Wir möchten daraufhin weisen, da es erfreulicherweise künftig wieder mehr Feierlichkeiten geben wird, Ihre öffentlichen Veranstaltungen rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) bei der Gemeinde Weidhausen anzuzeigen.
Bei alkoholischem Ausschank muss zusätzlich eine vorübergehende gaststättenrechtliche Genehmigung schriftlich und rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) beantragt werden.
Eine vorübergehende Gestattung benötigen ebenfalls Vereine, die nicht in den eigenen konzessionierten Räumlichkeiten oder in eigenen nicht konzessionierten Räumen einen alkoholischen Ausschank betreiben.
Bei Bedarf wird hierzu in den nächsten Monaten noch eine Informationsveranstaltung abgehalten.
Die Formulare zum Anzeigen finden Sie auf unserer Homepage www.weidhausen.de unter Verwaltung -> Formulare -> Ordnungsamt ->
| 1. | Anzeige einer öffentlichen Vergnügung |
| 2. | Antrag auf Erteilung einer Gestattung gemäß § 12 GastG zum Betrieb einer Schank-/Speisewirtschaft |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin Sabrina Gack
Telefonnummer: 09562/9832 -36
oder E-Mail: sabrina.gack@weidhausen.de