Liebe Eltern,
nach Unterrichtsschluss steht das Schulgelände sowie der angrenzende Spielplatz im Rahmen der Betreuung den Schülerinnen und Schülern des Offenen Ganztags zur Verfügung.
Selbstverständlich können auch andere Kinder das Schulgelände sowie den Spielplatz nach Schulschluss nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies außerhalb der schulischen Aufsicht geschieht. Die Aufsichtspflicht liegt in diesem Fall bei den Erziehungsberechtigten; eine Haftung durch die Schule besteht nicht.
Wir bitten Sie herzlich, diese Regelung zu beachten und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.