Titel Logo
Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung FNP öffentliche Auslegung Behörden Bürgersolarpark

Abb. Übersicht: Lage des Vorhabens

Abb. Geltungsbereich des Vorhabens (ohne Maßstab)

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

über

die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

zum

Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wartmannsroth zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ –

Bürgersolarpark Waizenbach - im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.04.2022 den Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ – Bürgersolarpark Waizenbach, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 07.04.2022, beraten und gebilligt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 08.06.2022 bis 11.07.2022 durchgeführt. Ebenso wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o.g. Bauleitplanung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, parallel durchgeführt.

In der Sitzung am 01.08.2024 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und der Entwurf für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgersolarpark Waizenbach“ in der Fassung 28.06.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Der Geltungsbereich liegt im südwestlichen Gemeindegebiet von Wartmannsroth (Landkreis Bad Kissingen, Regierungsbezirk Unterfranken). Der Geltungsbereich umfasst 22,3 ha. und beinhaltet die Fläche der Fl.Nr. 851 in der Gemarkung Waizenbach. Dieser Bereich soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Der Geltungsbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, dafür wurde eine Einzelerlaubnis mit Nebenbestimmung vom 19.02.2024 durch das Landratsamt Bad Kissingen zugelassen.

Der Entwurf in der Fassung vom 28.06.2024 bestehend aus Planblatt, Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanter Informationen (saP) sind in der Zeit

von Montag, 09.09.2024 bis einschließlich Freitag, 11.10.2024

über die Homepage der Gemeinde Wartmannsroth:

www.wartmannsroth.de/gemeinde/bekanntmachungen/14755

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html

veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus Wartmannsroth während der allgemeinen Dienststunden, oder nach Vereinbarung öffentlich eingesehen werden.

Ort:

Gemeindeverwaltung, Zimmer 13,

Hauptstraße 15, 97797 Wartmannsroth

Übliche Dienststunden:

Mo, Di, Do 08:00 Uhr – 12:00 Uhr,

Mi 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Kontakt Telefon:

09737/9102-16

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich (gerne auch per E-Mail) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgersolarpark Waizenbach“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

-

Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgersolarpark Waizenbach“ in der Fassung vom 28.06.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

-

Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) für Sondergebiet Photovoltaik Riedbach, Lkr. Hassberge (Büro für ökologische Studien, Bayreuth)

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

-

Schutzgut Mensch:

keine

-

Schutzgut Boden:

Boden für Landwirtschaft, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten, Zinkbelastung

-

Schutzgut Wasser:

Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Erhaltung Quellstandort

-

Schutzgut Pflanzen, Tiere:

Besonderes Artenschutzrecht, Pflege im Sondergebiet, CEF-Flächen für Feldvögel

-

Schutzgut Landschaft:

Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild, Fernwirkung der Anlage Richtung Sodenberg, Lage im LSG

-

Schutzgut Fläche:

Flächenverbrauch

-

Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:

Standorteignung, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche tlw. mit hohen Bodenzahlen, Pflege und Entwicklung Grünland im Sondergebiet, Abstand zu Waldflächen, Gasleitung

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Wartmannsroth, 19.08.2024
Gemeinde Wartmannsroth
gez.
Florian Atzmüller
Erster Bürgermeister