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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Meldung von Zisternen-/Brunnen, sowie ggf. Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang bis 31.07.2023

Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass wesentliche Veränderungen an der Wasserinstallation auf dem Grundstück nach § 11 Absatz 1 WAS, sowie die Errichtung und Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage nach § 7 Abs. 4 WAS generell meldepflichtig sind und die unerlaubte Inbetriebnahme ein Verstoß gegen den Anschluss- und Benutzungszwang (§ 5 WAS) darstellt, der u. a. mit Geldbuße belegt werden kann.

In der Gemeinde Wartmannsroth darf gesammeltes Niederschlagswasser ordnungsgemäß für Zwecke der Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung verwendet werden (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Wasserabgabesatzung).

Bei der Nutzung von Brauchwasser im Haushalt (Toilettenspülung) welches anschließend der gemeindlichen Entwässerungsanlage zugeführt wird, ist neben der Meldepflicht außerdem eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungsanlage gemäß § 6 WAS erforderlich.

Sollten Sie Ihre Zisterne/Ihren Brunnen noch nicht bei der Gemeinde angezeigt haben, reichen Sie den ausgefüllten Abschnitt unten bitte bis spätestens 31.07.2023 bei der Gemeinde Wartmannsroth ein.

............................................ hier abtrennen …........................................

Eingangsstempel Gemeinde

Antragsteller  — Ort, Datum

An die

Gemeinde Wartmannsroth

Hiermit zeige ich für das Grundstück __________________________________ folgendes an:

Zisternennutzung zur Toilettenspülung  — O

Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang  —  wurde bereits gestellt und genehmigt  —  O

 — wurde beigefügt  —  O

Zisternennutzung zur Gartenbewässerung  — O

Brunnennutzung zum/zur _________________________________  —  O

__________________________________

Unterschrift