Gemeinde Wartmannsroth
über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderats
vom 1. August 2024
Feuerwehrhaus Wartmannsroth
Vorsitz:
Erster Bürgermeister Florian Atzmüller
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
Der Bürgermeister begrüßt den Vertreter von MaxSolar GmbH Herrn Christian Preuß, der zum TOP 2 und 3 als Berater eingeladen wurde. Auf Mitteilung von Herrn Preuß verspätet sich Herr Max Wehner von Team 4.
Sodann stellt der Bürgermeister einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Vorgezogene Behandlung von TOP 4, da Herr Wehner noch nicht eingetroffen ist.
Diesem Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Die Tagesordnung wird entsprechend korrigiert und aktualisiert.
| Gremiumsmitglieder: | Bemerkung: |
| Roland Brönner |
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| Christina Dollinger |
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| Michael Häusler |
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| Uwe Kaiser |
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| Matthias Metz |
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| Dominik Müller |
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| Matthias Schmidt |
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| Clarissa Schneider |
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| Stefan Selbert |
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| Andreas Ullrich |
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| Markus Koberstein |
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| Entschuldigt sind |
| Andreas Hänelt |
| Jochen Koberstein |
| Gabriel Vogt |
| Von der Verwaltung anwesend: | ||
| Celine Schaupp |
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| Weitere Teilnehmer/Gäste: |
| Herr Max Wehner (MaxSolar GmbH) und Herr Christian Preuß (Team 4) zu TOP 2 und TOP 3 |
| Öffentliche Sitzung |
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 04.07.2024 |
| 4. | Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung zur Ausweisung eines Sondergebietes zur Holzverarbeitung- und -lagerung auf dem Grundstück FlNr. 626 Gemarkung Völkersleier |
| 2. | 3. Änderung des Flächennutzungsplans - "Bürgersolarpark Waizenbach"; Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
| 3. | Bebauungsplan "Bürgersolarpark Waizenbach" mit Grünordnungsplan; Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentliche Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
| 5. | Anfrage der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH zu einem möglichen Mobilfunkstandort im Bereich Heckberg bei Völkersleier |
| 6. | Bestellung von Winfried Heim zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach als Notkommandant |
| 7. | Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO |
| 8. | Entlastung des ersten Bürgermeisters und der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2023 |
| 9. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
| 10. | Verschiedenes |
Öffentliche Sitzung
Zu Beginn der Sitzung bedankt sich der Erste Bürgermeister Florian Atzmüller bei Uwe Kaiser stellvertretend für die Freiwillige Feuerwehr Völkersleier und den Helfern für die ehrenamtliche Errichtung und Sponsoring des Sonnensegels am Spielplatz in Völkersleier.
In diesem Zug weist Florian Atzmüller darauf hin, dass die Funktionalität der Pumpe am Dorfplatz Völkersleier derzeit in Klärung mit dem Vorhabensträger Amt für ländliche Entwicklung ist.
19:04 Uhr Michael Häusler verlässt den Raum
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 04.07.2024 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 04.07.2024 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
19:06 Uhr Michael Häusler trifft wieder ein
Der Bürgermeister begrüßt nun auch den Vertreter von Team 4, Herrn Max Wehner, der zum TOP 2 und 3 als Berater als Berater eingeladen wurde.
| 4. | Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung zur Ausweisung eines Sondergebietes zur Holzverarbeitung- und -lagerung auf dem Grundstück FlNr. 626 Gemarkung Völkersleier |
Sachverhalt:
Am Ortsausgang von Völkersleier Richtung Schwärzelbach befindet sich ein Holzlagerplatz. Hier wird Brennholz zur gewerblichen Vermarktung verarbeitet und gelagert. Aufgrund einer Beschwerde hat das Landratsamt nun festgestellt, dass der Lagerplatz dort widerrechtlich betrieben wird.
Betreiber und Grundstückseigentümer fragen nun an, ob es grundsätzlich für den Gemeinderat vorstellbar wäre, wenn man über ein Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplans) ein Sondergebiet für Holzlagerung und -verarbeitung ausweist. Die Antragsteller würden sich dann mit einem Planungsbüro in Verbindung setzen, um Aufwand und Kosten für ein solches Verfahren zu ermitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Bauleitplanung würden komplett von den Antragstellern getragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen den Holzlagerplatz südöstlich von Völkersleier und steht der angestrebten Bauleitplanung zur Ausweisung eines Sondergebietes zur Holzlagerung und -verarbeitung grundsätzlich positiv gegenüber.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 2. | 3. Änderung des Flächennutzungsplans - "Bürgersolarpark Waizenbach"; Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
Sachverhalt:
Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:
| - | Landratsamt Bad Kissingen | |
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| o | Immissionsschutz |
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| o | Kreisheimatpfleger |
| - | Bayerische Staatsforsten, Hammelburg | |
| - | Staatliches Bauamt Schweinfurt | |
| - | Stadtwerke Hammelburg GmbH | |
| - | Bayerischer Bauernverband, Oberhulba | |
| - | Bund Naturschutz in Bayern e.V., Bad Brückenau | |
| - | Markt Burgsinn | |
| - | Markt Zeitlofs | |
| - | Stadt Hammelburg | |
| - | Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim | |
| - | Naturpark & Biosphärenreservat Bayer. Rhön e. V., Oberelsbach | |
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen:
| - | Landratsamt Bad Kissingen, Bodenschutz |
| - | Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg |
| - | Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth |
| - | Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg |
| - | Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg |
| - | Markt Oberhulba |
| - | Markt Schondra |
| - | Gemeinde Gräfendorf über VG Gemünden a. M. |
| - | Gemeinde Oberleichtersbach |
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht:
| - | Landratsamt Bad Kissingen | |
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| o | Sachgebiet Bauleitplanung |
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| o | Städtebau |
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| o | Untere Naturschutzbehörde |
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| o | Kreisbrandrat |
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| o | Wasserrecht |
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| o | Gesundheitsamt |
| - | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München | |
| - | Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg | |
| Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen | ||
| Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d.Saale | ||
| - | Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen | |
| - | Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt | |
| - | PLEdoc GmbH, Essen | |
Die Stellungnahmen und Abwägungen mit Beschlussvorlagen umfassen 20 DIN A4 Seiten. Zur besseren Übersicht wurden die Stellungnahmen mit der jeweiligen Abwägung als Anlage beigefügt und werden im Nachgang auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht bzw. können im Rathaus eingesehen werden. Es wird vorgeschlagen über die einzelnen Punkte in einem Sammelbeschluss zu entscheiden und auf das Dokument als Anlage zu verweisen. Einzelne Änderungswünsche zu den Beschlussvorschlägen oder einzelne Zurückweisungen können im Sammelbeschluss aufgeführt werden. Soweit Änderungswünsche aber Grundsätze der Planung berühren, wäre der zweite Teil des Beschlussvorschlags (Billigung und Auslegung) zu vertagen.
Von der Verwaltung wurde das gesamte Dokument, die Pläne und die Begründungen intensive durchgearbeitet. Wichtige Aussagen, die vom Gemeinderat näher betrachtet und diskutiert werden sollten, wurden gelb markiert. Grün markiert ist der jeweilige Beschluss zur Stellungnahme, wobei explizit darauf hingewiesen wird, dass dies die Beschlussvorschläge des Projektanten sind und nicht die der Verwaltung.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt den diesem Beschluss auf Dauer beigeheften Beschlussvorschlägen für die notwendigen Abwägungen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan „Bürgersolarpark Waizenbach“ zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage zu.
Die Abwägung und der Beschluss zur Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.07.2022 zur Forstwirtschaft ist hinsichtlich der Haftungsverzichtserklärung die vom Vorhabensträger an die Waldeigentümer angeboten wird zu ändern. Die Haftungsausschusserklärung soll bei Unterschreiten eines Mindestabstands von 25 m anstatt der 18 m ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Beschluss 2:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Bürgersolarpark Waizenbach " in der Fassung vom 28.06.2024 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
| 3. | Bebauungsplan "Bürgersolarpark Waizenbach" mit Grünordnungsplan; Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentliche Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
Sachverhalt:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde parallel zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Insofern wird auf die Sachverhaltsdarstellung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans im vorhergehenden TOP verwiesen.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt den diesem Beschluss auf Dauer beigeheften Beschlussvorschlägen für die notwendigen Abwägungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bürgersolarpark Waizenbach“ mit Grünordnungsplan zu.
Die Abwägung und der Beschluss zur Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.07.2022 zur Forstwirtschaft ist hinsichtlich der Haftungsverzichtserklärung die vom Vorhabensträger an die Waldeigentümer angeboten wird zu ändern. Die Haftungsausschusserklärung soll bei Unterschreiten eines Mindestabstands von 25 m anstatt der 18 m ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
Beschluss 2:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan " Bürgersolarpark Waizenbach " in der Fassung vom 28.06.2024 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
| 5. | Anfrage der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH zu einem möglichen Mobilfunkstandort im Bereich Heckberg bei Völkersleier |
Sachverhalt:
Die MIG ist ein Unternehmen des Bundes, das sich zum Ziel gesetzt hat, die sog. „weißen Flecken“ in der Mobilfunkversorgung in Deutschland zu schließen. Dabei liegt der Fokus auf Gebieten, die durch die Mobilfunknetzbetreiber aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit bisher nicht ausgebaut wurden. Dafür steht ein Förderprogramm in Höhe von 1,1 Mrd. EUR zur Verfügung, für dessen Koordinierung die MIG verantwortlich ist.
Die Standortplanung ist hierbei ein wichtiger Bestandteil des Auftrages. Diese umfasst die Identifikation netztechnisch und wirtschaftlich geeigneter Standorte für neue Mobilfunkmasten oder -stationen sowie die Akquise und vorvertragliche Sicherung von Grundstücken, auf denen die geförderte Mobilfunkinfrastruktur errichtet werden soll. Außerdem werden durch die MIG die Glasfaser- und Stromanschlüsse sowie die Zuwegung erkundet. Der Prozess erfolgt immer in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen und Grundstückseigentümern.
Über Markterkundungsverfahren (MEV), die unter https://netzdamig.de/mobilfunkausbau/markterkundungsverfahren veröffentlicht werden, ermittelt die MIG zunächst, ob in den betreffenden Gebieten durch die Mobilfunknetzbetreiber in den kommenden drei Jahren ein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist.
Im Markterkundungsgebiet 2304_005_01_Wartmannsroth wird dies nach Auswertung der Rückmeldungen durch die Mobilfunknetzbetreiber nicht der Fall sein. Damit liegen die Voraussetzungen für ein Fördervorverfahren der MIG vor. Jedoch kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über den Erfolg eines Förderverfahrens getroffen werden kann. Voraussetzung dafür sind das Interesse mindestens eines Mobilfunknetzbetreibers am Suchkreis sowie ein funktechnisch und wirtschaftlich passendes Grundstück für den Maststandort.
In den beigefügten Kartenauszügen findet sich der gekennzeichnete Suchkreismittelpunkt 2304_005_01_Wartmannsroth. Sollten geeignete kommunale Grundstücke in diesem Suchkreis liegen, die sich ausgehend vom Mittelpunkt je nach geografischen Gegebenheiten in einem Umkreis von ca. 50 bis 500 m befinden können, können diese für eine funktechnische und wirtschaftliche Prüfung mitgeteilt werden.
Sollte kein kommunales Grundstück von ca. 150 qm zur Verfügung stehen, wäre man über einen Hinweis oder Kontakt zu privaten Grundstückseigentümern dankbar, die bereit sind, ihr Grundstück zur Verfügung zu stellen.
Zur weiteren Planung wird darum gebeten, aus kommunaler Sicht bestehende Einschränkungen und Hemmnisse anzuzeigen bzw. um Stellungnahme zur Anfrage gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat steht der Anfrage positiv gegenüber.
In der Stellungnahme an die MIG soll auf den bereits in der Nähe befindlichen neu errichteten Mobilfunkmast der DFMG sowie auf die geplante Errichtung des Mobilfunkdachständers in Heiligkreuz hingewiesen wird.
Zudem soll in der Stellungnahme enthalten sein, dass grundsätzlich zwei gemeindliche Grundstücke im angefragten Suchkreis zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2
| 6. | Bestellung von Winfried Heim zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach als Notkommandant |
Sachverhalt:
Der ehemalige stellvertretende Kommandant Christian Kohlhepp ist am 18.04.2024 verstorben.
Die Gemeinde ist dazu verpflichtet einen sog. stellvertretenden Notkommandanten zu bestellen, wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen stellv. Kommandanten kein neuer stellv. Kommandant gewählt wird. Da kurzfristig keine Dienstversammlung stattgefunden hat und die nächste Dienstversammlung voraussichtlich im Frühjahr 2025 stattfindet, ist bis zur Neuwahl ein stellvertretender Notkommandant zu bestellen. Die 3-Monatsfrist begann am 19.04.2024 zu laufen und endet mit Ablauf des 18.07.2024. Somit waren die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 2 BayFwG für die Bestellung eines stellv. Kommandanten gegeben.
Winfried Heim hat sich bereiterklärt, sich als stellv. Kommandant zu Verfügung zu stellen. Daher wird Winfried Heim mit Wirkung ab heute, den 01.08.2024 zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach bestellt.
Die Bestellung hat so lange Gültigkeit, bis ein stellv. Kommandant von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach gewählt wird bzw. längstens bis 31.07.2025.
Winfried Heim erfüllt die Anforderungen gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 des BayFwG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der AVBayFwG, er hat die beiden Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ bereits mit Erfolg absolviert. Durch seine jahrelange Tätigkeit als ehemaliger Feuerwehrkommandant hat er sich zudem als zuverlässig und verantwortungsbewusst erwiesen, sodass auch das Tatbestandsmerkmal der „Eignung“ erfüllt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth genehmigt die Bestellung des stellvertretenden Kommandanten Winfried Heim.
Die Bestellung zum Notkommandanten hat so lange Gültigkeit, bis ein stellv. Kommandant von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Schwärzelbach gewählt wird bzw. längstens bis 31.07.2025.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 7. | Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO |
Sachverhalt:
Wie auch im vergangenen Jahr wurde den Ausschussmitgliedern der Rechenschaftsbericht vorab zur Verfügung gestellt und durch die Kassenverwalterin Annette Schmitt und Kämmerin Celine Schaupp nochmal vorgestellt und genauer erklärt. Der Rechnungsprüfungsausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis und hatte hierzu vorerst keinerlei Fragen oder Beanstandungen.
Die Prüfungsschwerpunkte in diesem Jahr sind erneut die entstandenen Haushaltsüberschreitungen/Planabweichungen und die Kassenreste zum Jahresende, die Verfügungsmittel, die Mulcharbeiten, Fahrtennachweise des gemeindlichen Fuhrparks sowie die Fahrtkostenabrechnungen.
Christina Dollinger erläuterte die einzelnen Textziffern/Empfehlungen in Vertretung von Gabriel Vogt.
Der Ausschuss formuliert folgende Textziffern/Empfehlungen:
TZ 1:
Nach Überprüfung der entstandenen Haushaltsüberschreitungen, stellt der Ausschuss fest, dass diese größtenteils durch die gebildeten Deckungskreise abgedeckt werden konnten. Für weitere entstandene über- und außerplanmäßige Ausgaben wurden im Rahmen der Auftragsvergabe entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse gefasst, bzw. durch Mehreinnahmen kompensiert.
TZ 2:
Nach Vorstellung und Auswertung der Kasseneinnahme- und ausgabereste zum Jahresende stellt der Ausschuss erneut fest, dass das Forderungsmanagement der Gemeinde Wartmannsroth weiterhin anstandslos funktioniert. Offene Forderungen wurden konsequent von der Verwaltung eingetrieben. Bei den noch bestehenden offenen Forderungen und Niederschlagungen handelt es sich größtenteils um Altfälle, die immer noch nicht komplett abgeschlossen werden konnten. Gründe hierfür sind z. B. laufende Insolvenzverfahren und noch nicht geklärte Nachlassverfahren. Von der Finanzverwaltung soll weiterhin die konsequente Eintreibung der offenen Forderungen durchgeführt werden. Es soll zudem angestrebt werden, Lohn- und Kontenpfändungen durchzuführen. Bei Zahlungsunfähigkeit soll nach Möglichkeit angeboten werden, die offenen Forderungen zur Unterstützung des Bauhofs abzuarbeiten.
TZ 3:
Der Ausschuss erkundigt sich über den gemeindlichen Fuhrpark bzw. über die Fahrtennachweise und Fahrtkostenabrechnungen. Der Ausschuss prüft die Belege der Fahrkostenabrechnungen stichprobenweise und stellt fest, dass die Abrechnungen bereits pro Quartal zur Vermeidung einer „Belegflut“ gebündelt werden. Es wird empfohlen, das Dienst-KFZ Opel Meriva weiterhin zum Großteil zu nutzen. Daraufhin wird durch Annette Schmitt erläutert, dass aufgrund von Herrn Stadler das Dienst-KFZ nun regelmäßig in Benutzung zu Jour-Fixe-Terminen sowie Bauüberwachung der gemeindlichen Baumaßnahmen ist. Wenn möglich wird das Dienst-KFZ auch zu Seminaren oder Terminen außerhalb der Gemeinde genutzt. Auch sollen Synergieeffekte genutzt werden, wenn mehrere Besorgungen/Erledigungen z.B. in Hammelburg durch die Verwaltung getätigt werden müssen, dass nur eine Person gebündelt diese Fahrt übernimmt. Es sollen somit zusätzliche nicht erforderliche Fahrten sowie auch Arbeitszeit eingespart werden.
Zudem wird angemerkt, dass das gemeindliche E-Bike nach Möglichkeit öfter genutzt werden soll.
TZ 4:
Der Rechnungsprüfungsausschuss will speziell die vergebenden Mulcharbeiten der Gemeindeverbindungsstraßen sowie der Feld- und Waldwege prüfen. Hierzu stehen die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen sowie die gefassten Gemeinderatsbeschlüsse sowie die Rechnungsbelege dem Ausschuss zur Prüfung zur Verfügung.
Der Auftrag für die Mulcharbeiten der Gemeindeverbindungsstraßen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 04.05.2023 wie folgt vergeben:
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Mulcharbeiten der Gemeindeverbindungsstraßen 2023 an die Firma Kommunal- und Agrarservice Hoos zu einem Bruttoangebotspreis von 7.111,14 € (Eingeschränktes Mulchen Mai/Juni und Gesamtes Mulchen im Oktober) sowie für das optionale eingeschränkte Mulchen im Juli/August 1.588,65 € (brutto) und den optionalen Zusatzleistungen (Freischneiden von Durchlässen, Verkehrszeichen und Straßenleitpfosten) je Freischnitt von 936,29 € (brutto) gemäß Angebot vom 26.04.2023.
Für die Mulcharbeiten der Gemeindeverbindungsstraßen für 2023 wurden insgesamt 10.421,64 € in Rechnung gestellt.
Für die Feld- und Waldwege wurden insgesamt 6.905,99 € in Rechnung gestellt.
Vom Rechnungsprüfungsausschuss wird angeregt, eine genauere Aufstellung der angefallenen Arbeiten in 2023 sowie in 2024 für die anstehende Klausurtagung im Herbst 2024 vorzubereiten. Hier sollen die fremdvergebenden Leistungen mit den eigenen Bauhofleistungen (Personal- und Maschinenkosten) gegenübergestellt und verglichen werden. Zumal in der Finanzplanung für 2025 die Beschaffung eines Baggers mit Schaufel und Mulchkopf oder eines Auslegemulchers eingeplant ist. Hierzu benötigt der Gemeinderat eine Entscheidungsgrundlage.
TZ 5:
Durch den Ausschuss werden die Belege der Verfügungsmittel des Ersten Bürgermeisters geprüft. Hierfür hat Celine Schaupp eine Auswertung der Ausgaben der Verfügungsmittel von 2020 bis 2023 vorgelegt.
Betrachtet man die Rechnungsergebnisse der letzten drei Jahre, lässt sich erkennen, dass mit den Verfügungsmitteln das Ehrenamt in der Gemeinde Wartmannsroth im Rahmen der Verfügung des Ersten Bürgermeisters unterstützt wurde.
Durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird angeregt, die Verfügungsmittel weiterhin zur Unterstützung bzw. Anerkennung des Ehrenamts in Anspruch zu nehmen.
TZ 6:
Auf Nachfrage des Ausschusses warum im Jahr 2023 Mehreinnahmen durch die Postfiliale entstanden sind, erklärt Annette Schmitt, dass diese Anfang 2024 aufgrund einer falschen Abrechnung bereits korrigiert wurden. Letztendlich sind somit keine Mehreinnahmen generiert worden.
Daraufhin wird vom Ausschuss hinterfragt, ob die Postfiliale sich bezüglich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für wirtschaftlich erweist. Hierzu rechnet Annette Schmitt die Einnahmen und die Ausgaben grobe zusammen. Daraus ergibt sich, dass die Personalausgaben vermutlich die Einnahmen (Vergütung und Provision) übersteigen.
Zur Klausurtagung soll das Thema zur Information für den Gemeinderat aufbereitet werden.
Im Falle einer Verlängerung des Vertrags mit der Deutschen Post soll geprüft werden, wie die künftigen Konditionen sind. Hierbei soll geprüft werden ob diese Bürgerserviceleistung mit der Haushaltslage unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit miteinander vereinbar sind.
Sollte das Defizit sich im überschaubaren Rahmen bewegen, wäre eine Weiterführung der Postfiliale aufgrund des Bürgerservices anzustreben.
Die Richtigkeit einiger Belege werden durch die Ausschussmitglieder stichprobenartig geprüft, wobei keine Beanstandungen festgestellt werden. Rückfragen des Ausschusses zu konkreten Belegen können von Celine Schaupp und Annette Schmitt direkt beantwortet werden.
Letztendlich stellt der Vorsitzende Gabriel Vogt fest, dass die Haushalts- und Kassenführung der Gemeindeverwaltung insgesamt sehr geordnet ist. Die Gemeindeverwaltung bemüht sich stehts um eine rechtskonforme und transparente Haushaltsführung.
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO vom Gemeinderat wie folgt festgestellt:
| Solleinnahmen Verwaltungshaushalt | 5.419.408,28 € |
| + Solleinnahmen Vermögenshaushalt | 2.653.864,29 € |
| = Summe Solleinnahmen | 8.073.272,57 € |
| + neue Haushaltseinnahmereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| + neue Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt | 1.227.194,00 € |
| - Abgang alter Haushaltseinnahmereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt | 0,00 € |
| = Summe bereinigter Solleinnahmen Gesamthaushalt | 9.300.466,57 € |
| Sollausgaben Verwaltungshaushalt | 5.419.408,28 € |
| + Sollausgaben Vermögenshaushalt | 1.353.946,83 € |
| = Summe Sollausgaben | 6.773.355,11 € |
| + neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| + neue Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt | 2.821.305,51 € |
| - Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt | 294.194,05 € |
| - Abgang alter Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt | 0,00 € |
| - Abgang alter Kassenausgabereste Vermögenshaushalt | 0,00 € |
| = Summe bereinigter Sollausgaben Gesamthaushalt | 9.300.466,57 € |
Fehlbetrag/Überschuss — 0,00 €
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss ausgesprochenen Empfehlungen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und sollen künftig Beachtung finden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 8. | Entlastung des ersten Bürgermeisters und der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2023 |
Sachverhalt:
Zweiter Bürgermeister Markus Koberstein stellt fest, dass die Jahresrechnung 2023 vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wartmannsroth örtlich geprüft und vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO ordnungsgemäß festgestellt wurde. Er bittet demzufolge den Gemeinderat um die Entlastung des ersten Bürgermeisters als Leiter der Gemeindeverwaltung.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth billigt die Haushalts- und Rechnungsführung des Haushaltsjahres 2023. Dem ersten Bürgermeister, als Leiter der Gemeindeverwaltung, wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung durch den Gemeinderat von Wartmannsroth erteilt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 9. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
| - | Es wird die weitere Vorgehensweise zur Maßnahme Sportheimumfeld Schwärzelbach erläutert. Die Bewerbungsfrist für den ELER-Förderaufruf endet am 31.10.2024. Es ist geplant, die Bürger im Rahmen einer Gemeinderatssitzung vor Ort in Schwärzelbach zu beteiligen sowie über den Stand des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Schwärzelbach zu informieren. |
| - | Das neue Spielgerät auf dem Spielplatz in Wartmannsroth wurde in den letzten Tagen durch den Bauhof aufgebaut. |
| - | Das alte Feuerwehrauto Waizenbach wird am kommenden Wochenende verkauft. |
| - | Erneuerung Belüftungsanlage - Belüftungsschläuche Kläranlage Waizenbach: Die Bestellung für das Material ist erfolgt, die Kosten betragen rund 3.000 € anstatt der kalkulierten 10.000 €. Die Arbeiten werden über Bauhof durchgeführt. |
| - | Es sind Regenrückhaltungsmaßnahmen in Windheim sowie in Völkersleier/Dittlofsroda geplant. Der bisherige Planungsstand wird von Florian Atzmüller vorgestellt. Eine Finanzierung über die Untere Naturschutzbehörde wird in Aussicht gestellt. |
| - | In diesem Zug regt ein Gemeinderatsmitglied an, Wasserentnahmestellen zu Löschzwecken am Bestandssee „Sandkaute“ installiert werden. |
| - | Für den Restausbau Ortsdurchfahrt Windheim - Bauabschnitt I liegt die Zustimmung der Regierung von Unterfranken zur Auftragsvergabe vor. Die Auftragsschreiben hierzu werden am Tag nach der Sitzung versendet. Zu dieser Baumaßnahme wird eine Informationsveranstaltung stattfinden. |
| 10. | Verschiedenes |
Sachverhalt:
| - | Bürgermeister Florian Atzmüller informiert über die Aktion „Licht aus – Sterne an“ des Sternenparks Rhön am 10.08.2024. Die Gemeinde Wartmannsroth nimmt auch in diesem Jahr hieran nicht teil. |
| - | Es wird um Vorschläge für die kommunale Ehrungen 2025 gebeten. |
| - | Zweiter Bürgermeister Markus Koberstein bedankt sich bei der Verwaltung für die informative betriebsinterne Veranstaltung. |
Um 20:26 Uhr wird die Sitzung geschlossen.
Für die Richtigkeit der Niederschrift
Vorsitzender | |
Florian Atzmüller | Celine Schaupp |
Erster Bürgermeister | Schriftführerin |