Titel Logo
Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Notfallrufnummern der GemeindeWeidhausen b. Coburg

Kläranlage:

Bereitschaftsnummer: 09562 - 6411

Wasserversorgung:

SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0

Störungen bei Straßenbeleuchtung

SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weidhausen

Hauptstr. 3

Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung

Der Besuch der Gemeindeverwaltung ist nur nach vorheriger

Terminvereinbarung möglich.

Telefonisch: 09562 / 98 32 – 0

Online: info@weidhausen.de; www.weidhausen.de

Öffnungszeiten

Mo.- Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr

Di. 14:00 bis 16:00 Uhr

Do. von 15:30 bis 17:30 Uhr.

Wertstoffhof Sonnefeld

Weidhäuser Str. 60 neben der Kläranlage Sonnefeld

Mittwoch von 16.00 – 18.00 Uhr

Samstag von 09.30 – 12.00 Uhr

Weidhausen, Hilmar-Knauer-Str. 4, Tel. 5187

Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr

Informieren Sie sich über unser Medienangebot im Onlinekatalog

https://cloudopac.winbiap.de/weidhausen

Informationen der Abfallbeseitigung

Der Fachbereich Abfallwirtschaft im Coburger Landratsamt weist darauf hin, dass die Mülltonnen am Abfuhrtag bereits um 6 Uhr zur Entsorgung am Straßenrand bereitstehen müssen.

Regelung der Müllabfuhr

Nächste Tonnenleerung für:

Weidhausen und Trübenbach:

Di. 15.04.2025 Grüne Tonne

Mi. 23.04.2025 Graue Tonne

Neuensorg:

Mi. 16.04.2025 Grüne Tonne

Do. 24.04.2025 Graue Tonne

Landratsamt Coburg - Wohnraumberatung 09561 514-5203.

Mitteilungen aus dem Meldeamt

Sterbefall

Herr Alfred Vogel, zuletzt wohnhaft in Weidhausen b.Coburg, Frohnlacher Str. 27, ist am 20.03.2025 in Weidhausen b.Coburg verstorben.

Informationen der Kassenverwaltung

Frostgefahr bei Wasserzählern!

In der jetzigen Jahreszeit besteht bei vielen Wasserzählern wieder die Gefahr des Einfrierens. Die Hauseigentümer werden deshalb gebeten, besonders bei den für den Frost leicht zugänglichen Wasserleitungen, Wasserzähler und Außenwasserzählern (vor allem bei Rohbauten) für einen ausreichenden Frostschutz zu sorgen.