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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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vom 7. September 2023 im Feuerwehrhaus Wartmannsroth

Vorsitz:

Zweiter Bürgermeister Markus Koberstein

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Bevor man zur Tagesordnung übergeht, bedankt sich Herr Koberstein bei allen Anbietern und Veranstaltern des Ferienprogramms für ihr Engagement. Soweit ihm bekannt, wurde von den Angeboten, bis auf eine Ausnahme, rege Gebrauch gemacht.

Entschuldigt sind

Andreas Hänelt

Florian Atzmüller

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 24.07.2023

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 24.07.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Ratsmitglied Matthias Metz war bei der Abstimmung noch nicht anwesend

19:04 Uhr Matthias Metz trifft ein

2.

Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS)

Sachverhalt:

Mit Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 471 vom 19.08.2020 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine neue amtliche Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer bekannt gemacht. Die vorangegangene amtliche Mustersatzung stammt aus dem Jahr 1980 und wurde lange Jahre von Frau Dr. Thimet vom Bayerischen Gemeindetag aktualisiert.

Zentrale Aktualisierungspunkte die in der amtlichen Mustersatzung umgesetzt wurden:

- Besteuerung des Haltens von Kampfhunden:

Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Gemeinde, welche Regelung sie in Bezug auf Kampfhunde in ihrer Hundesteuersatzung treffen will. Übernimmt die Gemeinde den Wortlaut aus der aktuellen Mustersatzung, so sind künftig Halter von Kategorie 2-Kampfhunden (also Hunde der in § 1 Abs. 2 der bayerischen Kampfhundeverordnung gelisteten Rassen) unabhängig vom Vorliegen eines Negativzeugnisses stehts mit dem Kampfhundesteuersatz zu veranlagen. Eine Abweichung von der Mustersatzung ist jedoch rechtlich möglich.

Unabhängig von den Steuereinnahmen, bietet die Vorlage eines Negativzeugnisses der Verwaltung natürlich eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle des Wesens eines Hundes.

In der Gemeinde Wartmannsroth gibt es aktuell einen Kampfhund mit Negativzeugnis, der aufgrund der Änderung künftig den Kampfhundesteuersatz zahlen muss.

- Züchtersteuer:

Die alte amtliche Mustersatzung sah noch in deren § 7 eine sogenannte Züchtersteuer vor. Demnach ermäßigte sich die Hundesteuer um die Hälfte für die Haltung von Hunden zu Zuchtzwecken. Dieser Steuerermäßigungstatbestand wurde nunmehr aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags zu Recht komplett aus dem Muster gestrichen. Eine Abweichung von der Mustersatzung ist jedoch rechtlich möglich.

In der Gemeinde Wartmannsroth gibt es aktuell sechs Hunde die der Züchtersteuer unterliegen. Aufgrund der Änderung müssen diese anstatt der Hälfte, den vollen Steuersatz zahlen.

- Hundehaltung in Einöden und Weilern:

In der neuen amtlichen Mustersatzung entfällt zudem der Ermäßigungstatbestand für die Hundehaltung in Weilern. Hauptgründe hierfür sind Erwägungen der Verwaltungspraktikabilität und -effektivität, da es in der Vergangenheit vermehrt zu Schwierigkeiten bei der Anwendung der alten Regelung gekommen ist. (Dieser Ermäßigungsgrund war auch in der bisherigen Satzung der Gemeinde nicht gegeben).

Eine Anpassung der vorhandenen Satzung an dieses Muster wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Da jedoch die bisher geltende Hundesteuersatzung der Gemeinde Wartmannsroth bereits vom 01.03.2010 ist, sollte diese entsprechend angepasst werden.

Bisher gelten folgende Steuersätze in der Gemeinde Wartmannsroth:

1. Hund:

30,- €

2. Hund:

60,- €

3. Hund und jeder weitere

80,- €

Kampfhunde

500,- €

In den Nachbarkommunen gelten folgenden Steuersätze:

1. Hund

25,- € bis 50,- €

2. Hund

30,- € bis 80,- €

3. Hund

60,- € bis 120,- €

Jeder weitere Hund

60,- € bis 160,- €

Kampfhunde

200,- € bis 500,- €

2. Kampfhund

400,- € bis 600,- €

3. und weitere Kampfhunde

400,- € bis 800,- €

In der Vergangenheit wurde seitens der Gemeinde Wartmannsroth eine Bußgeldvorschrift ergänzt, da einige Hundehalter ihrer Anzeige- und Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind. Diese Vorschrift soll weiterhin beibehalten werden.

Finanzielle Auswirkungen:

In der Gemeinde Wartmannsroth sind aktuell 203 Hunde gemeldet, davon 149 Ersthunde, 14 ermäßigte Ersthunde, 26 Zweithunde, 2 ermäßigte Zweithunde, 8 Dritt- oder weitere Hunde und 4 Kampfhunde (davon 1 Hund Kat. II mit Negativzeugnis). Die jährlichen Gesamteinnahmen bei der Hundesteuer belaufen sich somit auf rund 8.470,00 Euro.

Im vorgelegten Satzungsentwurf wurden die bisherigen Steuersätze übernommen. Vom Gemeinderat ist darüber zu befinden, ob Anpassungen vorgenommen werden sollen, um die Einnahmen des Verwaltungshaushalts zu erhöhen.

Diskussionsverlauf:

Zweiter Bürgermeister Koberstein regt im Hinblick auf die Finanzsituation der Gemeinde an, die Steuersätze leicht anzuheben. Man bewege sich hier eher im unteren Bereich, wenn man die Sätze mit den Nachbarkommunen vergleicht. Um die Finanzsituation zu verbessern dürfe man daher nicht immer nur nach Einsparmöglichkeiten suchen, sondern auch Möglichkeiten Einnahmen zu generieren. Seiner Meinung nach, sei eine moderate Anhebung der Steuersätze, dahingehend, dass man sich eher im mittleren Bereich ansiedelt, vertretbar. Er schlägt folgende Sätze vor:

1. Hund

40- Euro statt bisher 30,- Euro

2. Hund

70,- Euro statt bisher 60,- Euro

3. Hund

100,- Euro statt bisher 80,- Euro

Der Gemeinderat befürwortet eine Anhebung der Sätze. Der Satzungsentwurf wird entsprechend angepasst.

Des Weiteren stellt zweiter Bürgermeister Koberstein die Neureglung zur Diskussion, dass Kampfhunde ausnahmslos, also auch mit Negativzeugnis, mit 500,- Euro besteuert werden. Seiner Meinung nach, sollte die bisherige Regelung beibehalten werden, dass bei bestandenem Wesenstest auch ein Kampfhund unter die Regelbesteuerung fällt.

Hierüber gehen die Meinungen jedoch auseinander, da einige Ratsmitglieder die hohe Besteuerung von Kampfhunden als geeignet ansehen, von der Haltung dieser Hunde abzuschrecken. Wer es dennoch für unerlässlich halte, einen solchen Hund zu halten, müsse damit leben, dass dieses Hobby mehr koste. Die Frage nach einem Bestandsschutz für den bestehenden Kampfhund wird verneint.

Die Abfrage eines Stimmungsbildes ergibt 8 zu 5 Mehrheit für die Regelung der Mustersatzung, Kampfhunde ausnahmslos mit 500,- Euro zu besteuern.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die diesem Beschluss auf Dauer beigeheftete Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung).

Abstimmungsergebnis: 9 : 4

3.

Überprüfung der gemeindlichen Pachtflächen

Sachverhalt:

Die Liegenschaftsverwaltung schlägt die turnusmäßige Überprüfung der gemeindlichen Pachtverhältnisse vor. Vom Gemeinderat soll darüber entschieden werden, Pachtzinsen anzupassen sind oder ob mit bestimmten Flächen anderweitig verfahren werden soll.

Kassenverwalterin Annette Schmitt steht dem Gemeinderat für Rückfragen zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2022 lag das Rechnungsergebnis bei den Pachten für unbebauten Grundbesitz bei 5.720,- Euro. Für dieses Jahr rechnet die Kämmerei mit 6.371,- Euro.

Diskussionsverlauf:

Annette Schmitt von der Gemeindeverwaltung gibt dem Gemeinderat einen Überblick über die aktuelle Situation bei den Verpachtungen. Dabei geht sie auf verschiedenen Besonderheiten ein und erklärt deren Zustandekommen. Vom Gemeinderat möchte Sie wissen, wie in Zukunft mit den Pachtgrundstücken verfahren werden soll. Auch diese stünden nicht zuletzt wegen der angespannten Finanzlage der Gemeinde auf dem Prüfstand. In Nachbarkommunen werden Pachtgrundstücke beispielsweise turnusmäßig neu ausgeschrieben und gegen Gebot verpachtet. Denkbar wäre auch eine turnusmäßige Pachtzinsanpassung um einen bestimmten Prozentsatz.

Beide hält der Gemeinderat nicht für die geeignete Vorgehensweise. Im Laufe der weiteren Diskussionen verständigt man sich auf einige Details zu künftigen Verpachtungen. Abschließend stellt der Gemeinderat jedoch fest, dass Frau Schmitt die Pachtverhältnisse bisher sehr gut individuell verhandelt hat und deshalb so weiterverfahren werden soll. Dem Gemeinderat ist im Rahmen der Haushaltsberatungen immer mal wieder ein Überblick zu geben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Verpachtungen von gemeindlichem Grundbesitz folgende Vorgehensweise:

-

Von einer turnusmäßigen Ausschreibung von Pachtverhältnissen wird abgesehen

-

Eine turnusmäßige pauschale Anpassung der Pachtzinsen wird ebenfalls nicht angeraten

-

Die Verwaltung wird beauftragt Pachtverhältnisse individuell auszuhandeln, dabei gilt ein Pachtzins von 150,- Euro/ ha für Grünland und 250,- Euro/ ha für Ackerland als Grundlage

-

Wege und Randstreifen, die innerhalb einer im Zusammenhang bewirtschafteten Fläche liegen, können mitverpachtet werden, soweit dem keine anderen Interessen entgegenstehen und unter der Voraussetzung, dass die Flächen nach Ablauf des Pachtverhältnisse wieder in ihren Urzustand versetzt werden.

-

Obstbäume, die bisher gegen Entgelt verpachtet wurden, dürfen künftig in Form von Baumpatenschaften kostenlos genutzt werden, wenn die Pflege der Standorte mitübernommen wird

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

4.

Bericht und Informationen des Zweiten Bürgermeisters

Sachverhalt:

  • Leasingvertrag Bulldog abgeschlossen

- Austausch im November

- Oktober kostenfreie Nutzung des bestehenden Bulldogs

- künftig keine Selbstbeteiligung bei Reparaturen

- Kleinstreparaturen können selbst durchgeführt werden, Ersatzteile werden gestellt

  • OD Wartmannsroth

- Böschung Anwesen Hauptstraße 23 wird provisorisch angelegt

- KG 27: Arbeiten starten nächste Woche

  • Konzept der LWG für künftige Nutzung altes Rathaus wird im Rahmen des Nahversorgungs-Workshops am kommenden Montag vorgestellt, Gemeinderat erhält vorab Kurzinfo

5.

Verschiedenes

Diskussionsverlauf:

Da es aus dem Gemeinderat bisher nur zwei Anmeldungen für den am 11.09. stattfindenden Workshop „Nahversorgung und Tourismus im Feuerwehrhaus Wartmannsroth“ gibt, wirbt zweiter Bürgermeister Koberstein nochmals um Anmeldungen.

Um 20:28 Uhr wird die Sitzung geschlossen.