In der Gemeindeverwaltung gehen immer mal wieder Beschwerden über Verunreinigungen mit Hundekot ein. Betroffen sind im Speziellen öffentliche Anlagen und Gehwege innerorts, als auch außerorts.
Zu diesem Thema hatten wir bereits entsprechende Veröffentlichungen im Gemeindeboten, die wir nun wieder einmal veröffentlichen.
Hunde sind für viele Menschen ein treuer Weggefährte und können viel Freude bereiten. Jeder der möchte soll einen Hund auch halten können. Gleichzeitig sollen sich Mitmenschen ohne Hund darauf verlassen können, dass ihr Leben in der Gemeinde Wartmannsroth durch die Hundehaltung nicht eingeschränkt wird. Junge und alte Menschen sollen sich ungestört, ohne Ekel auf den öffentlichen Wegen, Spielplätzen und Grünanlagen bewegen können. Dieses Problem ist auch alljährlich Thema in den Bürgerversammlungen.
Zu jeder Tierhaltung gehört auch das „Misten“ und so ist die Forderung berechtigt, dass auch die Hundehalter den Kot ihres Hundes auf Gemeindegrund sowie auf fremden Grund entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Hundekotbeutel sind kostengünstig in Geschäften zu erwerben.
Wir bitten alle Hundehalter im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger die Hinterlassenschaften seines vierbeinigen Freundes aufzuheben und mit nach Hause zu nehmen.
Noch ein Hinweis zum Schluss: Die Hundesteuer befreit niemanden von diesen vorgenannten Pflichten, denn kein ordnungswidriges oder strafbares Handeln lässt sich mit der Zahlung von Steuern rechtfertigen.