Nachstehend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023, die vom Gemeinderat Wartmannsroth am 10.08.2023 beschlossen wurde, amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Artikel 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Hauptstraße 15, Zimmer Nr. 04, während der Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsicht aus.
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wartmannsroth folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern bleiben unverändert.
| 1. | Grundsteuer |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 320 v. H. |
| b) für Grundstücke (B) — 320 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 400 v. H. |
§ 5
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan bleibt unverändert.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.