Die Vorschlagsliste der Gemeinde Weidhausen b.Coburg zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom
17. April 2023 bis einschließlich 24. April 2023
in der Hauptverwaltung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Zimmer Nr. 2, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen b.Coburg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der Gemeinde Weidhausen b.Coburg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.