über die öffentliche
vom 5. Juni 2025
Feuerwehrhaus Wartmannsroth
Vorsitz:
Zweiter Bürgermeister Markus Koberstein
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
| Entschuldigt sind | |
| Florian Atzmüller |
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| Dominik Müller |
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| Matthias Schmidt |
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| Clarissa Schneider |
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| Weitere Teilnehmer/Gäste: |
Holger Becker und Olga Trigg zu TOP 2
Öffentliche Sitzung
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 15.05.2025 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 15.05.2025 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 2. | Aufbau einer interkommunalen GutePflege-Lotsenstruktur in der Kommunalen Allianz Fränkisches Saaletal e. V.; Konzeptvorstellung durch Pflegelotsin Olga Trigg und Allianzmanager Holger Becker |
Diskussionsverlauf:
Allianzmanager Holger Becker stellt dem Gemeinderat noch einmal kurz die Allianz Fränkisches Saaletal vor, deren Mitglied die Gemeinde Wartmannsroth ist. Anschließend übergibt er das Wort an eine der neu eingestellten „Pflegelotsinnen“ Frau Olga Trigg, die das PflegeLotsen-Projekt der Allianz vorstellt:
Das Angebot richtet sich Menschen, die jemanden pflegen oder selbst Unterstützung brauchen. Die Pflegelotsen unterstützen sie dabei, sich im komplexen System der Pfleg- und Unterstützungsangebote zurechtzufinden - persönlich, verständlich, neutral und kostenlos. Die Leistungen umfassen individuelle Beratung rund um Pflege, Betreuung und Hilfsmittel, Hausbesuche, Unterstützung bei Anträgen und Terminkoordinationen, Vernetzung mit Ärzten, Pflegediensten und Hilfsangeboten sowie Angebote zur sozialen Teilhabe für Pflegebedürftige und Angehörige.
Hierzu sind auch regelmäßige Sprechzeiten vor Ort eingeführt. In Wartmannsroth gibt es beispielsweise jeden Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunden im Rathaus. Außerdem sind die Pflegelotsinnen telefonisch unter 09732/ 902-110 oder per Email unter gutepflege@fraenkisches-saaletal.de erreichbar.
Zweiter Bürgermeister Koberstein bedankt sich bei Frau Trigg und Herrn Becker für die Vorstellung und ist sich sicher, dass das Angebot in Kürze gut angenommen wird, da es hier einen großen Bedarf gäbe.
| 3. | Einbeziehungssatzung "Am Seeblick" - Abwägung TÖB evtl. Satzungsbeschluss |
Sachverhalt:
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 14.03. – 02.05.2025. Fehlanzeige war nicht zu erstatten.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben dennoch mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung haben:
| - | Amt für ländliche Entwicklung | |
| - | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung | |
| - | Wasserwirtschaftsamt | |
| - | Gemeinde Gräfendorf | |
| - | Handwerkskammer Unterfranken | |
| - | IHK Würzburg Schweinfurt | |
| - | Bayerischer Industrieverband Baustoffe | |
| - | Markt Schondra | |
| - | Markt Zeitlofs | |
| - | Regionaler Planungsverband Main Rhön | |
| - | Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde | |
| - | Landratsamt Bad Kissingen_ | |
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| • | Städtebau |
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| • | Bodenschutz/ Altlasten |
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| • | Gesundheitsamt |
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| • | Kreisstraßenverwaltung |
Folgende Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben. Aufgelistet sind jeweils nur die maßgeblichen Passagen:
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege:
„ (…) Bodendenkmalpflegerische Belange:
Derzeit sind im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt. Mit der Auffindung bislang unentdeckter ortsfester und beweglicher Bodendenkmäler (Funde) ist jedoch jederzeit zu rechnen. Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG sowie den Bestimmungen des Art. 9 BayDSchG in der Fassung vom 23.06.2023 unterliegen.“
Abwägung: Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege bezieht sich weitestgehend auf gesetzliche Bestimmungen, die ohnehin einzuhalten sind. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Regelungen in der Einbeziehungssatzung. Ein Hinweis auf den Umgang mit Bodendenkmälern wird aber die Satzung aufgenommen.
Landratsamt Bad Kissingen
• Immissionsschutz
„Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine wesentlichen Bedenken gegen die Einbeziehungssatzung „Am Seeblick“, Gemeinde Wartmannsroth, Gemarkung Völkersleier, wenn folgende Maßgabenvorschläge beachtet werden:
| 1. | Die tägliche Arbeitszeit (Holzbearbeitung) auf der Holzbearbeitungs- und Lagerfläche ist auf den Zeitraum zw. 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu beschränken. |
| 2. | Ein Betrieb auf der Holzbearbeitungs- und Lagerfläche ist während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) nicht zulässig. |
| 3. | Die Maschinen und Geräte zur Holzbearbeitung dürfen nur im südlichen Teil der dafür vorgesehenen Fläche aufgestellt werden. |
| 4. | Das Grundstück Fl.Nr. 565/10 darf nicht so geteilt werden, dass Wohnhaus und Holzbearbeitungs- und Lagerfläche voneinander getrennt werden. |
Hinweise:
| 1. | Wird das Grundstück Fl.Nr. 565/15 mit einem Wohngebäude bebaut, ist eine Erweiterung der Nutzung der Holzbearbeitungs- und Lagerfläche künftig ausgeschlossen. |
| 2. | Es entspricht nicht den Stand der Technik, dass ein Gewerbebetrieb für Holzbearbeitung mit Anbaugeräten für einen Traktor betrieben wird. Hier wäre ein Stromanschluss zu nutzen.“ |
Abwägung: Die Anmerkungen und Hinweise des Immissionsschutzes sind abgestimmt und entsprechen dem Planungsziel eines verträglichen Nebeneinanders von Wohnbebauung und Land- und Forstwirtschaft. Die Anmerkungen und Hinweis 1 werden als Festsetzungen in die Satzung übernommen. Hinweis 2 hat allenfalls feststellenden Charakter, für eine Übernahme in die Einbeziehungssatzung wird keine Veranlassung gesehen.
• Untere Wasserbehörde
„Folgende Hinweise sollten aus wasserwirtschaftlicher Sicht bei der Aufstellung der Einbeziehungssatzung berücksichtigt werden:
Niederschlagswasser:
Anfallendes Niederschlagswasser ist vorzugsweise ortsnah und breitflächig über die bewachsene Oberbodenschicht zu versickern. Hierbei wird auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) i.V.m. den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)
verwiesen. Hierbei sind die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds sowie der Grundwasserstand zu prüfen. Die Durchführung eines Sickertests wird empfohlen.
Bodenschutzrechtliche Belange:
Im betreffenden Bereich sind dem Sachgebiet 41 – Wasserrecht – keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Bei Auffälligkeiten bei Aushubarbeiten, die auf Kontaminationen hindeuten, ist die Bodenschutzbehörde am Landratsamt Bad Kissingen umgehend zu benachrichtigen.
Um Erosionen sicher zu verhindern, sind sämtliche durch Baumaßnahmen berührte Flächen unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten zu begrünen.
Oberboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen (§ 202 BauGB). Es besteht eine Verpflichtung, dass Bodenbehandlungen nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen sind.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wie z.B. Heizöl,- oder Diesellagerungen sowie Jauche,- Gülle- oder Silagesickersaftanlagen – JGS-Anlagen) sind dem Landratsamt Bad Kissingen (SG 41 Wasserrecht) mindestens sechs Wochen vor Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen.“
Abwägung: Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden in die Satzung ebenfalls als Hinweise übernommen.
• Naturschutz
„ Mit der Aufstellung der Satzung ist geplant, eine bisher im Außenbereich liegende Hofstelle im Süden der Ortschaft anzugliedern an den bebauten Bereich und zwei bisher unbebaute Grundstücke in die Bebauung einzubeziehen. Diese Grundstücke wurden bisher als Mähweide genutzt und gliedern sich an eine gegenüberliegende Bebauung an, so dass kein Eingriff in einen bisher komplettunbebauten Bereich stattfindet.
Da das vereinfachte Verfahren angewandt wird, entfällt die Pflicht eines Umweltberichtes mit entsprechender Anwendung der eingriffsbezogenen Belange. Der Artenschutz gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz gilt jedoch unabhängig hiervon. Der Untere Naturschutzbehörde sind keine konkreten Arthinweise bekannt, auf eine ausführliche Behandlung mit Abschichtung aller potentiell vorkommenden Arten kann daher verzichtet werden. Es ist jedoch das Mindestmaß an Vermeidung bezüglich Bodenbrütern und Räumung der Fläche außerhalb der Vegetationszeit aufzunehmen in die Festsetzungen:
Die Baufeldräumung (Ackerland) ist außerhalb der Brut-, Nist-und Aufzuchtzeiten durchzuführen (01. 10.1 bis 28. (29.)02.). Ist dies nicht möglich, ist die Nutzung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte durch Vögel mit geeigneten Maßnahmen außerhalb der Schutzzeit zu verhindern (z.B. Durch Umbruch, Schwarzbrache, Sicherung kurzrasiger Vegetation. Der Zustand ist bis zu Beginn der Bauarbeiten zu erhalten. Alternativ ist ein Baubeginn möglich, wenn nach vorheriger Begehung durch eine Fachkraft (z.B. Biologe) keine aktuellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten festgestellt werden (…)“
Abwägung: Der Artenschutz ist gesetzlich geregelt. Die konkreten Ausführungen zum jeweiligen Schutzgut sind jedoch eine planerische Leistung, deren Konkretisierung im Bebauungsplan aufzunehmen ist. Da eine artenschutzrechtliche Betrachtung in der Satzung nicht vorgenommen wurde, sind Vermeidungsmaßnahmen zu definieren, um nicht in Konflikt mit dem § 44 zukommen. Um den Artenschutz korrekt zu betrachten, müsste nun nach den Tabellen des LFU eine sogenannte Abschichtung vorgenommen werden, welche Vogelarten theoretisch vorkommen könnten und für jede einzelne Art (oder zusammenfassend) beschrieben, ob Vorkommen möglich und wenn ja, mit welchen Maßnahmen eine Beeinträchtigung verhindert werden kann.
In diesem Fall wurde aber mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, den von ihr vorformulierten allgemeinen Passus zur Baufeldräumung als Festsetzung mit aufzunehmen, der eine Beeinträchtigung ausschließt.
• Brandschutz
„(…) Gegen die geplante Einbeziehungssatzung bestehen aus Sicht der Brandschutzdienststelle unter der Berücksichtigung nachfolgender Überlegungen keine Bedenken.
Die Struktur und die Ausrüstung der örtlich zuständigen Freiwilligen Feuerwehr sind zu berücksichtigen.
Die Vorgaben für die baulichen Anlagen sind so zu planen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr möglich sind.
Die Flächen für die Feuerwehr sind entsprechend der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr zu bemessen die zu bereits stellende Löschwassermenge ist in den technischen Regeln des DV GW Arbeitsblatt W 405 Februar 2008 geregelt und ist sicherzustellen.
Kann die Löschwasserversorgung über das öffentliche Hydrantennetz nicht sichergestellt werden sind unterirdische Löschwasserbehälter nach der DIN 14230 zu errichten.“
Abwägung: Der Planungsbereich stellt keine besonderen Ansprüche an Struktur und Ausrüstung der örtlichen Feuerwehr. Planvorgaben sind bewusst sehr offengehalten und die örtlichen Verhältnisse sind bereits gegeben. Die Löschwasserversorgung ist durch das vorhandene Hydrantennetz gewährleistet. Auf Stellflächen für die Feuerwehr könnten sich allenfalls aus Einzelbauvorhaben im Planungsgebiet ergeben. Diese wären dann konkret innerhalb der jeweiligen Baugenehmigung zu regeln. Hinsichtlich des Brandschutzes ergibt sich also kein zusätzlicher Regelungsbedarf in der Einbeziehungssatzung.
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten
Eine zukünftige Entwicklungsfähigkeit der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe ist zu gewähr-leisten. Die Betriebe müssen sich in Struktur und Größe entwickeln können. Dazu gehört auch, dass die Befahrbarkeit der Flurwege mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen sichergestellt sein muss.
Auf die von den landwirtschaftlichen Hofstellen und landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen einwirkenden Immissionen (Lärm, Staub, Geruch), ausgelöst durch betriebsübliche landwirtschaftliche Nutzungen (zu allen Tages - und Nachtzeiten) wird hingewiesen. Diese sind ortsüblich, zumutbar und auch in Zukunft zu dulden.
Abwägung: Aus der sehr allgemein gehaltenen Stellungnahme ergibt sich kein konkreter Regelungsbedarf. Die zukünftige Entwicklungsfähigkeit der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe kann ohne konkreten Vorhabenbezug nicht gewährleistet werden. Die Befahrbarkeit von Straßen und Flurwegen wird durch die Einbeziehungssatzung nicht verändert. Die Duldungspflicht von landwirtschaftstypischen Immissionen wird in die Festsetzungen aufgenommen.
Bayerischer Bauernverband
„Bezüglich der vorgesehenen Nutzung von Flächen zur Holzbearbeitung und -lagerung in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Wohnbebauung weisen wir darauf hin, dass in diesem Zusammenhang mit Lärm- und Staubemissionen zu rechnen ist. Diese sind im Rahmen des ortsüblichen Maßes so hinzunehmen. Wir bitten die aufgeführten Bedenken bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.“
Abwägung: Die Duldungspflicht für Lärm und Staubemissionen aus der Holzbearbeitung wird in die Festsetzungen aufgenommen, eingeschränkt durch die Vorgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde.
Bayernwerk
Das Bayernwerk bittet um Darstellung seiner 20-KV Stromleitung im Plan.
Abwägung: Die 20-kV Stromleitung wird im Plan dargestellt.
Diskussionsverlauf:
Stefan Selbert weist auf die Auflagen des Immissionsschutzes hin und bittet darum, den Holzplatzbetreiber nochmals darauf hinzuweisen. Durch die nun exponierte Lage des Holzplatzes seien Geräusche im Dorf deutlich mehr zu vernehmen, als bei dem bisherigen Platz. Deshalb sei die Einhaltung der Arbeitszeiten umso wichtiger.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die diesem Beschluss auf Dauer beigefügte Einbeziehungssatzung mit Begründung, inklusive der in obiger Abwägung festgelegten Aufnahme von Festsetzungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange, für den Bereich Völkersleier „Am Seeblick“ für die Flurnummern 89,89/1,89/2,96, 565/10 und 565/15 Gemarkung Völkersleier, inklusive der in obiger Abwägung festgelegten Aufnahme von Festsetzungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange. Satzung und Beschluss sind öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 4. | Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwärzelbach BA I |
| 4.1 | Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwärzelbach; Auswahl eines Wetterschutzes für die Bushaltestelle |
Sachverhalt:
Bei der Auswahl der Buswartehäuschen gibt es ein großes Angebot. Für konkrete Preisanfragen bittet die Bauverwaltung den Gemeinderat um eine genauere Spezifizierung. Aus gestalterischen Gründen könnte beispielsweise über eine verkleidete Rückwand nachgedacht werden. Außerdem wäre noch zum Beispiel über die Größe und einen möglicherweise angegliederten Fahrradunterstand nachzudenken. Dadurch, dass künftig nur noch eine zentrale Bushaltestelle betrieben werden soll, ist es denkbar, dass einige Kinder künftig mit dem Fahrrad zur Bushaltestelle fahren. Variabel wären auch noch Form und Ausstattung. Unter angefügten Links können verschiedene Varianten eingesehen werden.
Diskussionsverlauf:
Christina Dollinger berichtet, dass es aus der Bevölkerung zu diesem Thema nur sehr wenig Rückmeldung gab. Hauptsächlich sei hier darauf hingewiesen worden, dass die Bushaltestelle so gestaltet werden soll, dass Vögel nicht gegen die Scheiben fliegen. Abhilfe könnten hier reflektierende Punkte schaffen, die die Vögel abhalten. Auch über undurchsichtige Folien oder die Verblendung der Rückwand seien eine Möglichkeit.
Den Fahrradunterstand halten einige Ratsmitglieder für eine gute Idee, zumal er auch zusätzlich als Unterstand für die Kinder genutzt werden könnte. Andere bezweifeln die Notwendigkeit, da in den Ortsteilen kaum Kinder mit dem Fahrrad zum Schulbus fahren. Anschlussbügel für Fahrräder seien ausreichend.
Man kommt überein, dass die Verwaltung Angebote für beide Varianten einholen soll. Hinsichtlich der Gestaltung bleibt es bei einer Metall-Glas-Konstruktion mit zusätzlichem Windschutz und geschlossener Vorderfront.
| 4.2 | Genehmigung des Straßenbeleuchtungskonzepts beim Teilausbau der Ortsdurchfahrt Schwärzelbach |
Sachverhalt:
Von den Stadtwerken Hammelburg wurde ein Beleuchtungskonzept für den Ausbaubereich vorgelegt. Das Konzept sieht im Ausbaubereich insgesamt 11 Lampen (rot) vor (aktuell 7). Lediglich 2 können aus dem Bestand übernommen werden (orange), 5 (pink) müssen versetzt werden und 4 kommen neue hinzu.
Dem Konzept zugrunde gelegt ist eine Beleuchtung immer auf der Gehwegseite. Die Abstände zwischen den Lampen liegen zwischen 40 und 50 m.
Diskussionsverlauf:
Das Konzept findet einhellige Zustimmung des Gemeinderates, wobei man davon ausgeht, dass die Lampenhöhe an die Abstände angepasst ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt das vorgelegte Straßenbeleuchtungskonzept der Stadtwerke Hammelburg. Bei den Standorten ist darauf zu achten, dass die Lampen ausschließlich auf öffentlichem Grund stehen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 5. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
| • | Für die Neuerrichtung einer Lagerhalle mit Kleingarage in der Ellenbergstraße wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
| • | Waizenbacher Seen: Dank an OGV Waizenbach für die Erneuerung einer Sitzbank; Projekt läuft insgesamt weiter. |
| 6. | Verschiedenes |
Sachverhalt:
Uwe Kaiser erklärt, dass die von ihm vorgeschlagene Variante nur einzelne Ziegeln auszutauschen nach Meinung der Fachleute nicht funktioniert und man übereingekommen sei, dass wohl doch die gesamte Eindeckung erneuert werden müsse. Die Arbeiten würden ehrenamtlich ausgeführt. Allerdings sei der Handlungsdruck nicht so groß, dass man unbedingt noch in diesem Jahr handeln müsse.
In diesem Zusammenhang wird auch darüber diskutiert, dass es generell ein großes Problem sei, dass man in den Friedhöfen Leichenhäuser unterhalten müsste, die dem Grund nach kaum noch genutzt würden. Deshalb sei es umso wichtiger die Unterhaltung so kostengünstig wie möglich zu bewerkstelligen. Die Bauverwaltung solle daher nochmals prüfen, ob es zur Eindeckung mit Biberschwanzziegeln auch eine kostengünstigere Alternative gibt.
Um 20:21 Uhr wird die Sitzung geschlossen.