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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Weidhausen b.Coburg vom 10.01.2023

Aufgrund der Art. 5, 8, und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Weidhausen b.Coburg folgende 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg (BGS/EWS) vom 05.11.2002:

§ 1

Der § 6 (Beitragssatz), zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Weidhausen b. Coburg vom 11.10.2018, erhält folgende Fassung:

§ 6 Beitragssatz

Der Beitragssatz beträgt

a)

pro m² Grundstücksfläche  —  1,88 €/m²

b)

pro m² Geschossfläche  —  7,33 €/m²

§ 2

Der § 11 Abs. 1 (Einleitungsgebühr), zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg vom 11.10.2018, erhält folgende Fassung:

§ 11 Einleitungsgebühr

(1)

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,68 € pro Kubikmeter Abwasser.

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Weidhausen b.Coburg,10.01.2023
gez.
Markus Mönch
Erster Bürgermeister