Abb. Geltungsbereich des Vorhabens (ohne Maßstab)
Abb. Übersicht: Lage des Vorhabens
über
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
zum
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und
Vorhaben- und Erschließungsplan „Bürgersolarpark Waizenbach“
im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.04.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Bürgersolarpark Waizenbach“ in der Fassung vom 07.04.2022, beraten und gebilligt.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Der Geltungsbereich liegt im südwestlichen Gemeindegebiet von Wartmannsroth (Landkreis Bad Kissingen, Regierungsbezirk Unterfranken). Der Geltungsbereich umfasst 22,3 ha. und beinhaltet die Fläche der Fl.Nr. 851 in der Gemarkung Waizenbach. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
CEF-Fläche:
Um die Photovoltaik-Freiflächenanlage sind innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes rund um das geplante Sondergebiet auf einer Fläche von insgesamt 3,9 ha interne Eingrünungsmaßnahmen festgesetzt.
Ferner ist im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG für die Feldlerche eine externe CEF-Fläche auf einer Teilfläche der Flurnummer 867 Gemarkung Waizenbach vorgesehen.
von Montag, 09.09.2024 bis einschließlich Freitag, 11.10.2024
über die Homepage der Gemeinde Wartmannsroth:
www.wartmannsroth.de/gemeinde/bekanntmachungen/14755
sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html
veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus Wartmannsroth während der allgemeinen Dienststunden, oder nach Vereinbarung öffentlich eingesehen werden.
| Ort: | Gemeindeverwaltung, Zimmer 13, Hauptstraße 15, 97797 Wartmannsroth |
| Übliche Dienststunden: | Mo, Di, Do 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Mi 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Kontakt Telefon: | 09737/9102-16 |
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich (gerne auch per E-Mail) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bürgersolarpark Waizenbach“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Mensch | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion |
| Fläche | • | Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme |
| Tiere und Pflanzen/ Artenschutz | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen |
| • | Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts | |
| Boden | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale |
| Wasser | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser |
| Luft/Klima | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion |
| • | Erfordernisse des Klimaschutzes |
| Landschaftsbild | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes |
| Kultur- und Sachgüter | • | Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern |
| Sonstige/ allgemeine Umweltbelange | • | Wechselwirkungen unter den Schutzgütern |
| • | Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern | |
| • | Nutzung erneuerbarer Energien | |
| • | Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB | |
| • | Darstellung von Landschaftsplänen | |
| • | Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
| - | Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan " Bürgersolarpark Waizenbach " in der Fassung vom 28.06.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange) |
| - | Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) für Sondergebiet Photovoltaik Riedbach, Lkr. Hassberge (Büro für ökologische Studien, Bayreuth) |
Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
| - | Schutzgut Mensch: |
| keine |
| - | Schutzgut Boden: |
| Boden für Landwirtschaft, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten, Zinkbelastung |
| - | Schutzgut Wasser: |
| Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Erhaltung Quellstandort |
| - | Schutzgut Pflanzen, Tiere: |
| Besonderes Artenschutzrecht, Pflege im Sondergebiet, CEF-Flächen für Feldvögel |
| - | Schutzgut Landschaft: |
| Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild, Fernwirkung der Anlage Richtung Sodenberg, Lage im LSG |
| - | Schutzgut Fläche: |
| Flächenverbrauch |
| - | Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: |
| Standorteignung, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche tlw. mit hohen Bodenzahlen, Pflege und Entwicklung Grünland im Sondergebiet, Abstand zu Waldflächen, Gasleitung |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.