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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 15. Juni 2023

im Sitzungssaal

Entschuldigt sind

Christina Dollinger

Öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 25.05.2023

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 25.05.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

2.

Ergebnispräsentation Fokusberatung

Sachverhalt:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, im Rahmen einer Fokusberatung, gefördert durch das PTJ, eine Ist-Analyse der bisherigen Klimaschutzaktivitäten vornehmen zu lassen und eine Art Masterplan erarbeiten zu lassen.

Bislang werden Klimaschutzmaßnahmen in Wartmannsroth nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechend umgesetzt. Eine gezielte und strategische Ausrichtung der Klimaschutzaktivitäten gibt es bis heute nicht. Bisher gibt es einige Einzelmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt worden sind, wie zum Beispiel die energetische Sanierung der Turnhalle, Schule und des Kindergartens, die Installation mehrerer PV-Anlagen auf gemeindlichen Gebäuden, sowie die Umrüstung der gesamten Straßenbeleuchtung auf LED.

Betreut wurde das Projekt der Fokusberatung durch Herrn Paulus von der Energieagentur Unterfranken e. V.

Ziel war es, einen groben Überblick über den Energieverbrauch für Strom, Wärme und Verkehr der Kommune zu bekommen und Einsparmöglichkeiten aufgezeigt zu bekommen. Um in allen Bereichen eine Effizienzsteigerung zu erreichen, spielt natürlich der Stand der Technik eine große Rolle. Für die Umsetzung und Akzeptanz der Maßnahmen jedoch ist die Bürgerbeteiligung durch z. B. Workshops/Vorträge von größter Bedeutung.

Herr Paulus gibt dem Gemeinderat einen kurzen Überblick über die Ergebnisse der durchgeführten Analyse.

Aus dem beigefügten Abschlussbericht ist zusammenfassend folgendes festzustellen:

Zunächst wurde anhand der Energieverbrauchsdaten der Gemeinde sowie der örtlichen Statistik eine Gesamtenergiebilanz für die o. g. Bereiche mit Kostenschätzung gebildet. Demnach gab die Gemeinde Wartmannsroth für Energie jährlich etwa 7,1 Millionen Euro (Energiepreise des Jahres 2021) aus. Gerechnet mit den durch die Energiekrise aktuell stark gestiegenen Energiepreise ergibt sich eine jährliche Summe von 9,2 Millionen Euro. Beachtlich ist auch die Summe der Treibhausgasemissionen der Gemeinde. Die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ergeben einen jährlichen Ausstoß von ca. 13.400 t CO2-Äquivalent. Dies entspricht einen jährlichen Ausstoß von 6,3 t CO2-Äquivalent pro Einwohner. Damit liegt Wartmannsroth leicht unter dem bundesweiten pro Kopf Ausstoß von 10,8 t. Um jedoch die Klimaziele zu erreichen ist ein CO2-Fußabdruck pro Kopf von unter 1 t CO2eq nötig.

In der Gemeinde Wartmannsroth werden aktuell neben Biomasse, Umweltenergie und Solarthermie (ca. 26 % vom Gesamtverbrauch), die fossilen Energieträger am meisten genutzt.

Die Energiebedarfe im Bereich Heizung/Warmwasser, Strom und KFZ-Verkehr wurden speziell analysiert und folgende Ergebnisse/Einsparpotenziale aufgezeigt:

Künftig ist im Bereich Strom zwar ein Einsparpotenzial aufgrund des Einsatzes immer energieeffizienter Geräte möglich, jedoch wird dies aufgrund der zu erwartenden Verschiebungen hin zum Energieträger Strom aus den Bereichen Verkehr (Veränderung Antriebsart) und Heiztechnik (Wärmepumpen) sowie immer weiterer zusätzlicher elektrischer Geräte voraussichtlich kompensiert.

Die höchsten Einsparpotenziale liegen zum einen im Bereich Wärmeenergie (ca. 50 %), die durch energetische Sanierungen von privaten Gebäuden erreicht werden können. Zum anderen im Bereich PKW-Verkehr (ca. 60 %), resultierend aus Verbesserungen im öffentlichen Nachverkehr, erhöhter Fahrradnutzung, verbesserter Motorentechnologien und Umstieg auf Elektro-Antriebe.

Es ist festzustellen, dass sich der Stromverbrauch nahezu verdoppeln wird. Eine weitere Herausforderung wird sein, dass die ländlichen Regionen für die Städte Energielieferant werden sollen.

Deshalb beinhaltet der Maßnahmenkatalog für die Gemeinde Wartmannsroth folgendes, von dem der Gemeinderat Kenntnis erlangt:

  • Einführung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM) durch dauerhafte Verbrauchserfassung
  • Energetische Gebäudesanierungen
  • Bau von Fotovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden

Bei einer Leistung von über 100 kWp (ein Verknüpfungspunkt) kann die Anlage auch in der Eigenvermarktung betrieben werden und die eigenen gemeindlichen Gebäude damit versorgt werden. Allerdings muss in diesem Fall fehlender Reststrom durch einen externen Dienstleister (z. B. Stadtwerke) dazugekauft werden.

Seitens des Gemeinderats wird hinterfragt, ob es nicht sinnhaft wäre, die geplante Anlage auf dem Bauhofgebäude in Schwärzelbach von 80 kWp auf 100 kWp aufzustocken und darüber das Maschinenhaus zu versorgen. Ein Problem hier könnte aufgrund der Entfernung die Kabelverlegung darstellen. Aktuell ist eine Volleinspeisung geplant, die sich durch die Vergütung bereits rechnet. Herr Paulus will hierzu nochmals mit dem Netzbetreiber sprechen und eine entsprechende Rückmeldung geben, jedoch besteht jederzeit die Möglichkeit von Volleinspeisung zu Eigenvermarktung zu wechseln.

  • Bau von Fotovoltaikanlagen auf Freiflächen
  • Kommunale Wärmeplanung
  • Kriterienkatalog Freiflächen Fotovoltaikanlagen
  • Energieberatung der Bürger durch Infoabend oder individuelle Beratung (z. B. Energieberater LRA, Verbraucherzentrale)
  • Klimaanpassungsstrategie bei Hitze, Starkregen

3.

Information zum gemeinsamen Engagement von Landkreis und Kommunen in der Energiewende

Sachverhalt:

Bürgermeister Atzmüller informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand.

Neben dem Landkreis Bad Kissingen möchten sich insgesamt 23 Städte/Märkte/Gemeinden an der Gründung eines „Regionalwerks“ zur gemeinschaftlichen Gestaltung der Energiewende beteiligen.

Nach einem gemeinsamen Termin am 16.05.2023 ist nun die Gründung einer Holding GmbH (ähnlich wie die angedachte Verwaltungs-GmbH) und weiterer operativer Projekt GmbHs für den Bau und Betrieb der Anlagen und ggf. Vertrieb der der produzierten Energie mit folgenden Vorschlägen geplant:

  • Holding GmbH ist steuernde geschäftsführende GmbH in kommunaler Hand
  • Gesellschafter der Holding GmbH sind der Landkreis und die 23 interessierten Gemeinden
  • Geschäftsführer soll personengleich bei Holding GmbH und den Projekt-GmbHs sein
  • Beteiligung von Stadt- und Gemeindewerken oder Netzbetreiber bei den Projekt-GmbHs problemlos möglich
  • Bürgerbeteiligung sollte möglichst über Genossenschaften als Gesellschafter angestrebt werden
  • Private Investoren können als Gesellschafter bei den Projekt-GmbHs beteiligt werden
  • Mehrheitsstimmrechte können vereinbart werden, so dass die kommunalen Gesellschafter nicht überstimmt werden können

Holding GmbH - Grundzüge:

  • Gesellschafter sind der Landkreis und die 23 interessierten Gemeinden
  • Stammkapital 25.000 €: Vorschlag: 2.000 € Landkreis und je 1.000 € pro Gemeinde
  • Gesellschafterversammlung zuständig für nach GmbH-Gesetz vorbehaltene Aufgaben, z.B.:
    Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, Bevollmächtigung von Prokuristen, Zusammenlegung, Verkauf oder Ankauf von Gesellschaftsanteilen, Beschlussfassung Wirtschaftsplan, Feststellung der Jahresergebnisse, Gewinnverwendung der Jahresüberschüsse
  • Aufsichtsrat mit 8 Personen: Bestimmung der Mitglieder durch Gesellschafterversammlung, Aufgabe des Aufsichtsrates soll v.a. die Entscheidung zur Gründung bzw. Beteiligung an einer operativen Projekt-GmbH sein, die dem Unternehmensgegenstand entspricht

Der nächste Schritt wird nun die finale Erarbeitung eines Entwurfes für eine Satzung einer Holdings-GmbH sein. Zielsetzung ist die Beschlussfassung bzw. der Beitritt der Gesellschafter noch vor den Sommerferien.

4.

Abschluss einer Ausbauvereinbarung mit dem 1. FC 1928 Alemannia Schwärzelbach für die energetische Sanierung und Modernisierung des Sportheims in Schwärzelbach

Sachverhalt:

Für die energetische Sanierung und Modernisierung des Sportheims in Schwärzelbach hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 21.07.2022 verbindliche Modalitäten für eine gemeindliche Kostenbeteiligung in Höhe von 250.000 Euro festgelegt. Die Verwaltung war beauftragt, diese Festlegungen in einer Ausbauvereinbarung schriftlich zu fixieren. Vom Sportverein wurden folgende Zusagen der Gemeinde schriftliche eingefordert:

- Zusage einer Ausfallbürgschaft

- Zusage der Kostenbeteiligung

- Zusage für unvorhersehbare Kosten bei Schäden an der Gebäudesubstanz

Diese Punkte wurden ebenfalls in die Vereinbarung eingebaut.

Der Entwurf der Ausbauvereinbarung wird aktuell noch seitens des Vereins und durch das Landratsamt Bad Kissingen geprüft. Ein noch nicht endgültig geklärter Punkt ist die vom ALE geforderte Absicherung von Rückforderungsansprüchen der bewilligten Zuwendung (ca. 146.000 €) innerhalb der Zweckbindungsfrist. Hierfür stehen gemäß Ziffer 12 des Merkblatts zu Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung mehrere Möglichkeiten zur Auswahl.

Da die Kosten für eine Ausfallbürgschaft aktuell bei rund 2%/Jahr liegen, fallen hier bei einer Zweckbindungsfrist von 12 Jahren nochmal rund 35.000 Euro an. Zudem handelt es sich hierbei um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft (Aval Rahmenkredit), das ggf. noch vorab durch das Landratsamt genehmigt werden muss. Die Alternative der Neubestellung einer Grundschuld für den Freistaat Bayern ist deshalb noch abzuklären.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2023 wurde auf der Haushaltsstelle 6150.9570-07 aufgrund der GR-Sitzungen vom 23.06.2022, 07.07.2022 und 21.07.2022 der Höchstbetrag der gemeindlichen Kostenbeteiligung in Höhe von insgesamt 250.000,00 Euro eingeplant.

Nachdem die Gemeinde das Projekt vorfinanzieren soll, wurden auf der Haushaltsstelle 6150.9520 im Jahr 2023 insgesamt 146.000,00 Euro (Fördersumme) eingeplant und im Jahr 2024 der Rückfluss in derselben Höhe auf der Haushaltsstelle 6150.3200.

Diskussionsverlauf:

Grundsätzlich sind die Ratsmitglieder mit dem Entwurf der Ausbauvereinbarung einverstanden. Es wurden alle vom Gemeinderat und vom Sportverein verbindlichen Modalitäten eingearbeitet.

(19:55 Uhr Andreas Hänelt trifft ein)

Vor Abschluss der Vereinbarung ist jedoch noch die Thematik mit der vom ALE geforderten Absicherung von Rückforderungsansprüchen der bewilligten Zuwendung innerhalb der Zweckbindungsfrist abzuklären. Da die Kosten zu Lasten der Gemeinde gehen, ist hier die kostengünstigere Variante zu wählen.

Zudem ist ein weiterer Punkt der noch vorab zu klären ist, die Kostenregelung bei Schäden an der Gebäudesubstanz.

Die Bauverwaltung soll mit den fachkundigen Akteuren vorab das Gebäude begutachten, da die Ratsmitglieder unvorhergesehene und nicht unerhebliche Mehrkosten aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Wartmannsroth ausschließen möchten. Die Ausbauvereinbarung ist hier entsprechend anzupassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt unter Vorbehalt der ausstehenden Prüfungen den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf der Ausbauvereinbarung mit dem 1. FC 1928 Alemannia Schwärzelbach für die energetische Sanierung und Modernisierung des Sportheims in Schwärzelbach. Eine Beschlussfassung wird zu gegebener Zeit vorgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

5.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

- Die Urnengrabanlage auf dem Friedhof in Wartmannsroth wurde am 24.05.2023 fertig gestellt. Die Planung und Umsetzung erfolgte in rund 150 Std. durch ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger der Interessengemeinschaft. Unterstützt wurden sie durch die Gemeinderatsmitglieder von Wartmannsroth und den gemeindlichen Bauhof. Die Kosten lagen bei insgesamt 1.642,81 Euro.

- Bürgermeister Atzmüller informiert über das erst stattgefunden Netzwerktreffen des Klimaschutznetzwerks Main-Rhön. Geplant ist im ersten Jahr das für die Gemeinde relevante kommunale Energiemanagement, im zweiten Jahr die kommunale Wärmeplanung (hier kann die Gemeinde vorerst abwartend sein und auf weitere Informationen aus dem Netzwerk warten) und im dritten Jahr die Energieautarkie.

Zudem soll die öffentliche Hand ein Vorbild für das neue Energieeinspargesetz sein. Dies stellt jedoch keine Verpflichtung dar! Man solle sich nach und nach mit der Thematik im Rahmen der künftigen Vergaben bei z. B. Heizsystemen befassen.

- Nach dem letzten Informationsstand zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Wartmannsroth durch HABnet informiert Bürgermeister Atzmüller erneut:

Der Ausbau im Ortsteil Völkersleier läuft bisher gut und schnell, es wurden bereits ein Teil der Hausanschlüsse gelegt. Nach Rücksprache mit der Bauverwaltung ist bekannt, dass für die Dorfscheune das Leerrohr genutzt werden soll.

Im Ortsteil Waizenbach fehlt noch die Spülbohrung in der Engstelle Diebacher Straße, hierzu fehlen der Verwaltung noch die klärenden Informationen.

Im Ortsteil Dittlofsroda wurde bereits mit den Asphaltierungsarbeiten begonnen, jedoch waren der Rückschnitt und die Nachverdichtung nicht fachgerecht ausgeführt, sodass hier nachgebessert werden muss. Dies wurde bereits durch die Bauverwaltung veranlasst.

6.

Verschiedenes

Sachverhalt:

- Änderung Sitzungstermin: Dienstag, 27.06.2023, statt Donnerstag, 29.06.2023

- Am Grillplatz in Dittlofsroda wurde aus Sicherheitsgründen die Weide entfernt. Andreas Hänelt möchte nun wissen ob ein neuer Baum als Schattenspender geplant ist, da die Backofenfreunde gerne 1-2 Bäume spenden hierfür spenden möchten. Generell spricht nichts dagegen. Die Anschaffung soll mit Bauhofleiter Peter Görke abgesprochen werden.

Um 20:26 Uhr wird die Sitzung geschlossen.