Titel Logo
Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe



vom 13. Juli 2023 im Feuerwehrhaus Wartmannsroth

Vorsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Entschuldigt sind

Roland Brönner

Gabriel Vogt

Öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 27.06.2023

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 27.06.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

2.

Sanierung der Brücke in der Ortsmitte von Dittlofsroda; Festlegung der Ausgestaltung

Beratungsreihenfolge:

Sachverhalt:

Wie bereits bei der Entwurfsvorstellung angedeutet, wären bei der Brücke in der Ortsmitte von Dittlofsroda kleinere Einsparungen möglich, wenn man auf gewisse gestalterische Elemente verzichtet (Sandsteinsäule, Granitpflaster). Vom Planungsbüro wurden diese Kosten nun genau berechnet.

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Entscheidung für die rein funktionale Lösung ergeben sich Einsparungen von 7.646,94 Euro. Aufgrund der bekannten Finanzsituation der Gemeinde empfiehlt die Verwaltung jegliche Einsparmöglichkeiten zu nutzen und rein gestalterische Maßnahmen hintanzustellen.

Diskussionsverlauf:

Im Gemeinderat wird angesichts der veranschlagten Summe nochmals grundsätzlich hinterfragt, ob die Brücke tatsächlich saniert werden müsse. Vom Bürgermeister und dem Geschäftsleiter wird darauf verwiesen, dass sich mittlerweile drei Ingenieurbüros mit der Brücke beschäftigt hätten und alles drei zu dem Ergebnis gekommen seien, dass die Brücke saniert werden müsse. Um eine Förderung zu erhalten sei die Brücke auch in Ihrer Funktion – in diesem Fall hinsichtlich der Traglast – zu verbessern, was auch den tatsächlichen Anforderungen entspräche. Damit erteilte man auch der zwischenzeitlich aufgeworfenen Frage, ob die Brücke einfach hinsichtlich der Traglast beschränkt werden könne eine Absage.

Desweiteren wird diskutiert, ob man dann die Kosten bei der Regierung nicht deutlich höher als veranschlagt einreichen solle, um nicht wieder in der Situation zu sein, eventuelle Mehrkosten später nicht mehr gefördert zu bekommen. Geschäftsleiter Görke gibt zu bedenken, dass eingereichte Förderantrage selbstverständlich auch von der Regierung auf Plausibilität geprüft würden. Außerdem hätten prophylaktisch höher angesetzte Kosten auch unmittelbare Auswirkungen auf das Ingenieurhonorar und auf die Haushaltsplanung.

Letztendlich ist sich der Gemeinderat darüber einig, dass die aktuelle Lage keinen Spielraum für gestalterische Maßnahmen lasse und man Kosten einsparen müsse, wo es nur geht.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Planungsentwurf und der Kostenaufstellung des Planungsbüros BPR und gibt diese frei. Auf gestalterische Maßnahmen wird verzichtet und daher der Entwurf mit einer Gesamtkostensumme von 560.836,29 Euro befürwortet.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

3.

Inanspruchnahme von Kfw-Förderprogrammen zur Finanzierung der energetischen Sanierungsmaßnahmen beim Kindergarten Schwärzelbach

Sachverhalt:

Die Gesamtbaukosten liegen bei 2.799.000,00 Euro, die mit ca. 60 % = 1.679.400,00 Euro gefördert werden, sodass der gemeindliche Eigenanteil bei 1.119.600,00 Euro liegt.

Bei diesem Bauvorhaben ist die Umsetzung eines KfW-Effizienzgebäudes 55EE geplant. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 2.000,00 €/m² NGF, was im vorliegenden Fall bei 500 m² NGF - maximal 1.000.000,00 € entsprechen.

Für Kommunen gibt es hier zwei Varianten:

- Kommunen – Zuschuss Programm Nr. 464

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kommunen-kommunale-soziale-Unternehmen/F%C3%B6rderprodukte/Kommunen-%E2%80%93-Zuschuss-(464)/index.jsp

In diesem Fall erhält die Gemeinde nach Abschluss der Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 35 % auf die energetisch förderfähigen Kosten, dies entspricht 350.000,00 Euro. Die Bearbeitungsdauer des Auszahlungsantrags durch die KfW liegt aktuell bei ca. 6 Monaten. Das Projekt ist vorzufinanzieren.

- Kommunen – Kredit Programm Nr. 264

https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kommunen-kommunale-soziale-Unternehmen/F%C3%B6rderprodukte/Kommunen-%E2%80%93-Kredit-(264)/index.jsp

Hier gibt es einen Tilgungszuschuss von 20 %, dies entspricht 200.000,00 Euro. Werden die Voraussetzungen erfüllt, gewährt die KfW den Zuschuss in Form einer Gutschrift: Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Tilgungsraten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit).

Der Kredit ist nach den tilgungsfreien Jahren vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückzuzahlen.

Der Zinssatz bei einer 10-jährigen Finanzierung und Zinsbindung mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2/10) liegt aktuell bei 0,00 %.

Die jährliche Tilgung beträgt in diesem Fall je nach Abruf 125.000,00 Euro. (z. B. Komplettabruf Anfang 2024: 2026 - 2033: 125.000,00 Euro -> Auswirkung Abzug Tilgungszuschuss: Kreditlaufzeit endet bereits im Jahr 2032 mit einer Resttilgung von 50.000,00 Euro.

Bei 20 Jahren mit 10-jähriger Zinsbindung und drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3/10) liegt der Zinssatz derzeit bei 0,62 % (Stand: 07.07.2023).

Die jährliche Tilgung beträgt in diesem Fall je nach Abruf 58.823,53 Euro. (z. B. Komplettabruf Anfang 2024: 2027 - 2043: 58.823,53 Euro, im Zeitraum der 10-jährigen Zinsbindung fallen Zinsen in Höhe von rund 54.340 Euro an.

Zum Ende der Zinsbindung z. B. 2033 könnte der Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden (Restschuld liegt dann bei: 466.105,88 Euro./. Tilgungszuschuss = 266.105,88 Euro).

Ansonsten unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes.

-> Auswirkung Abzug Tilgungszuschuss bei weiterer Finanzierung: Kreditlaufzeit endet bereits im Jahr 2040 mit einer Resttilgung von 26.470,59 Euro.

Die maximale Förderung des Projekts darf nicht 90 % der Gesamtbaukosten übersteigen. Bei beiden Varianten tritt dies nicht ein.

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Zukunft gibt es aktuell so viele Eventualitäten (aufgrund der zeitlichen Abfolge der Projekte, bei der Weiterentwicklung der Kostenberechnungen und auch bei der Entwicklung der Förderkulisse, etc.), sodass es seitens der Verwaltung schwierig ist eine verlässliche Prognose abzugeben, jedoch ist grundsätzlich folgendes festzustellen:

Auch wenn der Unterschiedsbetrag von der Zuschussvariante zur Kreditvariante bei 150.000,00 Euro liegt, wäre grundsätzlich im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung und unter dem Aspekt, dass einige geplante Projekte (z. B. OD SB, Sportplatzgelände SB) noch nicht einmal im Haushalt veranschlagt wurden, eine 0,00 %- Finanzierung für die Gemeinde Wartmannsroth die wirtschaftlichste Variante.

In der aktuellen Haushaltsplanung bedarf es nämlich bereits jetzt im Finanzplanungsjahr 2026 einer weiteren Kreditaufnahme von 115.000,00 Euro, die zum jetzigen Zeitpunkt unter oben genannter Gründe und auch aufgrund aktueller Entwicklungen (Kostenmehrungen in Projekten wie z. B. OD WR und Brückensanierungen, Abbruch alte Wirtschaft Völkersleier, etc.) nicht als ausreichend eingeschätzt wird.

D. h. wenn man die Kreditsumme von 1.000.000,00 Euro allein mit dem aktuell geltenden Invest-Zinssatz von 3,20 % (Stand: 05.07.2023) vergleicht, würden hier bei derselben Finanzierung künftig Zinsen von 208.000,00 Euro anfallen. (+ 58.000,00 Euro zum Unterschiedsbetrag Zuschuss./. Kredit)

Jedoch gibt es bei jeder weiteren, höheren Kreditaufnahme bereits jetzt das Problem mit der Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt.

Die Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt umfasst die Summe der ordentlichen Tilgung, die sich ab 2026 aufgrund der aktuellen Darlehen bereits auf 222.528,00 Euro belaufen wird.

Sollte man nun einen weiteren Kredit wie im Sachverhalt dargestellt in Anspruch nehmen, beläuft sich die ordentliche Tilgung je nach Finanzierungsvariante vor Abzug des Tilgungszuschusses auf rund 347.500,00 Euro bzw. 281.000,00 Euro. In diesem Fall kann in der Planung § 22 Absatz 1 KommHV-Kameralistik nicht mehr entsprochen werden, sodass die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht mehr gewährleistet ist. Wie das Rechnungsergebnis letztendlich ausfallen wird, ist auch für die Verwaltung fraglich.

Auszug aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan 2023:

Entwicklung der Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt:

Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und vor allem auch aus den Auswirkungen auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft durch den Krieg in der Ukraine, ist in der Planung die Zuführung zum Verwaltungshaushalt im Gegensatz zu den Vorjahren um einiges geringer, wodurch sich der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde verringert hat.

Auch hier wird erneut seitens der Finanzverwaltung darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Steuerverteilung künftig mit geringeren Beteiligungsbeträgen zu rechnen ist und auch beispielsweise im Bereich Straßenunterhalt und Kläranlagenunterhalt (z. B. Betriebskostenbeteiligung und Schuldendienstumlage aufgrund Zweckvereinbarung AZV) mit weiteren Ausgaben zu rechnen ist, die den Verwaltungshaushalt noch weiter beanspruchen werden.

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde bereits intensiv über freiwillige Leistungen diskutiert und entsprechende Entscheidungen getroffen und eingearbeitet. Auch zusätzliche Einnahmequellen, wie z. B. durch den Bau von PV-Anlagen wurden bereits eingeplant. Aktuell sieht die Finanzverwaltung kurzfristig keine weiteren neuen Einnahmequellen, da z. B. mögliche (Pacht-)Einnahmen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht im Finanzplanungszeitraum eingehen und hier auch noch keinerlei Verträge geschlossen wurden, auf die man sich zum aktuellen Zeitpunkt stützen kann.

Allerdings ist klar, dass eine weitere Kreditaufnahme definitiv der Genehmigung im Zuge eines Nachtragshaushalts bedarf. Gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 2 und 3 GO soll die Genehmigung unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Allerdings ist sie in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang stehen.

Entscheidet man sich für die Zuschussvariante ist trotzdem die künftige Problematik der auf uns zukommenden Kosten nicht behoben, sondern nur „vertagt“. Aufgrund von unvorhergesehenen Projekten verbunden mit Kosten und div. Kostenmehrungen in bereits angelaufenen Projekten kann es noch zu deutlichen Verschiebungen kommen, sodass es ggf. bereits vor 2026 einer weiteren Kreditaufnahme bedarf. Der Fakt der Vorfinanzierung ist hier zu beachten!

Von der Verwaltung wurden diese Bedenken bei der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht und angefragt, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist, um letztendlich eine Entscheidung treffen zu können (s. beigefügte Gesprächsnotiz v. 11.03.2023). Nach Bitte um Bestätigung der angefertigten Gesprächsnotiz, wurde ebenfalls beigefügte Stellungnahme durch Frau Sitte verfasst, die vom Gemeinderat dringend zur Kenntnis zu nehmen ist und bei künftigen Entscheidungen zu beachten ist. Eine weitere Verschuldung für Investitionen soll vermieden werden, um die Tilgungsleistungen nicht weiter zu erhöhen.

Diskussionsverlauf:

Der Gemeinderat ist sehr konsterniert angesichts der Situation, dass die Schulden der Gemeinde erneut erhöht werden sollen. Zwar ist man sich im Klaren, dass die vom Bürgermeister dargestellte Kreditvariante die wirtschaftlichste Lösung wäre, jedoch sind viele Ratsmitglieder grundsätzlich gegen eine weitere Verschuldung. Es wird angeregt angesichts der prekären Lage so schnell wie möglich die Haushaltslage neu zu beurteilen und weitere Einsparmöglichkeiten zu suchen. Vom zweiten Bürgermeister wird dem Grunde nach sogar eine Art Haushaltssperre vorgeschlagen. Bürgermeister Atzmüller hält dies aber für nicht praktikabel und rät zu einer tiefgründigen Beratung im Rahmen der Klausurtagung.

Nach intensiver Diskussion spricht sich der Gemeinderat gegen eine weitere Verschuldung aus, in dem Bewusstsein, dass dies die Streichung weitere Projekte, insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben, zur Folge hat. Es sei dringend notwendig „auf Sicht zu fahren“ anstatt die Gemeinde auf Jahre hinaus durch hohe Tilgungsbelastungen zu binden.

Beschluss:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth lehnt aufgrund der aktuellen Sachlage die Aufnahme eines Kommunalkredits in Höhe der maximal förderfähigen Kosten von 1.000.000,00 Euro aus dem Förderprogramm „Kommunen - Kredit Programm-Nr. 264“ bei der KfW-Bankengruppe mit einem Zinssatz von 0,00 % und einem Tilgungszuschuss von 20 %zur Finanzierung der energetischen Sanierungsmaßnahmen beim Kindergarten Schwärzelbach ab und entscheidet sich stattdessen für die Inanspruchnahme des KFW-Zuschussprogramm Nr. 464 mit einem Zuschuss über 350.000 Euro, ohne Kreditaufnahme.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

4.

Beschaffung von Notstromaggregaten für die Wasserversorgung

Sachverhalt:

Zur Sicherstellung der Wasserversorgung im Katastrophenfall und zur Versorgung der Zivilbevölkerung war angedacht, zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Stromaggregat des Bauhofs, zwei große Notstromaggregate anzuschaffen. Da der Haushaltsansatz jedoch bei weitem nicht ausreicht wird die Beschaffung in diesem Jahr nicht erfolgen, sondern lediglich die Anschlussmöglichkeiten im Maschinenhaus und am Zentralbehälter geschaffen.

Finanzielle Auswirkungen:

Unter der Haushaltsstelle 1400.9350 wurden Mittel i. H. v. 10.000,00 Euro für die Beschaffung der Stromaggregate eingeplant. Ein Angebot für ein Aggregat beläuft sich jedoch bereits auf knapp 42.000 Euro. Die Kosten für die Schaffung der Anschlussmöglichkeiten belaufen sich auf rund 3.000,00 Euro. Daher wären hier zum Jahresende noch Mittel in Höhe von rund 7.000,00 Euro verfügbar, die zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 6.140,00 Euro für den Austausch der UV-Anlage im Maschinenhaus Heckmühle auf der Haushaltsstelle 8151.9600 verwendet werden sollen.

Diskussionsverlauf:

Vom Gemeinderat wird auch hier grundsätzlich die Zuständigkeit der Gemeinde hinterfragt. Es mache natürlich Sinn sich in gewisser Weise auf einen Katastrophenfall vorzubereiten, allerdings sei die Gemeinde für den Katastrophenschutz gar nicht zuständig, sondern der Landkreis. Die finanzielle Lage der Gemeinde lasse es eigentlich nicht zu, dass man sich mit derartigen zusätzlichen Aufgaben belaste.

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet die Zurückstellung der Beschaffung von Stromaggregaten. Diese soll bei der nächsten Haushaltsberatungen grundsätzlich hinterfragt werden.

Die Mittelverschiebung zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 8151.9600 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

5.

Landtags- und Bezirkswahl 2023; Festlegung des Erfrischungsgeldes für die ehrenamtlichen Wahlhelfer

Sachverhalt:

Für die kommende Landtags- und Bezirkswahl werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Diese erhalten ein sog. Erfrischungsgeld. Diese Kosten werden vom Bund erstattet.

Die in der Vergangenheit gewährten Entschädigungen orientierten sich immer am Richtwert des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, da dieser das Ehrenamt hinreichend würdigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Wahlhelfer am Wahlsonntag ca. 7 - 8 Stunden tätig sein werden. Hinzu kommt noch die Teilnahme an einer vorherigen Schulungsveranstaltung.

Finanzielle Auswirkungen:

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren informierte in einem Rundschreiben, dass bei der Bestellung der Mitglieder der (Brief-)Wahlvorstände, im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung (Art. 17 Abs. 1 und 2 LWG) ein Erfrischungsgeld (§ 9 Abs. 2 LWO) in Höhe von je 50 Euro berücksichtigt werden soll.

Beschluss:

Für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wird ein Erfrischungsgeld für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Höhe von 50 Euro beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

6.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

OD Wartmannsroth:

Vorlage der Planskizze zur Gestaltung der Bushaltestelle

Wird vom Gemeinderat genehmigt.

Vorlage der Planskizzen Grünflächengestaltung Kirchberg und ehemalige Engstelle

Anregung Gemeinderat: Bei Auswahl der Bäume eher auf heimische Arten setzen, die pflegeleicht sind und nicht allzu hoch werden.

Info zur angemeldeten Bauzeitverlängerung (19.04.2024)

Info über anstehendes Abstimmungsgespräch Kostenbeteiligte

Anspruch Ganztagsbetreuung Grundschule

Infoveranstaltung des Bayer. Gemeindetags in der letzten Woche in Iphofen. In dieser Woche Gespräch mit Schule, Schulamt, Jugendamt und gfi. Im Ergebnis soll wie gehabt der Rechtsanspruch über den offenen Ganztag erfolgen und das Angebot (möglichst) innerhalb des bestehenden Schulgeländes erfolgen. Zur weiteren Abstimmung ist nun ein Gespräch mit der Regierung von Unterfranken vorgesehen.

Glasfaserausbau

Weiterhin große Probleme und sehr schlechte Ausführung der Tiefbauarbeiten. Bürgermeister gibt Ausblick über weiteren Fortgang.

Gemeinderat rät dazu offiziell und förmlich Bedenken hinsichtlich rechtzeitiger Fertigstellung anzumelden und Gespräch mit der Regierung zu suchen.

7.

Verschiedenes

Sachverhalt:

-

Termine Gemeinderatssitzungen: 05.10., 26.10., 09.11., 23.11., 07.12. und 21.12.2023

-

Baum am Dorfplatz Völkersleier ist eingegangen und muss ersetzt werden

Um 20:50 Uhr wird die Sitzung geschlossen.