Vor einem Urlaub, bitte die Reisedokumente auf ihre Gültigkeit überprüfen. Eine Verlängerung von abgelaufenen Dokumenten ist grundsätzlich nicht möglich.
Für Kinder können seit dem 01.01.2024 nur noch Personalausweise und Reisepässe - keine Kinderreisepässe mehr - ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell bei Personalausweisen 2 - 3 Wochen und bei Reisepässen 4 - 6 Wochen, manchmal auch etwas länger. Die Gemeinde Wartmannsroth hat auf die Bearbeitungszeit keinerlei Einfluss.
Kurzfristiger Urlaub? Hier kann ein vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) ausgestellt werden. In besonders dringenden Fällen kann der maschinenlesbare Reisepass außerdem als Expressreisepass ausgestellt werden; in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
sind viele Informationen zur Einreise in Ihr Urlaubsland aufgelistet. Für die Angaben wird keine Gewährung übernommen. Genauere Informationen können die Botschaften bzw. Konsulate der jeweiligen Länder oder auch Reisebüros geben. Die Anschriften der Botschaften/Konsulate finden Sie
www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/03-webseitenav
Wir, als Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros, dürfen Ihnen keine Informationen zur Einreisebestimmungen mitteilen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen:
| - | altes Ausweisdokument |
| - | bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweises in unserer Gemeinde Geburtsurkunde |
| - | QR-Code für das biometrische Lichtbild |
| - | bei Kindern Einwilligungserklärung (auf unserer Homepage) der gesetzlichen Vertreter |
und natürlich das persönliche Erscheinen bei der Beantragung
Vor der Beantragung von Ausweisdokumenten empfehlen wir, Kontakt mit dem Passamt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind:
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden und um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, empfehlen wir grundsätzlich eine Terminvereinbarung.