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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hebesatzung der Gemeinde Weidhausen

Hebesatzsatzung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg

vom 05.03.2024

Auf Grund des § 25 Grundsteuergesetz und des § 16 Gewerbesteuergesetz erlässt die Gemeinde Weidhausen b.Coburg folgende Hebesatzsatzung:

§ 1

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  —  345 v.H.

b)

für die Grundstücke  —  345 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 2

Diese Hebesatzsatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 12.01.2016 außer Kraft.

Weidhausen, 05.03.2024
gez.
Markus Mönch
Erster Bürgermeister