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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Wartmannsroth

Der Gemeinderat der Gemeinde Wartmannsroth hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.11.2022 den Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wartmannsroth nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf mit Stand vom 10.11.2022 mit den eingearbeiteten Abwägungen wurde dem Gemeinderat nochmals zu Billigung in der öffentlichen Sitzung am 25.05.2023 vorgelegt.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Wartmannsroth. Der Umgriff ist nebenstehender Kartendarstellung zu entnehmen.

Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Gemeinde Wartmannsroth die Aktualisierung des bisherigen Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan soll an die digitale Katasterkarte angepasst werden und die daraus enstandenen Abweichungen sollen angeglichen werden. Ebenso sollen neue planerische Belange und Konzepte berücksichtigt und in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Außerdem werden die Planungsinhalte von zwischenzeitlich erfolgten Flächennutzungsplanänderungen und weiteren Planungs- und Enwicklungskonzepten in die Dastellungen integriert. Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt gleichzeitig die Fortschreibung des Landschaftsplanes.

Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie des integrierten Landschaftsplanes, die Begründung zum Flächennutzungsplan, der Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan sowie der Umweltbericht zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Stand vom 10.11.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten, liegen in der Zeit

von Mittwoch, 12.07.2023 bis einschließlich Freitag, 18.08.2023

im Rathaus Wartmannsroth während der allgemeinen Dienststunden, oder nach Vereinbarung öffentlich aus:

Ort:

Gemeindeverwaltung, Zimmer 12, Hauptstraße 15, 97797 Wartmannsroth

Übliche Dienststunden:

Mo, Di, Do, Fr 08:00 Uhr – 12:00 Uhr,

Mi 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Kontakt Telefon:

09737/9102-15 oder -16

Zeitgleich wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet unter: www.wartmannsroth.de/gemeinde/bekanntmachungen/14989.de eingestellt und zugänglich gemacht.

Die Änderungen gegenüber dem Vorentwurf vom 14.03.2022 wurden zur Erleichterung in rot markiert.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgeben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Da das Ergebnis der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o.g. Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Wartmannsroth, 12.06.2023
Gemeinde Wartmannsroth
gez.
Florian Atzmüller
Erster Bürgermeister

Wesentliche umweltbezogene Informationen:

Natur und Artenschutz

Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 02.08.2022

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Ökologisch bedeutsame Naturräume, Lebensräume für wildlebende Arten sollen gesichert und entwickelt werden.

Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 03.08.2022

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Ökologisch bedeutsame Naturräume, Lebensräume für wildlebende Arten sollen gesichert und entwickelt werden.

Stellungnahme des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24.06.2022 Abteilung Naturschutz

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Aussagen bezüglich der Überschneidung des Änderungspunktes 4 (Sondergebiet Einbeziehungssatzung „Lennesweg“) mit den rechtswirksam festgesetzten Ökokontoflächen;

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Die Darstellung des Änderungspunktes 8 als Grünfläche (bisher gemeindlicher Lagerplatz) wird begrüßt;

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Die Rücknahme der Wohnbaufläche Änderungspunkt 10 (nördlich Schwärzelbach) wird begrüßt;

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Hinweis auf die bestehende Ökokontofläche südlich anschließend an den Änderungspunkt 14 (Ökokontofläche zwischen Schwärzelbach und Neuwirtshaus);

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Die Rücknahme der gewerblichen Baufläche im Änderungspunkt 15 (nordwestlich Neuwirtshaus) wird begrüßt;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 20 (Mischgebietsfläche westlich von Völkersleier)

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Aussagen zur Eingriffskompensation im Zusammenhang mit der Zurücknahme von Teilbereichen des Bebauungsplanes „Bornhecke 2“. (Änderungspunkte 21 und 24);

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Anmerkungen zur Baumdarstellung im Bereich des Änderungspunktes 23 (Wohnbaufläche nördlich von Völkersleier);

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Anmerkungen zur Überschneidung der Änderungspunkte 23 und G 3 am nördlichen Rand von Dittlofsroda;

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Anmerkungen bezüglich der Eingriffskompensation durch die Reduzierung der Wohnbaufläche östlich von Windheim (Änderungspunkt 38)

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Überschneidung des Änderungspunktes 47 mit einer gesetzlich geschützten Fläche;

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Aussagen zur Übernahme des Gewässerentwicklungskonzeptes und Anmerkung zur Nummerierung;

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Hinweise zur Gewässerentwicklung im Zusammenhang mit der Besiedlung durch Bieber;

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Anmerkungen zu den Entwicklungszielen und die Eignung für Kompensationsmaßnahmen bezüglich des Änderungspunktes K1 nördlich von Heiligkreuz;

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Aussagen zum Status des Änderungspunktes K 3 als Kompensationsfläche;

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Empfehlungen zur Entwicklung des Änderungspunktes K4;

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Aussagen zum Status des Änderungspunktes K 7 als Kompensationsfläche;

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Empfehlungen zur Entwicklung der Änderungspunkte K7, K8, K9, K10, K11, K12 und K15;

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Anfragen bezüglich der Darstellung des Änderungspunktes K 13;

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Aussagen zur Darstellung der landwirtschaftlichen Aussiedlungsflächen und deren Berücksichtigung in den jeweiligen zukünftigen Genehmigungsverfahren;

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Aussagen zur Darstellung und den Aussagen des Landschaftsplanes, insbesondere im Zusammenhang mit den Vorgaben des Regionalplanes;

Hinweise zum Naturdenkmal „Felswand im Schondratal“

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Hinweise auf die Rechtsgrundlagen bezüglich gesetzlich geschützter Biotope

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Anmerkungen bezüglich des Arten- und Biotopschutzprogrammes Bayern;

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Anmerkungen und Hinweise zu den Darstellungen des Landschaftsplanes im Planteil.

Natur und Landschaft

Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 02.08.2022

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Bereiche des Landschaftsschutzgebietes sollen in ihrem Bestand gesichert werden;

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Die Fortschreibung des Integrierten Landschaftsplanes wird begrüßt;

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Auf die Überschneidung einzelner Änderungspunkte mit dem Landschaftsschutzgebiet wird verwiesen.

Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 03.08.2022

-

Ökologisch bedeutsame Naturräume, Lebensräume für wildlebende Arten sollen gesichert und entwickelt werden;

-

Bereiche des Landschaftsschutzgebietes sollen in ihrem Bestand gesichert werden;

-

Die Fortschreibung des Integrierten Landschaftsplanes wird begrüßt;

-

Auf die Überschneidung einzelner Änderungspunkte mit dem Landschaftsschutzgebiet wird verwiesen.

Stellungnahme des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24.06.2022Abteilung Naturschutz

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Empfehlung zur Ortsrandeingrünung Schwärzelbach im Bereich Änderungspunkt 9 (bestehende Gewerbegebietsfläche);

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Anmerkungen zur Gestaltung des südlichen Ortsrandes von Völkersleier Änderungspunkt 17;

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Hinweise auf die Ortsrandbegrünung im Bereich des Änderungspunktes 19 (Mischgebietsfläche südöstlich von Völkersleier);

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Vorschlag zur Strukturierung des Änderungspunktes 27 (Sondergebiet Holzlager);

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Aussagen zur Eingrünung des Änderungspunktes 34 (Sondergebiet südöstlich von Waizenbach) und Anmerkung zur Darstellung von Streuobstwiesen;

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Anmerkungen zur positiven Auswirkung der Rücknahme der Wohnbauflächen östlich von Windheim (Änderungspunkt 38);

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Anmerkung zur Gestaltungsabsprache bezüglich des Rast- und Erholungsbereiches östlich von Heckmühle (Änderungspunkt 45);

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Überschneidung des Änderungspunktes 48 mit dem Landschaftsschutzgebiet;

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Verweis auf den Streuobstpackt Bayern;- Anmerkungen zum topographischen Hintergrund der Exklave „Neumühle“ (Änderungspunkt 54 und 55).

Immissionsschutz

Stellungnahme des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24.06.2022 Abteilung Immissionsschutz

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Aussagen zu erforderlichen Abständen bei Tierhaltungsbetrieben;

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Anmerkungen zu Klein- und Kleinstbetrieben innerhalb der gewachsenen Ortsstrukturen;

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Aussage zu möglichem Handlungsbedarf in Bezug auf Verkehrsemissionen;

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Hinweise auf Blendwirkung durch Dachintegrierte Photovoltaikanlagen, Geruchs- und Lärmemissionen durch Biogasanlagen sowie Blendwirkung, Schattenwurf und Lärmbelästigung durch Windkraftanalgen;

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Hinweise auf Geruchs- und Lärmbelästigungen durch Grüngutsammelstelle;

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Aussagen zu Änderungspunkt 4 (Sondergebiet Einbeziehungssatzung „Lennesweg“) in Bezug auf Bearbeitung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 9 (Gewerbegebiet Schwärzelbach) bezüglich Lärmemissionen;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 17 (beschränktes Gewerbegebiet Völkersleier) bezüglich Lärmemissionen;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 18 (Gemeinbedarfsfläche Völkersleier) bezüglich Lärmemissionen aus Veranstaltungen;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 19 (Gemischte Bauflächen südöstlich Völkersleier) bezüglich landwirtschaftlicher Emissionen;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 23 (Wohnbaufläche am nördlichen Ortsrand von Völkersleier) bezüglich gewerblicher Emissionen;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 27 (Sondergebiet Holzlagerplatz) Anmerkungen bezüglich der Bearbeitung von Brennholz;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 28 (Umwandlung von Gewerbegebiet in Wohnbaufläche westlich Dittlofsroda) bezüglich Emissionen aus Tierhaltung;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 34 (Sondergebiet Holzlagerplatz) Anmerkungen bezüglich der Bearbeitung von Brennholz;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 44 (Sondergebiet Holzlagerplatz) Anmerkungen bezüglich der Bearbeitung von Brennholz;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 45 (Gewerbegebiet Sägewerk Heckmühle) Anmerkungen bezüglich gewerblicher Emissionen;

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Anmerkungen zu Änderungspunkt 53 (Sondergebiet Holzlagerplatz) Anmerkungen bezüglich der Bearbeitung von Brennholz;

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Verweis auf Merkblatt „Hinweise zur Brennholzherstellung“;- Hinweis zur Verbesserung der Luftqualität durch Verringerung von Kleinfeuerungsanlagen.

Fläche / Grund und Boden

Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 02.08.2022

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Der schonende Umgang mit Grund und Boden, die Rücknahme von Bauflächen sowie die Bedarfsanalyse wird begrüßt;

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Verweis auf die Überlagerung der bestehenden Kläranlage mit der Darstellung des Waldfunktionsplanes mit der Darstellung der Funktion „Bodenschutz“.

Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 03.08.2022

-

Der schonende Umgang mit Grund und Boden, die Rücknahme von Bauflächen sowie die Bedarfsanalyse wird begrüßt;

-

Verweis auf die Überlagerung der bestehenden Kläranlage mit der Darstellung des Waldfunktionsplanes mit der Darstellung der Funktion „Bodenschutz“.

Stellungnahme des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24.06.2022 Abteilung Naturschutz

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Rückfrage zur Notwendigkeit der Ausdehnung des Änderungspunktes 37 (Mischgebietsfläche östlich von Waizenbach).

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft du Forsten vom 19.07.2022

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Beachtung der Bodenbonität bei der Ausweisung neuer Baugebiete;

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Gewährleistung der Entwicklungsfähigkeit ansässiger landwirtschaftlicher Betriebe;

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Sicherstellung der Befahrbarkeit von Flurwegen durch moderne landwirtschaftliche Maschinen;

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Duldung von landwirtschaftlichen Emissionen aus Hofstellen;

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Aussage zur Lagerung von Holz mit Schädlingsbefall innerhalb der dargestellten Holzlagerflächen.

Gewässerschutz / Überschwemmungsgebiete / Trinkwasserschutzgebiete

Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 02.08.2022

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Auf die Lage der Hotelanlage im Bereich Neumühle im Überschwemmungsbereich wird verwiesen;

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Auf die entsprechenden Aussagen des Landesentwicklungsprogrammes wird verwiesen.

Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 03.08.2022

-

Auf die Lage der Hotelanlage im Bereich Neumühle im Überschwemmungsbereich wird verwiesen;

-

Auf die entsprechenden Aussagen des Landesentwicklungsprogrammes wird verwiesen.

Stellungnahme des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24.06.2022 Abteilung Wasserrecht

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Hinweis auf die Trinkwasserschutzgebiete in der Gemarkung und Verweis auf die jeweiligen Trinkwasserschutzgebietsverordnungen;

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Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser;

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Hinweis auf die Pflicht zur Entwässerung im Trennsystem bei Neuausweisungen;

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Anregung den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten und die Grundwasserstände zu beachten;

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Aussagen zur Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen zur Einleitung von Niederschlagswässern in oberirdische Gewässer.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen vom 27.05.2025

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Hinweis auf geplantes Konzept zum Sturzflut-Risikomanagement und Forderung zur Übernahem in die Flächennutzungsplanung.

Waldfunktionen

Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 02.08.2022

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Verweis auf die Überlagerung der bestehenden Kläranlage mit der Darstellung des Waldfunktionsplanes mit der Darstellung der Funktion „Bodenschutz“.

Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 03.08.2022

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Verweis auf die Überlagerung der bestehenden Kläranlage mit der Darstellung des Waldfunktionsplanes mit der Darstellung der Funktion „Bodenschutz“.

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft du Forsten vom 19.07.2022

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Anmerkungen zu Abstandsflächen von Photovoltaikanlagen im Waldrandbereich.

Denkmalschutz

Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 02.08.2022

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Hinweis auf die Überlagerung mehrerer Änderungspunkte mit Bau- und Bodendenkmalen;

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Verweis auf die Denkmalliste.

Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 03.08.2022

-

Hinweis auf die Überlagerung mehrerer Änderungspunkte mit Bau- und Bodendenkmalen;

-

Verweis auf die Denkmalliste.

Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 05.07.2022

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Aussagen zur Berücksichtigung von Sichtbeziehungen von- und zu Baudenkmälern;

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Hinweis auf die Angaben des Bayerischen Denkmalatlasses;

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Aussagen zur Kenntlichmachung von Baudenkmälern und deren Berücksichtigung in der Planung;

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Hinweis auf mögliche Beeinträchtigungen von Baudenkmalen durch Photovoltaikanlagen;

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Anmerkung bezüglich Auswirkungen durch Neuausweisung von Wohnbauflächen, Einkaufszentren oder sonstigen Einrichtungen in Bezug auf Leerstand von Baudenkmalen;

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Hinweise auf mögliche Auswirkungen durch Aufhebungen von Planungen;

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Aussagen zu Auswirkungen durch Windkraftanlagen, insbesondere im Hinblick auf landschaftsbildprägende Baudenkmale;

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Angaben zur Vereinbarkeit zwischen Straßenbauprojekten und Baudenkmalen;

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Hinweis auf die bekannten Bodendenkmale im Planungsbereich;

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Verweis auf verschiedenen Informationsquellen zur Lokalisierung von Bodendenkmälern;

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Hinweis auf zwei vermutete Bodendenkmale (abgegangene Mühlen) innerhalb des Planungsbereichs;

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Allgemeine Hinweise auf die Rechtsvorgaben der Art. 7.1 und 8 BayDSchG.

Ortsgestaltung / Ortsentwicklung

Stellungnahme des Amtes für ländliche Entwicklung vom 01.06.2022

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Hinweis auf das derzeit laufenden Dorferneuerungsverfahren.

Altlasten

Stellungnahme des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24.06.2022 Abteilung Wasserrecht

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Hinweis auf bekannte Altlastenverdachtsflächen innerhalb der Gemarkungen der Gemeinde Wartmannsroth.

Energieversorgungsleitungen / Telekommunikation

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 05.07.2022

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Aussagen zum Leitungsverlauf der überörtlichen Stromleitungen innerhalb des Planungsbereiches und den unterschiedlichen Schutzbereichen zu den jeweiligen Leitungstrassen und die dadurch eingeschränkte bauliche und sonstige Nutzung;

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Hinweis auf Einschränkungen bei Arbeiten im Mastbereich von Leitungstrassen;

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Hinweise auf Bepflanzungsbeschränkungen in Trassenbereichen.

Stellungnahem der PLEdoc vom 01.08.2022

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Anmerkungen zum Leitungsverlauf der Ferngastleitungen.

Stellungnahme der E-Plus vom 22.07.2022

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Anmerkungen zum Schutz bestehender Telekommunikationsleitungen;

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Hinweis auf bestehende Richtfunkverbindungen und Erläuterung zu deren Dimensionierung;

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Verweis auf die Bauhöhenbeschränkung im Bereich der Richtfunktrassen.

Verkehrssicherheit

Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG Immobilien vom 21.06.2022

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Aussagen zur Unzulässigkeit von negativen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb;

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Hinweis auf die uneingeschränkte Möglichkeit von Aus- und Umbaumaßnahmen durch die Deutsche Bahn AG;

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Hinweis auf die Berücksichtigung von Emissionen aus dem Betrieb der Bahnanlagen;

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Hinweis auf Kabelleitungen im Umfeld der Bahnanlagen.

Sonstige umweltbezogene Informationen:

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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan als Anlage 1 der Begründung vom 14.03.2022, zuletzt geändert am 10.11.2022.