Aufgrund der Art. 5, 8, und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Weidhausen b.Coburg folgende 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg (BGS/EWS) vom 05.11.2002:
§ 1
Der § 6 (Beitragssatz), zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Weidhausen b. Coburg vom 11.10.2018, erhält folgende Fassung:
§ 6 Beitragssatz
Der Beitragssatz beträgt
| a) | pro m² Grundstücksfläche — 1,88 €/m² |
| b) | pro m² Geschossfläche — 7,33 €/m² |
§ 2
Der § 11 Abs. 1 (Einleitungsgebühr), zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg vom 11.10.2018, erhält folgende Fassung:
§ 11 Einleitungsgebühr
| (1) | Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,68 € pro Kubikmeter Abwasser. |
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.