Gemeinde Wartmannsroth
Feuerwehrhaus Wartmannsroth
Vorsitz:
Erster Bürgermeister Florian Atzmüller
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
| Entschuldigt sind | |
| Christina Dollinger |
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| Jochen Koberstein |
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| Matthias Schmidt |
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| Andreas Ullrich |
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Öffentliche Sitzung
Zu Beginn der Sitzung drückt Bürgermeister Atzmüller seinen Dank an alle Feuerwehrdienstleistenden aus, die immer wieder eigene Bedürfnisse hintenanstellen, um ehrenamtlich Hilfe zu leisten.
Umso verständnisloser sei es für ihn, dass er sich kürzlich einer massiven Beschwerde eines Bürgers gegenübersah, der sich lautstark am Telefon darüber beklagte, dass die Freiwillige Feuerwehr Wartmannsroth bei einem Einsatz zur Personenrettung nach Verkehrsunfall, nachts um halb drei mit Blaulicht und Martinshorn durch Schwärzelbach zur Unfallstelle kurz vor Hetzlos fuhr. Der Bürger behauptete für mehrere Anwohner der Poststraße und Am Weiher zu sprechen und verlangte eine Entschuldigung binnen 48 Stunden. Das Gespräch sei derart eskaliert, so der Bürgermeister, dass er sich gezwungen sah das Gespräch zu beenden, da der Bürger nicht mehr zu beruhigen war.
Die Schilderung dieses Vorfalls erntet im Gemeinderat nur verständnisloses Kopfschütteln. Uwe Kaiser ergänzt, dass das Einschalten des Martinshorns im Ort u.a. dem Eigenschutz der Feuerwehr und der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes diene. Es wird vorgeschlagen, solchen Bürgern anzubieten, sie künftig von der Hilfeleistung auszuschließen, um derartige „Belästigungen“ durch die Feuerwehr zu minimieren.
Nach dieser Berichterstattung leitet der Bürgermeister zur Tagesordnung über.
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 20.06.2024 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 20.06.2024 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 2. | OD Windheim, Teilsanierung des Bauabschnitts II im Rahmen des Stromnetzausbaus als Alternative zum angedachten Vollausbau |
Sachverhalt:
Für den Bauabschnitte II des Restausbaus der Ortsdurchfahrt Windheim gibt es bereits eine Vorplanung für einen Vollausbau, inklusive Kanalsanierung, der sich insgesamt auf 1,66 Millionen Euro belaufen würde. Aufgrund der schwierigen Finanzlage der Gemeinde hat sich die Bauverwaltung Gedanken zu einer kostengünstigeren Lösung gemacht.
IST-Situation:
Bachseite, Ausbaulänge: 143,00 m
STRAßE & BORDSTEINE
Lösungsvorschlag:
GELÄNDER
Lösungsvorschlag
UFERMAUER
Lösungsvorschlag:
SONSTIGE AUSBESSERUNGEN
• Asphalt zwischen Bordstein und Ufermauer angleichen, um einen kleinen, schmalen Gehwegähnlichen nutzen zu bekommen.
Mit dieser Lösung könnte man die nächsten 20 Jahre wohl gut zurechtkommen, prognostiziert die Bauverwaltung. Die Kanalsanierung müsse dann in den kommenden Jahren erfolgen und man hätte eben keine durchgezogene Asphaltdecke, sondern zwei Nähte in der Fahrbahn.
Finanzielle Auswirkungen:
Herr Stadler von der Bautechnik beziffert die aktuell benötigten Mittel auf ca. 90.000 Euro. Dies würden aus dem Budget für Straßenausbesserungsmaßnahmen bestritten. Hinzu käme die mittelfristig wohl nicht umgehbare Kanalsanierung mit rund 323.00 Euro sowie einige Instandhaltungsarbeiten an den Brücken.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet den Vorschlag des Bauamtes beim Bauabschnitt 2 des Restausbaus der Ortsdurchfahrt Windheim von einem Vollausbau abzusehen und diesen Abschnitt im Rahmen der aktuelle laufenden Glasfaser- und Stromkabelverlegearbeiten teilzusanieren. Die notwendigen Haushaltsmittel werden freigegeben. Eine Auftragsvergabe für die Asphaltarbeiten gemäß Angebot vom 04.07.2024 an die Firma Ruppert wird hiermit beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 3. | Gemeindeübergreifende Beantragung von Fördermitteln über die Gute-Pflege-Förderrichtlinie (GutePflegeFöR) durch die ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ zur Einstelltung sog. kommunaler "GutePflegeLotsen" bzw. "Pflegebedarfsberater" |
Sachverhalt:
Eine pflegerische Grundversorgung im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge sowie Systemvertrauen sind grundlegende Voraussetzungen für die Attraktivität von Regionen, sie sind ein wesentlicher Standortfaktor für die Gemeinden im ländlichen Raum und zudem demokratierelevant. Die Aufgaben im Pflege- und Gesundheitsbereich müssen neu verteilt werden, wofür jedoch Prozess-, Beratungs-, Methoden- und Führungskompetenzen benötigt werden.
Um sich in diesem wichtigen Feld der kommunalen Daseinsvorsorge resilient aufzustellen, beabsichtigen die Mitgliedsgemeinden der ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ eine interkommunale Beantragung von Zuwendungen über die die Gute-Pflege-Förderrichtlinie (GutePflegeFöR) für Personalkosten und nichtinvestive Sachkosten für die Einstellung sog. kommunaler „GutePflegeLotsen“ bzw. „Pflegebedarfsberater“.
Vorausgegangen war die Vorstellung des Themas „Gute Pflege in den Mitgliedsgemeinden der ILE Fränkisches Saaletal“ in einer Bürgermeisterdienstbesprechung sowie bereits mehrfach in zurückliegenden Lenkungsgruppensitzungen. Daraus resultierte ein gemeindeübergreifender Grundsatzbeschluss in der Lenkungsgruppensitzung der ILE am 12.03.2024, das Vorhaben weiterzubearbeiten (u. a. Erarbeitung eines aussagekräftigen Stellenprofils gemäß der Förderrichtlinie, Identifizierung und Konkretisierung des in den interessierten Gemeinden benötigten Personalbedarfs, Erarbeitung eines Kosten- und Finanzierungsplans, Einsatzzeiten in den mitwirkenden Gemeinden).
Nach erneuter intensiver Erörterung hat die Lenkungsgruppe der ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V“ in ihrer Sitzung am 11.06.2024 beschlossen, Zuwendungen für 2,0 Vollzeitstellen und nicht-investive Sachkosten zu beantragen, wenngleich die kommunalen Bedarfe nur schwierig zu ermitteln sind und daher nicht abschließend festgelegt werden können. Die Lenkungsgruppe kam zu der Auffassung, die großen Chancen, die mit der „GutePflegeFöR“ im Kontext einer zukunftsfähigen kommunalen Daseinsvorsorge verbunden sind zu nutzen und Fördermittel für den dreijährigen Erstförderzeitraum zu beantragen. Ausnahmen bei der gemeindeübergreifenden Antragstellung bilden bislang die Gemeinde Ramsthal, deren Ratsgremium sich in der Gemeinderatssitzung am 23.05.2024 gegen eine gemeindeübergreifende Beteiligung und Mitwirkung ausgesprochen hat und der Markt Oberthulba. Die Marktgemeinde Oberthulba ist auch Mitglied in der benachbarten ILE Kissinger Bogen (vier Gemeinden), die ebenfalls beschlossen hat, Zuwendungen im Umfang von 1,0 Vollzeitstellen zzgl. Sachkosten über die GutePflegeFöR beantragen.
Die Antragstellung soll stellvertretend für die verbleibenden sieben Mitgliedsgemeinden gemeindeübergreifend durch eine Leitkommune – das ist die Stadt Hammelburg – mit der höchstmöglichen Zuwendung erfolgen. Der Fördersatz i. H. v. 80% der zuwendungsfähigen Kosten ergibt sich hierbei einerseits aus dem Kriterium „Finanzkraft der Leitkommune“ (die Stadt Hammelburg gilt als nicht finanzschwach) und andererseits aus der Zahl der Leistungsempfänger je 1.000 Einwohner (auf den Landkreis Bad Kissingen bezogen). Eine Antragstellung soll bis zum 01. September 2024 erfolgen.
Die ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ soll der Empfänger der Zuwendungen sein. Hierfür wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen der Leitkommune und dem Empfänger der weitergeleiteten Mittel geschlossen.
Arbeitgeber des qualifizierten Fachpersonals soll die ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ sein.
Als zahlenmäßige Grundlage für die Beantragung der Zuwendungen wurden die Personaldurchschnittskosten in der Entgeltgruppe 8b/2 TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) sowie ein Ansatz für Sachkosten angenommen, die auf die sieben mitwirkenden Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage des satzungsgemäßen Kostenverteilungsschlüssels umgelegt werden.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass auch die Zeitanteile, die auf die einzelnen Kommunen entfallen nicht der Realität entsprächen, sondern gemäß tatsächlichem Aufwand umgelegt werden. Beispielsweise hatten Hammelburg, Elfershausen und Fuchsstadt bereits höhere Bedarfe angemeldet. Der Anteil für unsere Gemeinde wird wohl eher etwas niedriger ausfallen.
Finanzielle Auswirkungen:
Betrachtet man den Förderzeitraum von drei Jahren und geht man davon aus, dass sich der Zeitaufwand für die Gemeinde eher noch nach unten verschiebt, ist eine Kostenbeteiligung der Gemeinde von maximal 11.000 Euro sicher vertretbar.
Allerdings sollte dabei berücksichtigt werden, dass man hier eine Einrichtung schafft, die bei positiver Resonanz wohl auch dauerhaft installiert bleibt und dann ggf. die vollen Kosten zu tragen wären, wenn das Förderprogramm nicht verlängert würde. Für die Gemeinde würde das ausgehende von den heutigen Zahlen jährliche Kosten von rund 16.500 Euro bedeuten.
Diskussionsverlauf:
Die Diskussion im Gemeinderat wird sehr kontrovers geführt. Während einige Räte anzweifeln, ob die Schaffung von 2 Vollzeitstellen für dieses umfangreiche Themengebiet und für das gesamte Allianzgebiet ausreichend sind, stellen andere die Frage, was mit den Arbeitskräften passiert, wenn man feststellt, dass sie nicht ausgelastet sind.
Zweiter Bürgermeister Koberstein berichtet, dass er alle pflegebedürftigen Personen in Windheim bzw. deren Familien kontaktiert habe, um deren Bedarf an Beratung/ Betreuung zu erfragen. Er habe hier durchwegs die Antwort erhalten, dass man sich durch die bereits bestehenden Betreuungs- /Beratungsstellen gut begleitet fühle.
Bürgermeister Atzmüller ist sich sicher, dass man mit der Schaffung eines solchen Angebotes einen Mehrwert für die Bevölkerung schaffen würde.
Beschluss:
Die Gemeinde Wartmannsroth stimmt der interkommunalen Beantragung von Zuwendungen für Personalkosten und nichtinvestive Sachkosten für drei Jahre über die Gute-Pflege-Förderrichtlinie (GutePflegeFöR) durch die ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ für 2 Vollzeitstellen zur Einstellung kommunaler „GutePflegeLotsen“ bzw. „Pflegebedarfsberater“ zu.
Der Gesamtkostenrahmen für 2 Vollzeitstellen inkl. Sachkosten liegt lt. Kosten- und Finanzierungsplan für die sieben beteiligten Gemeinden in drei Jahren bei ca. 448.000,00 €.
Vorbehaltlich der Zuwendung über die GutePflegeFöR beträgt der kommunale Eigenanteil der Gemeinde Wartmannsroth für den dreijährigen Erstförderzeitraum bei rund 11.000 €.
Vor der Beantragung weiterer Fördermittel über den Dreijahreszeitraum hinaus ist eine Evaluation durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 1
| 4. | Beratung über einen Eintritt der Gemeinde Wartmannsroth in die Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Bad Kissingen |
Sachverhalt:
In der vergangenen Sitzung hat sich die Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Bad Kissingen dem Gemeinderat vorgestellt und um eine Mitgliedschaft geworben. Im Hinblick auf anstehende Projekte soll nun über eine Mitgliedschaft und eine darüberhinausgehende Kooperation beraten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Erwerb eines Genossenschaftsanteils würde die Gemeinde 500,- Euro kosten.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Atzmüller erläutert dem Gemeinderat nochmals die Arbeitsweise der BEG und die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten. Schnell zeigt sich, dass der Gemeinderat sehr an einer Zusammenarbeit bzw. Beteiligung interessiert ist.
Bei einer Einlage von 500,- Euro sei das finanzielle Risiko nicht weiter nennenswert. Darüber hinaus gehende Beteiligungen oder Nachrangdarlehensgeberschaften seien jeweils individuell zu diskutieren. Ziel sollte es sein möglichst viele vor Ort erzeugten Strom auch vor Ort zu verbrauchen. Wenn man hier alle gemeindlichen Liegenschaften versorgen könnte, wäre das ein großer Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth beschließt den Eintritt der Gemeinde Wartmannsroth in die Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Bad Kissingen mit einem Genossenschaftsanteil.
Bürgerbeteiligungsmodelle bei Projekten zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sind künftig ausschließlich über die Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Bad Kissingen abzuwickeln.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 5. | Gemeinsames Engagement im Rahmen der Energiewende; Eintritt der Gemeinde Wartmannsroth als Gesellschafter in eine entsprechende landkreisweite GmbH |
Sachverhalt:
Bürgermeister Atzmüller berichtet über den aktuellen Sachstand, der im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt worden ist. Im Wesentlichen gibt es hier nichts neues, außer, dass sich das sog. „Regionalwerk“ wohl etwas anders organisiert, wie ursprünglich angedacht.
Der Landkreis wünscht sich eine Aussage von allen Gemeinden, ob der aufgezeigte Weg so weiter beschritten werden soll.
Beschluss:
Die Gemeinde Wartmannsroth unterstützt die Planungen des Landkreises hinsichtlich eines gemeinsamen Engagements im Rahmen der Energiewende und signalisiert weiterhin ihre Bereitschaft als Gesellschafterin in eine entsprechende GmbH einzutreten.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 6. | Verkauf des Hauses der Bäuerin in Dittlofsroda; Beratung über einen möglichen Grundstückszuschnitt |
Sachverhalt:
Von der Verwaltung wurde ein Vorschlag für eine Grundstücksteilung ausgearbeitet, nachdem die voraussichtliche Verkaufsfläche rund 1.093 qm. Dabei werden aus dem Schützenhaus und dem Löschteich ebenfalls eigene Grundstücke gemacht.
Schützenhausgrundstück und Löschteichgrundstück könnten eventuell auch als ein Grundstück zusammengefasst werden, ggf. sogar Zusammenlegung mit Feuerwehrhausgrundstück. Vorteil bei der aufgezeigten Lösung wären aber separate, eigenständig nutzbare Grundstücke.
Diskussionsverlauf:
Andreas Hänelt und Gabriel Vogt bitten darum, bei der Grundstücksaufteilung darauf zu achten, dass Löschweiher und Schützenhaus weiterhin vollumfänglich zugänglich sind.
Markus Koberstein hält es für erforderlich die beabsichtigte Grundstückteilung bzw. den Neuzuschnitt vorher mit den sämtlichen Anwohnern zu besprechen. Dem widerspricht aber der übrige Gemeinderat. Hier ist man der Meinung, dass die Verkaufsabsicht der Gemeinde hinlänglich bekannt sei und jeder Anwohner selbst hätte kaufen können oder Wünsche zu möglichen neuen Grundstückszuschnitten hätte vorbringen können.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungsvorschlag zur Grundstücksbildung für den Verkauf des Hauses der Bäuerin zu. Das neu zu bildende Grundstück hat damit eine Gesamtfläche von ca. 1.093 qm. Alternative Grundstückszuschnitte können zusammen mit einem potenziellen Käufer ausgehandelt werden.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 7. | Bericht des ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
| • | Einweihung Gedenkstein Feldgeschworene Völkersleier am 01.09.2024, herzliche Einladung dazu an den Gemeinderat. |
| • | Termin mit Telekom zu Mobilfunk: Zügige Fertigstellung Mobilfunkmast in Völkersleier, Dachstandort Heiligkreuz für 2025 geplant, Standort auf Fernsehumsetzer in Dittlofsroda soll 2026 realisiert werden |
| • | Mittagessen Grundschule ab neuem Schuljahr Kooperation mit Kindergarten Wartmannsroth vorgesehen. |
| • | In Schwärzelbach wurde eine Straßenlampe so stark beschädigt, dass sie ausgetauscht werden muss. Da sich der Verursacher nicht bei der Gemeinde gemeldet hat, muss nun die Allgemeinheit für den Schaden aufkommen. Beobachtet wurde ein grüner Traktor mit Anhänger, der mutmaßlich der Schadensverursacher ist. Der Vorfall wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht. |
| 8. | Verschiedenes |
Diskussionsverlauf:
Keine Vorträge!
Um 20:20 Uhr wird die Sitzung geschlossen.