandenen Unstimmigkeiten. Diese seien im wesentlich auf eine Umfirmierung des Nachunternehmers zurückzuführen. Der dortige Bauleiter habe mit einem Großteil der Belegschaft das Unternehmen verlassen, sodass man sich auch seitens der Stadtwerke erst neu orientieren musste. Er sei aber sehr zuversichtlich, dass das Tiefbauunternehmen, welches jetzt die Arbeiten übernähme zuverlässiger und ordentlicher arbeite.
Auf Nachfrage des Bürgermeisters muss Herr Becker dann einräumen, dass er für den Abschluss der Arbeiten in Waizenbach und Dittlofsroda noch keinen verbindlichen Zeitplan vorlegen könne. Er habe diesen vom Subunternehmen dringend eingefordert, jedoch bis zur Sitzung nichts erhalten.
Abschließend bedanken sich der Bürgermeister und der Gemeinderat bei Herrn Becker für seine Ausführungen. Man sei zuversichtlich, dass die Stadtwerke das Projekt als verlässlicher Partner weiter vorantreiben. Allerdings werden Herrn Becker noch folgende Forderungen mit auf dem Weg gegeben, über die man sich seitens der Geschäftsführung und seitens der Projektleitung Gedanken machen solle:
| 1. | Für die Restarbeiten in Dittlofsroda und Waizenbach ist bis Ende nächster Woche ein verbindlicher Zeitplan vorzulegen. |
| 2. | In Dittlofsroda sollen die Straßenquerungen umgehend asphaltiert oder die Provisorien so verbessert werden, dass Schäden an der Straßendecke verhindert werden. |
| 3. | Hinsichtlich der weiteren Bauleitung in der Gemeinde wünsche man sich eine deutliche Verbesserung bzw. ggf. einen Personalwechsel, da die vorhergehenden Projekte mit der damaligen Bauleiterin immer gut funktioniert hätten. |
Herr Becker bedankt sich für die Aufmerksamkeit und sagt zu, sich für die Anliegen des Gemeinderates einzusetzen.
| 4. | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Wartmannsroth; Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.04.2022 den Vorentwurf für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Wartmannsroth in der Fassung vom 14.03.2022 beraten und gebilligt. Ferner wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o.g. Bauleitplanung berührt werden können (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde vom 08.06.2022 bis 05.08.2022 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 24.05.2022 bis 05.08.2022 durchgeführt. Am Verfahren wurden 36 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Hinweise abgegeben, es gingen keine Stellungnahmen ein. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom Ingenieurbüro ausgewertet und einem Abwägungsprozess unterzogen.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die Fortschreibung des Flächennutzungsplans und die dazugehörige Begründung sowie den Umweltbericht vom 14.03.22 gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2022 zu ändern und diesen mit dem Datum 10.11.2022 zu versehen. Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die dazugehörigen Textteile werden in geänderter Form vom Gemeinderat angenommen.
Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Das Büro Auktor Ingenieur GmbH aus Würzburg hat die Abwägungen der Stellungnahmen aus der Sitzung vom 10.11.2022 in die Verfahrensunterlagen eingearbeitet.
Der daraus resultierende Entwurf mit Stand vom 10.11.2022 wird dem Gemeinderat hiermit nochmals zur Billigung vorgelegt. Die Änderungen wurden in rot markiert.
Diskussionsverlauf:
Nachdem die umfangreichen Unterlagen mit 112 Beschlussvorschlägen dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben wurden, möchte Bürgermeister Atzmüller darauf verzichten auf jeden Beschlussvorschlage im Einzelnen einzugehen. Er schlägt vor über alle Beschlussvorschläge im Block abzustimmen, falls seitens des Gemeinderates Einverständnis bestünde und es keine Änderungswünsche zu einzelnen Beschlussvorschlägen gäbe. Für Beschlussvorschlag 63 empfiehlt er Variante b, den Verzicht auf zusätzliche Gewässerentwicklungsstreifen. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und schließt sich dem Bürgermeister an.
Vom Geschäftsleiter wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Flächennutzungsplanung auf Wunsch des Gemeinderates keine Flächen für Windkraft ausweist und daher grundsätzlich alle Flächen im Gemeindebereich offen für Windkraft seien. Der Bürgermeister ergänzt hierzu, dass dies schon wieder ein Stück weit über den Regionalplan eingegrenzt würde. Der Gemeinderat nimmt dies billigend zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie des integrierten Landschaftsplanes, die Begründung zum Flächennutzungsplan, den Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan sowie den Umweltbericht zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Stand vom 10.11.2022.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen nun durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 5. | Festsetzung eines Ablösebetrags für die Erschließungskosten im Baugebiet Häg II |
Sachverhalt:
Das Erschließungsbeitragsrecht stellt der Gemeinde - in Durchbrechung des grundsätzlichen Verbots von vertraglichen Vereinbarungen über die Erhebung von Abgaben - neben der Vorauszahlungsvereinbarung ein weiteres, in den Rechtswirkungen deutlich weitergehendes vertragliches Finanzierungsinstrument zur Verfügung. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB eröffnet ihr die Möglichkeit, mit dem Eigentümer eines Grundstücks vor Entstehen der Beitragspflicht einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ablösung des gesamten Erschließungsbeitrags zu schließen. Während die Vorauszahlungsvereinbarung nur auf die Verrechnung mit dem endgültigen, später noch durch Bescheid festzusetzenden Beitrag gerichtet ist, zielt der Ablösevertrag auf die Tilgung der zukünftigen gemeindlichen Beitragsforderung. Er bewirkt, dass die sachliche Erschließungsbeitrags Pflicht gar nicht erst entsteht, indem schon zuvor in einem Zeitpunkt, in dem die Anlage noch nicht endgültig hergestellt und damit die Höhe des dafür anfallenden Aufwands nicht bekannt ist, eine abschließende vertragliche Regelung über die Belastung eines Grundstücks mit Erschließungskosten getroffen wird.
Der Abschluss eines Ablösevertrags bietet den Vertragsparteien frühzeitige Rechtssicherheit und eine feste Kalkulationsgrundlage, die nicht ohne weiteres wieder entfallen oder infrage gestellt werden kann. Dafür tragen sie grundsätzlich das Risiko, dass der vereinbarte Ablösebetrag den später tatsächlich auf das Grundstück entfallenden Anteil am Erschließungsaufwand mehr oder weniger deutlich über oder unterschreitet. Für die Gemeinde verringert sich damit der Verwaltungsaufwand, während der Grundstückseigentümer verlässlich seine Finanzierungslast planen kann deshalb bietet sich der Abschluss von Ablösungsvereinbarungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf von gemeindeeigenem Bauland an.
Diese Vorgehensweise deckt sich auch mit der gemeindlichen Erschließungsbeitrags Satzung, die in § 11 ebenfalls die Möglichkeit einer Ablösung des Erschließungsbeitrags ausdrücklich vorsieht. Die Höhe des Ablösebetrags soll sich dabei nach der voraussichtlichen Höhe des tatsächlich entstehenden Beitrags richten.
Von der Verwaltung wurde daraufhin der voraussichtliche Erschließungsbeitrag auf Grundlage bereits vorliegender Rechnungen und einer Kostenprognose des Ingenieurbüros für die noch ausstehenden Zahlungen erstellt. Sämtliche Nachträge sind verhandelt und soweit genehmigt auch berücksichtigt.
Nach dieser Berechnung ergibt sich eine voraussichtlicher Erschließungsbeitrag in Höhe von 52,85 Euro/ qm. Dabei ist ein Gemeindeanteil an den Erschließungskosten von 10% berücksichtigt.
Zu diesen Kosten kommen für den fertigen Bauplatz folgende Kosten pro qm hinzu:
| Grundstückswert | 11,- Euro |
| Allgemeinkosten | 14,58 Euro |
| Vorausleistung Wasserversorgung | 3,24 Euro |
| Vorausleistung Abwasserbeseitigung | 4,78 Euro |
Damit ergibt sich ein vorläufiger Gesamtkaufpreis für die Bauplätze von 86,45 Euro/ qm.
In den Vorausleistungen für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind 25% der Grundstücksfläche eines Bauplatzes als Geschossfläche berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt jedoch nach tatsächlicher Bebauung. Somit kann sich der Gesamtkaufpreis noch geringfügig nach oben oder unten verändern.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgehend von einer Netto-Baufläche von 8.479 qm bedeutet der Verkauf sämtlicher Bauplätze Einnahmen für den Gemeindehaushalt in Höhe von ca. 733.009,55 Euro.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für die Ablösung des Erschließungskosten für Grundstückskäufer im Baugebiet Häg II folgende Ablösebestimmungen:
| - | Gemäß §11 der gemeindlichen Erschließungsbetragssatzung kann der Erschließungsbeitrag vor Entstehen der Beitragsschuld abgelöst werden. |
| - | Auf eine Ablösung besteht kein Rechtsanspruch |
| - | Der voraussichtliche Erschließungsbetrag ist mit 52,85 Euro kalkuliert und wird hiermit als Ablösebetrag festgesetzt. |
| - | Über die Ablösung des Erschließungsbeitrags ist mit den Grundstückeigentümern eine Ablösevereinbarung abzuschließen. Diese Vereinbarung kann auch innerhalb des Grundstückskaufvertrages geregelt werden. |
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 6. | Weitere Vorgehensweise bei der alten Gastwirtschaft in Völkersleier |
Sachverhalt:
Der Teileinsturz der Dachkonstruktion vom 07.Mai 2023 wurde am 08. Mai vom weiteren Einsturz (Verfall) gesichert und zurück gebaut, Verkehrssicherung, Bauzäune etc. gestellt und offen liegende DG Decke, wurde notdürftig mit Fichtenstangen verbaut und mit einer Plane abgedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
-Rückbau sollte baldmöglichst im Haushalt berücksichtigt werden. Kostenschätzung: 100.000 Euro
Diskussionsverlauf:
Uwe Kaiser berichtet, dass in Völkersleier große Verunsicherung durch den Einsturz herrscht. Er spricht sich dafür aus, den Abriss so schnell wie möglich anzugehen. Es hätten sich auch schon Ortsbürger angeboten, die beim Abriss mithelfen würden.
Herr Stadler erklärt daraufhin, dass der Abriss in Teilen von Fachfirmen erledigt werden muss, da hier ein Fachkundenachweis zu führen ist. Für die Eigenleistung wäre dann ein Gerüst zu stellen, welches dann wohl am besten gekauft wird. Diese Kosten müssten dann natürlich berücksichtigt werden.
Allgemeinhin sieht der Gemeinderat jedoch auch den dringenden Handlungsbedarf und ist sich einig darüber, dass der Abriss nun vorangetrieben werden muss.
Beschluss:
Der Gemeinderat sieht dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich des Abrisses der alten Gastwirtschaft in Völkersleier. Von der Verwaltung ist zu prüfen und darzustellen, ob und in welchem Umfang dies in Eigenleistung geschehen kann.
Alternativ soll eine Vergleichsberechnung für eine Fremdvergabe vorgelegt werden. Danach soll über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 7. | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung des Dorfplatzes in Völkersleier zu einem beschränkt-öffentlichen Weg |
Sachverhalt:
In Völkersleier wurde der Dorfplatz (Fl. Nr. 36 und eine Teilfläche der Fl. Nr. 145/2, Gemarkung Völkersleier) fertiggestellt. Der Dorfplatz ist formell gesehen ein beschränkt-öffentlicher Weg und nach Art. 6 BayStrWG zu widmen.
Die zu widmende Fläche der Fl. Nr. 36, Gemarkung Völkersleier beträgt 1.127,5 qm. Das Gebäude mit der Bezeichnung „Dorfscheune“ ist hier ausgenommen.
Die Teilfläche der Fl. Nr. 145/2, Gemarkung Völkersleier bemisst sich von der O-Ecke zur S-Ecke. Der nächste Punkt befindet sich 2 m westlich der S-Ecke. Von dieser Ecke zieht sich die Fläche an der südöstlichen Gebäudewand der Rhönstraße 17 (Feuerwehrhaus) bis zur nordöstlichen Gebäudeecke entlang. Anschließend erstreckt sich die Fläche 7 m entlang der nördlichen Gebäudewand zur nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 145/2, Gemarkung Völkersleier (15 m westlich der O-Ecke). Von hier führt die Fläche wieder zum Anfangspunkt. Die zu widmende Teilfläche der Fl. Nr. 145/2, Gemarkung Völkersleier beträgt 138 qm.
Die Länge des beschränkt- öffentlichen Weges besteht aus drei Teilstrecken und beträgt insgesamt 93,5 m. Die erste Teilstrecke verläuft von der nordöstlichen Einfahrt (auf der Grundstücksgrenze 8,5 m südöstlich vom N-Punkt der Fl. Nr. 36, Gemarkung Völkersleier) zur Mitte der beiden NO-Punkte der Fl. Nr. 144 Gemarkung Völkersleier. Die zweite Teilstrecke führt von der SO-Ecke zur SW-Ecke der Fl. Nr. 36, Gemarkung Völkersleier. Auf der zweiten Teilstrecke (12 m östlich vom SW-Ecke der Fl. Nr. 36, Gemarkung Völkersleier) beginnt die dritte Teilstrecke. Diese verläuft in Richtung Norden und endet an der ersten Teilstrecke auf Höhe der NO-Ecke des Gebäudes (Dorfscheune).
Die Fläche des Platzes befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wartmannsroth. Somit trägt die Gemeinde Wartmannsroth die Baulast an dem neu geschaffenen Platz.
Eine Beschränkung der Widmung erfolgt nicht.
Das Bestandsverzeichnis muss ergänzt bzw. erweitert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth widmet hiermit den Dorfplatz (Fl. Nr. 36 und eine Teilfläche der Fl. Nr. 145/2, Gemarkung Völkersleier) mit einer Gesamtfläche von 1.265,5 qm zu einem beschränkt-öffentlichen Weg mit einer Länge von 0,0935 km.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 8. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
Ortsdurchfahrt Wartmannsroth:
| • | Am 15.05. wurde mit der Firma Burger und dem Ingenieurbüro über noch strittige Nachträge verhandelt (Teilnehmer: H. Atzmüller, H. Stadler, H. Solveen, H. Gundalach, H. Voll F), mit folgendem Ergebnis: |
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| Nachtrag 3 – Schrankenzaun wird anerkannt – „Langtext LV unvollständig“, bes. Lstg. Unstrittig |
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| Summe 3.226,09 Euro |
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| Nachtrag 4 – Verbauarbeiten – entfällt |
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| Nachtrag 6 – wird an Bayernwerk gestellt |
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| Nachtrag 10 – darüber wurde nicht gesprochen - entfällt |
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| Nachtrag 11: Gruben WHA-Anschluss an Hauptleitung: entfällt – Abrechnung nach LV und ZTV-Rohrgraben |
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| Nachtrag 12: wird anerkannt in voller Höhe: Massen LV zu Bodentransport über 110% - neuer Angebotspreis 8,10 €/m³ sind tatsächliche Kosten – Kalkulation auf Grundlage der Zuschläge des LVs Summe 6.265,35 Euro |
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| Nachdem der Bürgermeister die einzelnen Nachträge näher erläutert hat, erklärt der Gemeinderat sein Einverständnis zu den bewilligten Nachträgen. |
| • | Ein weiterer Nachtrag wurde vorgelegt für den zusätzlichen Regenwasserkanal. Das Angebot beläuft sich auf 76.716,95 Euro. Die Kostenberechnung lag beim ca. 40.000 Euro. |
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| Unter diesen Umständen empfiehlt die Bauverwaltung auf den Oberflächenkanal zu verzichten und Bedarfsfall eine Zisterne auf dem Anwesen Nr. 21 zu errichten, die deutlich günstiger wäre und noch dazu als Ergänzung für die Löschwasserversorgung dienen kann. |
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| Dieser Empfehlung schließt sich der Gemeinderat an. Auf den Oberflächenkanal wird verzichtet. |
| • | Am 25.05. wurde der zweite Teilabschnitt (Kreuzung Völkersleier – Rathaus) abgenommen und für den öffentlichen Verkehr freigegeben |
| 9. | Verschiedenes |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat stimmt dieser Anfrage zu. Zusätzlich soll die Steingasse auch auf Fahrzeuge bis 2,8 to beschränkt werden. Ausnahmen gibt es für den landwirtschaftlichen Verkehr und Baustellenfahrzeuge. Die Verwaltung soll entsprechende Veranlassungen treffen.
Um 21:40 Uhr wird die Sitzung geschlossen.