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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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vom 27. Juli 2023 im Feuerwehrhaus Wartmannsroth

Vorsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Entschuldigt sind

Andreas Hänelt

Dominik Müller

Matthias Schmidt

Markus Koberstein

Öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.07.2023

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.07.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

2.

Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrag gemäß Art. 18b Gemeindeordnung; Antrag auf Abstufung und Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße Schwärzelbach - ST2790

Sachverhalt:

Am 05.07.2023 wurde dem ersten Bürgermeister ein Bürgerantrag übergeben. Es wird beantragt, die Verbindungsstraße vom Ortsausgang Schwärzelbach (Am Weiher) zur Staatsstraße ST2790 (ehemals B27) abzustufen und somit für den öffentlichen Verkehr vollständig zu sperren.

Der Bürgerantrag erfüllt alle Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art. 18 b GO. Nach Feststellung der Zulässigkeit durch den Gemeinderat ist der Bürgerantrag innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat zu behandeln.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Bürgerantrag vom 27.04.2023, eingegangen bei der Gemeindeverwaltung am 05.07.2023 zulässig ist. Der Antrag ist dem Gemeinderat bis zum 27.10.2023 zur Behandlung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

3.

Inanspruchnahme von Kfw-Förderprogrammen zur Finanzierung der energetischen Sanierungsmaßnahmen beim Kindergarten Schwärzelbach

Sachverhalt:

Mit TOP 3 vom 13.07.2023 hat der Gemeinderat die Inanspruchnahme der Kreditvariante abgelehnt und sich für die Zuschussvariante entschieden.

Nachdem nun seitens der Verwaltung der Beschluss entsprechend vollzogen und der Antrag gestellt werden sollte, informierte uns die zuständige Energieberatung, dass bei der Überprüfung der Unterlagen aufgefallen ist, dass keine Lüftungsanlage vorgesehen ist. Seit kurzem ist jedoch die „EE“-Klasse nur noch mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung möglich. Dies hat zur Folge, dass sich der bisher berücksichtigte Zuschuss um 5 % auf 30 % reduziert.

Im Gegenzug hat der Architekt Marcus Seifert eine überarbeitete Flächenzusammenstellung der Energieberatung übermittelt. Daraufhin kann die bisher angenommene beheizte Nettogrundfläche von 500 m² auf 584 m² angepasst werden, sodass sich die energetisch förderfähigen Kosten von 1.000.000,00 Euro auf 1.168.000,00 Euro (2.000,00 €/m² NGF) erhöhen. Auch die Honorarkosten in Höhe von 5.844,00 Euro werden in diesem Zuge mit 50 % gefördert. Der mögliche Zuschuss beträgt deshalb 353.322,00 Euro.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass letzten Endes die Fördergrundlagen des Antragstages gelten. Aufträge dürfen erst nach Zuschusszusage durch die KfW vergeben werden.

Auch bei der Kreditvariante reduziert sich der Tilgungszuschuss ebenfalls um 5% auf 15%, sodass dieser letztendlich 175.200,00 Euro betragen würde.

4.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

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Glasfaserausbau: Nachdem von der Gemeinde die Ausführung der Tiefbaumaßnahmen bemängelt worden sind, ruhen die Arbeiten vorerst. Hier soll es in Kürze Abstimmungsgespräche geben.

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Netzausbau Bayernwerk: Der Netzausbau in der Gemeinde wird weiter vorangetrieben. Allerdings nicht in der geplanten Geschwindigkeit. Die Abstimmungsprozesse mit Bayernwerk dauern hier sehr lang. Jüngst wurde nun mitgeteilt, dass die Arbeiten in Neuwirtshaus erst im nächsten Jahr durchgeführt werden können.

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Klima-Park Wartmannsroth: Der Bürgermeister teilt mit, dass er sich erneut mit diesem Projekt um eine Förderung aus dem Programm „Klimaschutz in urbanen Räumen“ bewerben möchte (Projektvolumen 3 Mio. Euro). Er verweist darauf, dass er hier weitestgehend Maßnahmen einbringen möchte, die ohnehin schon im Haushalt veranschlagt seien. Es handele sich hierbei größtenteils um Maßnahmen der energetischen Verbesserung von Kläranlagen und Wasserwerk aber auch um den Abriss der alten Gastwirtschaft oder den möglichen Anschluss Windheims an die Abwasserversorgung Hammelburg.

Der Gemeinderat sieht die Ambitionen des Bürgermeisters sehr kritisch und plädiert dafür, von einer Bewerbung abzusehen. Man befürchtet, dass sich die Gemeinde immer weiter in Projekte vertieft, deren Finanzierung nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch der zeitliche Rahmen einer Umsetzung bis Ende 2026 wird stark in Zweifel gezogen. Man müsse eher Projekte zurückstellen, als sich durch die Fördermaßnahme wieder in ein zeitliches Korsett zwängen zu lassen.

Der Bürgermeister erklärt, dass er hier im ständigen Austausch mit dem Ingenieurbüro sei und der zeitliche Rahmen absolut machbar sei. Immer wieder verweist der Bürgermeister darauf, dass der Fördersatz von 75% deutlich attraktiver wäre, als über die Kommunalrichtlinie, die derzeit für einen Teil der vorgesehenen Maßnahmen angedacht wäre. Für die meisten Maßnahmen gäbe es anderweitig überhaupt keine Förderung.

Vom Gemeinderat wird entgegengehalten, dass es beim größten Projekt noch gar keine fundierten Erkenntnisse gäbe. Noch lägen keine Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie vor, die eine Entscheidung darüber zuließen, ob man die Kläranlage in Windheim lieber aufgeben und in die Diebach anschließen soll oder in welchem Umfang die Kläranlage zu ertüchtigen wäre.

Da eine Beschlussfassung nicht vorgesehen ist und es sich um ein mehrstufiges Förderverfahren handelt, wird vom Geschäftsleiter vorgeschlagen, den Erfolg der Bewerbung in der ersten Stufe des Verfahrens abzuwarten. Hierüber werde erst Ende des Jahres entschieden. Vermutlich lägen bis daher auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für Windheim vor. Falls die Bewerbung tatsächlich Erfolg haben sollte, könnte der Gemeinderat dann immer noch entscheiden, ob man die Bewerbung weiter vorantreiben möchte. Erst in diese Phase würden dann nennenswerte Kosten anfallen. Dieser Vorschlag wird akzeptiert.

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Mobilfunk Dachstandort Heiligkreuz: Lt. DFMG ist das Projekt „im Werden“; wenn alles gut läuft, erfolgt Umsetzung in den nächsten 6 bis 9 Monaten.

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Mobilfunkmast Völkersleier: Baugenehmigung wurde erteilt

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2. Workshop zur Verbesserung der Nahversorgung und der Entwicklung des Tourismus in unserer Gemeinde in Kooperation mit der LWG findet am 11.09.2023 um 17 Uhr im Feuerwehrhaus Wartmannsroth statt.

5.

Verschiedenes

Um 19:57 Uhr wird die Sitzung geschlossen.